Das Schreiben kommt per Post. Der Absender: Ihr Betriebsstättenfinanzamt. Der Inhalt: eine Prüfungsanordnung zur Lohnsteueraußenprüfung, Termin in vier Wochen. Für viele Arbeitgeber beginnt jetzt eine Phase der Unsicherheit. Welche Unterlagen werden verlangt? Wie bereite ich mich vor? Was passiert, wenn Fehler auftauchen?
Diese Fragen sind berechtigt, denn eine Lohnsteuerprüfung betrifft nahezu jedes Unternehmen. In diesem Artikel erhalten Sie eine vollständige Checkliste aller Unterlagen, die der Prüfer sehen will. Dazu erfahren Sie, welche Bereiche besonders intensiv geprüft werden, wie der Ablauf aussieht und mit welchen Maßnahmen Sie sich optimal vorbereiten. Inklusive konkreter Tipps aus über 35 Jahren Praxis in der Lohnabrechnung.
Was ist eine Lohnsteuerprüfung?
Eine Lohnsteueraußenprüfung ist eine Überprüfung durch das zuständige Betriebsstättenfinanzamt. Dabei kontrolliert ein Außenprüfer, ob der Arbeitgeber die Lohnsteuer korrekt einbehalten und an das Finanzamt abgeführt hat. Die gesetzliche Grundlage bildet § 42f EStG. Geprüft wird, ob sämtliche lohnsteuerlichen Pflichten ordnungsgemäß erfüllt wurden.
Die Prüfung betrifft sämtliche lohnsteuerlich relevanten Sachverhalte: Gehaltsabrechnungen, geldwerte Vorteile, Sachbezüge, steuerfreie Zuschläge, Pauschalierungen und Reisekosten. Der Prüfer untersucht, ob alle Vorgänge korrekt versteuert, dokumentiert und gemeldet wurden. Auch die Kirchensteuer und der Solidaritätszuschlag fallen in den Prüfungsumfang.
Wichtig: Die Lohnsteuerprüfung ist nicht dasselbe wie eine Sozialversicherungsprüfung. Letztere wird von der Deutschen Rentenversicherung durchgeführt und prüft die korrekte Abführung der Sozialversicherungsbeiträge. Beide Prüfungen können zeitnah stattfinden, sind aber voneinander unabhängig. Ebenso unterscheidet sich die Lohnsteuerprüfung von der allgemeinen Betriebsprüfung durch das Finanzamt, die Umsatzsteuer, Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer umfasst. In der Praxis kommt es vor, dass alle drei Prüfungsarten innerhalb weniger Monate stattfinden.
Wie häufig eine Lohnsteuerprüfung stattfindet, hängt von der Unternehmensgröße ab. In der Regel prüft das Finanzamt alle drei bis fünf Jahre. Größere Unternehmen mit vielen Mitarbeitenden werden tendenziell häufiger geprüft, Kleinstbetriebe seltener. Einen festen Turnus gibt es jedoch nicht. Auch Anlassprüfungen sind möglich, etwa wenn das Finanzamt bei der Bearbeitung von Lohnsteueranmeldungen auf Auffälligkeiten stößt.
Wie läuft eine Lohnsteuerprüfung ab?
Der Ablauf folgt einem festen Schema. Wer die einzelnen Schritte kennt, kann sich gezielt vorbereiten und behält die Kontrolle über den Prozess.
Schritt 1: Prüfungsanordnung
Alles beginnt mit der schriftlichen Prüfungsanordnung. Das Finanzamt kündigt die Prüfung in der Regel zwei bis vier Wochen im Voraus an. Die Anordnung enthält den Prüfungszeitraum (zum Beispiel die Kalenderjahre 2022 bis 2024), den Prüfungsumfang und den Namen des zuständigen Prüfers. Prüfen Sie diese Angaben sorgfältig. Der Prüfungszeitraum bestimmt, welche Unterlagen Sie zusammenstellen müssen. Achten Sie auch darauf, ob die Prüfung nur Lohnsteuer oder zusätzlich Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag umfasst.
