Die Baustelle steht, der Sommer kommt, und Ihre Mitarbeitenden wollen Urlaub. Doch wie viele Tage stehen einem gewerblichen Arbeitnehmer im Bauhauptgewerbe eigentlich zu? Und was passiert mit dem Urlaub am 24. Dezember oder wenn ein Mitarbeitender den Betrieb wechselt? Die Urlaubsregeln im Baugewerbe weichen an vielen Stellen vom Bundesurlaubsgesetz ab, denn der Bundesrahmentarifvertrag für das Baugewerbe (BRTV) enthält eigene Bestimmungen.
Dieser Artikel erklärt den Urlaubsanspruch im Bauhauptgewerbe, die Berechnung der Urlaubsvergütung und alle Sonderregeln, die Sie als Arbeitgeber kennen müssen.
Wie viele Urlaubstage gibt es im Baugewerbe?
BRTV-Regelung: 30 Arbeitstage
Gewerbliche Arbeitnehmer im Bauhauptgewerbe haben Anspruch auf 30 Arbeitstage Urlaub pro Kalenderjahr (§ 8 BRTV). Das gilt ab dem ersten Beschäftigungsjahr und unabhängig von Alter oder Betriebszugehörigkeit. Der gesetzliche Mindesturlaub nach dem Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) beträgt 24 Werktage (bei einer 6-Tage-Woche) bzw. 20 Arbeitstage (bei einer 5-Tage-Woche). Der BRTV liegt also deutlich darüber.
Voraussetzungen für den vollen Urlaubsanspruch: – Beschäftigung im gesamten Kalenderjahr – Tätigkeit im Geltungsbereich des BRTV (Bauhauptgewerbe) – Status als gewerblicher Arbeitnehmer
Bei unterjährigem Ein- oder Austritt wird der Urlaubsanspruch anteilig berechnet: Für jeden vollen Beschäftigungsmonat entsteht ein Anspruch von 2,5 Arbeitstagen.
Besonderheit im Bauhauptgewerbe: Es besteht zwar ein Urlaubsanspruch von 30 UT pro Kalenderjahr, der verfügbare Urlaubsanspruch entsteht jedoch nur nach und nach! Für jeden vollen Kalendermonat (30 Beschäftigungstage) erwirbt der Arbeitnehmende 2,5 Urlaubstage mit der dazugehörigen Urlaubsvergütung, die aus dem ZVK-pflichtigem Entgelt ermittelt wurde.
Es können also immer nur so viele Urlaubstage genommen werden, wie bereits bis zum Ende des Vormonats erarbeitet wurden, das heißt z. B., dass ein Arbeitnehmender nach einem halben Jahr Tätigkeit im Baugewerbe zwar 15 UT angespart hat, jedoch nur bis zum Ende des Vormonats 12,5 UT mit der entsprechenden Urlaubsvergütung verfügbar sind (sofern dieser bisher keinen weiteren Urlaub genommen hat). Daher kann der Arbeitnehmende im 6. Monat nur maximal 12 bezahlte Urlaubstage in Anspruch nehmen, eventuelle weitere Urlaubstage bleiben unbezahlt.
Daher ist es im Bauhauptgewerbe besonders wichtig, vor der Gewährung eines Urlaubsantrags den verfügbaren Urlaub zu prüfen. Dazu können die monatlichen Urlaubslisten genutzt werden.
Eine ähnliche Regelung gilt im Malerhandwerk, auch hier muss immer der verfügbare Urlaubsanspruch geprüft werden.
Staffelung nach Alter: Was gilt ab 50 oder 60?
Im Bauhauptgewerbe gibt es keine altersabhängige Staffelung des Urlaubsanspruchs. Ob 25 oder 60 Jahre: Es bleiben 30 Arbeitstage. Das unterscheidet den BRTV von manchen anderen Tarifverträgen, die ab einem bestimmten Alter (häufig 50 oder 55) zusätzliche Urlaubstage vorsehen.
Individuelle Arbeitsverträge oder Betriebsvereinbarungen können zusätzliche Urlaubstage gewähren. Prüfen Sie die vertraglichen Regelungen im Einzelfall.
