SOKA-BAU Urlaubsgeld 2026: Urlaubsvergütung 14,25% mit Erstattungsverfahren und Checkliste

SOKA-BAU Urlaubsgeld: So berechnen Sie den Anspruch Ihrer Mitarbeitenden

Jeden Monat führen Sie als Bauunternehmer Urlaubsbeiträge an SOKA-BAU ab. Wenn Ihre Mitarbeitenden dann Urlaub nehmen, stellt sich die Frage: Wie viel steht jedem Einzelnen zu, und wie bekommen Sie als Arbeitgeber Ihre Erstattung? Die Berechnung des SOKA-BAU Urlaubsgeldes folgt klaren Regeln, die sich von der normalen Urlaubsvergütung außerhalb des Baugewerbes deutlich unterscheiden.

Dieser Leitfaden erklärt, wie das Urlaubsgeld im Bauhauptgewerbe berechnet wird, wie die Erstattung durch SOKA-BAU funktioniert und welche Sonderfälle Sie als Arbeitgeber kennen sollten.

Wie funktioniert das Urlaubsverfahren bei SOKA-BAU?

Das Urlaubsverfahren der SOKA-BAU unterscheidet sich grundlegend von der normalen Urlaubsvergütung in anderen Branchen. Der zentrale Unterschied: Das Urlaubsgeld wird nicht direkt vom Arbeitgeber finanziert, sondern über ein Umlageverfahren.

So funktioniert der Kreislauf:

  1. Arbeitgeber zahlt Urlaubsbeiträge an SOKA-BAU (15,1% des Bruttolohns, als Teil des Gesamtbeitrags von 20,2%).

  2. Arbeitnehmer nimmt Urlaub, der Arbeitgeber zahlt die Urlaubsvergütung regulär über die Lohnabrechnung aus.

  3. SOKA-BAU erstattet dem Arbeitgeber die gezahlte Urlaubsvergütung.

Der große Vorteil dieses Systems: Arbeitnehmer im Baugewerbe behalten ihren Urlaubsanspruch auch bei einem Arbeitgeberwechsel. Die Urlaubsansprüche werden von Betrieb zu Betrieb “mitgenommen”, weil SOKA-BAU als zentrale Kasse die Ansprüche verwaltet.

Warum gibt es dieses besondere Verfahren?

Die Baubranche ist geprägt von häufigen Arbeitgeberwechseln, saisonalen Schwankungen und projektbezogener Beschäftigung. Ohne das SOKA-BAU Urlaubsverfahren würden viele Bauarbeiter ihren Urlaubsanspruch bei jedem Wechsel verlieren. Das Umlageverfahren schützt die Arbeitnehmer und entlastet gleichzeitig die Arbeitgeber, weil die Urlaubskosten auf die gesamte Branche umgelegt werden.

Das Urlaubsverfahren betrifft ausschließlich gewerbliche Arbeitnehmer im Bauhauptgewerbe. Angestellte und Auszubildende unterliegen gesonderten Regelungen (siehe Abschnitt Sonderfälle weiter unten).

Wie hoch ist das SOKA-BAU Urlaubsgeld? Die Berechnung

Die Urlaubsvergütung im Bauhauptgewerbe setzt sich aus zwei Bestandteilen zusammen:

Urlaubsentgelt (11,4% des Bruttolohns)

Das Urlaubsentgelt beträgt 11,4% der im Bezugszeitraum erzielten Bruttolöhne. Für schwerbehinderte Arbeitnehmer gilt ein erhöhter Satz von 13,3%.

Was zählt zum Bruttolohn? – Grundlohn (Stundenlohn x geleistete Stunden) – Leistungslohn und Mehrarbeitsvergütung – Feiertagslohn – Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall

Nicht zum Bruttolohn zählen: – Steuerfreie Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeitszuschläge (SFN-Zuschläge) – Vermögenswirksame Leistungen – Auslösungen und Reisekosten – Wintergeld (MWG/ZWG)

Zusätzliches Urlaubsgeld (25% des Urlaubsentgelts)

Auf das Urlaubsentgelt kommt ein Zuschlag von 25% als zusätzliches Urlaubsgeld. Dieser Zuschlag ist tarifvertraglich festgelegt und entspricht dem, was in anderen Branchen als “Urlaubsgeld” oder “Urlaubszuschuss” bekannt ist.

