Veröffentlicht am 26. Januar 2026 · Zuletzt aktualisiert am 12. Juni 2026 von Isabel Kießling, Fachautorin für Lohn- und Gehaltsthemen bei LohnDialog.
Warum Unternehmen ihre Lohnabrechnung auslagern
Die monatliche Lohnabrechnung bindet Zeit und erfordert Fachwissen, das im Tagesgeschäft oft zu kurz kommt. Neue Gesetze, geänderte Sozialversicherungsbeiträge, Meldepflichten mit kurzen Fristen: Wer nicht täglich mit Entgeltabrechnung zu tun hat, verliert schnell den Überblick.
Für HR-Verantwortliche in mittelständischen Unternehmen bedeutet das: hoher Druck bei wenig Spielraum für Fehler. Wenn die Lohnbuchhalterin krank wird oder Urlaub nimmt, steht die gesamte Abrechnung auf dem Spiel. Ein externes Lohnbüro löst dieses Problem.
Die wichtigsten Gründe für das Outsourcing der Lohnabrechnung:
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Zeitersparnis: HR-Teams können sich auf Kernaufgaben konzentrieren, statt Meldungen und Fristen zu verfolgen.
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Rechtssicherheit: Spezialisierte Lohnbuchhalter kennen aktuelle Vorschriften und setzen Änderungen um, bevor sie zum Problem werden. Das zeigt sich auch bei Betriebsprüfungen.
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Vertretungssicherheit: Ein ganzes Team arbeitet an der Abrechnung, nicht eine einzelne Person.
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Planbare Kosten: Statt Gehalt, Fortbildung und Software selbst zu tragen, zahlen Unternehmen einen festen Betrag pro Abrechnung.
Externes Lohnbüro oder Steuerberater? Drei Wege beim Outsourcing
Wer die Lohnabrechnung auslagern möchte, hat in der Praxis drei Wege: die Übergabe an den eigenen Steuerberater, die Beauftragung eines spezialisierten Lohnbüros oder die Kombination aus beidem. Jede Variante hat einen klaren Anwendungsfall.
Steuerberater: Sinnvoll bei kleinen Unternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern und niedriger Abrechnungs-Komplexität. Der Steuerberater berechnet typischerweise nach Stundensatz (90,00 bis 150,00 EUR netto), was bei stabiler Belegschaft kalkulierbar bleibt. Sobald Schichtmodelle, Zuschläge, Sonderzahlungen oder Branchen-Tarife dazukommen, steigt der Aufwand spürbar. Rechtsgrundlage ist § 6 Nr. 4 StBerG, der Steuerberatern die Lohnabrechnung erlaubt.
Spezialisiertes Lohnbüro: Greift, sobald regelmässig 25 oder mehr Lohnabrechnungen monatlich anfallen, Schnittstellen zu Zeiterfassung oder ERP benötigt werden oder Branchen-Besonderheiten wie SOKA-BAU, Pflege-Tarife oder TVöD im Spiel sind. Festpreis pro Mitarbeiter (siehe unten), planbare Kosten, ein fester Ansprechpartner. Ein digitales Lohnbüro wie LohnDialog bietet zusätzlich Self-Service-Portale und revisionssichere Archivierung.
Hybride Lösung: Das Lohnbüro rechnet ab, der Steuerberater erhält die fertigen Buchungssätze als FiBu-Übergabe (z.B. im DATEV-Format). So bleibt die steuerliche Beratung beim Vertrauensberater, die Abrechnung läuft beim Spezialisten. Diese Variante ist besonders verbreitet, wenn Unternehmen ihre Lohnbuchhaltung extern vergeben wollen, ohne die Steuerberatung zu wechseln.
Eine detaillierte Gegenüberstellung der Kostenmodelle finden Sie in unserem Beitrag Lohnabrechnung beim Steuerberater oder Lohnbüro.
Sie überlegen, Ihre Lohnabrechnung outsourcen zu lassen? Sprechen Sie 30 Minuten mit unserem Team über Ihre konkrete Situation. Wir hören zu, prüfen Ihre Anforderungen und sagen Ihnen ehrlich, ob LohnDialog zu Ihnen passt.
Inhouse oder externes Lohnbüro: Was rechnet sich?
Viele Unternehmen unterschätzen die wahren Kosten einer internen Lohnbuchhaltung. Neben dem Gehalt fallen Kosten für Software, Fortbildung, Vertretungsregelungen und Prüfungsrisiken an.
