Was ist Baulohn Übersicht mit SOKA-BAU, Winterbau, Lohngruppen und Compliance-Pflichten

Was ist Baulohn? Besonderheiten der Lohnabrechnung im Baugewerbe

Thomas Keller kennt das Gefühl: Jeder Monat bringt neue Herausforderungen in der Lohnabrechnung seines Bauunternehmens. SOKA-BAU-Meldungen, Wintergeld, wechselnde Baustellen, Tarifverträge mit regionalen Unterschieden. Was bei einem Handelsunternehmen mit einer einzigen Lohntabelle erledigt wäre, wird im Baugewerbe schnell zur Mammutaufgabe. Doch warum ist das so? Und was genau macht die Baulohnabrechnung so anders?

Dieser Artikel erklärt, was unter Baulohn fällt, welche Besonderheiten die Abrechnung im Baugewerbe mit sich bringt und worauf Arbeitgeber achten müssen. Von der SOKA-BAU über Tarifverträge und Winterbauförderung bis zur Auswärtstätigkeit: Hier finden Sie den vollständigen Überblick über alle Baulohn-Themen.

Was fällt unter Baulohn?

Baulohn bezeichnet die Lohn- und Gehaltsabrechnung für Beschäftigte im Baugewerbe. Im Kern geht es um die gleiche Aufgabe wie in jeder anderen Branche: Bruttolöhne berechnen, Sozialversicherungsbeiträge abführen, Lohnsteuer einbehalten, Nettolöhne auszahlen.

Der Unterschied: Im Baugewerbe kommen zahlreiche branchenspezifische Regelungen hinzu, die in keiner anderen Branche in dieser Kombination auftreten. Dazu gehören:

  • Sozialkassenbeiträge an die SOKA-BAU (Urlaubskasse, Zusatzversorgung, Berufsbildung)

  • Saison-Kurzarbeitergeld und Winterbauförderung in der Schlechtwetterzeit

  • Tarifvertragliche Besonderheiten wie Bauzuschlag, 13. Monatseinkommen und Auslösung

  • Mindestlöhne auf zwei Ebenen: gesetzlicher Mindestlohn und branchenspezifischer Mindestlohn Bau

  • Meldepflichten gegenüber Sozialkassen, Arbeitsagentur und Zoll (Sofortmeldung)

  • Regionale Unterschiede zwischen Ost und West (ab April 2026 erstmals angeglichen, siehe Tariflohn Bau 2026)

Diese Regelungen gelten nicht nur für große Baukonzerne. Auch ein Fliesenleger-Betrieb mit fünf Mitarbeitenden muss die gleichen SOKA-BAU-Meldungen abgeben wie ein Unternehmen mit 500 Beschäftigten.

Die Konsequenz: Wer Baulohn abrechnet, muss sich mit mindestens fünf verschiedenen Regelwerken gleichzeitig auskennen: dem BRTV, dem Tarifvertrag Entgelt, dem Verfahrenstarifvertrag SOKA-BAU, dem Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG) und den Regelungen zur Winterbeschäftigungsförderung (SGB III). Dazu kommen laufende Änderungen, etwa bei Beitragssätzen, Mindestlöhnen oder Meldefristen. Für die Lohnbuchhaltung bedeutet das einen erheblichen Fortbildungsaufwand.

Welche Branchen müssen Baulohn abrechnen?

Nicht jeder Betrieb, der “irgendwas mit Bauen” macht, ist automatisch baulohnpflichtig. Entscheidend ist die Zuordnung zum Bauhauptgewerbe nach dem Bundesrahmentarifvertrag (BRTV) und dem Verfahrenstarifvertrag der Sozialkassen.

Branchen mit Baulohn-Pflicht

Bereich

Beispiele

Hochbau

Maurer, Betonbauer, Zimmerer, Stahlbetonbauer

Tiefbau

Straßenbauer, Kanalbauer, Gleisbauer

Ausbau

Estrichleger, Fliesenleger, Stuckateure, Trockenbauer

Spezialgewerke

Brunnenbauer, Feuerungsmaurer, Schornsteinfeger (Bau)

Abbruch und Entsorgung

Abbruchunternehmen, Bauschutt-Recycling

Branchen mit eigenen Sozialkassen (nicht SOKA-BAU)

Einige verwandte Branchen haben eigene Sozialkassenverfahren:

Branche

Sozialkasse

Maler und Lackierer

ZVK Malerfachbetriebe

Dachdecker

SOKA-DACH

Garten- und Landschaftsbau

EWGaLa

Gerüstbau

Sozialkasse des Gerüstbaugewerbes

Die Abgrenzung ist in der Praxis oft schwierig. Ein Betrieb, der sowohl Malerarbeiten als auch Trockenbau ausführt, kann unter Umständen beiden Kassenverfahren unterliegen. Im Zweifel prüft die SOKA-BAU selbst, ob ein Betrieb beitragspflichtig ist.

