Ein Polier fährt morgens 45 Kilometer zur Baustelle, ein Maurer wird für drei Monate auf eine Fernbaustelle 250 Kilometer entfernt geschickt, und ein Kranführer pendelt täglich 80 Kilometer mit dem eigenen Pkw. Alle drei haben Anspruch auf unterschiedliche Leistungen nach dem Bundesrahmentarifvertrag für das Baugewerbe. Welche Kilometerpauschale gilt, wann der Verpflegungszuschuss entfällt und wie die Auslösung bei Übernachtung berechnet wird, regelt BRTV § 7 im Detail. Für die Lohnabrechnung im Bau ist das Thema Wegegeld Bau einer der fehleranfälligsten Bereiche. Dieser Artikel zeigt alle Beträge, Staffeln und steuerlichen Besonderheiten für 2026.
Was regelt BRTV § 7?
Der Bundesrahmentarifvertrag für das Baugewerbe (BRTV) ist seit dem 01.01.2023 allgemeinverbindlich. Das bedeutet: Die Regelungen gelten für alle Betriebe des Bauhauptgewerbes, unabhängig von einer Mitgliedschaft im Arbeitgeberverband. § 7 BRTV regelt die Erstattung von Wegezeiten, Fahrtkosten, Verpflegungszuschüssen und Unterkunftsleistungen.
Die zentrale Unterscheidung im Tarifvertrag ist die Frage, ob der Arbeitnehmer täglich nach Hause fahren kann oder nicht. Daraus ergeben sich zwei grundlegende Kategorien:
Arbeitsstellen mit täglicher Heimfahrt: Der Arbeitnehmer fährt jeden Tag von seiner Wohnung zur Baustelle und zurück. Hier greifen Fahrtkostenabgeltung (0,20 EUR/km) und ein entfernungsabhängiger Verpflegungszuschuss.
Arbeitsstellen ohne tägliche Heimfahrt (Fernbaustellen): Der Arbeitnehmer übernachtet in der Nähe der Baustelle. Hier greifen die Wegezeitenentschädigung nach Entfernungsstaffel, ein höherer Verpflegungszuschuss und die Pflicht des Arbeitgebers, eine angemessene Unterkunft zu stellen.
Für die Baulohnabrechnung ist diese Unterscheidung entscheidend, weil jede Kategorie eigene Lohnarten, Höchstbeträge und steuerliche Behandlungen hat. Wer die falschen Lohnarten verwendet oder Fristen übersieht, riskiert Nachforderungen bei der nächsten Lohnsteuerprüfung.
Fahrtkosten bei täglicher Heimfahrt
Die Fahrtkostenabgeltung nach BRTV § 7 greift, wenn die Baustelle mindestens 10 Kilometer von der Wohnung des Arbeitnehmers entfernt liegt und der Arbeitnehmer ein eigenes Fahrzeug nutzt.
Kilometerpauschale und Höchstbetrag
Merkmal | Wert |
|---|---|
Pauschale pro Kilometer | 0,20 EUR |
Mindestentfernung | 10 km von der Wohnung |
Höchstbetrag pro Arbeitstag | 30,00 EUR |
Öffentliche Verkehrsmittel | Erstattung der tatsächlichen Kosten |
Erfassung | Kalendertäglich mit Anzahl km |
Musterlohnart | DB-Nr. 558 (Bauhauptgewerbe) |
Die Entfernung wird auf Basis der kürzesten Straßenverbindung zwischen Wohnung und Baustelle berechnet. Bei 150 Kilometern Hin- und Rückweg ergibt sich rechnerisch ein Betrag von 30,00 EUR, der gleichzeitig die Tageshöchstgrenze darstellt. Wer weiter fährt, erhält trotzdem maximal 30,00 EUR pro Tag.
Nutzt der Arbeitnehmer öffentliche Verkehrsmittel statt des eigenen Fahrzeugs, erstattet der Arbeitgeber die tatsächlich angefallenen Kosten. In diesem Fall gilt der Höchstbetrag von 30,00 EUR nicht.
Steuerliche Behandlung der Fahrtkostenabgeltung
Die tarifliche Fahrtkostenabgeltung von 0,20 EUR/km liegt unter der steuerlichen Entfernungspauschale von 0,30 EUR/km (ab dem 21. Kilometer 0,38 EUR/km). Der Arbeitgeber muss die Pauschalversteuerung anwenden. Dabei gilt eine zwingende Regelung: Die Pauschalsteuer darf nicht auf den Arbeitnehmer überwälzt werden. Der Arbeitgeber trägt die Pauschalsteuer vollständig selbst.
