Frau im Büro prüft eine Gehaltsabrechnung mit Taschenrechner am Schreibtisch, im Hintergrund Ordner und Deutschland-Flagge, eingeblendete Hinweise zum TV-L Tarifabschluss 2026.

Tarifabschluss TV-L 2026: Was der neue Tarifvertrag für die Lohnabrechnung bedeutet

Die Tarifverhandlungen für den öffentlichen Dienst der Länder sind abgeschlossen. Am Wochenende haben sich Arbeitgeber (Tarifgemeinschaft deutscher Länder) und Gewerkschaften auf einen neuen TV-L Tarifvertrag geeinigt. Für rund 925.000 Tarifbeschäftigte und indirekt über 2,2 Millionen Landesbedienstete steht damit fest: Es gibt Entgelterhöhungen in drei Stufen, deutlich höhere Schichtzulagen und eine Laufzeit bis Ende Januar 2028.

Für Arbeitgeber, Lohnbüros und HR-Teams im öffentlichen Dienst heißt das: Die Abrechnungssysteme müssen angepasst werden. Dieser Beitrag fasst alle relevanten Änderungen zusammen und zeigt, was jetzt konkret auf die Lohnabrechnung zukommt.

Tarifabschluss im Überblick: Die wichtigsten Eckdaten

Der neue Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) gilt für alle Bundesländer außer Hessen. Die Laufzeit beträgt 27 Monate.

Eckdaten

Details

Laufzeit

01.11.2025 bis 31.01.2028

Gesamtvolumen

5,8 % über die Laufzeit

Erhöhungsschritte

3 Stufen (April 2026, März 2027, Januar 2028)

Mindesterhöhung

100 EUR in der ersten Stufe

Geltungsbereich

Alle Bundesländer außer Hessen

Betroffene Beschäftigte

ca. 925.000 Tarifbeschäftigte

Zustimmungsfrist

Bis 13.03.2026

Wichtig: Zwischen dem 01.11.2025 und dem 31.03.2026 gibt es keine Entgelterhöhung. Die erste Steigerung erfolgt zum 01.04.2026.

Entgelterhöhungen im Detail: Drei Stufen bis 2028

Die Entgelterhöhungen verteilen sich auf drei Zeiträume. In der ersten Stufe gibt es zusätzlich einen Mindestbetrag von 100 EUR, der besonders die unteren Entgeltgruppen begünstigt.

Zeitraum

Erhöhung

Hinweis

01.11.2025 bis 31.03.2026

Keine Erhöhung

Nullrunde in den ersten 5 Monaten

01.04.2026 bis 28.02.2027

+2,8 %

Mindestens 100 EUR pro Monat

01.03.2027 bis 31.12.2027

+2,0 %

Keine Mindesterhöhung

Ab 01.01.2028

+1,0 %

Letzte Stufe der Laufzeit

Rechenbeispiel: So wirkt sich die erste Stufe aus

Die Mindesterhöhung von 100 EUR greift immer dann, wenn 2,8 % des bisherigen Bruttoentgelts unter 100 EUR liegen. Das betrifft vor allem die Entgeltgruppen E 1 bis E 8.

Beispiel 1: Entgeltgruppe E 6, Stufe 3 (Verwaltungsfachangestellte)

Position

Betrag

Aktuelles Bruttoentgelt (TV-L 2025)

3.447,20 EUR

Rechnerische Erhöhung (2,8 %)

96,52 EUR

Mindesterhöhung greift

100,00 EUR

Neues Bruttoentgelt ab 04/2026

3.547,20 EUR

In diesem Fall liegt die prozentuale Erhöhung unter dem Mindestbetrag. Die Beschäftigte erhält statt 96,52 EUR die vollen 100 EUR. Das entspricht einer effektiven Steigerung von 2,9 %.

Beispiel 2: Entgeltgruppe E 9a, Stufe 3 (Sachbearbeiterin Personalwesen)

Position

Betrag

Aktuelles Bruttoentgelt (TV-L 2025)

3.818,66 EUR

Rechnerische Erhöhung (2,8 %)

106,92 EUR

Mindesterhöhung (100 EUR)

Nicht relevant

Neues Bruttoentgelt ab 04/2026

3.925,58 EUR

Hier übersteigt die prozentuale Erhöhung den Mindestbetrag. Es gilt der reguläre Zuschlag von 2,8 %.

