Grafik zum Tarifabschluss TV-L 2026 mit Erhöhungsschritten, Laufzeit und Schichtzulagen

TV-L 2026: Tarifabschluss, Erhöhung und Tabellen aktuell

Am Monatsanfang stehen die gleichen drei Fragen im Postfach: Warum stehen auf der Abrechnung genau 100 EUR mehr und nicht die angekündigten 2,8 Prozent? Gilt die Erhöhung rückwirkend? Und wann kommt der nächste Schritt? Für HR- und Payroll-Teams im öffentlichen Dienst der Länder ist der TV-L 2026 längst kein Verhandlungsthema mehr, sondern laufende Abrechnungspraxis: Der Tarifabschluss steht, die erste Entgeltstufe wirkt seit dem 01.04.2026, die höheren Schicht- und Wechselschichtzulagen seit dem 01.07.2026.

Betroffen sind 925.000 Tarifbeschäftigte aller Bundesländer außer Hessen, indirekt geht es um 2,2 Millionen Beschäftigte der Länder. Die Einigung fiel in den frühen Morgenstunden des 14. Februar 2026 in Potsdam. Die Entgeltregelungen haben eine Mindestlaufzeit bis zum 31. Januar 2028, insgesamt 27 Monate.

Dieser Beitrag fasst zusammen, was heute gilt: die Eckdaten des Abschlusses, die drei Erhöhungsstufen mit vier Rechenbeispielen, die neuen Zulagenwerte, den Zeitplan mit Statusspalte und die konkreten Aufgaben, die daraus für die Entgeltabrechnung folgen.

Aktueller Stand: Ist der TV-L 2026 bereits in Kraft?

Ja. Der TV-L 2026 ist rechtskräftig. Nach dem Verhandlungsergebnis vom 14.02.2026 lief eine Erklärungsfrist bis zum Ablauf des 13. März 2026. Beide belegten Zustimmungsschritte lagen vor diesem Termin: Die ver.di-Mitgliederbefragung fand vom 23. Februar bis zum 9. März 2026 statt, 51,46 Prozent der Teilnehmenden stimmten zu. Die Bundestarifkommission öffentlicher Dienst nahm die Tarifeinigung am 12. März 2026 an.

Formal wirksam ist der Abschluss damit spätestens nach Fristablauf am 13.03.2026. Für die Abrechnung ist ein zweites Datum wichtiger: Die Regelungen treten grundsätzlich rückwirkend zum 1. November 2025 in Kraft. Das klingt nach Nachzahlungen, ist aber keine. Zwischen dem 01.11.2025 und dem 31.03.2026 gab es keine Tabellenerhöhung. Die zuvor gekündigten Entgeltregelungen wurden für die Zeit bis zum 31. März 2026 lediglich wieder in Kraft gesetzt.

Diese Nullrunde von fünf Monaten ist der Grund, warum die erste spürbare Veränderung erst auf der Abrechnung für April 2026 auftauchte. Wer im Frühjahr Rückfragen von Beschäftigten bekam, die eine Nachzahlung für November bis März erwarteten, hatte hier die Antwort: Rückwirkendes Inkrafttreten des Tarifvertrags und rückwirkende Entgelterhöhung sind zwei verschiedene Dinge.

Der TV-L ist nur eines von mehreren Tarifwerken im öffentlichen Dienst. Strukturelle Fragen zu Eingruppierung, Stufenlaufzeiten und den Besonderheiten der Lohnabrechnung im öffentlichen Dienst gelten unabhängig von der Tarifrunde und ändern sich durch den Abschluss nicht.

Rechtsgrundlage jedes Tarifvertrags ist das Tarifvertragsgesetz (TVG). Die §§ 1 bis 5 TVG regeln Inhalt und Form des Tarifvertrags, die Tarifvertragsparteien, die Tarifgebundenheit, die Wirkung der Rechtsnormen und die Allgemeinverbindlichkeit. Wer den Ablauf der Tarifrunde Schritt für Schritt nachvollziehen möchte, findet die einzelnen Stationen weiter unten im Zeitplan mit Datum und Status.