Dieser Punkt ist in der Praxis ein häufiger Fehler. Manche Lohnabrechnungsprogramme bieten die Option, die Pauschalsteuer dem Arbeitnehmer zu belasten. Im Baugewerbe ist das tariflich ausdrücklich untersagt.
Für die korrekte Verbuchung und Entgeltabrechnung müssen die Kilometer kalendertäglich erfasst werden. Die Stundenliste Baulohn sollte daher auch ein Feld für die täglichen Fahrkilometer enthalten.
Verpflegungszuschuss bei täglicher Heimfahrt
Wenn der Arbeitnehmer auf einer Baustelle arbeitet, die eine Abwesenheit von mehr als 8 Stunden von der Wohnung erfordert, hat er Anspruch auf einen entfernungsabhängigen Verpflegungszuschuss. Die Beträge sind nach Entfernungszonen gestaffelt:
Staffel Verpflegungszuschuss (tägliche Heimfahrt)
Entfernung Wohnung – Baustelle | Zuschuss pro Arbeitstag |
|---|---|
Bis 50 km | 7,00 EUR |
Über 50 bis 75 km | 8,00 EUR |
Über 75 km | 9,00 EUR |
Die zugehörigen Musterlohnarten tragen die DB-Nummern 560 bis 563.
Steuerliche Behandlung und Dreimonatsfrist
Der Verpflegungszuschuss ist steuer- und sozialversicherungsfrei. Das gilt allerdings nur innerhalb der ersten drei Monate auf derselben Baustelle. Diese sogenannte Dreimonatsfrist ist eine steuerrechtliche Regelung, die auf dem Reisekostenrecht basiert. Nach Ablauf der drei Monate wird die Baustelle steuerlich zur ersten Tätigkeitsstätte. Der Verpflegungszuschuss wird dann lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtig.
In der Praxis bedeutet das: Der Tarifanspruch auf den Verpflegungszuschuss besteht weiterhin, auch nach Ablauf der drei Monate. Die steuerliche Behandlung ändert sich jedoch. Ab dem vierten Monat muss der Arbeitgeber Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge auf den Zuschuss abführen. Das erhöht die Lohnnebenkosten und reduziert den Nettobetrag des Arbeitnehmers.
Eine Unterbrechung von mindestens vier Wochen auf derselben Baustelle setzt die Dreimonatsfrist neu. Diese Unterbrechung muss tatsächlich stattfinden. Eine rein formale Ummeldung auf eine andere Baustelle, während der Arbeitnehmer faktisch am selben Ort arbeitet, reicht nicht aus.
Wegezeitenentschädigung bei Fernbaustellen
Die Wegezeitenentschädigung ist die Kernleistung für Arbeitnehmer, die auf Fernbaustellen ohne tägliche Heimfahrt eingesetzt werden. Die Voraussetzungen sind kumulativ: Die Baustelle muss mindestens 75 Kilometer vom Betrieb entfernt sein, und der Zeitaufwand für die einfache Fahrt muss mehr als 75 Minuten betragen.
Staffel Wegezeitenentschädigung
Entfernung Betrieb – Baustelle | Entschädigung |
|---|---|
Über 75 bis 200 km | 9,00 EUR |
Über 200 bis 300 km | 18,00 EUR |
Über 300 bis 400 km | 27,00 EUR |
Über 400 km | 39,00 EUR |
Die zugehörigen Musterlohnarten tragen die DB-Nummern 564 bis 567.
Wichtige Einschränkung: Maximum zwei pro Woche
Pro Kalenderwoche dürfen maximal zwei Wegezeitenentschädigungen abgerechnet werden. Diese Begrenzung ergibt sich aus dem Tarifvertrag und spiegelt den typischen Rhythmus wider: Anfahrt am Montagmorgen, Rückfahrt am Freitagabend. Wer einen Arbeitnehmer mitten in der Woche auf eine andere Fernbaustelle s, kann trotzdem nur zwei Wegezeitenentschädigungen pro Woche abrechnen.
