Der Monat ist vorbei, und auf Ihrem Schreibtisch liegen die Stundenzettel von vier Baustellen. Die SOKA-Meldung ist fällig, zwei neue Mitarbeiter brauchen ihre Lohngruppe, und die Winterbauzeit bringt ihre eigenen Sonderregelungen mit. Die Baulohnabrechnung wartet dabei nicht, bis das Tagesgeschäft ruhiger wird. Und im Hinterkopf läuft die Frage mit, was bei der nächsten Prüfung durch den Zoll passiert.
Baulohn ist kein Standardlohn. Wer im Baugewerbe abrechnet, arbeitet gleichzeitig mit dem Sozialkassenverfahren, mit Tariflohngruppen, mit Zuschlägen und mit Wegezeiten. Ein Fehler an einer dieser Stellen fällt selten sofort auf. Er wird bei der nächsten Prüfung sichtbar, und dann rückwirkend für mehrere Monate.
Genau hier setzt unser Angebot an. LohnDialog übernimmt die komplette laufende Abrechnung für Ihren Baubetrieb: von der monatlichen SOKA-BAU-Meldung über die Tariflohn-Zuordnung bis zur fertigen Entgeltabrechnung. Sie liefern die Stunden, wir liefern die Abrechnung.
Was die Baulohnabrechnung so anspruchsvoll macht
Im Baugewerbe treffen mehrere Regelwerke aufeinander, die es in anderen Branchen so nicht gibt. Jedes davon hat eigene Fristen, eigene Meldewege und eine eigene Rechenlogik. Wer im Bau abrechnet, muss diese Regelwerke nicht nur kennen, sondern sie jeden Monat sauber miteinander verrechnen.
Dazu kommt die Nachweispflicht: Sie müssen belegen können, wie ein einzelner Wert zustande gekommen ist, wenn der Zoll Ihren Betrieb prüft. Vier Themenfelder sorgen dabei in der Praxis für den größten Aufwand.
- Sozialkassenverfahren: Betriebe, deren Tätigkeit unter den Geltungsbereich des Tarifvertrags über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe (VTV) fällt, sind zur Teilnahme am Sozialkassenverfahren verpflichtet. Daraus folgen monatliche Meldungen an SOKA-BAU und die Berechnung der Beiträge.
- Tariflohn statt einheitlichem Stundensatz: Was ein Mitarbeiter verdient, ergibt sich aus seiner Tariflohngruppe und dem Bundesland, nicht aus einem einzigen Betriebssatz.
- Urlaubskassenverfahren: Der Urlaub im Baugewerbe läuft über die Sozialkasse. Die Rechenlogik weicht dabei von der gewohnten Stundenberechnung ab.
- Zuschläge, Wegezeiten und Winterbau: Sonn-, Feiertags- und Nachtzuschläge, die Wegezeitenentschädigung und die Besonderheiten der kalten Jahreszeit landen alle in derselben monatlichen Abrechnung.
Der gesetzliche Mindestlohn ist dabei nur die absolute Untergrenze. Er liegt seit dem 1. Januar 2026 bei 13,90 EUR pro Stunde, wie das Bundesministerium für Arbeit und Soziales bestätigt. Für Ihre Kalkulation im Bau ist dieser Wert trotzdem nur der Ausgangspunkt: Welcher Stundenlohn tatsächlich gilt, entscheidet die Zuordnung zur Lohngruppe.
Wenn Sie zuerst die fachlichen Grundlagen brauchen, erklären wir auf einer eigenen Seite ausführlich, was Baulohn genau ist. Auf dieser Seite geht es um das Angebot: Leistungsumfang, Ablauf und Preis.