Tarifabschluss im Überblick: Die wichtigsten Eckdaten

Der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) gilt für alle Bundesländer außer Hessen. Die folgende Übersicht bündelt die Werte, die in der Abrechnung tatsächlich gebraucht werden.

Eckdaten Details
Verhandlungsergebnis Potsdam, 14.02.2026
Laufzeit 01.11.2025 bis 31.01.2028, 27 Monate
Gesamtvolumen 5,8 Prozent über die gesamte Laufzeit
Erhöhungsschritte 3 Stufen: 01.04.2026, 01.03.2027, 01.01.2028
Mindesterhöhung 100 Euro monatlich in der ersten Stufe
Geltungsbereich Alle Bundesländer außer Hessen
Betroffene Beschäftigte 925.000 Tarifbeschäftigte, indirekt 2,2 Millionen Beschäftigte der Länder
Erklärungsfrist bis zum Ablauf des 13. März 2026
Status zugestimmt: ver.di-Mitgliederbefragung bis 09.03.2026, Bundestarifkommission öffentlicher Dienst 12.03.2026

Die 27 Monate Laufzeit sind für die Personalplanung relevant. Die Entgeltregelungen haben eine Mindestlaufzeit bis zum 31. Januar 2028, und bis dahin stehen alle drei Erhöhungsschritte mit Datum und Prozentsatz fest. Für Budgetplanung und Stellenpläne lässt sich damit über die gesamte Laufzeit hinweg rechnen, ohne auf ein neues Verhandlungsergebnis warten zu müssen.

Entgelterhöhungen im Detail: Drei Stufen bis 2028

Die Entgelte steigen ab dem 1. April 2026 um 2,8 Prozent, mindestens jedoch um 100 Euro monatlich, ab dem 1. März 2027 um weitere 2,0 Prozent und ab dem 1. Januar 2028 um weitere 1,0 Prozent. Zusammen ergibt das die 5,8 Prozent über die gesamte Laufzeit.

Zeitraum Erhöhung Hinweis Status
01.11.2025 bis 31.03.2026 Keine Erhöhung Nullrunde in den ersten fünf Monaten erfolgt
ab 01.04.2026 +2,8 Prozent mindestens 100 Euro monatlich erfolgt
ab 01.03.2027 +2,0 Prozent ohne Mindestbetrag anstehend
ab 01.01.2028 +1,0 Prozent letzte Stufe der Laufzeit anstehend

Der Mindestbetrag von 100 Euro gilt ausschließlich in der ersten Stufe. Er greift immer dann, wenn 2,8 Prozent des bisherigen Bruttoentgelts weniger als 100 Euro ergeben, und wirkt damit in den unteren Entgeltgruppen am stärksten. Für die Abrechnung heißt das: Die erste Stufe war keine reine Prozentrechnung, sondern eine Einzelfallprüfung pro Beschäftigtem. Die zweite und dritte Stufe laufen dagegen als glatte prozentuale Anpassung.

Rechenbeispiele: So wirkt sich die erste Stufe aus

Die folgenden vier Beispiele rechnen mit Werten der offiziellen TV-L-Entgelttabelle (Anlage B, Allgemeiner Teil des dbb beamtenbund und tarifunion), die vom 1. Februar 2025 bis zum 31. Oktober 2025 galt und die Ausgangsbasis für die Erhöhung zum 01.04.2026 bildet.