Urlaubsanspruch bei unterjährigem Eintritt
Beginnt ein Mitarbeitender am 1. Juni, hat er für die verbleibenden 7 Monate Anspruch auf 17,5 Arbeitstage (7 x 2,5). Halbe Urlaubstage werden nicht gerundet. In der Praxis gewähren viele Arbeitgeber dennoch 18 Tage, um die Abrechnung zu vereinfachen. Für die SOKA-BAU Meldung zählt der anteilige Anspruch.
Wartezeit nach Betriebsbeginn
Im Gegensatz zum Bundesurlaubsgesetz, das eine Wartezeit von 6 Monaten vorsieht (§ 4 BUrlG), entsteht der Urlaubsanspruch nach dem BRTV vom ersten Beschäftigungstag an anteilig. Ein neuer Mitarbeitender kann nach dem ersten Monat 2,5 Tage Urlaub nehmen, da die Berechnung der Urlaubsvergütung aus dem Entgelt des Vormonats entsteht. Das SOKA-BAU Urlaubsverfahren deckt diese Tage über die Beiträge des Arbeitgebers ab. Voraussetzung ist, dass der Urlaub auch betrieblich möglich ist.
Urlaubsvergütung: Was erhält der Arbeitnehmer im Urlaub?
Die Urlaubsvergütung im Bauhauptgewerbe berechnet sich nicht nach dem Durchschnittslohn der letzten 13 Wochen (wie im BUrlG vorgesehen), sondern als fester Prozentsatz des Jahresbruttolohns.
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Bestandteil |
Satz |
Erläuterung |
|---|---|---|
|
Urlaubsentgelt |
11,4% |
Prozentsatz des beitragspflichtigen Bruttolohns |
|
Zusätzliches Urlaubsgeld |
25% des Urlaubsentgelts (= 2,85%) |
Tarifvertraglicher Zuschlag |
|
Urlaubsvergütung gesamt |
14,25% |
Basis: Jahresbruttolohn |
Für schwerbehinderte Arbeitnehmer gelten erhöhte Sätze: 13,3% Urlaubsentgelt plus 25% zusätzliches Urlaubsgeld = 16,63% gesamt.
Berechnungsbeispiel
Ein Maurer in Bayern verdient 3.600 EUR brutto monatlich (43.200 EUR Jahresbrutto):
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Position |
Berechnung |
Betrag |
|---|---|---|
|
Urlaubsentgelt (11,4%) |
43.200 x 11,4% |
4.924,80 EUR |
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Zusätzliches Urlaubsgeld (25%) |
4.924,80 x 25% |
1.231,20 EUR |
|
Urlaubsvergütung gesamt |
6.156,00 EUR |
|
|
Pro Urlaubstag (30 Tage) |
205,20 EUR |
Zum Vergleich: Der reguläre Tageslohn beträgt bei 8 Stunden 166,15 EUR (3.600/21,67 Arbeitstage). Die Urlaubsvergütung pro Tag ist höher, weil sie Überstunden und Zuschläge des gesamten Jahres mit einbezieht.
Die detaillierte Berechnung inklusive Erstattungsverfahren finden Sie in unserem Artikel SOKA-BAU Urlaubsgeld: So berechnen Sie den Anspruch Ihrer Mitarbeitenden.
Urlaubsübertragung und Verfall
Grundregel: Urlaub im laufenden Jahr nehmen
Der Urlaub muss grundsätzlich im laufenden Kalenderjahr genommen werden. Eine Übertragung in das Folgejahr ist möglich, wenn:
-
Dringende betriebliche Gründe die Urlaubsgewährung verhindert haben
-
Persönliche Gründe des Arbeitnehmers vorlagen (z.B. Krankheit)
Verfallfristen
Im Bauhauptgewerbe verfällt der Resturlaubsanspruch nicht zum 31. März des Folgejahres. Stattdessen wird der verbleibende Urlaubsanspruch – sowohl in Tagen als auch der entsprechende Geldanspruch – vollständig in das nächste Jahr übertragen.
