Baulohn bei LohnDialog
Setzen Sie auf uns als Profi in der Baulohnabrechnung
Baulohn bei LohnDialog
Setzen Sie auf uns als Profi in der Baulohnabrechnung
Ihre Vorteile bei der Baulohnabrechnung mit LohnDialog
Die Baubranche ist ein dynamisches Umfeld, das gerade im Bereich der Lohnabrechnung mit vielen Ecken und Kanten aufwartet. Sparen Sie sich den Stress, vermeiden Sie klassische Stolpersteine und setzen Sie auf einen professionellen Partner in puncto Baulohn, der sich Ihren Anforderungen komfortabel und effektiv anpasst – und Ihnen mit Rat und Tat zur Seite steht.
Ob Bauhaupt- oder Baunebengewerbe – wir kennen die Besonderheiten in der Entgeltberechnung. Bei Baulohnabrechnungen gilt: Gewusst wie! Nicht umsonst zählen diese Abrechnungen selbst unter Steuerberatern zu die schwierigsten Lohnabrechnungen.
Pünktlich und zuverlässig
Ob fünf, 50, 500 oder 5.000 Mitarbeiter: Sie erhalten Ihre Unterlagen zur Baulohnabrechnung stets zum vereinbarten Termin, vollständig und korrekt.
Leichtes Onboarding
Unser erfahrenes Onboarding-Team unterstützt Sie in den ersten 1-3 Monaten bei der Einführung und Datenübertragung für einen reibungslosen Start.
Flexibel und aktuell
Profitieren Sie von unserem Lohn Know-how: Wir sind über alle Gesetzesänderungen informiert und jederzeit perfekt vorbereitet.
Digitale Prozesse
Um eine unkomplizierte und reibungslose Lohnabrechnung zu gewährleisten, setzen wir auf moderne digitale Verfahren und wegweisende Softwareanwendungen.
Ohne Risiko
Wir garantieren für unsere Arbeit: Prüfungen durch das Finanzamt sowie durch Sozialversicherungsträger können Sie gelassen entgegenblicken.
Professionelle Datenanbindung
Damit die Datenübermittlung für den Baulohn problemlos verläuft, bieten wir Ihnen diverse Schnittstellen zu Zeiterfassungs- und Personalmanagement-systemen an.
Ganz persönlich
Im Rahmen unserer Zusammenarbeit für die Baulohnabrechnung haben Sie dauerhaft Ihren persönlichen Ansprechpartner. Wir mögen keine Callcenter.
Sensibler Datenschutz
Dank unserer umfangreichen Datenschutzvorkehrungen sind Ihre sensiblen Mitarbeiterdaten jederzeit sicher und geschützt.
Welche Branchen zählen zum Baulohn?
Baulohn betrifft die ArbeitnehmerInnen, die eine Anstellung im Baugewerbe haben. Für sie gilt der Bundesrahmentarifvertrag für das Baugewerbe (BRTV). Es erfolgt traditionell weiterhin eine Unterscheidung in Bauhauptgewerbe und Baunebengewerbe (Ausbaugewerbe und Bauhilfsgewerbe).
Das Bauhauptgewerbe umfasst:
Hoch-, Tief- und Ingenieurbau
Straßenbau, Eisenbahnoberbau, Sportanlagenbau
Wasserbau
Spezialbau
sonstiger Tiefbau und Gebäudetrocknung
Eine spezielle Aufführung und Zuordnung von Tätigkeiten zum Baunebengewerbe erfolgt in der Klassifikation der Wirtschaftszweige des statistischen Bundesamtes nicht. Zu den Baunebengewerben zählen jedoch:
Bauinstallation und sonstiger Ausbau mit folgenden Gewerken
Anbringen von Stuckaturen, Gipserei und Verputzerei
Bautischlerei und -schlosserei
Fußboden-, Fliesen- und Plattenlegerei, Tapeziererei
Malerei und Glaserei
sonstige spezialisierte Bautätigkeiten wie Dachdeckerei, Zimmerei und Gerüstbau
Facettenreich – und mit dem passenden Lohnbüro sehr komfortabel
Im Gegensatz zu vielen anderen Branchen sieht sich das Baugewerbe mit vielerlei Herausforderungen konfrontiert. Mehr oder minder ausgeprägte Winter und wechselnde Wetterlagen bringen Dynamik in das tägliche Geschäft. Arbeitsverhältnisse und -zeiten müssen daran angepasst und entsprechend abgerechnet werden. Die Wahl des Lohnbüros im Bereich Baulohn ist daher von entscheidender Bedeutung, zum einen, um Pünktlichkeit und Zuverlässigkeit zu garantieren. Und zum anderen, um bei Prüfungen durch Sozialversicherungsträger bestens gewappnet zu sein. LohnDialog bietet Ihnen diese Vorteile – und noch mehr! Denn neben der akkuraten und professionellen Baulohnabrechnung gewährleisten wir Ihnen individuelle Betreuung und einen persönlichen Ansprechpartner.