Beispiel 3: Entgeltgruppe E 11, Stufe 3 (Ingenieurin, Personalleitung)

Position

Betrag

Aktuelles Bruttoentgelt (TV-L 2025)

4.619,10 EUR

Rechnerische Erhöhung (2,8 %)

129,33 EUR

Neues Bruttoentgelt ab 04/2026

4.748,43 EUR

Weitere Erhöhung ab 03/2027 (+2,0 %)

4.843,40 EUR

Weitere Erhöhung ab 01/2028 (+1,0 %)

4.891,83 EUR

Über die gesamte Laufzeit steigt das Bruttoentgelt in E 11, Stufe 3, von 4.619,10 EUR auf 4.891,83 EUR. Das entspricht einer Gesamterhöhung von 272,73 EUR pro Monat bzw. 5,9 %.

Auszubildende und Praktikanten: Feste Euro-Beträge statt Prozente

Für Auszubildende im öffentlichen Dienst der Länder gelten feste Erhöhungsbeträge statt prozentualer Steigerungen.

Zeitraum

Erhöhung Auszubildende

01.11.2025 bis 31.03.2026

Keine Erhöhung

Ab 01.04.2026

+60,00 EUR pro Monat

Ab 01.03.2027

+60,00 EUR pro Monat

Ab 01.01.2028

+30,00 EUR pro Monat

Über die gesamte Laufzeit erhalten Auszubildende 150 EUR mehr pro Monat.

Zusätzlich wurde für studentische Beschäftigte an Hochschulen ein Mindestentgelt vereinbart: Ab Sommer 2026 gilt ein Stundenlohn von 15,20 EUR, der 2027 auf 15,90 EUR steigt.

Schichtzulagen: Deutliche Erhöhung ab Juli 2026

Ein zentraler Punkt des Tarifabschlusses betrifft die Schicht- und Wechselschichtzulagen. Zum 01.07.2026 steigen diese teilweise um mehr als das Doppelte.

Zulagenart

Bisher

Ab 01.07.2026

Steigerung

Schichtzulage

40 EUR

100 EUR

+150 %

Wechselschichtzulage

105 EUR

200 EUR

+90 %

Schichtzulage Kliniken

60 EUR

100 EUR

+67 %

Wechselschichtzulage Kliniken

150 EUR

250 EUR

+67 %

Neue Regelung für Teilzeitbeschäftigte in Schichtarbeit

Besonders relevant für die Lohnabrechnung: Teilzeitkräfte in Schichtarbeit erhalten künftig Überstundenzuschläge bereits ab der ersten Stunde, die über ihre individuelle Wochenarbeitszeit hinausgeht. Bisher war der Zuschlag erst fällig, wenn die volle Wochenarbeitszeit eines Vollzeitbeschäftigten überschritten wurde. Diese Änderung muss in der Zeiterfassung und Abrechnungssoftware korrekt hinterlegt werden.

Zeitplan und Gültigkeit: Wann wird der Tarifvertrag wirksam?

Der Tarifabschluss ist noch nicht endgültig rechtskräftig. Die Tarifparteien müssen bis zum 13.03.2026 ihre Zustimmung erklären. Erst nach dieser Bestätigung wird der neue Tarifvertrag gültig.

Meilenstein

Datum

Verhandlungsergebnis

15.02.2026

Zustimmungsfrist Tarifparteien

Bis 13.03.2026

Inkrafttreten (rückwirkend)

01.11.2025

Erste Entgelterhöhung

01.04.2026

Erhöhung Schichtzulagen

01.07.2026

Zweite Entgelterhöhung

01.03.2027

Dritte Entgelterhöhung

01.01.2028

Laufzeitende

31.01.2028

Für Arbeitgeber und Lohnabrechnungsstellen bedeutet das: Bis zur Zustimmung Mitte März sollten alle Vorbereitungen getroffen sein, damit die Tariftabellen zeitnah eingepflegt werden können.

Was bedeutet der TV-L Abschluss für die Lohnabrechnung?

Für HR-Teams und Lohnbüros ergeben sich aus dem neuen Tarifvertrag mehrere konkrete Aufgaben:

1. Entgelttabellen aktualisieren Die neuen TV-L Entgelttabellen müssen zum 01.04.2026 in der Abrechnungssoftware hinterlegt werden. Bei Abrechnungslösungen wie ADDISON SBS Lohn erfolgt das in der Regel über ein Software-Update. Wer die Lohnabrechnung extern vergibt, sollte den Dienstleister frühzeitig informieren.

2. Mindestbetrag korrekt umsetzen Die Mindesterhöhung von 100 EUR in der ersten Stufe erfordert eine individuelle Prüfung pro Beschäftigtem. Liegt die prozentuale Erhöhung unter 100 EUR, muss der Festbetrag angesetzt werden. In den Entgeltgruppen E 1 bis E 8 ist das bei fast allen Stufen der Fall.