Wichtig: Die Zuordnung richtet sich nach der überwiegend ausgeübten Tätigkeit, nicht nach der Bezeichnung im Handelsregister oder der Handwerkskammer-Eintragung. Ein Unternehmen, das sich “Gebäudeservice” nennt, aber zu mehr als 50 Prozent Trockenbauarbeiten ausführt, ist baulohnpflichtig. Die SOKA-BAU führt regelmäßig Betriebsprüfungen durch und kann rückwirkend Beiträge nachfordern, wenn die Zuordnung falsch war.

Besonderheiten der Baulohnabrechnung

Was macht Baulohn so komplex? Hier sind die wichtigsten Unterschiede zur “normalen” Lohnabrechnung:

SOKA-BAU: Beiträge, Meldungen und Erstattungen

Die Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft (SOKA-BAU) ist das zentrale Element des Baulohns. Arbeitgeber im Bauhauptgewerbe zahlen monatlich Beiträge an die SOKA-BAU und erhalten im Gegenzug Erstattungen für Urlaubsvergütung und Ausbildungskosten.

Die Beitragssätze setzen sich zusammen aus:

Beitragsart

Satz (West, 2026)

Urlaubskassenverfahren

15,1%

Berufsbildung

1,9%

Zusatzversorgung

3,2%

Die monatliche SOKA-Meldung muss bis zum 15. des Folgemonats erfolgen. Für den Portalzugang benötigt der Betrieb eine Vollmacht. Urlaubsstände sind bei Firmenwechsel im Portal einsehbar. Nicht jede Tätigkeit im Betrieb ist beitragspflichtig. Ob und für wen SOKA-BAU-Beiträge zu zahlen sind, richtet sich nach dem Verfahrenstarifvertrag/ Geltungsbereich und dem jeweiligen Beschäftigungsverhältnis; Beiträge können auch für Arbeitnehmer anfallen, die nicht unmittelbar mit Bauarbeiten beschäftigt sind.

Mehr dazu lesen Sie in unserem Artikel SOKA-BAU Beiträge 2026: Berechnung, Höhe und Beispiele.

Tarifverträge und Lohngruppen

Im Bauhauptgewerbe regelt der Bundesrahmentarifvertrag (BRTV) die wesentlichen Arbeitsbedingungen. Dazu gehören die Eingruppierung in sechs Lohngruppen (LG 1 bis LG 6) für gewerbliche Arbeitnehmer und zehn Gehaltsgruppen (A I bis A X) für Angestellte.

Jede Lohngruppe hat einen eigenen Tarifstundenlohn plus Bauzuschlag. Die korrekte Eingruppierung ist entscheidend: Wird ein Facharbeiter versehentlich in LG 2 statt LG 4 eingestuft, drohen Nachforderungen bei einer Prüfung.

Ab April 2026 gelten erstmals bundesweit einheitliche Tariflöhne nach der historischen Ost-West-Angleichung. Die bisher nötigen regionalen Differenzierungen in der Software entfallen.

Winterbau: S-Kug, MWG und ZWG

Die Schlechtwetterzeit im Baugewerbe dauert vom 1. Dezember bis 31. März. In diesem Zeitraum können Betriebe für witterungsbedingte Arbeitsausfälle das Saison-Kurzarbeitergeld (S-Kug) bei der Arbeitsagentur beantragen.

Zusätzlich gibt es zwei Formen von Wintergeld:

Leistung

Betrag

Zeitraum

Mehraufwands-Wintergeld (MWG)

1,00 EUR/Stunde

15. Dez bis Ende Feb

Zuschuss-Wintergeld (ZWG)

2,50 EUR/Stunde

Dez bis März (S-Kug-Zeitraum)

Die Abrechnung von S-Kug, MWG und ZWG erfordert besondere Kenntnisse: Die Arbeitsagentur prüft stichprobenartig (oft im Sommer), ob die Voraussetzungen erfüllt waren. Fehlerhafte Anträge können zu Rückforderungen führen.