Schritt 2: Vorbesprechung
In den meisten Fällen meldet sich der Prüfer vorab telefonisch oder per E-Mail. In dieser Vorbesprechung werden offene Fragen geklärt: Welche Räumlichkeiten stehen zur Verfügung? Wer ist der Ansprechpartner im Unternehmen? Gibt es besondere Sachverhalte, die im Vorfeld besprochen werden sollten? Nutzen Sie diesen Kontakt, um den Termin und die Logistik abzustimmen. Falls der vorgeschlagene Termin ungünstig ist, können Sie hier bereits eine Verschiebung ansprechen.
Schritt 3: Durchführung
Die eigentliche Prüfung findet grundsätzlich in den Geschäftsräumen des Arbeitgebers statt. Der Prüfer sichtet die bereitgestellten Unterlagen, fordert bei Bedarf zusätzliche Dokumente an und stellt gezielte Fragen. Die Dauer hängt von der Unternehmensgröße und der Komplexität der Vergütungsstrukturen ab. Bei kleinen Betrieben kann die Prüfung in ein bis drei Tagen abgeschlossen sein. Bei mittleren Unternehmen sind ein bis zwei Wochen realistisch. Großbetriebe müssen mit mehreren Wochen rechnen.
Während der Prüfung hat der Prüfer das Recht, Einsicht in alle lohnsteuerlich relevanten Unterlagen zu nehmen. Das schließt auch den Zugriff auf die digitale Lohnschnittstelle ein. Der Prüfer kann jederzeit Kopien anfertigen und Erläuterungen zu einzelnen Abrechnungen verlangen.
Schritt 4: Schlussbesprechung
Nach Abschluss der Prüfung findet eine Schlussbesprechung statt. Der Prüfer stellt seine Ergebnisse vor, erläutert eventuelle Beanstandungen und beziffert mögliche Nachforderungen. Zu diesem Termin können und sollten Sie Ihren Steuerberater oder externen Lohndienstleister hinzuziehen. Unstimmigkeiten lassen sich hier noch klären, bevor der offizielle Bescheid ergeht. Nutzen Sie die Gelegenheit, um Sachverhalte richtigzustellen, die möglicherweise falsch eingeschätzt wurden.
Schritt 5: Prüfungsbericht und Bescheide
Der Prüfer erstellt einen schriftlichen Prüfungsbericht. Auf Basis dieses Berichts erlässt das Finanzamt entweder einen Haftungsbescheid (Sie haften für nicht abgeführte Lohnsteuer) oder einen Nachforderungsbescheid (Nachzahlung der Lohnsteuer). Ein Haftungsbescheid kommt vor allem dann in Betracht, wenn der Arbeitgeber seine Pflichten schuldhaft verletzt hat. Der Nachforderungsbescheid richtet sich dagegen an den Arbeitnehmer, wobei der Arbeitgeber als Haftungsschuldner herangezogen werden kann.
Gegen beide Bescheide steht Ihnen der Einspruch offen. Die Einspruchsfrist beträgt einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheids. Lassen Sie diese Frist keinesfalls ungenutzt verstreichen. Im Einspruchsverfahren können Sie Ihre Argumente vorbringen und gegebenenfalls eine Korrektur des Bescheids erreichen.
Diese Unterlagen müssen Sie bereithalten
Das Herzstück jeder Lohnsteuerprüfung ist die Dokumentation. Je vollständiger und strukturierter Ihre Lohnsteuerprüfung Unterlagen vorbereitet sind, desto reibungsloser verläuft der gesamte Prozess. Die folgende Checkliste deckt alle wesentlichen Bereiche ab.