3. Schichtzulagen anpassen Zum 01.07.2026 müssen die neuen Zulagenwerte in der Abrechnung hinterlegt werden. Besonders bei Klinikpersonal mit Wechselschichtarbeit ist die Steigerung erheblich (von 150 auf 250 EUR).

4. Teilzeitregelung für Schichtarbeit prüfen Die neue Überstundenregelung für Teilzeitkräfte in Schichtarbeit erfordert eine Anpassung der Zeiterfassungslogik. Prüfen Sie, ob Ihre Systeme die individuelle Wochenarbeitszeit als Schwellwert für Überstundenzuschläge abbilden können.

5. Ausbildungsvergütungen anpassen Für Auszubildende gelten feste Euro-Beträge statt prozentualer Erhöhungen. Diese müssen separat gepflegt werden.

6. Dokumentation und Information Informieren Sie Ihre Beschäftigten über die anstehenden Änderungen. Die Gehaltserhöhung wird erstmals auf der Abrechnung für April 2026 sichtbar.

Bei LohnDialog pflegen wir die Tariftabellen nach Zustimmung der Tarifparteien zeitnah in unsere Systeme ein. Unsere Kunden im öffentlichen Dienst können sich darauf verlassen, dass die Umstellung pünktlich und korrekt erfolgt. Sprechen Sie mit unseren Experten, wenn Sie Fragen zur Umsetzung haben.

Wird der Tarifabschluss auf Beamte übertragen?

Der TV-L gilt formal nur für Tarifbeschäftigte. Landesbeamte sind nicht direkt betroffen. Erfahrungsgemäß übertragen die Landesregierungen Tarifergebnisse jedoch zeitversetzt auf die Besoldung. Das kann einige Monate dauern, da jedes Bundesland ein eigenes Besoldungsanpassungsgesetz beschließen muss.

Für die Lohnabrechnung gilt: Solange kein Besoldungsanpassungsgesetz verabschiedet ist, bleiben die aktuellen Besoldungstabellen gültig. Planen Sie die Beamtenbesoldung daher separat und rechnen Sie mit einer Umsetzung im Laufe des Jahres 2026.

Häufige Fragen zum TV-L Tarifabschluss 2026

Wann kommt die erste Gehaltserhöhung? Die erste Entgelterhöhung von 2,8 % (mindestens 100 EUR) gilt ab dem 01.04.2026. Die Auszahlung erfolgt mit der Aprilabrechnung, sofern die Tarifparteien bis zum 13.03.2026 zugestimmt haben.

Gilt der Tarifabschluss auch für Hessen? Nein. Hessen ist nicht Mitglied der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) und verhandelt eigenständig. Für hessische Landesbeschäftigte gilt der TV-H.

Was passiert, wenn die Zustimmung nicht erteilt wird? In diesem Fall würden die Verhandlungen fortgesetzt. Das ist allerdings äußerst unwahrscheinlich, da das Ergebnis von beiden Seiten bereits als Verhandlungserfolg kommuniziert wurde.

Wie wirkt sich der Mindestbetrag von 100 EUR aus? Der Mindestbetrag sorgt dafür, dass Beschäftigte in den unteren Entgeltgruppen (E 1 bis E 8) überproportional profitieren. In E 6, Stufe 3, entspricht das einer effektiven Erhöhung von 2,9 % statt 2,8 %. In den niedrigsten Entgeltgruppen kann die effektive Steigerung noch deutlich höher ausfallen.

Wann werden die neuen Entgelttabellen veröffentlicht? Die offiziellen Entgelttabellen werden nach Zustimmung der Tarifparteien (voraussichtlich Mitte März 2026) von der TdL veröffentlicht. Abrechnungssoftware-Hersteller spielen die Updates in der Regel innerhalb weniger Wochen ein.

Was ändert sich bei den Schichtzulagen für Kliniken? Die Schichtzulage steigt von 60 auf 100 EUR, die Wechselschichtzulage von 150 auf 250 EUR. Beide Erhöhungen gelten ab dem 01.07.2026. Zusätzlich erhalten Teilzeitkräfte Überstundenzuschläge bereits ab der ersten Stunde über ihrer individuellen Wochenarbeitszeit.


Stand: Februar 2026. Alle Angaben basieren auf dem Verhandlungsergebnis vom 15.02.2026. Der Tarifvertrag wird erst nach Zustimmung der Tarifparteien (Frist: 13.03.2026) rechtswirksam.

Bild von Isabel Kießling
Isabel Kießling

Fachautorin für Lohn- und Gehaltsthemen mit Fokus auf praxisnahe Informationen rund um die Entgeltabrechnung.