Jeden Monat dieselbe Herausforderung: Wann genau muss die Lohnsteueranmeldung raus? Welche Schonfristen gelten? Und was, wenn ein Feiertag dazwischenkommt? Gerade in der Lohnbuchhaltung, wo ohnehin Zeitdruck herrscht und jeder Fehler teuer werden kann, sind klare Termine unverzichtbar. Denn Verspätungen kosten nicht nur Geld – sie bedeuten auch zusätzlichen Stress mit dem Finanzamt.
Arbeitgeber müssen die einbehaltene Lohnsteuer regelmäßig an das Finanzamt abführen und eine Lohnsteueranmeldung übermitteln. Der Anmeldezeitraum hängt von der Höhe der Lohnsteuer im Vorjahr ab. Hier finden Sie alle Lohnsteuer-Termine 2026 auf einen Blick – inklusive Schonfristen und Feiertags-Verschiebungen. Alle Fristen haben wir auch im Abgabekalender 2026 (PDF) zusammengefasst – übersichtlich und zum Ausdrucken.
Was ist eine Lohnsteueranmeldung?
Die Lohnsteueranmeldung ist eine Steuererklärung, mit der Arbeitgeber die einbehaltene Lohnsteuer beim Finanzamt anmelden. Sie enthält die Summe der Lohnsteuer, des Solidaritätszuschlags und der Kirchensteuer aller Arbeitnehmer für den Anmeldezeitraum.
Mit der Lohnsteueranmeldung teilt der Arbeitgeber dem Finanzamt mit:
- Wie viel Lohnsteuer einbehalten wurde
- Wie hoch der Solidaritätszuschlag ist
- Wie hoch die Kirchensteuer ist
Die angemeldeten Beträge sind gleichzeitig fällig und müssen an das zuständige Betriebsstättenfinanzamt überwiesen werden.
Lohnsteueranmeldung: Monatlich, vierteljährlich oder jährlich?
Der Anmeldezeitraum richtet sich nach der Höhe der Lohnsteuer im Vorjahr (§ 41a Abs. 2 EStG):
| Lohnsteuer im Vorjahr | Anmeldezeitraum |
|---|---|
| Mehr als 5.000 Euro | Monatlich |
| Mehr als 1.080 Euro bis 5.000 Euro | Vierteljährlich |
| Bis 1.080 Euro | Jährlich |
Beispiel
Ein Unternehmen hat 2025 insgesamt 3.500 Euro Lohnsteuer abgeführt. Da dieser Betrag zwischen 1.080 und 5.000 Euro liegt, muss es 2026 vierteljährlich eine Lohnsteueranmeldung abgeben.
Lohnsteueranmeldung Frist: Wann ist die Lohnsteuer fällig?
Die Lohnsteueranmeldung muss bis zum 10. Tag nach Ablauf des Anmeldezeitraums beim Finanzamt eingehen. Gleichzeitig ist die Lohnsteuer fällig.
Schonfrist
Bei Überweisung gilt eine Schonfrist von 3 Tagen. Die Zahlung muss spätestens am 13. des Monats beim Finanzamt eingehen.
Wochenende und Feiertage
Fällt der 10. auf ein Wochenende oder einen Feiertag, verschiebt sich die Frist auf den nächsten Werktag.
Lohnsteuer-Termine 2026: Kalender
Monatliche Lohnsteueranmeldung
| Anmeldezeitraum | Frist | Schonfrist Zahlung |
|---|---|---|
| Januar 2026 | 10. Februar 2026 (Di) | 13. Februar 2026 |
| Februar 2026 | 10. März 2026 (Di) | 13. März 2026 |
| März 2026 | 10. April 2026 (Fr) | 14. April 2026* |
| April 2026 | 11. Mai 2026 (Mo)** | 14. Mai 2026 |
| Mai 2026 | 10. Juni 2026 (Mi) | 15. Juni 2026 |
| Juni 2026 | 10. Juli 2026 (Fr) | 13. Juli 2026 |
| Juli 2026 | 10. August 2026 (Mo) | 13. August 2026 |
| August 2026 | 10. September 2026 (Do) | 14. September 2026 |
| September 2026 | 12. Oktober 2026 (Mo)** | 15. Oktober 2026 |
| Oktober 2026 | 10. November 2026 (Di) | 13. November 2026 |
| November 2026 | 10. Dezember 2026 (Do) | 14. Dezember 2026 |
| Dezember 2026 | 11. Januar 2027 (Mo)** | 14. Januar 2027 |
* Ostermontag am 13.04., daher Schonfrist bis 14.04.