Beispiel 1: Entgeltgruppe E 6, Stufe 3

Position Betrag
Bruttoentgelt vor der Erhöhung 3.447,20 EUR
Rechnerische Erhöhung (2,8 Prozent) 96,52 EUR
Mindesterhöhung greift 100,00 EUR
Neues Bruttoentgelt ab 04/2026 3.547,20 EUR

Die rechnerische Erhöhung liegt unter dem Mindestbetrag. Statt 96,52 EUR wurden die vollen 100 EUR angesetzt, das entspricht einer effektiven Steigerung von 2,9 Prozent statt 2,8 Prozent. In noch niedrigeren Entgeltgruppen fällt dieser Effekt deutlicher aus, wie Beispiel 4 zeigt.

Beispiel 2: Entgeltgruppe E 9a, Stufe 3

Position Betrag
Bruttoentgelt vor der Erhöhung 3.818,66 EUR
Rechnerische Erhöhung (2,8 Prozent) 106,92 EUR
Mindesterhöhung (100 EUR) nicht relevant
Neues Bruttoentgelt ab 04/2026 3.925,58 EUR

Hier übersteigt die prozentuale Erhöhung den Mindestbetrag. Es gilt der reguläre Zuschlag von 2,8 Prozent, eine gesonderte Prüfung entfällt.

Beispiel 3: Entgeltgruppe E 11, Stufe 3 über die gesamte Laufzeit

Position Betrag
Bruttoentgelt vor der Erhöhung 4.619,10 EUR
Rechnerische Erhöhung (2,8 Prozent) 129,33 EUR
Neues Bruttoentgelt ab 04/2026 4.748,43 EUR
Nach der zweiten Stufe ab 03/2027 (+2,0 Prozent) 4.843,40 EUR
Nach der dritten Stufe ab 01/2028 (+1,0 Prozent) 4.891,83 EUR

Über die gesamte Laufzeit steigt das Bruttoentgelt in E 11, Stufe 3, von 4.619,10 EUR auf 4.891,83 EUR. Das sind 272,73 EUR mehr pro Monat oder 5,9 Prozent. Der Wert liegt leicht über dem Gesamtvolumen von 5,8 Prozent, weil die zweite und dritte Stufe jeweils auf dem bereits erhöhten Betrag aufsetzen.

Beispiel 4: Entgeltgruppe E 2, Stufe 3

Position Betrag
Bruttoentgelt vor der Erhöhung 2.917,80 EUR
Rechnerische Erhöhung (2,8 Prozent) 81,70 EUR
Mindesterhöhung greift 100,00 EUR
Neues Bruttoentgelt ab 04/2026 3.017,80 EUR

In dieser Konstellation wirkt der Mindestbetrag am stärksten: Aus 81,70 EUR rechnerischer Erhöhung werden 100 EUR, die effektive Steigerung liegt bei 3,4 Prozent. Wer viele Beschäftigte in den unteren Entgeltgruppen abrechnet, sollte die erste Stufe deshalb nicht pauschal prozentual buchen, sondern Zeile für Zeile gegen den Mindestbetrag prüfen.

Auszubildende und Praktikanten: Feste Euro-Beträge statt Prozente

Für Auszubildende, dual Studierende sowie Praktikantinnen und Praktikanten gelten feste Erhöhungsbeträge statt prozentualer Steigerungen. Die Systematik unterscheidet sich damit vollständig von der Tabellenerhöhung für Tarifbeschäftigte und muss in der Abrechnung separat gepflegt werden.

Zeitraum Erhöhung Status
01.11.2025 bis 31.03.2026 Keine Erhöhung erfolgt
ab 01.04.2026 +60 Euro monatlich erfolgt
ab 01.03.2027 +60 Euro monatlich anstehend
ab 01.01.2028 +30 Euro monatlich anstehend

Über die gesamte Laufzeit ergibt das 150 EUR mehr pro Monat. Die erste Stufe von 60 Euro ist seit dem 01.04.2026 ausgezahlt. Weil es sich um Festbeträge handelt, greift hier weder ein Mindestbetrag noch eine prozentuale Staffelung nach Ausbildungsjahr.

