Thomas Keller steht am Montagmorgen um 7:15 Uhr auf seiner Baustelle in Mannheim. Zwei Rohbauten, 34 Beschäftigte, drei Nachunternehmer. Dann fährt ein weißer Transporter vor. Vier Beamte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit steigen aus, zeigen ihre Dienstausweise und beginnen sofort mit der Kontrolle. Kein Anruf vorher, keine Vorankündigung. Thomas Keller hat 15 Minuten, um Stundenzettel, Sofortmeldungen und Arbeitsverträge vorzulegen. Kann er das?
Genau diese Situation erleben Bauunternehmer in Deutschland jedes Jahr tausendfach. Die FKS führt jährlich über 50.000 Prüfungen durch, und das Baugewerbe steht an erster Stelle. Wer seine Baulohnabrechnung sauber organisiert hat, bleibt ruhig. Wer Lücken in der Dokumentation hat, riskiert Bußgelder bis 500.000 EUR.
Dieser Artikel erklärt, was die Finanzkontrolle Schwarzarbeit auf Baustellen prüft, welche Unterlagen Sie griffbereit haben müssen und wie Sie sich mit einer 10-Punkte-Checkliste auf die nächste Zollprüfung vorbereiten.
Was ist die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS)?
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit ist eine Abteilung der Bundeszollverwaltung. Sie wurde 2004 als zentrale Prüfbehörde für die Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung gegründet. Die FKS ist dem Bundesministerium der Finanzen unterstellt und beschäftigt bundesweit rund 10.000 Beamte an 41 Hauptzollämtern.
Aufgaben der FKS
Die FKS prüft, ob Arbeitgeber und Arbeitnehmer ihre gesetzlichen Pflichten einhalten. Dazu gehören:
Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns und branchenspezifischer Mindestlöhne
Korrekte Abführung von Sozialversicherungsbeiträgen
Ordnungsgemäße Anmeldung aller Beschäftigten
Gültigkeit von Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigungen
Korrekte Arbeitszeitdokumentation
Aufdeckung von Scheinselbstständigkeit und illegaler Arbeitnehmerüberlassung
Prüfungsumfang: Zahlen aus der Praxis
Die Jahresbilanz der FKS für 2025 zeigt den Umfang der Kontrolltätigkeit:
Über 25.800 Arbeitgeber geprüft
Mehr als 52.100 Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet
Rund 98.200 Strafverfahren eingeleitet
Gesamtschaden von rund 675 Millionen EUR aufgedeckt
Freiheitsstrafen von insgesamt knapp 1.200 Jahren verhängt
Das Baugewerbe verursachte dabei laut FKS-Daten rund 60 Prozent des gesamten festgestellten Schadens. Kein anderer Wirtschaftszweig wird so intensiv kontrolliert.
Seit dem 01.01.2026 hat das SchwarzArbMoDiG die Befugnisse der FKS zusätzlich erweitert: automatisierte Datenanalyse, digitaler Zugriff auf Abrechnungssysteme und ein systematischer Abgleich zwischen Behörden, Sozialkassen und Finanzbehörden.
Was kontrolliert der Zoll auf Baustellen?
FKS-Kontrollen erfolgen unangemeldet. Die Beamten erscheinen auf der Baustelle, identifizieren sich und beginnen sofort mit der Prüfung. Ein typischer Ablauf dauert mehrere Stunden. Bei größeren Baustellen kann sich die Kontrolle über mehrere Tage erstrecken.
Ablauf einer Baustellenkontrolle
Identitätsfeststellung: Alle anwesenden Personen werden nach Ausweisdokumenten gefragt.
Einzelbefragung der Beschäftigten: Wer ist Ihr Arbeitgeber? Seit wann arbeiten Sie hier? Wie viele Stunden arbeiten Sie? Wie hoch ist Ihr Stundenlohn?
Unterlagenprüfung: Die Beamten fordern Sofortmeldungen, Arbeitsverträge, Arbeitszeitnachweise und Lohnabrechnungen an.
Datenabgleich: Die FKS vergleicht die Angaben der Beschäftigten mit den vorliegenden Unterlagen und den Daten in behördlichen Datenbanken.