Besteht am Ende des laufenden Jahres weiterhin ein Restanspruch aus dem Vorjahr, kann dieser auf Antrag des Arbeitnehmers durch die Urlaubskasse ausgezahlt werden.
Beispiel:
Ein Arbeitnehmer hat aus dem Jahr 2025 noch 25 Urlaubstage Resturlaub.
Im Jahr 2026 nimmt er davon nur 15 Tage.
Ergebnis:
-
10 Urlaubstage aus 2025 werden im Jahr 2027 an den Arbeitnehmer ausgezahlt.
-
Der Urlaubsanspruch aus 2026 (z. B. 30 Urlaubstage) wird vollständig nach 2027 übertragen.
Reihenfolge bei der Urlaubseinbringung
Der BRTV enthält eine Reihenfolge-Pflicht, die in der Praxis häufig übersehen wird:
-
Resturlaub aus dem Vorjahr muss vorrangig vor dem laufenden Urlaubsanspruch eingebracht werden
-
Erst danach wird der aktuelle Jahresurlaub angerechnet
-
Vor dem Verfall stehende Urlaubsansprüche sind vorrangig gegenüber Arbeitszeitguthaben einzusetzen (relevant für die Vermeidung von Saison-Kurzarbeitergeld)
Sonderregeln: 24. Dezember und 31. Dezember
Der 24. und der 31. Dezember sind im Bauhauptgewerbe arbeitsfreie Tage ohne Lohnanspruch (§ 3 Nr. 1.7. BRTV). Das bedeutet: Arbeitnehmer müssen an diesen Tagen nicht arbeiten, erhalten aber auch kein Entgelt.
Ausgleichsmöglichkeiten: Arbeitgeber und Arbeitnehmer können einvernehmlich vereinbaren: – Je einen Urlaubstag einzubringen, oder – Arbeitszeitguthaben aufzulösen (nur bei Arbeitszeitflexibilisierung)
Auch hier gilt die Reihenfolge-Pflicht: Resturlaub aus dem Vorjahr wird vorrangig eingebracht.
Vergleich: 24.12. und 31.12. nach Gewerk
Die Regelungen unterscheiden sich je nach Handwerkszweig erheblich:
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Gewerk |
24. Dezember |
31. Dezember |
|---|---|---|
|
Bauhauptgewerbe |
Arbeitsfrei ohne Lohn (§ 3 BRTV) |
Arbeitsfrei ohne Lohn (§ 3 BRTV) |
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Dachdeckerhandwerk |
Arbeitsfrei mit Lohnfortzahlung |
Arbeitsfrei ohne Bezahlung |
|
GaLaBau |
Arbeitsfrei mit Lohnfortzahlung |
Normaler Arbeitstag |
|
Gerüstbau |
Lohnausgleich gemäß TV |
Lohnausgleich gemäß TV |
Quelle: BRTV, RTV Dachdeckerhandwerk, TV GaLaBau
Für Betriebe, die in mehreren Gewerken tätig sind, ist die korrekte Zuordnung der Mitarbeitenden entscheidend.
Urlaubsanspruch im Vergleich: Bauhauptgewerbe vs. andere Gewerke
Nicht nur die Feiertage unterscheiden sich. Auch beim Urlaubsanspruch selbst gibt es deutliche Abweichungen:
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Kriterium |
Bauhauptgewerbe (SOKA-BAU) |
Maler/Lackierer (Malerkasse) |
Dachdecker (SOKA-DACH) |
|---|---|---|---|
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Urlaubstage |
30 Arbeitstage (einheitlich) |
25/28/30 Werktage (nach Gewerbezugehörigkeit) |
Tarifvertragliche Regelung |
|
Staffelung |
Keine (30 Tage ab Beginn) |
25 Tage (<12 J.), 28 Tage (12+ J.), 30 Tage (22+ J.) |
Nach Tarifvertrag |
|
Urlaubsvergütung |
14,25% des Bruttolohns |
9,50%/10,60%/11,40% (je nach Stufe) |
Eigene Regelung |
|
Urlaubsverfall |
31.03. des Folgejahres |
31.03. des Folgejahres |
31.03. (schriftliche Übertragung bis 31.12. möglich) |
|
Sozialkasse |
Quellen: SOKA-BAU, Malerkasse, SOKA-DACH
Besonderheit Malerkasse: Die Gewerbezugehörigkeit bezieht sich auf die Jahre im Maler- und Lackiererhandwerk insgesamt, nicht auf die Betriebszugehörigkeit. Lehrjahre zählen nicht zur Gewerbezugehörigkeit. Samstage gelten als Werktage bei der Urlaubsberechnung.