Lohn- und Gehaltsunterlagen
Lohnabrechnungen des gesamten Prüfungszeitraums, für jeden Mitarbeitenden einzeln
Lohnkonten aller Mitarbeitenden mit sämtlichen lohnsteuerlich relevanten Informationen
Lohnjournal und Lohnlisten, die eine Gesamtübersicht der monatlichen Abrechnungen bieten
Diese Unterlagen bilden die Grundlage der Prüfung. Der Prüfer gleicht die gemeldeten Daten mit den tatsächlichen Abrechnungen ab und prüft, ob Lohnsteuer korrekt berechnet und abgeführt wurde. Sorgen Sie dafür, dass die Abrechnungen chronologisch geordnet und vollständig vorliegen. Lücken in den Lohnkonten erzeugen sofort Rückfragen. Wer unsicher ist, ob die eigene Abrechnung korrekt ist, findet hilfreiche Hinweise im Beitrag Lohnabrechnung kontrollieren.
Arbeitsverträge und Vereinbarungen
Arbeitsverträge aller Mitarbeitenden, insbesondere von Führungskräften und GmbH-Geschäftsführern (hier prüft das Finanzamt besonders genau auf verdeckte Gewinnausschüttungen)
Betriebsvereinbarungen, die lohnsteuerlich relevante Regelungen enthalten (z. B. zu Sachbezügen, Zuschlägen oder betrieblicher Altersvorsorge)
Tarifverträge, sofern anwendbar, da diese Zuschlagsregelungen und Sonderzahlungen vorgeben
Bei Geschäftsführern einer GmbH prüft das Finanzamt regelmäßig, ob die Vergütung einem Fremdvergleich standhält. Überhöhte Gehälter, unangemessene Tantiemen oder private Nutzung von Betriebsmitteln ohne korrekte Versteuerung sind klassische Beanstandungen.
Steuerliche Unterlagen
ELStAM-Daten (Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale) aller Beschäftigten
Lohnsteueranmeldungen des Prüfungszeitraums, idealerweise mit den dazugehörigen Belegen und Zahlungsnachweisen. Details zur korrekten Erstellung finden Sie in unserem Beitrag zur Lohnsteueranmeldung 2026
Lohnsteuerbescheinigungen und Jahresmeldungen
Pauschalierungsunterlagen nach § 40 EStG, sofern pauschal versteuerte Sachbezüge, Reisekosten oder andere Leistungen vorliegen
Der Prüfer vergleicht die Lohnsteueranmeldungen mit den tatsächlichen Abrechnungsdaten. Differenzen zwischen Anmeldung und Lohnkonto fallen sofort auf und erfordern eine plausible Erklärung.
Weitere Dokumente
Reisekostenabrechnungen mit Belegen, Reisedaten und Nachweis der Verpflegungsmehraufwendungen (14 EUR / 28 EUR). Achten Sie besonders auf die Dreimonatsfrist bei längerfristigen Einsätzen.
Sachbezugsdokumentation: Firmenwagen, Essenszuschüsse, Gutscheine, Jobtickets und alle sonstigen geldwerten Vorteile
Dienstwagenverträge und Fahrtenbücher, falls die Fahrtenbuchmethode angewendet wird. Alles zur korrekten Versteuerung lesen Sie unter Firmenwagen versteuern 2026
Aufzeichnungen über steuerfreie SFN-Zuschläge: Nachtarbeit, Sonntagsarbeit, Feiertagsarbeit mit Stundennachweisen und Grundlohnberechnung. Details zur Berechnung im Beitrag zum Nachtschichtzuschlag
Minijob-Dokumentation: Verträge, Stundenaufzeichnungen, Nachweis der 603-EUR-Grenze. Mehr dazu unter Minijob Lohnabrechnung 2026
Unterlagen zur betrieblichen Altersvorsorge: Versorgungszusagen, Entgeltumwandlungsvereinbarungen, Nachweise über Fördergrenzen
Überstundendokumentation: Nachweise über geleistete Überstunden und deren Vergütung, insbesondere wenn Überstundenzuschläge gezahlt werden
Digitale Lohnschnittstelle (DLS)
Seit 2018 sind Arbeitgeber verpflichtet, eine Digitale Lohnschnittstelle bereitzuhalten. Das bedeutet: Die Daten aus dem Lohnabrechnungssystem müssen in einem standardisierten Format exportiert werden können. Die gängigen Formate richten sich nach dem verwendeten System, etwa DATEV, ADDISON oder ELDA.