Prüfprotokoll: Die Ergebnisse werden dokumentiert. Bei Auffälligkeiten leitet die FKS weitere Ermittlungen ein.
Die wichtigsten Prüfungspunkte
Prüfungspunkt | Was geprüft wird | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|
Sofortmeldung | Liegt für jeden Beschäftigten eine Sofortmeldung (DEÜV Meldegrund 20) vor? | § 28a Abs. 4 SGB IV |
Mindestlohn | Wird der gesetzliche Mindestlohn (13,90 EUR ab 2026) bzw. der höhere Branchenmindestlohn gezahlt? | MiLoG, TV Mindestlohn Bau |
Arbeitszeitaufzeichnung | Werden Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit dokumentiert? | § 17 MiLoG |
Ausweisdokumente | Führen alle Beschäftigten einen gültigen Ausweis? | § 2a SchwarzArbG |
Aufenthaltsgenehmigungen | Verfügen ausländische Beschäftigte über gültige Arbeitserlaubnisse? | AufenthG |
Sozialversicherungsmeldungen | Sind alle Beschäftigten ordnungsgemäß bei der Sozialversicherung angemeldet? | SGB IV |
A1-Bescheinigung | Haben entsandte Arbeitnehmer aus dem EU-Ausland eine gültige A1-Bescheinigung? | VO (EG) 883/2004 |
Werkverträge | Liegt eine korrekte Abgrenzung zwischen Werkvertrag und Arbeitnehmerüberlassung vor? | AÜG |
Rechte des Arbeitgebers bei einer Kontrolle
Sie müssen die Kontrolle dulden und die angeforderten Unterlagen vorlegen. Gleichzeitig haben Sie Rechte:
Anwesenheit bei allen Prüfungsschritten
Einsicht in das Prüfprotokoll
Hinzuziehung eines Rechtsbeistands (allerdings darf die Prüfung nicht verzögert werden)
Verweigerung von Aussagen, die Sie selbst belasten könnten (Schutz vor Selbstbelastung nach § 136 StPO)
Stundenzettel und Arbeitszeitnachweise
Die Arbeitszeitaufzeichnung ist einer der häufigsten Prüfungspunkte bei FKS-Kontrollen. Das Mindestlohngesetz (MiLoG) verpflichtet Arbeitgeber im Baugewerbe, die Arbeitszeiten ihrer Beschäftigten täglich zu dokumentieren und die Aufzeichnungen mindestens zwei Jahre aufzubewahren.
Was muss dokumentiert werden?
Die Aufzeichnungspflicht nach § 17 MiLoG umfasst:
Beginn der täglichen Arbeitszeit
Ende der täglichen Arbeitszeit
Dauer der täglichen Arbeitszeit (Gesamtstunden)
Pausen (Lage und Dauer)
Die Dokumentation muss spätestens bis zum Ablauf des siebten auf den Tag der Arbeitsleistung folgenden Kalendertages erfolgen. In der Praxis bedeutet das: eine Woche Frist für die Eintragung.
Aufbewahrungspflichten
Unterlage | Aufbewahrungsfrist | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|
Arbeitszeitnachweise | 2 Jahre | § 17 Abs. 2 MiLoG |
Lohnabrechnungen | 6 Jahre (steuerlich: 10 Jahre) | HGB, AO |
Sofortmeldungen | Dauer des Beschäftigungsverhältnisses + Verjährungsfrist | § 28a SGB IV |
Arbeitsverträge | 3 Jahre nach Ende des Arbeitsverhältnisses | Regelverjährung BGB |
SOKA-BAU Meldungen | 5 Jahre | VTV Bau |
SOKA-BAU Stundenzettel
Im Baugewerbe dienen Stundenzettel nicht nur der Mindestlohn-Dokumentation, sondern auch als Grundlage für die monatliche SOKA-BAU Meldung. Der SOKA-BAU Stundenzettel enthält zusätzliche Felder, die über die MiLoG-Anforderungen hinausgehen.