Bezugspunkt Betrieb, nicht Wohnung
Ein häufiges Missverständnis: Die Entfernung für die Wegezeitenentschädigung wird vom Betrieb (Firmensitz) zur Baustelle gemessen, nicht von der Wohnung des Arbeitnehmers. Das ist ein wesentlicher Unterschied zur Fahrtkostenabgeltung bei täglicher Heimfahrt, bei der die Wohnung als Bezugspunkt dient.
In der Praxis kann das dazu führen, dass ein Arbeitnehmer, der 20 Kilometer vom Betrieb entfernt wohnt und auf eine Baustelle 80 Kilometer vom Betrieb entfernt fährt, zwar 100 Kilometer tatsächlich zurücklegt, die Wegezeitenentschädigung aber auf Basis der 80 Kilometer (Betrieb zu Baustelle) berechnet wird.
Verpflegung und Unterkunft bei Fernbaustellen
Arbeitnehmer auf Fernbaustellen ohne tägliche Heimfahrt erhalten einen höheren Verpflegungszuschuss als bei täglicher Heimfahrt. Zusätzlich hat der Arbeitgeber die Pflicht, eine angemessene Unterkunft zu stellen.
Verpflegungszuschuss bei Übernachtung
Kategorie | Betrag pro Arbeitstag |
|---|---|
Standard-Verpflegungszuschuss | 24,00 EUR |
Erhöhter Verpflegungszuschuss | 28,00 EUR (+4,00 EUR) |
Die Musterlohnarten tragen die DB-Nummern 568 und 569.
Der erhöhte Verpflegungszuschuss von 28,00 EUR kommt zum Einsatz, wenn besondere Umstände vorliegen, etwa wenn der Arbeitnehmer die Unterkunft selbst beschafft oder wenn die Verpflegungsmöglichkeiten am Einsatzort eingeschränkt sind. Die genauen Voraussetzungen ergeben sich aus dem Tarifvertrag und sollten im Einzelfall geprüft werden.
Auch hier greift die Dreimonatsfrist: Nach drei Monaten auf derselben Fernbaustelle verliert der Verpflegungszuschuss seine Steuer- und Sozialversicherungsfreiheit. Der tarifliche Anspruch bleibt bestehen, die Abgabenlast steigt.
Unterkunft
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, eine angemessene Unterkunft für Arbeitnehmer auf Fernbaustellen zu stellen. Was “angemessen” bedeutet, ist im Tarifvertrag nicht exakt definiert, orientiert sich aber an den Mindestanforderungen der Arbeitsstättenverordnung. Die Kosten für die Unterkunft trägt der Arbeitgeber. Sie werden dem Arbeitnehmer nicht als geldwerter Vorteil zugerechnet, sofern die Unterkunft im überwiegend betrieblichen Interesse gestellt wird.
Fahrten zwischen Unterkunft und Baustelle
Wenn die Entfernung zwischen der Unterkunft und der Baustelle mehr als 10 Kilometer beträgt, erstattet der Arbeitgeber die Fahrten mit 0,20 EUR/km. Anders als bei der täglichen Heimfahrt gibt es hier keine Begrenzung auf 30,00 EUR pro Tag.
Wochenendheimfahrten
Arbeitnehmer auf Fernbaustellen haben Anspruch auf Fahrtkostenerstattung für Wochenendheimfahrten. Die Pauschale beträgt ebenfalls 0,20 EUR/km, und auch hier gibt es keine Begrenzung des Höchstbetrags. Die zugehörige Musterlohnart ist DB-Nr. 559.
Die Fahrtkostenerstattung für Wochenendheimfahrten bezieht sich auf die Strecke zwischen Unterkunft (bzw. Baustelle) und Wohnung des Arbeitnehmers. Bei einer Fernbaustelle 300 Kilometer von der Wohnung entfernt ergibt sich eine Erstattung von 120,00 EUR pro Wochenendheimfahrt (600 km x 0,20 EUR/km).