Unser Leistungsumfang bei der Baulohnabrechnung
Wir übernehmen die laufende Entgeltabrechnung für Ihren Baubetrieb vollständig. Ihr Aufwand beschränkt sich im Wesentlichen darauf, die Zeitdaten von Ihren Baustellen weiterzugeben. Alles Weitere passiert bei uns. Monat für Monat gehören dazu:
- die monatlichen SOKA-BAU-Meldungen und die Berechnung der fälligen Beiträge
- die Zuordnung Ihrer Mitarbeiter zu den passenden Tariflohngruppen
- die korrekte Abbildung des Urlaubskassenverfahrens
- Zuschläge, Wegezeiten und die Besonderheiten der Winterbauzeit
- die Anbindung Ihrer Stundenzettel oder Ihres Zeiterfassungssystems
- die Vorbereitung der Lohnzahlung an Ihre Mitarbeiter
SOKA-BAU-Meldungen und Beitragsabrechnung
LohnDialog übernimmt für Sie die monatlichen SOKA-BAU-Meldungen und berechnet die fälligen Beiträge. Die Erstellung der Beitragsnachweise ist Teil des Leistungspakets, Sie müssen dafür keine zweite Software bedienen und keine zweite Frist im Kalender führen.
Das Urlaubskassenverfahren bildet LohnDialog korrekt ab. Entscheidend ist hier die Rechenlogik: Urlaubstage werden im Baugewerbe nicht nach Stunden bezahlt, sondern als Tagessatz. Wer an dieser Stelle mit dem gewohnten Stundenmodell rechnet, produziert Differenzen, die spätestens bei der Prüfung auffallen.
Welche Beitragssätze gelten und wie sie sich zusammensetzen, steht in unserer Übersicht zu den SOKA-BAU-Beiträgen 2026. Die Werte rund um Urlaubskasse und Urlaubsvergütung finden Sie unter SOKA-BAU-Urlaubsgeld. Welche Funktionen SOKA-BAU Arbeitgebern selbst bereitstellt, zeigt der Servicebereich für Betriebe: Dort geben Betriebe ihre Meldung ab und zahlen ihre Beiträge.
Tariflohn-Gruppen und Lohnermittlung
LohnDialog ordnet Ihre Mitarbeiter den passenden Tariflohngruppen zu und wendet den gültigen Tariflohn Bau an. Der Begriff ist im Bau der richtige: Wie hoch der Stundenlohn ausfällt, ergibt sich aus der Lohngruppe und dem Bundesland, nicht aus einem einzigen Wert für die gesamte Branche.
Neueinstellungen, Aufstiege innerhalb der Lohngruppen und der Wechsel von Auszubildenden in die gewerbliche Beschäftigung sind typische Anlässe, bei denen sich die Zuordnung ändert. Wir berücksichtigen diese Änderungen in der laufenden Abrechnung, damit sie nicht mit einem alten Stand weiterrechnet.
Die aktuellen Tabellenwerte führen wir bewusst nicht auf dieser Seite, sondern gepflegt an einer Stelle: in unserer Übersicht zum Tariflohn Bau 2026.
Wegezeiten, Zuschläge und Winterbau
Zuschläge und Wegezeiten fließen in die laufende Abrechnung ein. Für die Winterbauzeit gelten eigene Regelungen; das Saison-Kurzarbeitergeld wird separat berechnet. Dazu gehören Sonn-, Feiertags- und Nachtzuschläge ebenso wie die Führung von Arbeitszeitkonten, die auf dem Bau durch Witterung und Auftragslage stark schwanken.
Die Wegezeitenentschädigung gehört ebenfalls in diese monatliche Abrechnung. Ihre Beträge und Staffeln haben wir unter Wegezeitenentschädigung Bau 2026 zusammengestellt.
Ein Hinweis zur Ehrlichkeit beim Preis: Die Bearbeitung von Kurzarbeitergeld und Altersteilzeit rechnen wir als separate Leistung ab, sie ist nicht im Grundpreis enthalten. Was sie kostet, lesen Sie weiter unten in der Preisübersicht.