Erforderliche Felder im SOKA-BAU Stundenzettel:
Feld | Zweck |
|---|---|
Name und Personalnummer | Zuordnung zum Beschäftigten |
Kalenderwoche und Monat | Zeitliche Zuordnung |
Tägliche Arbeitsstunden (Mo bis Sa) | Grundlage für Bruttolohnberechnung |
Überstunden | Zuschlagsberechnung |
Ausfallstunden (Krankheit, Urlaub, Schlechtwetter) | SOKA-BAU Erstattungsansprüche |
Auslösung und Fahrgeld | Steuer- und SV-Behandlung |
Unterschrift Arbeitnehmer | Bestätigung der Richtigkeit |
Unterschrift Vorgesetzter | Freigabe |
Vollständige Informationen zur korrekten Stundenerfassung im Baugewerbe finden Sie in unserem Artikel Stundenliste Baulohn.
Sofortmeldung bei Kontrolle
Die Sofortmeldung ist das erste Dokument, das die FKS bei einer Baustellenkontrolle prüft. Sie beweist, dass ein Beschäftigter vor Arbeitsbeginn bei der Sozialversicherung angemeldet wurde.
Warum die Sofortmeldung entscheidend ist
Stellen Sie sich vor: Die FKS erscheint auf Ihrer Baustelle und befragt einen Ihrer Mitarbeiter. Dieser gibt an, seit zwei Wochen bei Ihnen beschäftigt zu sein. Die FKS prüft nun in der Datenbank der Deutschen Rentenversicherung, ob für diesen Mitarbeiter eine Sofortmeldung vorliegt. Fehlt sie, steht der Verdacht der Schwarzarbeit im Raum.
DEÜV Meldegrund 20
Die Sofortmeldung wird über den DEÜV Meldegrund 20 an die Datenstelle der Rentenversicherung übermittelt. Sie muss folgende Angaben enthalten:
Name und Anschrift des Beschäftigten
Versicherungsnummer (falls vorhanden)
Betriebsnummer des Arbeitgebers
Tag der Beschäftigungsaufnahme
Die Meldung muss vor Beschäftigungsbeginn oder spätestens bei Aufnahme der Tätigkeit eingehen. Eine nachträgliche Meldung reicht nicht aus. Bei einer FKS-Kontrolle prüfen die Beamten den Zeitstempel der Sofortmeldung und vergleichen ihn mit dem tatsächlichen Arbeitsbeginn.
Typische Fehler bei der Sofortmeldung
Sofortmeldung erst nach dem ersten Arbeitstag abgegeben
Falsche Betriebsnummer (besonders bei Unternehmen mit mehreren Betriebsstätten)
Versicherungsnummer fehlt bei Beschäftigten ohne bisherige deutsche Sozialversicherung
Meldung wurde erstellt, aber nicht abgesendet (Softwarefehler)
Die vollständige Anleitung zur korrekten Sofortmeldung im Baugewerbe finden Sie unter Sofortmeldung im Baugewerbe.
SOKA-BAU Meldungen prüfungsbereit halten
Die FKS arbeitet seit dem SchwarzArbMoDiG 2026 noch enger mit SOKA-BAU zusammen. Unstimmigkeiten zwischen Ihren SOKA-BAU Meldungen, der Lohnabrechnung und den Sofortmeldungen fallen durch den automatisierten Datenabgleich schneller auf als bisher.
Welche Meldungen erwartet SOKA-BAU?
Bauunternehmen, die unter den Geltungsbereich des Tarifvertrags über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe (VTV) fallen, müssen monatlich an SOKA-BAU melden:
Monatliche Bruttolohnsummenmeldung: Gesamtsumme aller beitragspflichtigen Bruttolöhne
Beschäftigtenmeldung: Anzahl und persönliche Daten aller gewerblichen Arbeitnehmer
Urlaubsmeldungen: Urlaubsansprüche und genommene Urlaubstage
Erstattungsanträge: Anträge auf Erstattung von Urlaubsvergütung und Ausbildungsvergütung
SOKA-BAU Beitragssätze 2026
Die aktuellen Beitragssätze für das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe:
Beitragsart | West | Ost |
|---|---|---|
Berufsbildung | 1,9 % | 1,9 % |
Urlaubskasse | 15,1 % | 15,1 % |
Zusatzversorgung (ZVK) | 3,2 % | 1,7 % |
Gesamtbeitrag | 20,2 % | 18,7 % |
Diese Sätze gelten seit dem 01.07.2025. Details zu den einzelnen Beitragskomponenten finden Sie unter SOKA-BAU Beiträge 2026.
