Der 1. April 2026 bringt die größte Veränderung im Baulohn seit Jahrzehnten. Sie sitzen in der Buchhaltung, die Abrechnungen für März sind gerade durch, und schon steht die nächste Herausforderung vor der Tür: Alle Löhne und Gehälter im Bauhauptgewerbe steigen um 3,9 Prozent. Und erstmals in der Geschichte des Bauhauptgewerbes werden die Ost-Löhne vollständig an das West-Niveau angeglichen.
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Für kaufmännische Leiter wie Thomas Keller, der in einem mittelständischen Bauunternehmen mit 60 Beschäftigten die Lohnabrechnung verantwortet, bedeutet das: Lohngruppen prüfen, Abrechnungssoftware aktualisieren, Ausbildungsvergütungen anpassen. Gleichzeitig ändern sich die SOKA-BAU-Bemessungsgrundlagen. Wer hier nicht rechtzeitig umstellt, riskiert fehlerhafte Abrechnungen und im schlimmsten Fall Nachforderungen bei der nächsten Prüfung.
Dieser Artikel liefert alle Zahlen, die vollständige Lohntabelle Bauhauptgewerbe ab April 2026, eine Arbeitgeber-Checkliste und die wichtigsten Fristen auf einen Blick.
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Was sich ab April 2026 ändert
Die dritte und letzte Stufe des Entgelt-Tarifvertrags für das Bauhauptgewerbe tritt am 1. April 2026 in Kraft. Dieser Tarifvertrag wurde am 14. Juni 2024 zwischen der IG BAU und den Arbeitgeberverbänden (ZDB und Bauindustrie) abgeschlossen und hat eine Gesamtlaufzeit von 36 Monaten.
Der dreistufige Tarifvertrag im Überblick
Stufe | Gültig ab | West | Ost | Lohngruppe 1 |
|---|---|---|---|---|
1 | 01.05.2024 | +1,2% | +2,2% | +2,2% + 230 EUR/Monat |
2 | 01.04.2025 | +4,2% | +5,0% | +5,0% |
3 | 01.04.2026 | +3,9% | Angleichung an West | +3,9% |
Das Besondere an Stufe 3: Seit der Wiedervereinigung galt im Bauhauptgewerbe eine Differenz zwischen Ost- und West-Tariflöhnen. Über drei Jahrzehnte lang verdienten Beschäftigte im Osten weniger als ihre Kolleginnen und Kollegen im Westen, bei gleicher Tätigkeit und gleicher Qualifikation. Ab April 2026 ist diese Differenz Geschichte.
Die Ost-West-Angleichung betrifft nicht nur die Stundenlöhne, sondern auch die Gehaltsgruppen der Angestellten und die Ausbildungsvergütungen. Ab dem Stichtag gilt bundesweit eine einheitliche Lohntabelle.
Für die Lohnabrechnung hat das eine ganz praktische Konsequenz: Betriebe mit Standorten in Ost und West brauchen ab April 2026 nur noch eine Lohntabelle. Die bisher nötigen regionalen Differenzierungen in der Software entfallen. Das vereinfacht die Abrechnung, erfordert aber eine einmalige Umstellung aller betroffenen Stammdaten.
Bereits in Stufe 1 und 2 wurden die Ost-Löhne überproportional angehoben (2,2% bzw. 5,0% gegenüber 1,2% bzw. 4,2% im Westen), um die Angleichung schrittweise vorzubereiten. Stufe 3 schließt diesen Prozess nun ab.
Lohntabelle Bauhauptgewerbe ab April 2026
Ab dem 1. April 2026 gelten folgende Tariflöhne für gewerbliche Arbeitnehmer im Bauhauptgewerbe. Die Tabelle zeigt die bundesweit einheitlichen Sätze nach der Ost-West-Angleichung.