Bei der Beantragung gilt eine Voraussetzungen-Hierarchie: Bevor Saison-Kurzarbeitergeld gewährt wird, müssen Arbeitgeber zunächst betriebsbedingte Kündigungen vermeiden, Zeitkonten abbauen und Urlaub vorrangig einsetzen. Die Antragstellung erfolgt über das KEA-Portal der Arbeitsagentur, wo auch die KUG-Stammnummer hinterlegt ist.

Ein Sonderfall ist die Krankheit während der Kurzarbeit: Erkrankt ein Beschäftigter während des S-Kug-Bezugs, greift eine besondere Regelung zur Abgrenzung zwischen Entgeltfortzahlung und S-Kug-Anspruch. Diese Sonderfälle sind eine häufige Fehlerquelle in der Baulohnabrechnung.

Detaillierte Informationen finden Sie in unseren Artikeln zum Saison-Kurzarbeitergeld und zum Wintergeld im Baugewerbe.

Mindestlohn: Zwei Stufen beachten

Im Baugewerbe gibt es neben dem allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn (13,90 EUR ab 2026) auch den branchenspezifischen Mindestlohn Bau. Dieser unterscheidet zwischen gelernten und ungelernten Arbeitnehmern und liegt in beiden Fällen über dem gesetzlichen Minimum.

Der Tariflohn der niedrigsten Lohngruppe (LG 1) beträgt ab April 2026 bereits 14,98 EUR pro Stunde, also deutlich über dem gesetzlichen Mindestlohn. Für Facharbeiter (LG 4) liegt der Gesamtstundenlohn bei 26,05 EUR. Die Eingruppierung bestimmt also nicht nur das Lohnniveau, sondern auch die Mindestgrenze: Ein als Facharbeiter eingesetzter Beschäftigter darf nicht mit dem Lohn der LG 1 abgerechnet werden, selbst wenn der gesetzliche Mindestlohn eingehalten wäre.

Für tarifgebundene Betriebe gilt immer der höhere Wert. Welcher Mindestlohn im Einzelfall maßgeblich ist, hängt von der Tarifbindung, der Lohngruppe und dem Standort ab. Details finden Sie in unserem Artikel Mindestlohn Bau 2026.

Sofortmeldung und Meldepflichten

Für Beschäftigte im Baugewerbe besteht die Pflicht zur Sofortmeldung: Spätestens bei Beschäftigungsbeginn muss der Arbeitgeber eine Meldung an die Deutsche Rentenversicherung abgeben. Im Gegensatz zu anderen Branchen reicht es nicht, diese Meldung erst zum nächsten regulären Meldetermin nachzuholen.

Die Sofortmeldung dient der Bekämpfung von Schwarzarbeit. Verstöße können mit Bußgeldern von bis zu 25.000 EUR geahndet werden. Mehr dazu in unserem Artikel Sofortmeldung im Baugewerbe.

Auswärtstätigkeit und Wegezeitentschädigung im Baugewerbe

Eine Besonderheit, die den Baulohn von anderen Branchen unterscheidet: Beschäftigte im Baugewerbe arbeiten regelmäßig an wechselnden Einsatzorten. Diese Auswärtstätigkeit hat steuerliche und abrechnungstechnische Konsequenzen.

Erste Tätigkeitsstätte im Bau

Ob eine Baustelle als “erste Tätigkeitsstätte” gilt, entscheidet über die steuerliche Behandlung von Fahrtkosten und Verpflegungsmehraufwand. Im Baugewerbe gilt typischerweise der Betriebssitz als erste Tätigkeitsstätte, nicht die Baustelle. Das bedeutet: Fahrten zur Baustelle sind Dienstreisen mit steuerlichen Vorteilen.

Verpflegungsmehraufwand

Für Auswärtstätigkeiten können Arbeitgeber ihren Beschäftigten steuerfreie Verpflegungspauschalen zahlen:

Abwesenheit

Pauschale

Mehr als 8 Stunden

14 EUR

24 Stunden (mit Übernachtung)

28 EUR

An-/Abreisetag

14 EUR

Auslösung und Fahrtkosten

Viele Baubetriebe zahlen ihren Mitarbeitenden eine Auslösung (auch Verpflegungszuschuss genannt), die sich am tarifvertraglich vereinbarten Satz orientiert. Die steuerfreie Erstattung ist an die gesetzlichen Pauschalen gebunden. Darüber hinausgehende Beträge sind lohnsteuerpflichtig.