SOKA-BAU eigene Prüfungen
SOKA-BAU führt eigene Betriebsprüfungen durch, unabhängig von der FKS. Dabei prüft SOKA-BAU:
Ob die gemeldeten Bruttolohnsummen mit den tatsächlichen Lohnabrechnungen übereinstimmen
Ob alle meldepflichtigen Beschäftigten erfasst wurden
Ob die Beiträge korrekt berechnet und fristgerecht gezahlt wurden
Ob die Zuordnung zur richtigen Tarifgruppe (gewerblich/angestellt) stimmt
Eine ordentliche Vorbereitung auf die Zollprüfung deckt gleichzeitig die SOKA-BAU-Prüfung mit ab.
Ausweispflicht auf der Baustelle
Seit dem SchwarzArbMoDiG 2026 gelten verschärfte Regeln zur Ausweispflicht. Der erweiterte § 2a SchwarzArbG verpflichtet Arbeitgeber, ihre Beschäftigten vor Aufnahme der Tätigkeit schriftlich über folgende Mitwirkungspflichten zu belehren:
Pflicht zum Mitführen eines gültigen Ausweisdokuments auf der Baustelle
Pflicht zur Vorlage des Ausweises bei FKS-Kontrollen
Pflicht zur Duldung von Befragungen durch Prüfbeamte
Der Nachweis über diese Belehrung muss für die gesamte Dauer des Beschäftigungsverhältnisses aufbewahrt werden.
Welche Ausweise sind gültig?
Deutsche Staatsangehörige: Personalausweis oder Reisepass
EU-Bürger: Personalausweis oder Reisepass des Herkunftslands, A1-Bescheinigung
Drittstaatsangehörige: Reisepass mit gültiger Aufenthaltserlaubnis und Arbeitserlaubnis
Baustellenausweis
Auf größeren Baustellen ist ein Baustellenausweis üblich. Dieser ersetzt nicht den amtlichen Ausweis, erleichtert aber die Zuordnung von Personen zu ihren Arbeitgebern. Der Baustellenausweis enthält in der Regel:
Foto des Beschäftigten
Name und Vorname
Arbeitgeber (Firma)
Betriebsnummer
Gültigkeitszeitraum
Sonderfall: Ausländische Arbeitnehmer
Für ausländische Beschäftigte gelten zusätzliche Dokumentationspflichten:
EU-Bürger mit Entsendung: – Gültiger Ausweis des Herkunftslands – A1-Bescheinigung (Nachweis der Sozialversicherung im Herkunftsland) – Entsendebescheinigung des Arbeitgebers – Nachweis der Einhaltung des deutschen Mindestlohns
Drittstaatsangehörige: – Reisepass mit gültiger Aufenthaltserlaubnis – Arbeitserlaubnis (je nach Aufenthaltstitel gesondert erforderlich) – Ggf. Bluecard EU oder ICT-Karte
Bei fehlenden oder abgelaufenen Dokumenten leitet die FKS sofort Ermittlungen ein. Die Beschäftigung eines Ausländers ohne gültige Arbeitserlaubnis kann mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren geahndet werden.