Gesamte Urlaubsvergütung: 14,25%

Bestandteil

Satz

Basis

Urlaubsentgelt

11,4%

Bruttolohn

Zusätzliches Urlaubsgeld

2,85%

(25% von 11,4%)

Urlaubsvergütung gesamt

14,25%

Bruttolohn

Für schwerbehinderte Arbeitnehmer:

Bestandteil

Satz

Urlaubsentgelt

13,3%

Zusätzliches Urlaubsgeld

3,33%

Urlaubsvergütung gesamt

16,63%

Berechnungsbeispiel: Urlaubsvergütung eines Maurers

Ausgangsdaten: – Maurer in Nordrhein-Westfalen, Lohngruppe 4 – Bruttostundenlohn: 21,58 EUR – Arbeitsstunden pro Monat: 173

Position

Berechnung

Betrag

Monatlicher Bruttolohn

21,58 EUR x 173 h

3.733,34 EUR

Bruttolohn Bezugszeitraum (12 Monate)

3.733,34 EUR x 12

44.800,08 EUR

Urlaubsentgelt (11,4%)

44.800,08 EUR x 11,4%

5.107,21 EUR

Zusätzliches Urlaubsgeld (25%)

5.107,21 EUR x 25%

1.276,80 EUR

Urlaubsvergütung gesamt (14,25%)

6.384,01 EUR

Bei 30 Urlaubstagen ergibt das eine Vergütung von rund 212,80 EUR pro Urlaubstag.

Zum Vergleich: Der reguläre Tageslohn beträgt bei 8 Stunden 172,64 EUR. Die Urlaubsvergütung über SOKA-BAU liegt also deutlich über dem normalen Tageslohn, weil sie auch Zuschläge und Mehrarbeit des gesamten Jahres berücksichtigt.

Berechnungsbeispiel 2: Bauhelfer mit Überstunden

Position

Berechnung

Betrag

Grundlohn (173h x 15,77 EUR)

2.728,21 EUR

Überstunden (20h x 15,77 EUR x 1,25)

394,25 EUR

Monatlicher Bruttolohn

3.122,46 EUR

Jahresbrutto (12 Monate)

37.469,52 EUR

Urlaubsvergütung (14,25%)

5.339,41 EUR

Die Überstundenvergütung fließt vollständig in die Urlaubsvergütungsberechnung ein. Das erhöht den Anspruch des Mitarbeitenden, aber auch den Erstattungsbetrag für den Arbeitgeber.

Bezugszeitraum: Wann wird gemessen?

Der Bezugszeitraum für die Urlaubsvergütung ist das Kalenderjahr. Alle in diesem Zeitraum erzielten beitragspflichtigen Bruttolöhne werden addiert und bilden die Basis für die 14,25%. Bei unterjährigem Ein- oder Austritt wird der Anspruch anteilig berechnet.

Krankheitszeiten mit Entgeltfortzahlung zählen zum Bezugszeitraum. Zeiten ohne Entgelt (unbezahlter Urlaub, Elternzeit, Langzeitkrankheit nach Ablauf der Entgeltfortzahlung) reduzieren den Bezugszeitraum und damit die Urlaubsvergütung.

Erstattung für Arbeitgeber: So bekommen Sie das Geld zurück

Erstattung bei Urlaubsgewährung

Wenn Ihr Mitarbeitender Urlaub nimmt, zahlen Sie die Urlaubsvergütung zunächst über die reguläre Lohnabrechnung aus. Anschließend beantragen Sie die Erstattung bei SOKA-BAU.

Ablauf: 1. Urlaub wird gewährt, Urlaubsvergütung wird über die Lohnabrechnung ausgezahlt 2. Meldung an SOKA-BAU über das Online-Portal 3. SOKA-BAU prüft den Anspruch und erstattet die Urlaubsvergütung 4. Erstattungsbetrag wird mit laufenden Beiträgen verrechnet oder ausgezahlt

Wichtig: SOKA-BAU erstattet nur vollständige Urlaubstage, keine halben oder stundenweisen Freistellungen. Die Erstattung erfolgt auf Basis der gemeldeten Bruttolöhne des Bezugszeitraums.

Erstattungsdauer

Die Auszahlung durch SOKA-BAU dauert in der Regel mehrere Wochen nach Eingang des Erstattungsantrags. Die genaue Bearbeitungszeit hängt vom Antragsvolumen ab. Viele Arbeitgeber melden deshalb Urlaub und Erstattung zeitnah, um Liquiditätsengpässe zu vermeiden.