Auslösung im Baugewerbe
Der Begriff “Auslösung” ist kein offizieller Tarifbegriff, wird aber in der Praxis häufig verwendet. Er fasst alle Leistungen zusammen, die ein Arbeitnehmer bei einer Fernbaustelle ohne tägliche Heimfahrt erhält:
Wegezeitenentschädigung (9,00 bis 39,00 EUR je nach Entfernungsstaffel)
Verpflegungszuschuss bei Übernachtung (24,00 EUR oder 28,00 EUR pro Arbeitstag)
Angemessene Unterkunft (vom Arbeitgeber gestellt)
Fahrtkostenerstattung für Wochenendheimfahrten (0,20 EUR/km ohne Begrenzung)
Fahrtkostenerstattung für Fahrten Unterkunft–Baustelle bei >10 km (0,20 EUR/km ohne Begrenzung)
Steuerliche Behandlung der Auslösung
Die steuerliche Behandlung der einzelnen Bestandteile der Auslösung ist unterschiedlich:
Leistung | Steuerliche Behandlung |
|---|---|
Wegezeitenentschädigung | Steuerpflichtig (pauschal oder individuell) |
Verpflegungszuschuss (erste 3 Monate) | Steuer- und SV-frei |
Verpflegungszuschuss (nach 3 Monaten) | Steuer- und SV-pflichtig |
Unterkunft (AG stellt) | Kein geldwerter Vorteil bei betrieblichem Interesse |
Fahrtkosten Wochenendheimfahrt | Pauschalversteuerung möglich |
Fahrtkosten Unterkunft–Baustelle | Pauschalversteuerung möglich |
Die Dreimonatsfrist ist auch bei der Auslösung der kritischste steuerliche Aspekt. Viele Unternehmen setzen Arbeitnehmer länger als drei Monate auf derselben Fernbaustelle ein, ohne die steuerliche Behandlung des Verpflegungszuschusses anzupassen. Das führt bei Betriebsprüfungen regelmäßig zu Nachforderungen.
Für die korrekte Abrechnung aller Auslösungsbestandteile empfiehlt sich der Einsatz spezialisierter Baulohnabrechnung. Generische Lohnabrechnungssoftware bildet die Besonderheiten der Bautarifverträge häufig nicht vollständig ab.
Lohnarten und Verbuchung
Die korrekte Zuordnung zu den tariflichen Musterlohnarten ist entscheidend für die ordnungsgemäße Entgeltabrechnung. Die folgende Tabelle zeigt die Zuordnung aller Wegegeld-Lohnarten im Bauhauptgewerbe:
Übersicht Musterlohnarten Wegegeld Bau
Lohnart | Beschreibung | DB-Nr. | Kategorie |
|---|---|---|---|
Fahrtkostenabgeltung (eigenes Kfz, tägliche Heimfahrt) | 0,20 EUR/km, max. 30 EUR/Tag | 558 | Tägliche Heimfahrt |
Fahrtkostenabgeltung Wochenendheimfahrt | 0,20 EUR/km, ohne Begrenzung | 559 | Fernbaustelle |
Verpflegungszuschuss bis 50 km | 7,00 EUR/Tag | 560 | Tägliche Heimfahrt |
Verpflegungszuschuss über 50 bis 75 km | 8,00 EUR/Tag | 561 | Tägliche Heimfahrt |
Verpflegungszuschuss über 75 km | 9,00 EUR/Tag | 562–563 | Tägliche Heimfahrt |
Wegezeitenentschädigung über 75 bis 200 km | 9,00 EUR | 564 | Fernbaustelle |
Wegezeitenentschädigung über 200 bis 300 km | 18,00 EUR | 565 | Fernbaustelle |
Wegezeitenentschädigung über 300 bis 400 km | 27,00 EUR | 566 | Fernbaustelle |
Wegezeitenentschädigung über 400 km | 39,00 EUR | 567 | Fernbaustelle |
Verpflegungszuschuss Übernachtung (Standard) | 24,00 EUR/Tag | 568 | Fernbaustelle |
Verpflegungszuschuss Übernachtung (erhöht) | 28,00 EUR/Tag | 569 | Fernbaustelle |
Die DB-Nummern beziehen sich auf das Datenbaustein-Nummerierungssystem des Bauhauptgewerbes. In gängiger Baulohnsoftware wie ADDISON, DATEV oder BauLohn sind diese Lohnarten in der Regel bereits vorkonfiguriert. Bei der Einrichtung neuer Mandanten sollte dennoch geprüft werden, ob alle Lohnarten korrekt angelegt sind und die steuerlichen Kennzeichnungen stimmen.