Was wir nicht übernehmen
Ein Angebot ist nur so viel wert wie die Klarheit über seine Grenzen. Zwei davon sollten Sie kennen, bevor Sie mit uns starten.
Die Zeiterfassung auf der Baustelle bleibt bei Ihnen. LohnDialog bindet Ihre Stundenzettel oder Ihr Zeiterfassungssystem über eine Schnittstelle an die Abrechnung an, erfasst die Zeiten aber nicht selbst vor Ort. Wer die Stunden auf der Baustelle festhält, entscheiden Sie und Ihr Polier.
Die steuerliche und rechtliche Beratung sowie die Vertretung bei SOKA-Streitfällen bleiben beim Steuerberater. LohnDialog übernimmt die laufende Abrechnung. In der Praxis arbeiten beide Rollen gut nebeneinander, weil sie unterschiedliche Aufgaben haben.
Das ist keine Lücke im Angebot, sondern eine bewusste Aufgabenteilung: Sie wissen von Anfang an, welche Frage an wen geht, und es entsteht keine Zuständigkeitslücke im Monatsabschluss. Wie sich die Zuständigkeiten aufteilen, steht auf unserer Seite zum Baulohn beim Steuerberater.
So läuft die Zusammenarbeit ab
Der Wechsel zu einem externen Lohnbüro ist kein Schalter, den man umlegt. Er ist ein geordneter Übergang, der bei uns in vier Schritten abläuft.
| Schritt | Was passiert | Wer übernimmt |
|---|---|---|
| 1. Onboarding | Stammdaten, Tarifzuordnung und die Anbindung Ihrer Zeiterfassung werden eingerichtet. Das Onboarding dauert in der Regel 1 bis 3 Monate. | LohnDialog, gemeinsam mit Ihnen |
| 2. Monatliche Datenübergabe | Sie liefern die Stundenzettel oder die Daten aus Ihrer Baustellenzeiterfassung. | Ihr Betrieb |
| 3. Abrechnung und Meldung | Entgeltabrechnung, SOKA-BAU-Meldung, Beitragsberechnung, Zuschläge und Wegezeiten. | LohnDialog |
| 4. Lohnzahlung | Die Auszahlung an Ihre Mitarbeiter erfolgt auf Basis der fertigen Abrechnung. | Ihr Betrieb |
Für die monatliche Datenübergabe brauchen wir die Zeitdaten in der Form, in der sie bei Ihnen ohnehin entstehen: als Stundenzettel oder als Export aus Ihrem Zeiterfassungssystem. Nach dem Onboarding läuft die Abrechnung dann in einem festen Monatsrhythmus.
Wichtig für Ihre Liquiditätsplanung: Die Lohnzahlung im Baugewerbe ist erst nach der Entgeltabrechnung möglich, in der Regel zum 10. des Folgemonats. Die Reihenfolge lässt sich nicht umdrehen. Erst steht die Abrechnung, dann folgt die Zahlung.
Sie haben bei LohnDialog einen festen persönlichen Ansprechpartner. Das bedeutet direkte, zuverlässige und individuelle Betreuung statt einer Ticketnummer in einem allgemeinen Postfach. Bei Rückfragen zur Lohngruppe eines Mitarbeiters oder zu einer SOKA-Meldung sprechen Sie mit einer Person, die Ihren Betrieb kennt.
Die Datenübertragung erfolgt DSGVO-konform und verschlüsselt. Ihre Lohndaten gehören zu den sensibelsten Daten in Ihrem Unternehmen, und sie werden entsprechend behandelt.
Wenn Sie wissen möchten, wie der Übergang für Ihren Betrieb konkret aussieht, buchen Sie ein unverbindliches Kennlerngespräch.
Was kostet die Baulohnabrechnung?