** Wochenende, daher Verschiebung auf Montag
Vierteljährliche Lohnsteueranmeldung
| Anmeldezeitraum | Frist | Schonfrist Zahlung |
|---|---|---|
| Q1 (Jan-Mär) 2026 | 10. April 2026 (Fr) | 14. April 2026 |
| Q2 (Apr-Jun) 2026 | 10. Juli 2026 (Fr) | 13. Juli 2026 |
| Q3 (Jul-Sep) 2026 | 12. Oktober 2026 (Mo) | 15. Oktober 2026 |
| Q4 (Okt-Dez) 2026 | 11. Januar 2027 (Mo) | 14. Januar 2027 |
Jährliche Lohnsteueranmeldung
| Anmeldezeitraum | Frist | Schonfrist Zahlung |
|---|---|---|
| Jahr 2026 | 11. Januar 2027 (Mo) | 14. Januar 2027 |
Lohnsteueranmeldung über ELSTER
Die Lohnsteueranmeldung muss elektronisch übermittelt werden. Die Abgabe erfolgt über ELSTER (Elektronische Steuererklärung). Eine Papieranmeldung ist nur noch in Härtefällen auf Antrag möglich.
Voraussetzungen für ELSTER
- Registrierung auf elster.de
- Zertifikat für die authentifizierte Übermittlung
- Lohnabrechnungsprogramm mit ELSTER-Schnittstelle oder ELSTER-Formular
Die meisten Lohnprogramme (DATEV, Lexware, SAGE, etc.) übermitteln die Lohnsteueranmeldung automatisch an das Finanzamt.
Was passiert bei verspäteter Lohnsteueranmeldung?
Bei verspäteter Abgabe oder Zahlung drohen Konsequenzen:
Verspätungszuschlag
Bei verspäteter Abgabe kann das Finanzamt einen Verspätungszuschlag festsetzen. Dieser beträgt 0,25 Prozent der festgesetzten Steuer für jeden angefangenen Monat der Verspätung, mindestens jedoch 25 Euro pro Monat.
Säumniszuschlag
Wird die Lohnsteuer nicht rechtzeitig gezahlt, fällt ein Säumniszuschlag an: 1 Prozent des abgerundeten Steuerbetrags für jeden angefangenen Monat der Säumnis.
Haftung
Der Arbeitgeber haftet persönlich für die einbehaltene aber nicht abgeführte Lohnsteuer. Bei vorsätzlicher Nichtabführung drohen strafrechtliche Konsequenzen (Steuerhinterziehung).
Dauerfristverlängerung für die Lohnsteuer
Wie bei der Umsatzsteuer können Arbeitgeber auch für die Lohnsteueranmeldung eine Dauerfristverlängerung beantragen. Damit verlängert sich die Abgabefrist um einen Monat.
Voraussetzungen
- Antrag beim zuständigen Finanzamt (elektronisch über ELSTER)
- Bei monatlicher Abgabe: Zahlung einer Sondervorauszahlung in Höhe von 1/11 der Lohnsteuer des Vorjahres
- Bei vierteljährlicher Abgabe: Keine Sondervorauszahlung erforderlich
Die Sondervorauszahlung wird am Jahresende mit der Dezember-Anmeldung verrechnet.
Neugründung: Welcher Anmeldezeitraum gilt?
Bei Neugründung eines Unternehmens gibt es keine Vorjahresdaten. In diesem Fall gilt:
- Im Gründungsjahr: Monatliche Abgabe
- Ab dem Folgejahr: Anmeldezeitraum nach der Höhe der Lohnsteuer im Gründungsjahr
Häufige Fragen zur Lohnsteueranmeldung
Was ist eine Lohnsteueranmeldung?
Eine Lohnsteueranmeldung ist eine Steuererklärung, mit der Arbeitgeber die einbehaltene Lohnsteuer, den Solidaritätszuschlag und die Kirchensteuer beim Finanzamt anmelden. Die angemeldeten Beträge sind gleichzeitig fällig.
Wann ist die Lohnsteuer fällig?
Die Lohnsteuer ist am 10. Tag nach Ablauf des Anmeldezeitraums fällig. Bei monatlicher Abgabe also am 10. des Folgemonats, bei vierteljährlicher Abgabe am 10. nach Quartalsende. Bei Überweisung gilt eine Schonfrist von 3 Tagen.
Bis wann muss die Lohnsteueranmeldung abgegeben werden?
Die Frist ist der 10. Tag nach Ablauf des Anmeldezeitraums. Fällt dieser auf ein Wochenende oder einen Feiertag, verschiebt sich die Frist auf den nächsten Werktag.
Wann monatlich, wann vierteljährlich?
Der Anmeldezeitraum richtet sich nach der Lohnsteuer im Vorjahr: über 5.000 Euro = monatlich, 1.080-5.000 Euro = vierteljährlich, unter 1.080 Euro = jährlich.
Was passiert bei verspäteter Abgabe?
Bei verspäteter Abgabe kann das Finanzamt einen Verspätungszuschlag festsetzen (mind. 25 Euro pro Monat). Bei verspäteter Zahlung fällt zusätzlich ein Säumniszuschlag an (1 Prozent pro Monat).
Kann ich die Frist verlängern?
Ja, mit einer Dauerfristverlängerung können Sie die Frist um einen Monat verlängern. Bei monatlicher Abgabe ist dafür eine Sondervorauszahlung erforderlich.
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- Alle Termine im Blick – Keine verpassten Fristen, keine Säumniszuschläge
- Persönlicher Ansprechpartner – Bei Rückfragen vom Finanzamt sind wir für Sie da
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