Baulohnabrechnung ohne Stress – Mit uns auf der sicheren Seite
Die Baulohnabrechnung ist besonders lebhaft, da wechselnde Projekte, Kurz- und Zeitarbeit sowie Mehraufwendungen viele Details erfordern. Seit über 30 Jahren hat LohnDialog Baulohn-Know How!
Mit uns haben Sie einen persönlichen Ansprechpartner, der bei Fragen stets für Sie da ist. Sie können sich auf präzise Baulohnabrechnungen und die Berücksichtigung aller Besonderheiten verlassen. Vertrauen Sie auf LohnDialog – wir kümmern uns um die Abrechnung, damit Sie Prüfungen gelassen entgegenblicken können.
Leistungen
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Abrechnungslisten / Mehraufwandswintergeld / Zuschuss WintergeldAbrechnungslisten / Mehraufwandswintergeld / Zuschuss Wintergeld
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ZVK-BeitragslistenZVK-Beitragslisten
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BerufsgenossenschaftslistenBerufsgenossenschaftslisten
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ArbeitszeitverwaltungArbeitszeitverwaltung
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Verwaltung von Ausgleichsstunden | PoolstundenVerwaltung von Ausgleichsstunden | Poolstunden
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SaisonKurzarbeitergeld für die Agentur für ArbeitSaisonKurzarbeitergeld für die Agentur für Arbeit
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Lohnkostenermittlung je Kostenstelle / BaustelleLohnkostenermittlung je Kostenstelle / Baustelle
Abrechnungen
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UrlaubsansprücheUrlaubsansprüche
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SozialkassenbeiträgeSozialkassenbeiträge
Anträge
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Mehraufwands-WintergeldMehraufwands-Wintergeld
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Saison-KurzarbeitergeldSaison-Kurzarbeitergeld
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Urlaubsgeld & zusätzliches UrlaubsgeldUrlaubsgeld & zusätzliches Urlaubsgeld
Darum ist Baulohn
Ein separates Gebiet der Gehaltsabrechnung
Zulagen
Zulagen wie zum Beispiel Erschwerniszulagen kommen häufig vor – Baustellen an unterschiedlichen Orten machen Verpflegung und Unterkunft für die Arbeiter notwendig und auch die Kosten für den Weg zur Baustelle werden oft bezuschusst. Dafür gibt es Regeln für die korrekte Besteuerung oder Sozialversicherung – richtig gemacht ergibt sich Steuer- und Sozialversicherungsfreiheit bei diesen Sachleistungen.
Saisonkurzarbeit
Daneben müssen die Vorschriften für Saisonkurzarbeitergeld und Kurzarbeit zusätzlich bei der Abrechnung beachtet werden.
Sofortmeldungen
Hinzu kommen die Meldungen an die unterschiedlichen Sozialkassen des Baugewerbes und die Erstellung von Sofortmeldungen. Im verpflichtenden Sozialkassenverfahren fallen die Winterbeschäftigungsumlage in der Bauwirtschaft , Zusatzversorgungsbeitrag (Umlage ZVK) und Sozialkassenbeiträge an.
Die Stolpersteine in der Baulohnabrechnung
Baustellen sind keine gewöhnlichen Arbeitsplätze. Witterung und Auftragslage bestimmen die geleisteten Stunden, so dass die tatsächlichen Arbeitsstunden pro Tag stark schwanken können. Hier hilft nur das Führen von Arbeitszeitkonten, um einen Ausgleich zu gewährleisten. Wird am Sonntag, an Feiertagen oder nachts gearbeitet, fallen in den meisten Fällen für diese Stunden Zuschläge an. Die Stundenzettel der Mitarbeiter müssen das einwandfrei dokumentieren. Diese Aufzeichnungen bestimmen die Lohnarten und sind die Grundlage einer korrekten Baulohnabrechnung.