Gewerbliche Arbeitnehmer: Stundenlöhne
Lohngruppe | Beschreibung | Tarifstundenlohn | Bauzuschlag | Gesamtstundenlohn |
|---|---|---|---|---|
LG 1 | Werker, Maschinenwerker | 14,98 EUR | 0,88 EUR | 15,86 EUR |
LG 2 | Fachwerker | 17,69 EUR | 1,04 EUR | 18,73 EUR |
LG 2a | Maschinisten, Kraftfahrer | 22,10 EUR | 1,30 EUR | 23,40 EUR |
LG 2b | Fachwerker mit besonderen Fertigkeiten | 20,02 EUR | 1,18 EUR | 21,20 EUR |
LG 3 | Spezialfacharbeiter | 22,64 EUR | 1,33 EUR | 23,97 EUR |
LG 4 | Vorarbeiter, Facharbeiter | 24,60 EUR | 1,45 EUR | 26,05 EUR |
LG 5 | Poliere, Werkpoliere | 25,77 EUR | 1,52 EUR | 27,29 EUR |
LG 6 | Schachtmeister | 28,06 EUR | 1,66 EUR | 29,72 EUR |
Sondersätze Lohngruppe 4:
Spezialisierung | Tarifstundenlohn | Gesamtstundenlohn |
|---|---|---|
Fliesen-/Plattenleger | 25,34 EUR | 26,84 EUR |
Baumaschinenführer | 24,98 EUR | 26,45 EUR |
Angestellte: Monatsgehälter
Gehaltsgruppe | Monatsgehalt |
|---|---|
A I | 2.983 EUR |
A II | 3.400 EUR |
A III | 3.862 EUR |
A IV | 4.339 EUR |
A V | 4.830 EUR |
A VI | 5.340 EUR |
A VII | 5.878 EUR |
A VIII | 6.432 EUR |
A IX | 7.145 EUR |
A X | 7.961 EUR |
Quelle: TV-Entgelt Bauhauptgewerbe, Stufe 3 ab 01.04.2026. Veröffentlicht von ZDB und BRZ Baublog.
Ausbildungsvergütung Bau ab April 2026
Auch die Ausbildungsvergütungen steigen um rund 3,9 Prozent und werden ebenfalls bundesweit angeglichen. Für Ausbildungsbetriebe bedeutet das: Ab April 2026 gibt es keinen Unterschied mehr zwischen Ost und West.
Gewerbliche Auszubildende
Ausbildungsjahr | Monatliche Vergütung |
|---|---|
1. Jahr | 1.122 EUR |
2. Jahr | 1.351 EUR |
3. Jahr | 1.610 EUR |
4. Jahr (Stufenausbildung) | 1.714 EUR |
Kaufmännische und technische Auszubildende
Ausbildungsjahr | Monatliche Vergütung |
|---|---|
1. Jahr | 1.122 EUR |
2. Jahr | 1.247 EUR |
3. Jahr | 1.507 EUR |
Die Vergütungen gelten für alle Auszubildenden unabhängig vom Standort des Ausbildungsbetriebs. Betriebe, die bisher mit Ost-Sätzen abgerechnet haben, müssen ab April 2026 die einheitlichen Sätze verwenden. Gerade für Ausbildungsbetriebe in den neuen Bundesländern kann der Anstieg spürbar sein: Im ersten Ausbildungsjahr lag die Vergütung im Osten bisher unter dem West-Niveau. Ab April erhalten alle Azubis bundesweit 1.122 EUR monatlich.
Gut zu wissen: Wer Auszubildende beschäftigt, sollte auch die SOKA-BAU-Erstattung im Blick behalten. Die Erstattung richtet sich nach dem Ausbildungsjahr: 10 Monate im ersten Jahr, 6 Monate im zweiten Jahr und 1 Monat im dritten Jahr. Bei bestandener Abschlussprüfung gibt es zusätzlich eine Erstattung für den Prüfungsmonat. Mehr dazu in unserem Artikel Azubi im Baugewerbe: SOKA-BAU Erstattung, Meldepflichten und Urlaubsgeld.
Was Arbeitgeber jetzt beachten müssen
Die Tariferhöhung zum 1. April 2026 betrifft jede einzelne Lohnabrechnung im Bauhauptgewerbe. Damit die Umstellung reibungslos läuft, sollten Sie die folgenden sechs Punkte systematisch abarbeiten.
Checkliste: Tariflohn Bau ab April 2026
1. Lohngruppen-Eingruppierung prüfen
Bevor Sie die neuen Tariflöhne einspielen, prüfen Sie die Eingruppierung Ihrer Beschäftigten. Stimmt die Zuordnung zu den Lohngruppen 1 bis 6 noch? Haben sich Qualifikationen geändert, die eine höhere Eingruppierung erfordern? Die korrekte Eingruppierung nach § 5 BRTV ist die Grundlage für die richtige Vergütung.
2. Abrechnungssoftware aktualisieren (Stichtag 1. April)
Die neuen Tariflöhne müssen ab der Aprilabrechnung in Ihrer Software hinterlegt sein. Prüfen Sie mit Ihrem Softwareanbieter, ob ein automatisches Update bereitsteht oder ob Sie die Werte manuell eintragen müssen. Wichtig: Bei Betrieben mit Standorten in Ost und West entfallen die regionalen Lohntabellen. Ab April gibt es nur noch eine Tabelle.