Mindestlohn-Dokumentation
Die Einhaltung des Mindestlohns ist der Hauptgrund für Bußgelder bei FKS-Kontrollen im Baugewerbe. Im Jahr 2026 gelten zwei relevante Untergrenzen:
Gesetzlicher Mindestlohn vs. Branchenmindestlohn
Lohnart | Betrag pro Stunde | Geltungsbereich |
|---|---|---|
Gesetzlicher Mindestlohn | 13,90 EUR | Alle Beschäftigten in Deutschland (ab 01.01.2026) |
Mindestlohn 1 Bauhauptgewerbe (Werker/Maschinenführer) | 15,70 EUR | Gewerbliche Arbeitnehmer im Bauhauptgewerbe |
Mindestlohn 2 Bauhauptgewerbe (Facharbeiter) | 19,30 EUR | Facharbeiter im Bauhauptgewerbe (nur West + Berlin) |
Der Branchenmindestlohn im Bauhauptgewerbe liegt über dem gesetzlichen Mindestlohn. Für Bauunternehmen gilt deshalb immer der höhere Tariflohn. Aktuelle Werte und Hintergründe finden Sie unter Tariflohn Bau 2026.
Was prüft die FKS beim Mindestlohn?
Die FKS vergleicht bei der Kontrolle:
Stundenlohn laut Arbeitsvertrag mit dem geltenden Mindestlohn
Tatsächlich ausgezahlten Lohn (Kontoauszüge, Lohnabrechnungen) mit den dokumentierten Arbeitsstunden
Effektiven Stundenlohn: Werden alle geleisteten Stunden vergütet? Auch Rüstzeiten, Fahrten zwischen Baustellen und Wartezeiten zählen als Arbeitszeit.
Dokumentationspflicht nach MiLoG
Arbeitgeber im Baugewerbe müssen folgende Unterlagen für die Mindestlohn-Prüfung bereithalten:
Arbeitsverträge mit Angabe des Stundenlohns
Monatliche Lohnabrechnungen
Arbeitszeitnachweise (Beginn, Ende, Dauer, Pausen)
Nachweise über die tatsächliche Auszahlung (Überweisungsbelege oder Quittungen bei Barzahlung)
Wichtig bei Barzahlung: Die FKS prüft bei Barzahlung besonders genau. Quittungen müssen den Betrag, das Datum und die Unterschrift des Arbeitnehmers enthalten. Fehlende Quittungen bei Barzahlung begründen den Verdacht auf Mindestlohnunterschreitung.
Nachunternehmer: Haftungsrisiken
Kaum ein Thema im Baugewerbe ist so brisant wie die Nachunternehmerhaftung. Als Generalunternehmer (GU) haften Sie unter bestimmten Voraussetzungen für Verstöße Ihrer Subunternehmer. Die FKS prüft daher nicht nur Ihre eigenen Beschäftigten, sondern auch die Nachunternehmerkette auf Ihrer Baustelle.
Wofür haftet der Generalunternehmer?
Nach § 14 AEntG haftet der Generalunternehmer wie ein Bürge für die Zahlung des Mindestlohns durch seinen Nachunternehmer. Diese Haftung erstreckt sich auf:
Mindestlohn der Beschäftigten des Nachunternehmers
SOKA-BAU Beiträge, die der Nachunternehmer schuldet
Sozialversicherungsbeiträge bei illegaler Beschäftigung
Die Haftung greift auch dann, wenn der GU von den Verstößen nichts wusste. Das Gesetz sieht eine verschuldensunabhängige Haftung vor.
Wie kann der GU sich schützen?
Präqualifikation: Arbeiten Sie nur mit präqualifizierten Nachunternehmern. Die PQ-VOB-Datenbank (www.pq-verein.de) weist die Eignung nach.
Vertragliche Absicherung: Nehmen Sie in jeden Nachunternehmervertrag eine Klausel auf, die den Subunternehmer zur Einhaltung aller gesetzlichen Pflichten verpflichtet.
Nachweise einfordern: Verlangen Sie regelmäßig folgende Unterlagen von Ihren Subunternehmern:
Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkassen
Unbedenklichkeitsbescheinigung von SOKA-BAU
Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG
Nachweis der Haftpflichtversicherung
Gewerbeanmeldung
Prüfung der Beschäftigten: Vergewissern Sie sich, dass die Mitarbeiter der Nachunternehmer über gültige Arbeitserlaubnisse verfügen.
Keine Kettenvergabe: Je länger die Nachunternehmerkette, desto höher das Risiko. Begrenzen Sie die Vergabe auf eine oder maximal zwei Stufen.