Wer seine Stundenliste Baulohn digital führt, kann die Fahrkilometer und Abwesenheitszeiten direkt in der täglichen Erfassung dokumentieren. Das reduziert den manuellen Aufwand bei der monatlichen Abrechnung erheblich und minimiert Übertragungsfehler.
Typische Fehler bei der Abrechnung von Wegegeld Bau
In der Praxis treten bei der Abrechnung der Wegezeitenentschädigung und des Wegegeldes im Baugewerbe immer wieder dieselben Fehler auf. Fünf der häufigsten Probleme und ihre Lösung:
1. Dreimonatsfrist vergessen
Der Verpflegungszuschuss ist nur in den ersten drei Monaten auf derselben Baustelle steuer- und sozialversicherungsfrei. Nach Ablauf der Frist muss die steuerliche Behandlung in der Lohnabrechnung umgestellt werden. Viele Unternehmen vergessen diese Umstellung, insbesondere wenn Arbeitnehmer auf Großbaustellen über längere Zeiträume eingesetzt werden. Die Folge: Bei der nächsten Lohnsteuerprüfung werden die nicht versteuerten Beträge nachgefordert, inklusive Säumniszuschlägen.
Lösung: Im Abrechnungssystem einen automatischen Hinweis einrichten, der nach drei Monaten auf derselben Baustelle auslöst. Die Baustellenzuordnung muss dafür in der Stundenliste Baulohn konsistent geführt werden.
2. Falsche Kilometerbasis
Bei der täglichen Heimfahrt zählt die Entfernung zwischen Wohnung und Baustelle. Bei der Wegezeitenentschädigung für Fernbaustellen zählt die Entfernung zwischen Betrieb und Baustelle. Eine Verwechslung der Bezugspunkte führt zu falschen Beträgen und falschen Staffelzuordnungen.
Lösung: In der Baustellenstammdatenpflege beide Entfernungen separat hinterlegen (Wohnung–Baustelle und Betrieb–Baustelle). Bei jeder neuen Baustelle die Entfernungen prüfen.
3. Pauschalsteuer auf Arbeitnehmer überwälzt
Die Pauschalsteuer auf die Fahrtkostenabgeltung darf im Baugewerbe nicht auf den Arbeitnehmer überwälzt werden. Der Arbeitgeber trägt sie vollständig. Manche Abrechnungsprogramme bieten standardmäßig die Option, die Pauschalsteuer dem Arbeitnehmer zu belasten. Wer diese Einstellung nicht prüft, verstößt gegen den Tarifvertrag.
Lösung: Bei der Einrichtung der Lohnart DB-Nr. 558 prüfen, dass die Pauschalsteuer auf “Arbeitgeber trägt” eingestellt ist. Dieses Setting bei jedem Mandanten kontrollieren.
4. Mehr als zwei Wegezeitenentschädigungen pro Woche
Pro Kalenderwoche dürfen maximal zwei Wegezeitenentschädigungen abgerechnet werden. Das Limit gilt auch dann, wenn der Arbeitnehmer innerhalb einer Woche auf mehrere Fernbaustellen wechselt.
Lösung: In der Wochenabrechnung eine Plausibilitätsprüfung einbauen, die bei mehr als zwei Wegezeitenentschädigungen pro Kalenderwoche warnt.
5. Fernbaustelle ohne Unterkunft
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, bei Fernbaustellen ohne tägliche Heimfahrt eine angemessene Unterkunft zu stellen. Wird keine Unterkunft gestellt und der Arbeitnehmer muss selbst eine Übernachtungsmöglichkeit organisieren, kann das arbeitsrechtliche Konsequenzen haben. Außerdem ändert sich die steuerliche Bewertung, wenn der Arbeitnehmer die Unterkunftskosten selbst trägt.
Lösung: Vor Beginn jeder Fernbaustelle die Unterkunftssituation klären und dokumentieren. Die Unterkunftskosten als Betriebsausgabe verbuchen.
Zusammenspiel mit weiteren Baulohn-Themen
Die Wegezeitenentschädigung und das Wegegeld stehen nicht isoliert. Sie wirken sich auf weitere Bereiche der Baulohnabrechnung aus:
Die SOKA-BAU Beiträge 2026 werden auf Basis der Bruttolohnsumme berechnet. Steuerpflichtige Teile der Wegezeitenentschädigung und des Verpflegungszuschusses (nach Ablauf der Dreimonatsfrist) erhöhen die Bruttolohnsumme und damit die SOKA-BAU-Beiträge.