3. Ost-Mitarbeitende: Neue Löhne ab April
Beschäftigte an Ost-Standorten erhalten ab April 2026 die einheitlichen Tariflöhne. Die Umstellung erfolgt nicht rückwirkend, sondern gilt ab dem Stichtag 1. April. Prüfen Sie, ob in Ihren Arbeitsverträgen Formulierungen stehen, die auf “Tarif Ost” verweisen, und passen Sie diese bei Bedarf an.
4. Ausbildungsvergütungen anpassen
Die neuen Ausbildungsvergütungen gelten ebenfalls ab April 2026. Für Ost-Betriebe bedeutet das eine spürbare Steigerung. Aktualisieren Sie die Vergütungssätze in Ihrer Abrechnung und informieren Sie Ihre Auszubildenden über die Änderung.
5. SOKA-BAU Beiträge: Bemessungsgrundlage prüfen
Durch die Tariferhöhung steigt die Bruttolohnsumme. Da die SOKA-BAU-Beiträge auf Basis der Bruttolöhne berechnet werden, erhöht sich automatisch die Bemessungsgrundlage. Planen Sie die Mehrkosten in Ihrem Budget ein.
6. Mindestvergütung vs. Tariflohn: Was gilt?
Im Bauhauptgewerbe gibt es neben dem gesetzlichen Mindestlohn auch das tarifliche Mindestentgelt (Tariflohn). Ab 2026 liegt der allgemeine gesetzliche Mindestlohn bei 13,90 EUR. Der Tariflohn der Lohngruppe 1 (14,98 EUR Tarifstundenlohn) liegt darüber. Für tarifgebundene Betriebe gilt immer der höhere Wert. Prüfen Sie bei nicht-tarifgebundenen Betrieben, welcher Lohn maßgeblich ist.
SOKA-BAU Beiträge: Was sich durch die Tariferhöhung ändert
Die Tariferhöhung wirkt sich direkt auf die SOKA-BAU-Beiträge aus. Da Sozialkassenbeiträge auf der Bruttolohnsumme basieren, steigt die absolute Beitragslast mit jeder Lohnerhöhung.
Für Arbeitgeber im Bauhauptgewerbe fallen folgende Beitragssätze an (West, Stand 2026):
Beitragsart | Satz |
|---|---|
Urlaubskassenverfahren | 15,1% |
Berufsbildung | 1,9% |
Zusatzversorgung (West) | 3,2% |
Zusatzversorgung (Ost) | 1,7% |
Gesamt West | 20,2% |
Wichtig: Nicht alle Beschäftigten sind SOKA-pflichtig. Reine Bürokräfte (Verwaltungstätigkeiten ohne Baubezug) und Minijobber sind von den SOKA-BAU-Beiträgen befreit. Prüfen Sie die Zuordnung Ihrer Beschäftigten sorgfältig, denn eine fehlerhafte Meldung kann bei der nächsten Sozialkassenprüfung zu Nachforderungen führen.
Rechenbeispiel: Ein Facharbeiter in Lohngruppe 4 mit 170 Stunden im Monat verdient ab April 2026 einen Gesamtbruttolohn von 4.428,50 EUR (26,05 EUR x 170 Stunden). Bei einem SOKA-Beitragssatz von 20,2 Prozent (West) ergibt das monatliche SOKA-Beiträge von rund 895 EUR pro Mitarbeiter. Mit der Tariferhöhung steigt dieser Betrag gegenüber dem Vorjahr spürbar.
Beachten Sie auch: Die Beitragssätze selbst haben sich zuletzt im Juli 2025 verändert. Der Anteil für Berufsbildung sank von 2,2 auf 1,9 Prozent, während die Zusatzversorgung Ost von 1,4 auf 1,7 Prozent stieg.
Lesen Sie dazu auch unseren ausführlichen Artikel: SOKA-BAU Beiträge 2026: Berechnung, Höhe und Beispiele.
Wie lange gilt der aktuelle Tarifvertrag?
Der Entgelt-Tarifvertrag für das Bauhauptgewerbe läuft vom 1. April 2024 bis zum 31. März 2027. Mit der dritten Stufe ab April 2026 ist die letzte planbare Erhöhung abgeschlossen. Bis März 2027 bleiben die Löhne auf dem neuen Niveau stabil.
Ausblick: Tarifrunde 2027
Die nächste Tarifrunde beginnt voraussichtlich Anfang 2027. Die IG BAU hat bereits erste Forderungen signalisiert:
13. Monatseinkommen bundesweit: Aktuell gibt es regionale Unterschiede bei der Zahlung des 13. Monatsgehalts. Die Gewerkschaft strebt eine bundesweit einheitliche Regelung an.