Der Prüfer kann diese Daten direkt importieren und maschinell auswerten. Damit identifiziert er Auffälligkeiten schneller als bei einer manuellen Sichtung. Die Software des Prüfers vergleicht automatisch Lohnkonten, Steueranmeldungen und Bescheinigungen miteinander. Abweichungen werden markiert und gezielt nachgefragt.
Unternehmen, die ihre DLS nicht bereitstellen können, riskieren Verzögerungszuschläge und eine deutlich intensivere manuelle Prüfung. Im schlimmsten Fall kann das Finanzamt die Besteuerungsgrundlagen schätzen, was in der Regel teurer wird als eine korrekte Dokumentation.
Testen Sie den DLS-Export Ihres Systems unbedingt vor der Prüfung, nicht erst am Tag des Prüfungsbeginns.
Was wird besonders geprüft?
Lohnsteuerprüfer arbeiten risikoorientiert. Sie konzentrieren sich auf Bereiche, in denen erfahrungsgemäß die meisten Fehler auftreten. Die folgende Tabelle zeigt die häufigsten Prüfungsfelder mit typischen Beanstandungen.
Prüfungsfeld | Was geprüft wird | Typische Beanstandungen |
|---|---|---|
Minijobs | 603-EUR-Grenze, Pauschalsteuer 2 %, Stundenerfassung | Grenzüberschreitung nicht erkannt, fehlende Aufzeichnungen |
Firmenwagen | 1-%-Regelung, Fahrtenbuch, Privatnutzung | Fehlende oder fehlerhafte Fahrtenbücher, falscher Bruttolistenpreis |
SFN-Zuschläge | Grundlohn-Berechnung, 50-EUR-Grenze, Stundennachweis | Tatsächliche Arbeitszeit nicht belegt, fehlerhafte Grundlohnermittlung |
Reisekosten | Verpflegungsmehraufwand (14/28 EUR), Hotelkosten | Fehlende Belege, Dreimonatsfrist nicht beachtet |
Sachbezüge | 50-EUR-Freigrenze, Essenszuschuss | Nicht korrekt versteuert, Freigrenze überschritten |
Betriebliche Altersvorsorge | Fördergrenzen, Pauschalversteuerung | Höchstbeträge überschritten |
Geschenke an Dritte | 50-EUR-Grenze, § 37b EStG Pauschalierung | Keine Pauschalierung vorgenommen, fehlende Dokumentation |
Besonders gründlich prüfen Finanzbeamte den Bereich SFN-Zuschläge. Hier müssen Arbeitgeber nachweisen, dass die Zuschläge tatsächlich für geleistete Nacht-, Sonntags- oder Feiertagsarbeit gezahlt wurden. Eine pauschale Abrechnung ohne Stundennachweis reicht nicht aus. Jede einzelne Schicht muss dokumentiert sein, mit Anfangs- und Endzeit sowie der Zuordnung zum jeweiligen Zuschlagstyp. Detaillierte Informationen dazu finden Sie im Beitrag zum Nachtschichtzuschlag berechnen.
Beim Firmenwagen achtet der Prüfer darauf, ob die 1-%-Regelung korrekt angewendet wird, ob der richtige Bruttolistenpreis zugrunde liegt und ob bei der Fahrtenbuchmethode alle Anforderungen erfüllt sind. Lückenhafte Fahrtenbücher führen fast immer zu einer Umstellung auf die 1-%-Regelung, was eine Nachversteuerung nach sich zieht. Alle aktuellen Regelungen finden Sie unter Firmenwagen versteuern 2026.