Beim Tariflohn Bau 2026 sind die Wegegeld-Leistungen zusätzlich zum Tariflohn zu zahlen. Sie sind kein Bestandteil des Mindestlohns oder des tariflichen Gesamttafelentgelts.
Unternehmen, die ihre Baulohnabrechnung auslagern möchten, sollten darauf achten, dass der Dienstleister alle Besonderheiten des Wegegeldes abbilden kann. Die Komplexität der Entfernungsstaffeln, Dreimonatsfrist und unterschiedlichen Bezugspunkte erfordert spezialisiertes Know-how in der Baulohnabrechnung.
Auch bei der Lohnabrechnung Maler und Lackierer 2026 gibt es tarifliche Regelungen zu Fahrtkosten und Auslösung. Die Beträge und Staffeln weichen jedoch vom Bauhauptgewerbe ab, sodass eine branchenspezifische Abrechnung notwendig ist.
FAQ: Häufige Fragen zur Wegezeitenentschädigung Bau
Wann besteht Anspruch auf Wegegeld im Baugewerbe?
Anspruch auf Fahrtkostenabgeltung besteht, wenn die Baustelle mindestens 10 Kilometer von der Wohnung des Arbeitnehmers entfernt liegt und der Arbeitnehmer ein eigenes Fahrzeug nutzt. Der Verpflegungszuschuss setzt eine Abwesenheit von mehr als 8 Stunden voraus. Die Wegezeitenentschädigung für Fernbaustellen greift ab 75 Kilometern Entfernung vom Betrieb bei gleichzeitig mehr als 75 Minuten Fahrzeit.
Wie hoch ist die Kilometerpauschale im Baugewerbe 2026?
Die Kilometerpauschale beträgt 0,20 EUR pro Kilometer bei Nutzung des eigenen Fahrzeugs. Bei täglicher Heimfahrt gilt ein Höchstbetrag von 30,00 EUR pro Arbeitstag. Bei Fahrten zwischen Unterkunft und Fernbaustelle sowie bei Wochenendheimfahrten gibt es keine Begrenzung des Höchstbetrags.
Wie lange ist der Verpflegungszuschuss steuerfrei?
Der Verpflegungszuschuss nach BRTV § 7 ist in den ersten drei Monaten auf derselben Baustelle steuer- und sozialversicherungsfrei. Nach Ablauf der Dreimonatsfrist wird er steuer- und sozialversicherungspflichtig. Eine Unterbrechung von mindestens vier Wochen setzt die Frist neu.
Wie wird die Entfernung für die Wegezeitenentschädigung gemessen?
Die Entfernung für die Wegezeitenentschädigung bei Fernbaustellen wird vom Betrieb (Firmensitz) zur Baustelle gemessen. Das ist ein wesentlicher Unterschied zur Fahrtkostenabgeltung bei täglicher Heimfahrt, bei der die Wohnung des Arbeitnehmers als Bezugspunkt dient.
Wie viele Wegezeitenentschädigungen pro Woche sind zulässig?
Pro Kalenderwoche dürfen maximal zwei Wegezeitenentschädigungen abgerechnet werden. Das gilt unabhängig davon, wie oft der Arbeitnehmer in der Woche zwischen Wohnung und Fernbaustelle pendelt oder ob er auf verschiedene Fernbaustellen wechselt.
Was bedeutet Auslösung im Baugewerbe?
Auslösung ist der umgangssprachliche Sammelbegriff für alle Leistungen, die ein Arbeitnehmer auf einer Fernbaustelle ohne tägliche Heimfahrt erhält: Wegezeitenentschädigung, Verpflegungszuschuss bei Übernachtung (24,00 oder 28,00 EUR), angemessene Unterkunft und Fahrtkostenerstattung für Wochenendheimfahrten.
Darf der Arbeitgeber die Pauschalsteuer auf die Fahrtkostenabgeltung dem Arbeitnehmer belasten?
Nein. Nach dem BRTV darf die Pauschalsteuer auf die Fahrtkostenabgeltung nicht auf den Arbeitnehmer überwälzt werden. Der Arbeitgeber muss die Pauschalsteuer vollständig selbst tragen. Diese Regelung gilt für alle Betriebe des Bauhauptgewerbes, da der BRTV allgemeinverbindlich ist.
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