Verrechnung mit Beiträgen

Erstattungsbeträge werden standardmäßig mit den laufenden SOKA-BAU Beiträgen verrechnet. Das reduziert den monatlichen Beitragszahlbetrag und vereinfacht die Liquiditätsplanung. Übersteigt die Erstattung die laufenden Beiträge, wird der Differenzbetrag ausgezahlt.

Solidarausgleich: Warum die Auszahlung bei 12,5% liegt

Seit 2023 gilt der tarifliche Solidarausgleich. Er betrifft die Fälle, in denen SOKA-BAU selbst Urlaubsgeld direkt an Arbeitnehmer auszahlt (also nicht über den Arbeitgeber). Dies geschieht bei:

  • Entschädigung: Wenn der Urlaub am Jahresende verfällt, weil er nicht genommen werden konnte

  • Abgeltung: Wenn ein Arbeitnehmer die Baubranche verlässt

In diesen Fällen erhält der Arbeitnehmer laut SOKA-BAU das volle Urlaubsentgelt, aber ein reduziertes zusätzliches Urlaubsgeld, insgesamt 12,5% statt der regulären 14,25%. Die Differenz von 1,75 Prozentpunkten finanziert eine Mindesturlaubsvergütung für Arbeitnehmer, deren Arbeitgeber Beitragslücken haben.

Auszahlungsweg

Satz

Differenz

Über Arbeitgeber (regulärer Urlaub)

14,25%

Voller Satz

Direkt durch SOKA-BAU (Entschädigung/Abgeltung)

12,50%

Solidarausgleich

Sonderfälle: Urlaubsgeld bei Krankheit, Austritt und für Angestellte

Urlaubsgeld bei Krankheit

Wenn ein Arbeitnehmer während des Urlaubs erkrankt, gelten die normalen Regeln des Bundesurlaubsgesetzes: Die Krankheitstage werden nicht auf den Urlaub angerechnet (sofern ein ärztliches Attest vorliegt). Der Arbeitgeber erhält für die Krankheitstage keine Urlaubserstattung von SOKA-BAU, sondern es greift die reguläre Entgeltfortzahlung.

Bei Langzeitkranken, die ihren Urlaub nicht nehmen können, verfällt der Urlaubsanspruch nach 15 Monaten (bis 31. März des übernächsten Jahres). SOKA-BAU zahlt dann eine Entschädigung (zum reduzierten Satz von 12,5%).

Urlaubsgeld bei Austritt aus dem Baugewerbe

Verlässt ein Arbeitnehmer die Baubranche endgültig (z.B. Branchenwechsel, Renteneintritt), hat er Anspruch auf Urlaubsabgeltung durch SOKA-BAU. Die Abgeltung umfasst alle noch nicht genommenen Urlaubsansprüche. Die Auszahlung erfolgt direkt an den Arbeitnehmer zum Satz von 12,5% (Solidarausgleich).

Für Arbeitgeber bedeutet das: Bei Kündigung oder Austritt eines Mitarbeitenden müssen Sie die offenen Urlaubstage nicht selbst abgelten. SOKA-BAU übernimmt die Abwicklung. Melden Sie den Austritt zeitnah im Portal, damit der Mitarbeitende seine Ansprüche geltend machen kann.

Urlaubsgeld bei Arbeitgeberwechsel innerhalb des Baugewerbes

Der neue Arbeitgeber kann die vorhandenen Urlaubsansprüche im SOKA-BAU Portal einsehen. Das erleichtert die Übernahme und vermeidet doppelte Urlaubsgewährung. Der Urlaubsanspruch “wandert” automatisch mit dem Arbeitnehmer mit.

Urlaubsgeld für Angestellte

Angestellte (kaufmännische und technische Mitarbeitende) im Bauhauptgewerbe nehmen nicht am SOKA-BAU Urlaubsverfahren teil. Ihr Urlaubsanspruch und ihre Urlaubsvergütung richten sich nach dem individuellen Arbeitsvertrag, dem Tarifvertrag für Angestellte oder dem Bundesurlaubsgesetz.

Die SOKA-BAU Beiträge für Angestellte (85 EUR/Monat West, 60,50 EUR/Monat Ost) decken ausschließlich die Berufsbildung und die Zusatzversorgung ab. Die Urlaubskomponente entfällt.