Auch bei Minijobs schaut der Prüfer genau hin. Mit dem Mindestlohn von 13,90 EUR und der daraus resultierenden Verdienstgrenze von 603 EUR pro Monat ist der Spielraum eng. Einmalzahlungen und Schwankungen in der Arbeitszeit können dazu führen, dass die Grenze unbemerkt überschritten wird. Wird die Überschreitung erst bei der Prüfung festgestellt, sind die Sozialversicherungsbeiträge nachzuentrichten, und die Pauschalsteuer von 2 % greift nicht mehr.
Bei Reisekosten überprüft der Prüfer insbesondere die korrekte Anwendung der Verpflegungspauschalen. Häufiger Fehler: Die Dreimonatsfrist bei längerfristigen Auswärtstätigkeiten wird nicht beachtet. Nach drei Monaten an derselben Einsatzstelle entfällt der steuerfreie Verpflegungsmehraufwand.
Sozialversicherungsprüfung: Der zweite Termin
Neben der Lohnsteuerprüfung durch das Finanzamt gibt es die Sozialversicherungsprüfung durch die Deutsche Rentenversicherung. Diese prüft, ob Sozialversicherungsbeiträge korrekt berechnet und abgeführt wurden. Die gesetzliche Grundlage bildet § 28p SGB IV.
Die Sozialversicherungsprüfung findet regelmäßig alle vier Jahre statt und wird häufig zeitnah zur Lohnsteuerprüfung angesetzt. Der Prüfungszeitraum umfasst bis zu vier Jahre rückwirkend.
Seit dem 01.01.2025 ist die euBP (elektronisch unterstützte Betriebsprüfung) verpflichtend. Arbeitgeber müssen die Prüfdaten digital an die Deutsche Rentenversicherung übermitteln. Bis zum 31.12.2026 gilt eine Übergangsfrist, in der auch noch analoge Verfahren akzeptiert werden. Spätestens ab 2027 müssen alle Unternehmen die digitale Übermittlung umsetzen. Wer bisher noch nicht auf das elektronische Verfahren umgestellt hat, sollte das zeitnah angehen.
Für die Sozialversicherungsprüfung benötigen Sie zusätzliche Unterlagen: Entgeltunterlagen, Beitragsnachweise, SV-Meldungen und Nachweise zur DEÜV-Meldung. Besonders relevant sind korrekte Meldungen bei Personalveränderungen: Eintritte, Austritte, Unterbrechungen wegen Elternzeit oder Krankheit.
Da sich beide Prüfungen inhaltlich überschneiden, empfiehlt es sich, die Unterlagen gebündelt vorzubereiten. Wer die Lohnsteuerprüfung sauber übersteht, hat für die Sozialversicherungsprüfung bereits einen großen Teil der Arbeit erledigt. Achten Sie darauf, dass die Entgeltunterlagen nach § 8 BVV vollständig sind, da fehlende Unterlagen in der SV-Prüfung zu Schätzungen mit Beitragsnachforderungen führen können.
8 Tipps für eine erfolgreiche Lohnsteuerprüfung
Eine Lohnsteuerprüfung muss kein Grund zur Sorge sein, wenn Sie strukturiert vorgehen. Diese acht Tipps helfen Ihnen, gut vorbereitet in die Prüfung zu gehen.
1. Unterlagen frühzeitig zusammenstellen Warten Sie nicht auf die Prüfungsanordnung. Führen Sie Ihre Lohnunterlagen das ganze Jahr über ordentlich und vollständig. Das spart im Ernstfall Wochen an Vorbereitung. Besonders Sachbezugsdokumentation und Reisekostenabrechnungen geraten im Tagesgeschäft leicht in Rückstand. Legen Sie feste Zeiträume fest, in denen die Dokumentation aktualisiert wird.