Unser Preismodell ist bewusst einfach: Abgerechnet wird je aktivem Arbeitnehmer und Monat, also je Mitarbeiter, für den im jeweiligen Monat eine Abrechnung erstellt wird. Sie können den Betrag damit direkt aus Ihrer Mitarbeiterzahl ableiten.
| Position | Preis |
|---|---|
| Laufende Abrechnung je aktivem Arbeitnehmer | 17,00 EUR/Monat (netto) |
| Mindestabrechnung pro Monat | 51,00 EUR/Monat (= 3 AN) |
| Kurzarbeitergeld / Altersteilzeit je aktivem Arbeitnehmer | 4,00 EUR (separate Leistung) |
| Marktübliche Spanne beim Steuerberater | 15 bis 30 EUR pro Abrechnung |
Die Abrechnung kostet 17,00 EUR pro Monat (netto) je aktivem Arbeitnehmer. Die Mindestabrechnung liegt bei 51,00 EUR pro Monat, das entspricht 3 Arbeitnehmern. Betriebe mit weniger als drei abzurechnenden Mitarbeitern zahlen entsprechend diesen Mindestbetrag.
Im Preis enthalten sind die monatlichen SOKA-BAU-Meldungen, die Tariflohn-Zuordnung, die Abbildung des Urlaubskassenverfahrens, Zuschläge und Wegezeiten. Nicht enthalten ist die Bearbeitung von Kurzarbeitergeld und Altersteilzeit, sie wird mit 4,00 EUR je aktivem Arbeitnehmer separat berechnet. Die vollständige Preisliste mit allen Positionen erhalten Sie im Gespräch.
Zur Einordnung: Ein Steuerberater berechnet dafür marktüblich zwischen 15 und 30 EUR pro Abrechnung. Der Vergleich sagt für sich genommen wenig aus, solange Sie nicht danebenlegen, welche Leistungen jeweils enthalten sind. Wie sich Lohnbüro und Steuerberater im Baulohn unterscheiden, lesen Sie unter Baulohn vom Steuerberater.
Wer übernimmt Ihre Baulohnabrechnung: LohnDialog im Überblick
Viele Baubetriebe gehen davon aus, dass die Lohnabrechnung zwingend zum Steuerberater gehört. Das ist rechtlich nicht der Fall. Ein Lohnbüro darf die komplette laufende Lohnabrechnung erbringen. Nur die steuerliche Beratung und Vertretung bleibt dem Steuerberater vorbehalten.
Die Grundlage steht in § 6 Nr. 4 StBerG. Vom Verbot der unbefugten Hilfeleistung ausgenommen sind danach ausdrücklich das Buchen laufender Geschäftsvorfälle, die laufende Lohnabrechnung und das Fertigen der Lohnsteuer-Anmeldungen, sofern diese Arbeiten verantwortlich durch Personen mit kaufmännischer Ausbildung und mindestens drei Jahren Buchhaltungspraxis im Umfang von mindestens 16 Wochenstunden erbracht werden. Den vollständigen Wortlaut finden Sie bei gesetze-im-internet.de.
LohnDialog ist ein Familienunternehmen in 2. Generation mit 35 Jahren Erfahrung in der Lohn- und Gehaltsabrechnung. Ausgezeichnet als TOP Dienstleister 2023, 2024 und 2025. Baulohn ist dabei kein Nebenprodukt, sondern ein eigener Schwerpunkt mit den passenden Prozessen für SOKA-BAU, Tarifverträge und Zollprüfungen.
Wie sich das für einen Baubetrieb anfühlt, beschreibt ein Kunde aus dem Trockenbau so:
Seit nunmehr 30 Jahren vertraue ich meine Bau-Lohnabrechnung der LohnDialog Abrechnungs-GmbH an. Sie finden hier kompetente, gewissenhafte und freundliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Die Lohnabrechnung ist zuverlässig und pünktlich. Wer eine Abrechnungsfirma sucht, mit der er sich nie wieder Sorgen um eine korrekte Lohnabrechnung machen muss, hat sie hier gefunden. Vielen Dank dafür.