Für studentische Beschäftigte ohne Abschluss wurde zusätzlich ein Mindeststundenentgelt vereinbart: ab dem Sommersemester 2026 mindestens 15,20 Euro, ab dem Sommersemester 2027 mindestens 15,90 Euro. Die Mindestlaufzeit dieser Entgeltvereinbarung reicht ebenfalls bis zum 31.01.2028. Maßgeblich ist dabei das Semester und nicht der Kalendermonat, was bei Hochschulen mit vielen kurzfristigen Verträgen eine eigene Prüfschleife im Stammdatenpflegeprozess bedeutet.

Schichtzulagen: Deutliche Erhöhung seit Juli 2026

Der zweite große Block des Abschlusses betrifft die Schicht- und Wechselschichtzulagen. Zum 01.07.2026 sind sie teilweise um mehr als das Doppelte gestiegen. Neben den Monatsbeträgen sind die zugehörigen Stundenwerte dokumentiert.

Zulagenart Bisher Seit 01.07.2026
Schichtzulage 40 Euro monatlich (0,24 EUR pro Stunde) 100 Euro monatlich (0,60 EUR pro Stunde)
Wechselschichtzulage 105 Euro monatlich (0,63 EUR pro Stunde) 200 Euro monatlich (1,19 EUR pro Stunde)
Schichtzulage Universitätskliniken und Krankenhäuser 60 Euro monatlich 100 Euro monatlich
Wechselschichtzulage Universitätskliniken und Krankenhäuser 150 Euro monatlich 250 Euro monatlich

Für Einrichtungen mit durchgehendem Schichtbetrieb ist das der Posten mit der größten Wirkung auf die monatliche Abrechnungssumme. Eine Pflegekraft an einer Universitätsklinik in Wechselschicht erhält seit Juli 2026 250 Euro statt 150 Euro monatlich. Bei mehreren Hundert Beschäftigten in Wechselschicht verändert das die Personalkosten spürbar, ohne dass sich an der Entgeltgruppe etwas geändert hätte.

Neue Regelung für Teilzeitbeschäftigte in Schichtarbeit

Ebenfalls seit dem 01.07.2026 gilt eine neue Fassung von § 7 Absatz 8 TV-L. Bei Wechselschicht- und Schichtarbeit liegen Überstunden danach auch dann vor, wenn Arbeitsstunden über die individuell vereinbarte wöchentliche Arbeitszeit hinaus im Schichtplan vorgesehen sind und nicht bis zum Ende des nächsten Schichtplanturnus, spätestens innerhalb von drei Monaten, ausgeglichen werden.

Für Teilzeitkräfte in Schichtarbeit verschiebt das den entscheidenden Schwellwert. Nicht die Wochenarbeitszeit eines Vollzeitbeschäftigten ist der Maßstab, sondern die individuell vereinbarte Arbeitszeit. Zeiterfassung und Abrechnungssoftware müssen deshalb zwei Bedingungen gleichzeitig abbilden: die individuelle Wochenarbeitszeit als Grenze und die Ausgleichsfrist bis zum Ende des nächsten Schichtplanturnus, längstens drei Monate.

Praktisch heißt das, dass Schichtpläne und Zeitkonten zusammen betrachtet werden müssen. Eine im Schichtplan vorgesehene Mehrarbeit, die innerhalb der Frist ausgeglichen wird, löst keinen Zuschlag aus. Bleibt der Ausgleich aus, entsteht ein zuschlagspflichtiger Tatbestand, der in der Abrechnung des betreffenden Monats sichtbar werden muss.

Zeitplan im Überblick: Welche Schritte sind bereits erfolgt?

Die Tarifrunde lief über drei Verhandlungsrunden, bevor in der Nacht zum 14. Februar 2026 in Potsdam das Ergebnis stand. Die folgende Übersicht zeigt alle Stationen mit ihrem heutigen Status.