Urlaub bei Arbeitgeberwechsel im Baugewerbe
Einer der größten Vorteile des SOKA-BAU Urlaubsverfahrens: Urlaubsansprüche gehen bei einem Arbeitgeberwechsel innerhalb des Baugewerbes nicht verloren.
So funktioniert die Übertragung: 1. Der alte Arbeitgeber meldet den Austritt im SOKA-BAU Portal 2. SOKA-BAU führt die Urlaubsansprüche weiter 3. Der neue Arbeitgeber kann die vorhandenen Urlaubsstände im Portal einsehen 4. Bei Urlaubsgewährung beantragt der neue Arbeitgeber die Erstattung bei SOKA-BAU
Für den Arbeitnehmer ändert sich nichts: Er behält seinen gesammelten Urlaubsanspruch und kann ihn beim neuen Arbeitgeber geltend machen.
Praxistipp: Informieren Sie sich beim Einstellen neuer Mitarbeitender über deren bestehende SOKA-BAU Urlaubsansprüche. So vermeiden Sie Doppelgewährungen und können die Urlaubsplanung korrekt aufstellen.
Urlaub bei Branchenaustritt
Verlässt ein Arbeitnehmer das Baugewerbe endgültig (Branchenwechsel, Renteneintritt), wird der offene Urlaubsanspruch von SOKA-BAU als Urlaubsabgeltung direkt an den Arbeitnehmer ausgezahlt. Der Arbeitgeber muss den offenen Urlaub nicht selbst abgelten. Voraussetzung: Der Austritt wird zeitnah im SOKA-BAU Portal gemeldet. Die Auszahlung erfolgt zum reduzierten Satz von 12,5% (tariflicher Solidarausgleich, Details siehe SOKA-BAU Urlaubsgeld).
Betriebsurlaub im Baugewerbe
Viele Baubetriebe ordnen einen Betriebsurlaub an, häufig in den Sommerferien oder zwischen Weihnachten und Neujahr. Der Arbeitgeber darf Betriebsurlaub anordnen, muss dabei aber folgende Regeln beachten:
-
Die Ankündigung muss rechtzeitig erfolgen (mindestens 3 Monate im Voraus empfohlen)
-
Der Betriebsurlaub darf nicht den gesamten Jahresurlaub aufbrauchen. Dem Arbeitnehmer muss ein angemessener Rest für individuelle Urlaubsplanung bleiben
-
Bei Betriebsschließung im Winter (Schlechtwetterperiode) gelten die S-Kug-Regelungen, nicht der Urlaubsanspruch
-
Die Mitbestimmung des Betriebsrats ist bei der Festlegung von Betriebsurlaub zu beachten (§ 87 Abs. 1 Nr. 5 BetrVG)
Für Arbeitnehmer, die noch keinen ausreichenden Urlaubsanspruch aufgebaut haben (z.B. bei Neueinstellung kurz vor dem Betriebsurlaub), muss der Arbeitgeber eine Lösung finden. In der Praxis wird häufig unbezahlte Freistellung oder ein Vorziehen von Urlaubstagen vereinbart.
Sonderfälle: Teilzeit, Schwerbehinderte und Jugendliche
Teilzeitbeschäftigte
Teilzeitbeschäftigte haben grundsätzlich denselben Urlaubsanspruch wie Vollzeitbeschäftigte: 30 Arbeitstage. Arbeitet jemand nur an 3 Tagen pro Woche, werden die 30 Tage anteilig umgerechnet: 30 x 3/5 = 18 Arbeitstage. Die Urlaubsvergütung berechnet sich dann entsprechend auf Basis des niedrigeren Jahresbruttos.