Trockenbau Schulz GmbH, verifizierte Bewertung auf ausgezeichnet.org
Häufig gestellte Fragen zum Baulohn
Wie wird Baulohn abgerechnet?
In mehreren aufeinander aufbauenden Schritten: Zeiten aus der Baustellenerfassung übernehmen, Lohngruppe und Tariflohn zuordnen, Zuschläge und Wegezeiten ergänzen, Urlaubsansprüche über das Urlaubskassenverfahren abbilden und zum Schluss die SOKA-BAU-Meldung mit der Beitragsberechnung abschließen. Jeder dieser Schritte hat eigene Datenquellen, deshalb ist die saubere Reihenfolge wichtiger als die einzelne Rechenoperation. Die vollständige fachliche Erklärung mit allen Begriffen finden Sie auf unserer Grundlagenseite dazu, was Baulohn genau ist.
Wer muss nach Baulohn abrechnen?
Betriebe, deren Tätigkeit unter den Geltungsbereich des Tarifvertrags über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe (VTV) fällt, sind zur Teilnahme am Sozialkassenverfahren verpflichtet und rechnen entsprechend nach Baulohn ab. Ob das für Ihren Betrieb gilt, ist keine Auslegungsfrage: Indem Sie eine Betriebsanmeldung durchführen, erhalten Sie ein rechtlich verbindliches Ergebnis, ob Ihr Betrieb zur Teilnahme am Sozialkassenverfahren verpflichtet ist. Den allgemeinen gesetzlichen Rahmen dafür, dass Tarifverträge per Rechtsverordnung auf eine ganze Branche erstreckt werden können, setzt das Arbeitnehmer-Entsendegesetz.
Wie hoch ist der Baulohn im Tarifvertrag?
Eine einzige Zahl gibt es nicht. Die Höhe hängt von der Lohngruppe, der ausgeübten Tätigkeit und dem Bundesland ab. Deshalb führen wir die Werte an einer Stelle gepflegt: in der Übersicht zum Tariflohn Bau 2026. Die absolute gesetzliche Untergrenze bildet daneben der Mindestlohn von 13,90 EUR pro Stunde, der seit dem 1. Januar 2026 gilt.
Wann muss der Lohn im Baugewerbe bezahlt werden?
Die Lohnzahlung ist erst nach der Entgeltabrechnung möglich, in der Regel zum 10. des Folgemonats. Der Grund liegt im Verfahren selbst: Zuschläge, Wegezeiten und die SOKA-relevanten Werte stehen erst fest, wenn der Monat abgeschlossen und die Abrechnung gerechnet ist.
Ist der Baulohn das 13. Monatseinkommen?
Nein. Das 13. Monatseinkommen nach § 3 Nr. 6 BRTV ist eine eigenständige Zahlung neben dem laufenden Baulohn. Es ist nicht SOKA-beitragspflichtig, also sozialkassenbeitragsfrei, und es ist urlaubsvergütungsanspruchsfrei. Wer es versehentlich als beitragspflichtiges Entgelt meldet, zahlt zu viel.
Bis wann müssen die Löhne überwiesen werden?
Für die Auszahlung an Ihre Mitarbeiter gilt die Praxisregel oben: nach der Entgeltabrechnung, in der Regel zum 10. des Folgemonats. Fest terminiert sind dagegen die Sozialversicherungsbeiträge. Sie sind spätestens am drittletzten Bankarbeitstag des Monats fällig, in dem die Beschäftigung oder Tätigkeit ausgeübt worden ist. Maßgeblich ist also der Monat der Beschäftigung, nicht der Monat der Auszahlung. Nachzulesen ist die Regel in § 23 SGB IV.
Sie haben eine Frage, die hier nicht beantwortet ist, oder wollen wissen, was der Wechsel für Ihren Betrieb bedeutet? Lassen Sie uns gemeinsam Ihre Baulohnabrechnung optimieren. Unser Team freut sich auf Sie.