Meilenstein Datum Status
Erste Verhandlungsrunde, Berlin 03.12.2025 erfolgt
Zweite Verhandlungsrunde, Potsdam 15./16.01.2026 erfolgt
Dritte Verhandlungsrunde, Potsdam 11./12.02.2026 erfolgt
Verhandlungsergebnis, Potsdam 14.02.2026 erfolgt
ver.di-Mitgliederbefragung, 51,46 Prozent Zustimmung 23.02. bis 09.03.2026 erfolgt
Beschluss der Bundestarifkommission öffentlicher Dienst 12.03.2026 erfolgt
Erklärungsfrist der Tarifparteien bis zum Ablauf des 13.03.2026 erfolgt
Inkrafttreten, rückwirkend 01.11.2025 erfolgt
Erste Entgelterhöhung, +2,8 Prozent, mindestens 100 Euro 01.04.2026 erfolgt
Erhöhung der Schicht- und Wechselschichtzulagen 01.07.2026 erfolgt
Zweite Entgelterhöhung, +2,0 Prozent 01.03.2027 anstehend
Dritte Entgelterhöhung, +1,0 Prozent 01.01.2028 anstehend
Ende der Mindestlaufzeit der Entgeltregelungen 31.01.2028 anstehend

Der nächste Handlungspunkt liegt damit im Frühjahr 2027. Die zweite Stufe von 2,0 Prozent greift zum 01.03.2027 und läuft ohne Mindestbetrag, also als reine Tabellenerhöhung. Wer die Umstellung im April 2026 dokumentiert hat, kann denselben Ablaufplan im Februar 2027 erneut verwenden.

Abgeschlossene, geänderte und aufgehobene Tarifverträge werden zentral erfasst. Das Tarifregister nach § 6 TVG beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales führte Anfang 2026 über 90.000 gültige Tarifverträge, allein 2025 kamen 5.580 Neuregistrierungen hinzu. Der TV-L ist einer davon.

Was bedeutet der TV-L Abschluss für die Lohnabrechnung?

Aus dem Tarifabschluss folgen für HR-Teams und Lohnbüros sieben konkrete Aufgaben. Die ersten sechs betreffen Termine, die bereits verstrichen sind, und dienen jetzt der Kontrolle. Der siebte Punkt richtet den Blick nach vorn.

1. Entgelttabellen kontrollieren. Die neuen TV-L-Entgelttabellen mussten zum 01.04.2026 in der Abrechnungssoftware hinterlegt sein. Die Aktualisierung der Tabellen erfolgt in Abrechnungsprogrammen üblicherweise über ein Software-Update. Prüfen Sie im Rahmen der laufenden Abschlüsse stichprobenartig, ob die Tabellenwerte in allen Entgeltgruppen und Stufen korrekt übernommen wurden. Wie eine Personalabrechnung für den öffentlichen Dienst organisiert ist, entscheidet dabei mit darüber, wie schnell solche Tabellenwechsel durchlaufen.

2. Mindestbetrag nachvollziehen. Die Mindesterhöhung von 100 Euro in der ersten Stufe erforderte eine individuelle Prüfung pro Beschäftigtem. Kontrollieren Sie besonders die unteren Entgeltgruppen: Überall dort, wo 2,8 Prozent weniger als 100 Euro ergaben, muss der Festbetrag angesetzt worden sein. Beispiel 4 in diesem Beitrag zeigt den Fall in Reinform.

3. Schichtzulagen abgleichen. Seit dem 01.07.2026 gelten die neuen Zulagenwerte. Prüfen Sie, ob alle vier Varianten korrekt hinterlegt sind, insbesondere die Unterscheidung zwischen der allgemeinen Zulage und der Variante für Universitätskliniken und Krankenhäuser. Bei Klinikpersonal in Wechselschicht ist der Sprung von 150 auf 250 Euro monatlich der größte Einzelposten.