Schwerbehinderte Arbeitnehmer
Schwerbehinderte Arbeitnehmer (GdB ab 50) haben laut § 208 SGB IX Anspruch auf 5 zusätzliche Urlaubstage, also insgesamt 35 Arbeitstage im Bauhauptgewerbe. Zudem gilt der erhöhte Urlaubsvergütungssatz von 16,63% statt 14,25%.
Jugendliche Arbeitnehmer (unter 18)
Für Jugendliche gelten die Regelungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes (JArbSchG):
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Alter zu Beginn des Kalenderjahres |
Urlaubstage |
|---|---|
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Unter 16 Jahre |
mindestens 30 Werktage |
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16 Jahre |
mindestens 27 Werktage |
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17 Jahre |
mindestens 25 Werktage |
Liegt der BRTV-Anspruch (30 Arbeitstage) über dem gesetzlichen Mindestanspruch, gilt der höhere tarifliche Anspruch.
Auszubildende
Auszubildende im Baugewerbe nehmen nicht am regulären SOKA-BAU Urlaubsverfahren teil. Ihr Urlaubsanspruch richtet sich nach dem BRTV und dem Jugendarbeitsschutzgesetz (bei Minderjährigen). Sie haben Anspruch auf ein zusätzliches Urlaubsgeld von 1,14% der monatlichen Ausbildungsvergütung pro Urlaubstag. Besonderheit: Die Tage 24.12. und 31.12. sind ausbildungsfreie Tage, für die kein Urlaubstag angerechnet wird.
Urlaubsplanung: Tipps für Arbeitgeber
Die Urlaubsplanung im Baugewerbe ist besonders anspruchsvoll, weil Bauprojekte termingebunden sind und gleichzeitig 30 Urlaubstage pro Mitarbeitendem gewährt werden müssen. Bewährte Ansätze:
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Urlaubsplan Anfang des Jahres erstellen: Fordern Sie Urlaubswünsche bis Ende Januar ein. So lassen sich Engpässe frühzeitig erkennen.
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Wintermonate nutzen: In der Schlechtwetterperiode (Dezember bis März) sind Baustellen häufig unterbesetzt. Resturlaub aus dem Vorjahr kann hier eingebracht werden.
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SOKA-BAU Portal regelmäßig prüfen: Die aktuellen Urlaubsstände aller Mitarbeitenden sind dort einsehbar. Das erleichtert die Planung erheblich.
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Vertretungsregelungen dokumentieren: Bei spezialisierten Bauarbeitern (z.B. Kranführer, Poliere) ist eine Vertretungsplanung besonders wichtig.
Häufige Fragen zum Urlaubsanspruch im Baugewerbe
Wann bekommt man am Bau 6 Wochen Urlaub?
Im Bauhauptgewerbe stehen allen gewerblichen Arbeitnehmern 30 Arbeitstage Urlaub zu. Bei einer 5-Tage-Woche entspricht das 6 Wochen. Dieser Anspruch besteht ab dem ersten Beschäftigungsjahr und ist nicht an Alter oder Betriebszugehörigkeit geknüpft. Schwerbehinderte erhalten sogar 35 Tage (7 Wochen).
Wie viele Beschäftigungstage hat man bei der SOKA-BAU?
SOKA-BAU rechnet in Beschäftigungstagen für die Beitrags- und Urlaubsberechnung. Ein vollständiger Beschäftigungsmonat entspricht den tatsächlichen Kalendertagen abzüglich arbeitsfreier Tage. Im Regelfall werden 30 Beschäftigungstage pro Monat angesetzt. Die genaue Zahl der gemeldeten Beschäftigungstage finden Sie im SOKA-BAU Online-Portal.
Was passiert mit dem Urlaub bei Kurzarbeit?
Bei Saison-Kurzarbeitergeld (S-Kug) im Winterbau müssen im Dezember vorrangig Urlaubsansprüche aufgebraucht werden, bevor S-Kug beantragt werden kann. Ansonsten darf der Urlaub nur auf Wunsch und in Absprache mit dem Arbeitgeber herangezogen wer. Die Arbeitsagentur prüft dies bei der S-Kug-Bewilligung. Lesen Sie dazu auch unseren Artikel zu den SOKA-BAU Beiträgen 2026 mit Details zur Winterbeschäftigungsumlage.