Wegezeitentschädigung: Die Fahrzeit zur Baustelle soll besser vergütet werden. Ein Thema, das viele Beschäftigte im Baugewerbe direkt betrifft.
Für Arbeitgeber bedeutet das: Die Lohnkosten werden ab April 2027 voraussichtlich weiter steigen. Kalkulieren Sie mit einem Puffer für die nächste Tarifrunde, insbesondere bei längerfristigen Bauprojekten.
Zusätzlich steht mit der Neuordnung der 19 Bauberufe ab August 2026 eine weitere strukturelle Änderung an, die für Ausbildungsbetriebe relevant wird. Die Modernisierung der Berufsbilder kann sich langfristig auf die Eingruppierung und Vergütung auswirken.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Lohnerhöhung im Baugewerbe ab April 2026?
Ab dem 1. April 2026 steigen alle Löhne und Gehälter im Bauhauptgewerbe um 3,9 Prozent (West). Gleichzeitig werden die Ost-Löhne auf das West-Niveau angehoben. Es handelt sich um die dritte und letzte Stufe des Entgelt-Tarifvertrags, der am 14. Juni 2024 vereinbart wurde.
Welche Lohngruppen gibt es im Baugewerbe?
Das Bauhauptgewerbe kennt sechs Lohngruppen (LG 1 bis LG 6) für gewerbliche Arbeitnehmer, geregelt in § 5 BRTV. LG 1 umfasst Werker ohne abgeschlossene Ausbildung, LG 4 die Facharbeiter und Vorarbeiter, LG 6 die Schachtmeister. Innerhalb der LG 2 gibt es Untergruppen (2a, 2b) für Maschinisten und Fachwerker mit besonderen Fertigkeiten. Für Angestellte gelten Gehaltsgruppen A I bis A X.
Wann kommt die nächste Tariferhöhung im Baugewerbe?
Die dritte Stufe des aktuellen Tarifvertrags gilt ab 1. April 2026. Danach bleibt das Lohnniveau bis zum 31. März 2027 stabil. Die nächste Tarifrunde wird voraussichtlich Anfang 2027 verhandelt. Eine neue Erhöhung wird frühestens ab April 2027 erwartet.
Wo finde ich die aktuelle Tariftabelle für das Baugewerbe?
Die vollständige Lohntabelle ab April 2026 finden Sie in diesem Artikel (siehe Abschnitt oben). Offizielle Quellen sind der ZDB (Zentralverband Deutsches Baugewerbe), die Bauindustrie und die IG BAU. Die Tabellen werden auch von SOKA-BAU und dem BRZ veröffentlicht.
Gilt die Ost-West-Angleichung auch für Ausbildungsvergütungen?
Ja. Ab April 2026 werden auch die Ausbildungsvergütungen bundesweit vereinheitlicht. Auszubildende in den neuen Bundesländern erhalten ab diesem Zeitpunkt die gleiche Vergütung wie ihre Kolleginnen und Kollegen im Westen. Im ersten Ausbildungsjahr sind das 1.122 EUR monatlich, im dritten Jahr 1.610 EUR.
Müssen auch nicht-tarifgebundene Betriebe die neuen Tariflöhne zahlen?
Nicht-tarifgebundene Betriebe sind nicht automatisch an den Tariflohn gebunden. Sie müssen jedoch den gesetzlichen Mindestlohn (13,90 EUR ab 2026) und den Mindestlohn Bau einhalten. Wenn der Betrieb SOKA-BAU-pflichtig ist, gelten bestimmte tarifvertragliche Regelungen unabhängig von der Tarifbindung (Allgemeinverbindlichkeit). Prüfen Sie mit Ihrem Lohnabrechnungsdienstleister, welche Verpflichtungen für Ihren Betrieb gelten.
Was bedeutet der Bauzuschlag in der Lohntabelle?
Der Bauzuschlag ist ein tarifvertraglich festgelegter Zuschlag, der auf den Tarifstundenlohn aufgeschlagen wird. Er beträgt 5,9 Prozent des Tarifstundenlohns und wird in der Gesamtstundenlohntabelle bereits berücksichtigt. Der Bauzuschlag soll die besonderen Erschwernisse der Bauarbeit (Witterung, wechselnde Einsatzorte, körperliche Belastung) abgelten. Er ist bei jeder Lohngruppe separat ausgewiesen und fließt in die Berechnung der SOKA-BAU-Beiträge mit ein.
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Tariferhöhung, Ost-West-Angleichung, SOKA-BAU-Meldungen, Lohngruppen-Eingruppierung: Im Baulohn greifen zahlreiche Regelwerke ineinander. Ein Fehler in der Abrechnung kann bei der nächsten Prüfung durch Zoll oder Sozialkassen teuer werden.
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