2. DLS-Export testen Die Digitale Lohnschnittstelle muss funktionieren, bevor der Prüfer vor der Tür steht. Führen Sie einen Testexport durch und prüfen Sie, ob die Daten vollständig und lesbar sind. Fehler beim Export am Tag der Prüfung machen keinen guten Eindruck und kosten Zeit.
3. Interne Vorprüfung durchführen Gehen Sie die typischen Prüfungsfelder selbst durch: Stimmen die Sachbezüge? Sind die Fahrtenbücher lückenlos? Wurden SFN-Zuschläge mit Stundennachweisen belegt? Wurden Minijobber korrekt abgerechnet? So identifizieren Sie Schwachstellen, bevor es der Prüfer tut. Eine systematische Vorprüfung kann Nachforderungen verhindern.
4. Ansprechpartner benennen Bestimmen Sie eine Person als zentrale Kontaktstelle für den Prüfer. Diese Person sollte die Lohnabrechnung kennen, Zugriff auf alle relevanten Systeme haben und befugt sein, Auskünfte zu erteilen. Ein ständig wechselnder Ansprechpartner erzeugt Reibungsverluste und kann die Prüfung unnötig verlängern.
5. Arbeitsraum vorbereiten Stellen Sie dem Prüfer einen ruhigen Arbeitsplatz mit Internetzugang, Drucker und Telefon bereit. Das ist nicht nur eine Höflichkeitsgeste, sondern beschleunigt die Prüfung. Ein Prüfer, der angenehm arbeiten kann, kommt schneller voran. Idealerweise liegt der Raum in der Nähe der Lohnbuchhaltung, damit Rückfragen schnell geklärt werden können.
6. Steuerberater oder Lohndienstleister einbeziehen Wer die Lohnabrechnung extern abwickeln lässt, sollte den Dienstleister frühzeitig informieren. Externe Lohnexperten kennen die typischen Prüfungsschwerpunkte und können gezielt bei der Vorbereitung unterstützen. Auch bei der Schlussbesprechung ist ein erfahrener Fachmann an Ihrer Seite wertvoll. Er kann Sachverhalte erläutern, die für den Prüfer auf den ersten Blick unklar erscheinen.
7. Kooperativ, aber korrekt Arbeiten Sie mit dem Prüfer zusammen und beantworten Sie Fragen offen. Stellen Sie allerdings nur die angeforderten Unterlagen zur Verfügung. Unaufgefordert zusätzliche Dokumente herauszugeben, kann neue Prüfungsfelder eröffnen, die ursprünglich nicht im Fokus standen. Freundlichkeit und Sachlichkeit sind der richtige Ton.
8. Prüfungsbericht genau lesen Prüfen Sie den Prüfungsbericht sorgfältig. Stimmen die festgestellten Sachverhalte? Sind die Berechnungen nachvollziehbar? Bei Unstimmigkeiten haben Sie die Möglichkeit, innerhalb der Einspruchsfrist von einem Monat Einspruch einzulegen. Lassen Sie sich im Zweifel fachlich unterstützen, denn fehlerhafte Bescheide lassen sich korrigieren, wenn man rechtzeitig reagiert.
Häufige Fragen zur Lohnsteuerprüfung
Wie oft wird die Lohnsteuer geprüft?
Die Lohnsteuerprüfung findet in der Regel alle drei bis fünf Jahre statt. Die Häufigkeit richtet sich nach der Unternehmensgröße und dem Prüfungsturnus des zuständigen Finanzamts. Großbetriebe werden häufiger geprüft als Kleinunternehmen. Eine gesetzliche Mindestfrequenz gibt es nicht. Daneben kann das Finanzamt auch anlassbezogene Prüfungen ansetzen, wenn es konkrete Anhaltspunkte für Fehler gibt.
Wie lange dauert eine Lohnsteuerprüfung?