Wegezeitentschädigung ist ein aktuelles Thema im Baugewerbe: Die IG BAU fordert für die Tarifrunde 2027 eine verbesserte Vergütung der Fahrzeit zur Baustelle. Aktuell wird die Wegezeit in vielen Betrieben nicht oder nur teilweise als Arbeitszeit vergütet.

Die korrekte Abrechnung von Auswärtstätigkeit erfordert eine saubere Dokumentation: Welche Baustelle, wie lange, welche Entfernung. Fehler bei der steuerlichen Zuordnung fallen spätestens bei einer Lohnsteuerprüfung auf.

Für Arbeitgeber mit Beschäftigten auf wechselnden Baustellen empfiehlt sich ein standardisiertes Erfassungsverfahren: Baustelle, Datum, Ankunft, Abfahrt, Entfernung vom Betriebssitz. Digitale Zeiterfassungssysteme, die diese Daten automatisch an die Lohnabrechnung übermitteln, reduzieren den manuellen Aufwand erheblich.

Baulohn: Gehalt oder Stundenlohn?

Eine häufige Frage, die zeigt, wie unterschiedlich Baulohn funktioniert. Im Bauhauptgewerbe werden gewerbliche Arbeitnehmer grundsätzlich nach Stundenlohn bezahlt. Die Lohngruppen des BRTV definieren den Tarifstundenlohn je nach Qualifikation.

Angestellte (kaufmännische, technische Mitarbeitende) erhalten ein festes Monatsgehalt nach Gehaltsgruppen (A I bis A X).

In der Praxis bedeutet das:

  • Gewerbliche Arbeitnehmer: Der Monatslohn schwankt je nach tatsächlich geleisteten Stunden. Bei Schlechtwetter, Kurzarbeit oder Feiertagen fällt die Abrechnung anders aus als in einem Monat mit voller Stundenzahl.

  • Angestellte: Festes Monatsgehalt unabhängig von der Stundenzahl. Zuschläge für Überstunden oder Wochenendarbeit kommen ggf. hinzu.

Diese Unterscheidung hat Auswirkungen auf die SOKA-BAU-Meldungen, die Berechnung des Urlaubsentgelts und die S-Kug-Abrechnung. Für die Lohnabrechnung bedeutet das: Zwei verschiedene Abrechnungslogiken in einem Betrieb.

Ein konkretes Beispiel: Ein Vorarbeiter (LG 4) mit einem Gesamtstundenlohn von 26,05 EUR arbeitet in einem normalen Monat 170 Stunden und verdient 4.428,50 EUR brutto. Im Januar arbeitet er witterungsbedingt nur 120 Stunden. Für die 50 Ausfallstunden erhält er Saison-Kurzarbeitergeld. Die SOKA-BAU-Meldung basiert auf dem tatsächlichen Bruttolohn, nicht auf dem theoretischen Vollzeit-Lohn. Der SOKA-Beitrag fällt in diesem Monat also niedriger aus. Das muss in der Abrechnung korrekt abgebildet werden.

Ein Angestellter in der Gehaltsgruppe A IV erhält dagegen sein festes Monatsgehalt von 4.339 EUR, unabhängig von der Witterung. Die SOKA-BAU-Bemessungsgrundlage bleibt konstant.

Häufige Fragen

Ist Baulohn kompliziert?

Ja, die Baulohnabrechnung gilt als eine der komplexesten Formen der Lohnabrechnung in Deutschland. Die Kombination aus SOKA-BAU-Beiträgen, tarifvertraglichen Regelungen, Winterbauförderung, regionalen Unterschieden und besonderen Meldepflichten macht den Baulohn deutlich aufwendiger als die Abrechnung in den meisten anderen Branchen. Allein die SOKA-BAU-Meldung erfordert die korrekte Zuordnung jedes einzelnen Beschäftigten (beitragspflichtig oder nicht?), die Berechnung der Bemessungsgrundlage und die fristgerechte Übermittlung über das Portal. Dazu kommen saisonale Besonderheiten wie S-Kug und Wintergeld, die jeweils eigene Berechnungslogiken haben. Viele Betriebe lagern den Baulohn deshalb an spezialisierte Dienstleister aus.

Was muss man beim Baulohn beachten?

Die wichtigsten Punkte: korrekte Eingruppierung in Lohngruppen (LG 1 bis 6), fristgerechte SOKA-BAU-Meldungen (Stichtag 15. des Folgemonats), Anwendung der richtigen Tariflöhne (inkl. Bauzuschlag), Sofortmeldung bei Beschäftigungsbeginn, korrekte Abrechnung von Saison-Kurzarbeitergeld und Wintergeld in der Schlechtwetterzeit sowie die steuerlich korrekte Behandlung von Auswärtstätigkeiten und Verpflegungsmehraufwand.