Kann der Arbeitgeber den Urlaub im Baugewerbe verweigern?
Der Arbeitgeber kann den Urlaub zeitlich verschieben, wenn dringende betriebliche Gründe vorliegen (z.B. termingebundene Bauprojekte). Eine vollständige Verweigerung ist nicht zulässig. Der Urlaubsanspruch ist gesetzlich geschützt. Können Urlaubswünsche nicht berücksichtigt werden, muss der Arbeitgeber einen alternativen Zeitraum anbieten.
Wie wird der Urlaubsanspruch bei Krankheit im Baugewerbe behandelt?
Erkrankt ein Arbeitnehmer während des Urlaubs, werden die nachgewiesenen Krankheitstage nicht auf den Urlaub angerechnet (§ 9 BUrlG). Die Krankheitstage müssen durch ein ärztliches Attest belegt werden. Der Arbeitnehmer muss den Resturlaub erneut beim Arbeitgeber beantragen. Bei Langzeiterkrankung verfällt der Urlaubsanspruch nach der BAG-Rechtsprechung 15 Monate nach Ende des Urlaubsjahres. In der SOKA-BAU Urlaubskasse bleiben die angesparten Urlaubsansprüche bis zum Verfall erhalten.
Hat ein Polier oder Schachtmeister denselben Urlaubsanspruch?
Poliere und Schachtmeister gehören in der Regel zu den Angestellten und fallen nicht unter das SOKA-BAU Urlaubsverfahren für gewerbliche Arbeitnehmer. Ihr Urlaubsanspruch richtet sich nach dem individuellen Arbeitsvertrag, dem Manteltarifvertrag für Angestellte im Baugewerbe oder einer Betriebsvereinbarung. Häufig erhalten Angestellte im Baugewerbe ebenfalls 30 Arbeitstage Urlaub, allerdings ohne die SOKA-BAU Erstattung. Der Arbeitgeber trägt die Urlaubsvergütung direkt.
Wird Urlaub auf Bau-Kurzarbeit im Winter angerechnet?
In Schlechtwetterperioden (Dezember bis März) muss der Arbeitgeber prüfen, ob vorrangig Resturlaub aus dem Vorjahr eingesetzt werden kann, bevor Saison-Kurzarbeitergeld (S-Kug) bei der Arbeitsagentur beantragt wird. Die Reihenfolge-Pflicht aus dem BRTV greift hier ausdrücklich. Aktueller Jahresurlaub muss hingegen nicht vor S-Kug aufgebraucht werden.
Baulohn ist komplex. LohnDialog übernimmt das für Sie.
Die korrekte Verwaltung der Urlaubsansprüche im Baugewerbe erfordert Fachwissen: von der BRTV-Regelung über die SOKA-BAU Meldung bis zur Erstattung der Urlaubsvergütung. Gerade die Reihenfolge-Pflicht bei Resturlaub und die Sonderregeln für den 24. und 31. Dezember sind Fehlerquellen, die bei Prüfungen auffallen.
LohnDialog übernimmt die komplette Baulohnabrechnung inklusive Urlaubsverwaltung und SOKA-BAU Meldungen. Mit über 35 Jahren Erfahrung und persönlichen Ansprechpartnern sorgen wir für korrekte Urlaubsberechnung und fristgerechte Meldungen.
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Weiterführende Artikel: – SOKA-BAU Urlaubsgeld: So berechnen Sie den Anspruch Ihrer Mitarbeitenden – SOKA-BAU Beiträge 2026: Berechnung, Höhe und Beispiele – SOKA-BAU Meldung: Fristen, Formulare und häufige Fehler – Tariflohn Bau 2026: Historische Ost-West-Angleichung ab April – Was ist Baulohn? Besonderheiten der Lohnabrechnung im Baugewerbe
Quellen: – SOKA-BAU: Urlaub – SOKA-BAU: Urlaubsgeld – Malerkasse: Urlaubsdauer – SOKA-DACH: Nachrichten – Haufe: Praxis-Beispiele Baulohn