Berechnung und Beantragung des aus witterungsbedingten oder wirtschaftlichen Gründen oder bei unabwendbaren Ereignissen in der gesetzlichen Schlechtwetterzeit (1. Dezember bis 31. März) gewährten Saisonkurzarbeitergeldes.
Berechnung des Mehraufwandswintergeldes (MWG) – 1 Euro für jede in der Zeit vom 15. Dezember bis Ende Februar geleistete Arbeitsstunde – lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei.
Berechnung des Zuschusswintergeldes – 2,50 Euro für jede ausgefallene Stunde (lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei) in der gesetzlichen Schlechtwetterzeit, für deren Ausgleich Arbeitszeitguthaben aufgelöst werden. (Baunebengewerbe 1,03 Euro)
SOKA-Bau: Sozialkasse der Bauwirtschaft
Die SOKA-Bau ist eine Einrichtung der drei Tarifvertragsparteien der Bauwirtschaft: Zentralverband des Deutschen Baugewerbes e. V. (ZDB), Hauptverband der Deutschen Bauindustrie e. V. (HDB) und Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU). Unter SOKA- Bau werden die Sozialkassen der Bauwirtschaft zusammengefasst. Im Tarifvertrag über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe (VTV) ist geregelt, welche Leistungen die Soka-Bau erbringt, für wen sie gelten und wer Beiträge leisten muss. Unter dem Oberbegriff SOKA verbergen sich die Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft (ULAK) und die Zusatzversorgungskasse des Baugewerbes (ZVK)
Service und Vorsorge für die Bauwirtschaft
Zu den Leistungen der SOKA-Bau gehören:
Ein tariflich geregeltes System zur Sicherung von Urlaubsansprüchen in der Baubranche – Sicherung des Urlaubsentgeltes für die BauarbeitnehmerInnen
Erstattung von Ausbildungs- und Sozialaufwendungen an Baubetriebe / Erstattung der Kosten für überbetriebliche Ausbildungsmaßnahmen
Private Altersvorsorge über zusätzliche Altersversorgung in der Bauwirtschaft – Leistungsbereich Zusatzversorgung (ZVK) und Leistungsbereich tarifliche Zusatzrente (TZR)
Absicherung von Arbeitszeitkonten – Arbeitszeit-Guthaben der BauarbeitnehmerInnen aus der Arbeitszeitflexibilisierung und Altersteilzeit können durch Hinterlegungen auf Sicherungskonten gegen Insolvenz abgesichert werden
Diese Leistungen werden durch monatliche Beiträge von den Bauunternehmen (Umlagen) gewährleistet. Die Beitragssätze zur SOKA-Bau unterliegen einer jährlichen Überprüfung.
Die verschiedenen Gewerke haben zum Teil eigene Institutionen, wie z.B. Sozialkasse für den Gartenbau (EWGaLa), Sozialkasse Steine, Erden und Betonindustrie, Sozialkasse für das Steinmetz und Steinbildhauerhandwerk, Sozialkasse für das Maler- und Lackiererhandwerk, Sozialkasse des Gerüstbaugewerbes (SOKA Gerüst), Sozialkasse des Dachdeckerhandwerks (SOKA Dach).
Ein Bauunternehmen ist dann berechtigt und verpflichtet, an den Sozialkassenverfahren der Bauwirtschaft teilzunehmen, wenn überwiegend oder ausschließlich bauliche Leistungen im Sinne der Bau-Tarifverträge ausgeführt werden. Dies wird durch die Arbeitszeit bestimmt.
Effiziente Baulohnabrechnung
Ihr direkter Weg zum Payroll-Outsourcing
Erfahren Sie hier mehr über unsere Lösungen für die Lohnabrechnung in der Baubranche. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf für eine unverbindliche Beratung oder ein individuell auf Sie zugeschnittenes Angebot. Gemeinsam optimieren wir Ihre Personalprozesse und steigern Ihre Effizienz!