Wer muss den Baulohn zahlen?

Jeder Arbeitgeber, der im Bauhauptgewerbe tätig ist und dem Geltungsbereich des BRTV unterliegt. Das betrifft sowohl tarifgebundene als auch nicht-tarifgebundene Betriebe, sofern sie überwiegend baugewerbliche Tätigkeiten ausführen. Die SOKA-BAU prüft eigenständig, ob ein Betrieb beitragspflichtig ist.

Wer muss den Baulohn abrechnen?

Die Baulohnabrechnung kann intern durch die eigene Lohnbuchhaltung erfolgen, über einen Steuerberater oder durch einen spezialisierten Baulohn-Dienstleister. Wegen der hohen Komplexität empfiehlt sich die Zusammenarbeit mit einem Anbieter, der Erfahrung mit SOKA-BAU, Tarifverträgen und Winterbauförderung hat.

Was ist der Unterschied zwischen Baulohn und normalem Lohn?

Der größte Unterschied sind die branchenspezifischen Zusatzregelungen: SOKA-BAU-Beiträge und -Erstattungen, Winterbauförderung (S-Kug, MWG, ZWG), sechs Lohngruppen nach BRTV, Sofortmeldepflicht, Auslösung und Verpflegungszuschüsse für wechselnde Baustellen. Diese Elemente existieren in der “normalen” Lohnabrechnung nicht und erfordern spezialisierte Software und Fachwissen.

Kann jede Lohnsoftware Baulohn abrechnen?

Nein. Für die Baulohnabrechnung benötigt die Software spezielle Module: SOKA-BAU-Meldeschnittstelle, Winterbau-Abrechnung, Lohngruppen nach BRTV, Bauzuschlag-Berechnung und Auslösungs-/Verpflegungspauschalen. Standardsoftware wie Lexware oder DATEV kann Baulohn nur mit zusätzlichen Modulen oder Erweiterungen abbilden. Einen Überblick bietet unser Artikel Baulohn Software im Vergleich.

Was kostet eine Baulohnabrechnung?

Die Kosten hängen davon ab, ob Sie den Baulohn intern abrechnen, über einen Steuerberater laufen lassen oder an einen spezialisierten Dienstleister auslagern. Interne Kosten umfassen Personalkosten für die Lohnbuchhaltung plus Softwarelizenz. Steuerberater berechnen häufig 15 bis 30 EUR pro Abrechnung, wobei Baulohn-Zuschläge für den Mehraufwand üblich sind. Spezialisierte Dienstleister wie LohnDialog liegen bei ca. 16 EUR pro Mitarbeiter und Monat und übernehmen den gesamten Prozess inkl. SOKA-BAU-Meldungen. Details dazu in unserem Artikel Baulohn abrechnen lassen.

Welche Fristen gelten im Baulohn?

Die wichtigsten Fristen: SOKA-BAU-Meldung bis zum 15. des Folgemonats, Sofortmeldung bei Beschäftigungsbeginn (am ersten Arbeitstag), Saison-Kurzarbeitergeld-Antrag vor Beginn der Kurzarbeit, Lohnsteueranmeldung monatlich oder vierteljährlich je nach Betriebsgröße, und Sozialversicherungsbeiträge zum drittletzten Bankarbeitstag des laufenden Monats. Versäumte SOKA-BAU-Meldungen können zu Schätzungen und Nachforderungen durch die Sozialkasse führen.

Baulohn ist komplex. Wir übernehmen das für Sie.

SOKA-BAU, Tarifverträge, Winterbau, Auswärtstätigkeit, sechs Lohngruppen, zwei Mindestlöhne: Die Baulohnabrechnung verlangt Spezialwissen, das weit über die normale Lohnabrechnung hinausgeht. Jeder Fehler kann bei der nächsten Prüfung durch Zoll oder Sozialkassen teuer werden.

LohnDialog übernimmt Ihre Baulohnabrechnung als Full-Service-Dienstleister. Mit über 35 Jahren Erfahrung, mehr als 60 Experten und einem festen persönlichen Ansprechpartner, der Ihren Betrieb kennt.

Bild von Isabel Kießling
Isabel Kießling

Fachautorin für Lohn- und Gehaltsthemen mit Fokus auf praxisnahe Informationen rund um die Entgeltabrechnung.