4. Teilzeitregelung im System abbilden. Die neue Fassung von § 7 Absatz 8 TV-L verlangt, dass die individuell vereinbarte Wochenarbeitszeit als Schwellwert für Überstundenzuschläge dient und die Ausgleichsfrist mitgeführt wird. Prüfen Sie, ob Ihre Zeiterfassung beides kann. Fehlt eine der beiden Bedingungen, entstehen entweder zu viele oder zu wenige Zuschläge.

5. Ausbildungsvergütungen separat pflegen. Für Auszubildende, dual Studierende und Praktikanten gelten Festbeträge statt Prozente. Diese Sätze laufen in einem eigenen Pflegestrang und werden bei einer prozentualen Massenanpassung nicht automatisch mitgezogen. Gleiches gilt für das Mindeststundenentgelt studentischer Beschäftigter.

6. Dokumentation und Information sichern. Halten Sie fest, wann welche Stufe eingespielt wurde und welche Prüfungen dazu gehören. Die Entgelterhöhung wurde erstmals auf der Abrechnung für April 2026 sichtbar, und Rückfragen dazu kommen erfahrungsgemäß nicht sofort, sondern über mehrere Monate verteilt. Grundlegende Informationen zu den einzelnen Steuerarten stellt das Bundesfinanzministerium auf seiner Themenseite Steuern bereit.

7. Zweite Stufe vorbereiten. Zum 01.03.2027 folgen weitere 2,0 Prozent, zum 01.01.2028 noch einmal 1,0 Prozent. Planen Sie die Vorlaufzeit für das Software-Update ein und bereiten Sie die Information an die Beschäftigten vor. Weil in der zweiten Stufe kein Mindestbetrag gilt, entfällt die Einzelfallprüfung, dafür trifft die Anpassung alle Entgeltgruppen gleichmäßig.

Bei LohnDialog pflegen wir die TV-L-Tariftabellen nach Zustimmung der Tarifparteien zeitnah in unsere Systeme ein. Welche Aufgaben dabei vollständig übergeben werden können, zeigt der Überblick über unsere Leistungen in der Entgeltabrechnung. Sprechen Sie mit unseren Experten, wenn Sie die Umsetzung der zweiten Stufe im März 2027 aus der Hand geben möchten.

Wird der Tarifabschluss auf Beamte übertragen?

Der TV-L erfasst Landesbeamte nicht direkt. Er gilt für Tarifbeschäftigte. Jedes der 15 TV-L-Bundesländer muss die Übertragung auf die Beamtenbesoldung durch ein eigenes Landesgesetz beschließen, das sogenannte Besoldungsanpassungsgesetz. Diese Übertragung erfolgt nicht automatisch, und Zeitpunkt wie Ausgestaltung unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland.

Für die Abrechnung heißt das: Solange kein Besoldungsanpassungsgesetz verabschiedet ist, bleiben die geltenden Besoldungstabellen maßgeblich. Planen Sie die Beamtenbesoldung deshalb getrennt von der Tarifrunde und verfolgen Sie die Gesetzgebung in dem Bundesland, in dem Ihre Einrichtung angesiedelt ist. Eine bundesweit einheitliche Umsetzung gibt es nicht.

Häufige Fragen zum TV-L Tarifabschluss 2026

Wann trat die erste Entgelterhöhung des TV-L 2026 in Kraft? Zum 1. April 2026. Sie beträgt 2,8 Prozent, mindestens jedoch 100 Euro monatlich. Sichtbar wurde sie erstmals auf der Abrechnung für April 2026. Für den Zeitraum vom 01.11.2025 bis zum 31.03.2026 gab es keine Tabellenerhöhung.

Gilt der Tarifabschluss auch für Hessen? Nein. Hessen ist das einzige Bundesland, das nicht Mitglied der Tarifgemeinschaft deutscher Länder ist, der Austritt erfolgte zum 1. April 2004. Seit 2010 verhandelt Hessen einen eigenen Tarifvertrag, den TV-H. Für hessische Landesbeschäftigte gelten deshalb andere Werte als die hier genannten.