Urlaubsgeld für Auszubildende

Auszubildende nehmen ebenfalls nicht am regulären Urlaubsverfahren der SOKA-BAU teil. Sie haben jedoch Anspruch auf ein zusätzliches Urlaubsgeld in Höhe von 1,14% der monatlichen Ausbildungsvergütung pro Urlaubstag. Die Tage 24. Dezember und 31. Dezember sind ausbildungsfreie Tage und erfordern keinen Urlaubsantrag.

Ausführliche Informationen zum Urlaubsanspruch nach BRTV finden Sie in unserem Artikel Urlaubsanspruch im Baugewerbe: Tage, Vergütung und Sonderregeln.

Urlaubsgeld in der Lohnabrechnung korrekt verbuchen

Die Verbuchung des SOKA-BAU Urlaubsgeldes in der Lohnabrechnung erfordert besondere Sorgfalt:

Urlaubsvergütung auszahlen: – Das Urlaubsentgelt wird als laufender Bezug abgerechnet (Steuerklasse des Mitarbeitenden). – Das zusätzliche Urlaubsgeld wird als Einmalbezug (sonstiger Bezug) abgerechnet. Die Lohnsteuer wird nach der Jahrestabelle berechnet, was zu einer höheren Steuerlast führen kann.

Erstattung von SOKA-BAU verbuchen: – Die Erstattung mindert die Rückstellung für Urlaubsverpflichtungen. – In der Finanzbuchhaltung wird die Erstattung gegen das Konto für Sozialkassenbeiträge gebucht (SKR 03: Konto 4149, SKR 04: Konto 6130).

Typischer Fehler: Manche Betriebe buchen die SOKA-BAU Erstattung als Ertrag. Korrekt ist die Verrechnung mit der Rückstellung. Die Erstattung ist kein Ertrag, sondern die Rückführung eines zuvor gezahlten Beitrags.

Weitere Details zu den SOKA-BAU Beiträgen und ihrer Verbuchung finden Sie in unserem separaten Beitrag.

Urlaubsgeld im Vergleich: SOKA-BAU vs. andere Sozialkassen

Das Urlaubsverfahren der SOKA-BAU ist nicht die einzige Sozialkasse im Baugewerbe. Andere Handwerkszweige haben eigene Kassen mit unterschiedlichen Regelungen:

Kriterium

SOKA-BAU (Bauhauptgewerbe)

Malerkasse (Maler/Lackierer)

SOKA-DACH (Dachdecker)

Urlaubsvergütung

14,25% des Bruttolohns

9,50% bis 11,40% (nach Gewerbezugehörigkeit)

Eigene Regelung

Zusätzliches Urlaubsgeld

25% des Urlaubsentgelts

Im Prozentsatz enthalten

Eigene Regelung

Urlaubstage

30 Arbeitstage (BRTV)

25/28/30 Werktage (nach Jahren im Gewerk)

Tarifvertragliche Regelung

Solidarausgleich

Ja (seit 2023, 12,5% bei Direktauszahlung)

Nein

Nein

Quelle: SOKA-BAU, Malerkasse

Wichtig für Mischbetriebe: Betriebe, die sowohl Arbeiten im Bauhauptgewerbe als auch im Maler- oder Dachdeckerhandwerk ausführen, müssen prüfen, welche Sozialkasse für welche Mitarbeitenden zuständig ist. Die Zuordnung richtet sich nach der überwiegend ausgeübten Tätigkeit.

Häufige Fragen zum SOKA-BAU Urlaubsgeld

Wie hoch ist das Urlaubsgeld bei der SOKA-BAU?

Die Urlaubsvergütung beträgt 14,25% des Bruttolohns für gewerbliche Arbeitnehmer (11,4% Urlaubsentgelt plus 25% zusätzliches Urlaubsgeld). Für schwerbehinderte Arbeitnehmer gilt ein erhöhter Satz von 16,63%. Bei direkter Auszahlung durch SOKA-BAU (Entschädigung, Abgeltung) reduziert sich der Satz auf 12,5% durch den tariflichen Solidarausgleich.

Wie wird das Urlaubsgeld im Baugewerbe berechnet?

Die Berechnung basiert auf dem beitragspflichtigen Bruttolohn des Bezugszeitraums (12 Monate). Das Urlaubsentgelt (11,4%) plus das zusätzliche Urlaubsgeld (25% Zuschlag) ergeben die Gesamtvergütung von 14,25%. Grundlohn, Mehrarbeit und Feiertagslohn werden einbezogen. Steuerfreie SFN-Zuschläge und Auslösungen werden nicht berücksichtigt.