Die Rolle der Präqualifikation
Die Präqualifikation im Bauwesen (PQ-VOB) ist ein Verfahren, bei dem Unternehmen ihre Eignung, Fachkunde und Leistungsfähigkeit nachweisen. Ein präqualifiziertes Unternehmen hat unter anderem folgende Nachweise erbracht:
Eintragung in die Handwerksrolle oder das Berufsregister
Nachweis der Sozialversicherungsbeiträge
Nachweis der steuerlichen Unbedenklichkeit
Nachweis ausreichender Haftpflichtversicherung
Die Präqualifikation ersetzt nicht die eigene Sorgfaltspflicht. Sie reduziert aber das Haftungsrisiko und erleichtert die Nachweisführung bei FKS-Kontrollen.
Strafen und Bußgelder
Verstöße gegen die Vorschriften, die die FKS im Baugewerbe prüft, ziehen empfindliche Sanktionen nach sich. Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die wichtigsten Bußgeldtatbestände.
Bußgeldkatalog
Verstoß | Bußgeld bis | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|
Fehlende oder verspätete Sofortmeldung | 25.000 EUR | § 111 Abs. 1 Nr. 2 SGB IV |
Verstoß gegen den Mindestlohn | 500.000 EUR | § 21 Abs. 3 MiLoG |
Fehlende Arbeitszeitaufzeichnung | 30.000 EUR | § 21 Abs. 1 Nr. 7 MiLoG |
Beschäftigung ohne Arbeitserlaubnis | 500.000 EUR | § 404 SGB III |
Schwarzarbeit (Arbeitgeber) | 500.000 EUR | § 8 Abs. 3 SchwarzArbG |
Schwarzarbeit (Arbeitnehmer) | 300.000 EUR | § 8 Abs. 3 SchwarzArbG |
Vorenthalten von SV-Beiträgen | Freiheitsstrafe bis 5 Jahre | § 266a StGB |
Verstoß gegen Hinweispflicht (neu seit 2026) | 5.000 EUR | § 8 Abs. 1 SchwarzArbG |
Fehlende digitale Datenübermittlung (neu seit 2026) | 25.000 EUR | SchwarzArbMoDiG |
Illegale Arbeitnehmerüberlassung | 30.000 EUR | § 16 AÜG |
Zusätzliche Konsequenzen
Neben Bußgeldern können weitere Folgen eintreten:
Nachforderung von Sozialversicherungsbeiträgen: Die Deutsche Rentenversicherung kann Beiträge für bis zu vier Jahre (bei Vorsatz: 30 Jahre) nachfordern.
Ausschluss von öffentlichen Aufträgen: Unternehmen mit schwerwiegenden Verstößen können nach § 21 SchwarzArbG von der Vergabe öffentlicher Aufträge ausgeschlossen werden.
Gewerbeuntersagung: Bei wiederholten schweren Verstößen kann die zuständige Behörde die Gewerbeausübung untersagen.
Eintragung im Gewerbezentralregister: Bußgelder ab 200 EUR werden im Gewerbezentralregister eingetragen und sind für Auftraggeber einsehbar.
Detaillierte Informationen zu den gesetzlichen Grundlagen und den Änderungen seit 2026 finden Sie in unserem Artikel zum SchwarzArbMoDiG 2026.
Checkliste: Baulohnabrechnung auf Zollprüfung vorbereiten
Diese 10-Punkte-Checkliste fasst alle Maßnahmen zusammen, mit denen Sie Ihre Baulohnabrechnung prüfungssicher aufstellen. Gehen Sie die Punkte regelmäßig durch, nicht erst wenn die FKS vor der Tür steht.
10-Punkte-Checkliste
1. Sofortmeldungen vollständig und fristgerecht Für jeden Beschäftigten muss eine Sofortmeldung (DEÜV Meldegrund 20) vorliegen, die vor oder bei Beschäftigungsbeginn abgegeben wurde. Prüfen Sie monatlich, ob für alle aktiven Mitarbeiter eine Sofortmeldung in Ihrem Abrechnungssystem hinterlegt ist.