Ist der TV-L 2026, oft auch als TVL 2026 gesucht, inzwischen rechtskräftig? Ja. Die Erklärungsfrist lief bis zum Ablauf des 13. März 2026, und die belegten Zustimmungen lagen davor: ver.di-Mitgliederbefragung vom 23. Februar bis 9. März 2026 mit 51,46 Prozent Zustimmung, Beschluss der Bundestarifkommission öffentlicher Dienst am 12. März 2026. Die Regelungen gelten rückwirkend ab dem 1. November 2025.

Wie wirkt sich der Mindestbetrag von 100 Euro aus? Er sorgt dafür, dass Beschäftigte in den unteren Entgeltgruppen überproportional profitieren. In E 6, Stufe 3, ergibt sich eine effektive Erhöhung von 2,9 Prozent statt 2,8 Prozent. In E 2, Stufe 3, sind es 3,4 Prozent. Ab einem Bruttoentgelt, bei dem 2,8 Prozent mehr als 100 Euro ergeben, spielt der Mindestbetrag keine Rolle mehr.

Welche TV-L-Entgelttabelle ist für den Abschluss maßgeblich? Die für den Abschluss maßgebliche Tabelle ist die Anlage B, Allgemeiner Teil, in der Fassung mit Gültigkeit vom 1. Februar 2025 bis 31. Oktober 2025, veröffentlicht vom dbb beamtenbund und tarifunion. Die Werte ab 01.04.2026 ergeben sich daraus durch die Erhöhung um 2,8 Prozent, mindestens 100 Euro. Der Tarifvertrag selbst ist nach § 6 TVG im Tarifregister des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales erfasst.

Was hat sich bei den Schichtzulagen für Kliniken geändert? An Universitätskliniken und Krankenhäusern stieg die Schichtzulage von 60 auf 100 Euro monatlich, die Wechselschichtzulage von 150 auf 250 Euro monatlich. Beide Werte gelten seit dem 01.07.2026. Zum gleichen Datum trat die neue Überstundenregelung für Teilzeitbeschäftigte in Schichtarbeit nach § 7 Absatz 8 TV-L in Kraft.

Wie hoch ist die Entgelterhöhung im öffentlichen Dienst der Länder über die gesamte Laufzeit? Das Gesamtvolumen beträgt 5,8 Prozent über die gesamte Laufzeit, verteilt auf drei Stufen: 2,8 Prozent ab 01.04.2026 mit einem Mindestbetrag von 100 Euro, 2,0 Prozent ab 01.03.2027 und 1,0 Prozent ab 01.01.2028. Wie sich Tarifverdienste, Nominal- und Reallöhne bundesweit entwickeln, dokumentiert das Statistische Bundesamt im Themenbereich Verdienste in Deutschland.


Stand: August 2026, Recherchestand aller Angaben: 27.08.2026. Die Werte stammen aus dem Einigungspapier der Tarifgemeinschaft deutscher Länder vom 14.02.2026 (Potsdam) sowie aus der offiziellen TV-L-Entgelttabelle Anlage B, Allgemeiner Teil, des dbb beamtenbund und tarifunion (gültig 01.02. bis 31.10.2025). Weitere Angaben, darunter die Beschäftigtenzahlen, das Gesamtvolumen, die Zulagenwerte vor der Erhöhung und die Angaben zu Hessen, stammen aus fachjournalistischen Quellen und sind im Faktenblatt zum Artikel einzeln nachgewiesen. Zustimmung durch die ver.di-Mitgliederbefragung (23.02. bis 09.03.2026, 51,46 Prozent) und die Bundestarifkommission öffentlicher Dienst (12.03.2026).

Bild von Isabel Kießling
Isabel Kießling

Fachautorin für Lohn- und Gehaltsthemen mit Fokus auf praxisnahe Informationen rund um die Entgeltabrechnung.