Wie beantrage ich mein Urlaubsgeld bei der SOKA-BAU?

Als Arbeitgeber beantragen Sie die Erstattung nach Urlaubsgewährung über das SOKA-BAU Online-Portal. Arbeitnehmer, die aus der Branche ausscheiden, können die Urlaubsabgeltung direkt bei SOKA-BAU beantragen. Formulare stehen im Portal zum Download bereit. Für den Portalzugang ist eine Vollmacht erforderlich.

Wie lange braucht SOKA-BAU, um Urlaubsgeld auszuzahlen?

Die Bearbeitungsdauer variiert je nach Antragsart und Volumen. Erstattungen an Arbeitgeber werden in der Regel mit den laufenden monatlichen Beiträgen verrechnet, sodass kein separater Zahlungsvorgang nötig ist. Direkte Auszahlungen an Arbeitnehmer (Entschädigung bei Urlaubsverfall, Abgeltung bei Branchenaustritt) können mehrere Wochen in Anspruch nehmen. Die Telefonhotline der SOKA-BAU kann zum konkreten Bearbeitungsstand Auskunft geben. Planen Sie als Arbeitgeber ausreichend Vorlauf ein, wenn Sie grösere Urlaubszeiträume erstatten lassen möchten.

Wie viel Urlaubsgeld bekommt man auf dem Bau?

Das hängt vom individuellen Bruttolohn ab. Bei einem durchschnittlichen Maurer mit 3.500 EUR Bruttomonatslohn ergibt sich ein jährliches Urlaubsgeld von rund 5.985 EUR (14,25% von 42.000 EUR Jahresbrutto). Auf 30 Urlaubstage verteilt sind das etwa 199,50 EUR pro Urlaubstag.

Was bleibt vom SOKA-BAU Urlaubsgeld netto?

Die Urlaubsvergütung unterliegt der normalen Lohn- und Einkommensteuer sowie den Sozialversicherungsbeiträgen. Das Urlaubsentgelt wird als laufender Bezug versteuert, das zusätzliche Urlaubsgeld als Einmalbezug (sonstiger Bezug). Bei Einmalbezügen berechnet das Finanzamt die Steuer nach der Jahrestabelle, was zu einer spürbar höheren Steuerlast führen kann. Eine pauschale Aussage zum Nettobetrag ist daher nicht möglich. Die Höhe hängt von Steuerklasse, Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag und den individuellen SV-Beiträgen ab. Als Faustregel bleiben je nach Steuerklasse zwischen 55% und 70% des Brutto-Urlaubsgeldes netto übrig.

Können verfallene Urlaubsansprüche noch ausgezahlt werden?

Ja, unter bestimmten Bedingungen. Wenn der Urlaub bis zum Ende des Übertragungszeitraums nicht genommen wurde, zahlt SOKA-BAU eine Entschädigung direkt an den Arbeitnehmer. Der Satz beträgt dann 12,5% statt 14,25% (Solidarausgleich). Voraussetzung ist, dass der Arbeitgeber die entsprechenden Beiträge abgeführt hat. Der Arbeitnehmer muss die Auszahlung selbst bei SOKA-BAU beantragen.

Baulohn ist komplex. LohnDialog übernimmt das für Sie.

Die korrekte Abwicklung des SOKA-BAU Urlaubsverfahrens erfordert Fachwissen: von der Beitragsberechnung über die Meldung bis zur Erstattung. Fehler in der Urlaubsvergütung können zu Nachforderungen bei der nächsten Sozialkassenprüfung führen.

LohnDialog übernimmt die komplette Baulohnabrechnung inklusive SOKA-BAU Urlaubsverwaltung. Mit über 35 Jahren Erfahrung und persönlichen Ansprechpartnern sorgen wir dafür, dass Urlaubsgeld, Erstattungsanträge und Meldungen korrekt und fristgerecht abgewickelt werden.

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Quellen:SOKA-BAU: UrlaubsgeldSOKA-BAU: UrlaubsvergütungSOKA-BAU: UrlaubSOKA-BAU: BeiträgeHaufe: Praxis-Beispiele Baulohn

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Isabel Kießling

Fachautorin für Lohn- und Gehaltsthemen mit Fokus auf praxisnahe Informationen rund um die Entgeltabrechnung.