2. Arbeitszeitnachweise täglich führen Dokumentieren Sie Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit sowie Pausen. Die Eintragung muss spätestens nach sieben Tagen erfolgen. Nutzen Sie Stundenlisten, die sowohl die MiLoG-Anforderungen als auch die SOKA-BAU-Felder abdecken.
3. Mindestlohn und Tariflohn prüfen Vergleichen Sie monatlich die ausgezahlten Stundenlöhne mit dem geltenden Tariflohn Bau 2026. Achten Sie darauf, dass auch Überstunden, Zuschläge und Auslösungen korrekt berücksichtigt werden. Der effektive Stundenlohn darf den Mindestlohn zu keinem Zeitpunkt unterschreiten.
4. Ausweisdokumente aller Beschäftigten prüfen Stellen Sie sicher, dass alle Beschäftigten auf der Baustelle einen gültigen Ausweis mitführen. Prüfen Sie bei ausländischen Arbeitnehmern die Gültigkeit von Aufenthaltserlaubnis und Arbeitserlaubnis. Legen Sie Kopien in der Personalakte ab.
5. Hinweispflicht nach § 2a SchwarzArbG erfüllen Belehren Sie jeden Beschäftigten vor Arbeitsbeginn schriftlich über die Ausweispflicht und Mitwirkungspflichten bei Kontrollen. Lassen Sie die Belehrung unterschreiben und bewahren Sie den Nachweis in der Personalakte auf.
6. SOKA-BAU Meldungen aktuell halten Geben Sie die monatliche Bruttolohnsummenmeldung fristgerecht ab. Prüfen Sie, ob die gemeldeten Beträge mit Ihren Lohnabrechnungen übereinstimmen. Ab 2027 müssen diese Meldungen digital aus systemgeprüften Programmen erfolgen. Details unter SOKA-BAU Meldung.
7. Nachunternehmer-Dokumentation pflegen Fordern Sie von jedem Nachunternehmer aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigungen (Krankenkasse, SOKA-BAU), die Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG und den Nachweis der Gewerbeanmeldung an. Erneuern Sie diese Nachweise mindestens jährlich.
8. Arbeitsverträge vollständig und aktuell Jeder Beschäftigte muss einen schriftlichen Arbeitsvertrag haben, der den Stundenlohn oder Monatslohn ausweist. Prüfen Sie, ob die Verträge den aktuellen Mindestlohn widerspiegeln.
9. Digitale Zugriffsfähigkeit sicherstellen Seit dem SchwarzArbMoDiG 2026 kann die FKS digitalen Zugang zu Ihren Abrechnungssystemen verlangen. Stellen Sie sicher, dass Ihre Entgeltabrechnung digital zugänglich ist und dass ein Verantwortlicher bei einer Kontrolle den Zugriff gewähren kann.
10. Unterlagen griffbereit aufbewahren Alle prüfungsrelevanten Unterlagen müssen innerhalb einer angemessenen Frist vorgelegt werden können. Halten Sie Sofortmeldungen, Arbeitszeitnachweise, Arbeitsverträge, SOKA-BAU Meldungen und Nachunternehmer-Dokumentationen zentral und geordnet bereit. Auch auf Baustellen sollte eine Grundausstattung an Unterlagen vorhanden sein.
Zusammenfassung als Tabelle
Nr. | Maßnahme | Prüfungspunkt |
|---|---|---|
1 | Sofortmeldungen prüfen | Sofortmeldung |
2 | Arbeitszeitnachweise führen | Arbeitszeitaufzeichnung |
3 | Mindestlohn kontrollieren | Mindestlohn |
4 | Ausweisdokumente prüfen | Ausweispflicht |
5 | Hinweispflicht erfüllen | § 2a SchwarzArbG |
6 | SOKA-BAU Meldungen aktualisieren | Sozialkassenbeiträge |
7 | Nachunternehmer dokumentieren | Nachunternehmerhaftung |
8 | Arbeitsverträge aktualisieren | Mindestlohn, Sozialversicherung |
9 | Digitalen Zugriff sicherstellen | Digitale Prüfverfahren |
10 | Unterlagen griffbereit halten | Alle Prüfungspunkte |
FAQ: Häufige Fragen zur Zollprüfung im Baugewerbe
Wer kontrolliert Schwarzarbeit in Deutschland?