Das hängt von der Unternehmensgröße ab. Bei kleinen Betrieben mit wenigen Mitarbeitenden ist die Prüfung in ein bis drei Tagen abgeschlossen. Mittelständische Unternehmen sollten mit ein bis zwei Wochen rechnen. Bei Großunternehmen mit komplexen Vergütungsstrukturen, mehreren Standorten oder umfangreichen Sachbezugsprogrammen kann die Prüfung mehrere Wochen dauern.
Kann ich die Prüfung verschieben?
Ja, eine Verschiebung ist möglich, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Das kann zum Beispiel die Abwesenheit des verantwortlichen Lohnbuchhalters, eine besondere betriebliche Belastungssituation oder ein bereits laufendes Steuerverfahren sein. Der Antrag muss schriftlich und möglichst zeitnah nach Erhalt der Prüfungsanordnung beim Finanzamt eingehen. Ein Rechtsanspruch auf Verschiebung besteht allerdings nicht.
Was passiert bei Fehlern?
Bei Fehlern fordert das Finanzamt die zu wenig einbehaltene Lohnsteuer nach (Nachversteuerung). Zusätzlich können Säumniszuschläge anfallen: 1 % des rückständigen Betrags pro angefangenem Monat. Bei vorsätzlicher Steuerhinterziehung droht ein Strafverfahren. Unbewusste Fehler werden in der Praxis deutlich milder behandelt, führen aber dennoch zu Nachzahlungen. In vielen Fällen lässt sich der Sachverhalt in der Schlussbesprechung noch klären oder abmildern.
Muss ich den Prüfer ins Haus lassen?
Ja. Der Arbeitgeber hat eine Mitwirkungspflicht nach § 200 AO. Das schließt die Duldung der Prüfung in den Geschäftsräumen ein. Sie müssen dem Prüfer Zugang zu den relevanten Unterlagen gewähren, Auskünfte erteilen und die angeforderten Daten bereitstellen. Eine Verweigerung kann Zwangsmaßnahmen nach sich ziehen, etwa Zwangsgelder oder eine Schätzung der Besteuerungsgrundlagen.
Wie weit zurück wird geprüft?
In der Regel umfasst der Prüfungszeitraum die letzten drei Kalenderjahre. Bei Verdacht auf Steuerhinterziehung kann das Finanzamt den Zeitraum auf bis zu zehn Jahre ausdehnen. Der konkrete Prüfungszeitraum wird in der Prüfungsanordnung festgelegt und ist verbindlich. Eine nachträgliche Erweiterung des Prüfungszeitraums ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
Lohnsteuerprüfung gelassen angehen: Mit dem richtigen Partner
Eine Lohnsteuerprüfung verläuft dann reibungslos, wenn die Lohnabrechnung im Tagesgeschäft sauber geführt wird. Wer erst bei der Prüfungsanordnung anfängt, Unterlagen zusammenzusuchen, hat ein Problem. Wer seine Prozesse im Griff hat, nicht.
Bei LohnDialog betreuen wir Unternehmen seit über 35 Jahren in der Lohnabrechnung. Unsere mehr als 60 Experten wissen aus täglicher Praxis, worauf Prüfer achten und welche Fehler sich vermeiden lassen. Jedes Unternehmen erhält einen festen Ansprechpartner, der die Strukturen kennt und bei einer Betriebsprüfung an Ihrer Seite steht.
Ob Firmenwagen, SFN-Zuschläge, Minijobs oder betriebliche Altersvorsorge: Wir sorgen dafür, dass Ihre Abrechnung prüfungssicher ist. Jeden Monat. Nicht erst, wenn das Finanzamt schreibt.
Sprechen Sie mit unseren Experten und erfahren Sie, wie wir Sie unterstützen. Oder informieren Sie sich über unsere Leistungen im Bereich Lohn- und Gehaltsabrechnung.