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) als Abteilung des Zolls ist die zentrale Prüfbehörde. Sie arbeitet eng mit der Deutschen Rentenversicherung, den Landesfinanzbehörden, den Sozialkassen (insbesondere SOKA-BAU im Baugewerbe) und den Ausländerbehörden zusammen. Seit dem SchwarzArbMoDiG 2026 findet ein systematischer Datenabgleich zwischen diesen Stellen statt.
Was wird bei einer Zollprüfung auf der Baustelle geprüft?
Die FKS prüft die Identität aller anwesenden Personen, die Sofortmeldungen, die Einhaltung des Mindestlohns, die Arbeitszeitaufzeichnungen, Aufenthalts- und Arbeitserlaubnisse sowie die ordnungsgemäße Anmeldung bei der Sozialversicherung. Zusätzlich kontrolliert die FKS, ob Werkverträge korrekt von Arbeitnehmerüberlassung abgegrenzt sind.
Welche Unterlagen muss ich bei einer FKS-Kontrolle vorlegen?
Arbeitgeber müssen Sofortmeldungen, Arbeitsverträge, Lohnabrechnungen, Arbeitszeitnachweise, Ausweiskopien der Beschäftigten, SOKA-BAU Meldungen und bei ausländischen Beschäftigten die Aufenthalts- und Arbeitserlaubnisse vorlegen. Seit 2026 kann die FKS auch digitalen Zugang zu Ihrem Abrechnungssystem verlangen.
Wie lange müssen Unterlagen aufbewahrt werden?
Arbeitszeitnachweise müssen mindestens zwei Jahre aufbewahrt werden. Lohnabrechnungen unterliegen einer steuerlichen Aufbewahrungspflicht von zehn Jahren. Sofortmeldungen sollten für die Dauer des Beschäftigungsverhältnisses plus Verjährungsfrist (drei bis vier Jahre) aufbewahrt werden. SOKA-BAU Meldungen sind fünf Jahre aufzubewahren.
Welche Rechte habe ich bei einer FKS-Kontrolle?
Sie dürfen bei allen Prüfungsschritten anwesend sein, Einsicht in das Prüfprotokoll nehmen und einen Rechtsbeistand hinzuziehen. Außerdem steht Ihnen das Recht zu, Aussagen zu verweigern, die Sie selbst belasten könnten. Die Kontrolle selbst müssen Sie jedoch dulden und die angeforderten Unterlagen vorlegen.
Welche Strafe droht bei fehlender Sofortmeldung?
Eine fehlende oder verspätete Sofortmeldung kann mit einem Bußgeld bis zu 25.000 EUR geahndet werden. Darüber hinaus begründet eine fehlende Sofortmeldung den Anfangsverdacht der Schwarzarbeit, was zu weiteren Ermittlungen und zusätzlichen Bußgeldern führen kann.
Wird auch der Auftraggeber bei Schwarzarbeit bestraft?
Ja. Wer Schwarzarbeit in Auftrag gibt, haftet gesamtschuldnerisch für hinterzogene Sozialversicherungsbeiträge und Steuern. Im Baugewerbe erstreckt sich die Auftraggeberhaftung über die gesamte Nachunternehmerkette. Als Generalunternehmer haften Sie nach § 14 AEntG auch dann, wenn Sie von den Verstößen Ihres Subunternehmers nichts wussten.
Baulohn ist komplex. Wir übernehmen das für Sie.
Sofortmeldungen, Stundenzettel, SOKA-BAU Meldungen, Nachunternehmerdokumentation, Mindestlohnprüfung: Die Anforderungen an eine prüfungssichere Baulohnabrechnung steigen mit jedem Gesetz. Wer das neben dem Tagesgeschäft auf der Baustelle stemmen will, braucht entweder ein eigenes Lohnbüro oder einen zuverlässigen Partner.
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