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Faktor |
Interne Lohnbuchhaltung |
Externes Lohnbüro |
|---|---|---|
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Personalkosten |
Anteiliges Gehalt, Sozialabgaben |
Keine eigenen Personalkosten |
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Software |
Lizenzgebühren, Updates, Wartung |
Im Service enthalten |
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Fortbildung |
Lehrgänge, Fachliteratur, Zeitaufwand |
Im Service enthalten |
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Vertretung |
Zweite Person einarbeiten oder Risiko |
Team mit fester Vertretung |
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Prüfungsrisiko |
Haftung beim Unternehmen |
Dienstleister steht für Fehler ein |
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Skalierbarkeit |
Bei Wachstum: neue Stelle schaffen |
Flexibel pro Mitarbeiter abrechnen |
Für Betriebe mit 50 bis 500 Mitarbeitern ist ein externes Lohnbüro fast immer günstiger als eine eigene Lohnabteilung, sobald man alle Faktoren einrechnet.
Was kostet die externe Lohnabrechnung?
Die Kosten für ein externes Lohnbüro setzen sich aus einem Preis pro Mitarbeiter und Monat zusammen. Die Einrichtung und Datenübernahme ist bei vielen Dienstleistern kostenfrei.
LohnDialog bietet drei Pakete:
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Paket |
Preis pro MA/Monat |
Leistungen |
|---|---|---|
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Easy Lohn |
11,00 EUR |
Fester Ansprechpartner, Stammdatenpflege, Steueranmeldung, Standardauswertungen |
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Corporate Lohn |
13,00 EUR |
Zusätzlich: Probeabrechnung, feste Vertretung (ab 50 MA), Zeitkonten, Zuschläge, Kostenstellenauswertung |
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Lohn Flat |
16,00 EUR |
Komplett-Service inkl. Bescheinigungen, Austritte, Jahresabschluss, Systemanbindungen |
Mindestabrechnung: 3 Arbeitnehmer. Individuelle Angebote auf Anfrage.
Rechenbeispiel: Ein Unternehmen mit 80 Mitarbeitern zahlt im Corporate-Paket 1.040 EUR pro Monat. Dafür entfallen: anteilige Personalkosten, Softwarelizenz, Fortbildung, Vertretungsrisiko. Die Ersparnis gegenüber einer internen Lösung liegt oft bei mehreren hundert Euro monatlich. Details zu den Leistungen finden Sie auf unserer Leistungsseite.
Was Outsourcing für Unternehmen unterschiedlicher Grösse konkret bedeutet
Die festen Paketpreise machen die Kosten gut planbar. Hier vier Rechenbeispiele, was die externe Lohnabrechnung im Corporate-Paket (13,00 EUR pro Arbeitnehmer und Monat) konkret kostet:
| Mitarbeitende | Monatlich | Jährlich | Typische Branche |
|---|---|---|---|
| 20 | 260,00 EUR | 3.120,00 EUR | Handwerksbetrieb, kleine Gastronomie |
| 80 | 1.040,00 EUR | 12.480,00 EUR | Mittelständische Produktion, Pflegedienst |
| 200 | 2.600,00 EUR | 31.200,00 EUR | Bauunternehmen mit mehreren Gewerken |
| 500 | 6.500,00 EUR | 78.000,00 EUR | Konzern-Tochter, Klinikgruppe |
Zum Vergleich: Eine interne Lohnbuchhalterin mit Erfahrung kostet einschliesslich Arbeitgeber-Sozialabgaben rund 60.000,00 EUR pro Jahr. Dazu kommen Softwarelizenzen (1.500,00 bis 4.000,00 EUR jährlich), Fortbildungen, Fachliteratur und das Vertretungsrisiko bei Krankheit oder Urlaub. Spätestens ab 80 Mitarbeitern ist die externe Lösung in der Gesamtkostenrechnung deutlich günstiger.
Was im Festpreis enthalten ist: Sachbearbeiter, Stammdatenpflege, Lohnsteueranmeldung, Beitragsnachweise, eAU-Abruf, Standardauswertungen und revisionssichere Archivierung. Was extra abgerechnet wird: Sonderbescheinigungen ab 8,50 EUR, Austritte mit Komplettabwicklung (3,60 EUR pro Person), Pfändungseinrichtung und Beratungs-Sondersituationen, die im Viertelstundentakt abgerechnet werden. Eine vollständige Übersicht der Preismodelle für externe Lohnabrechnung erläutert die Preislogik im Detail.
Cloud-Übergabe inklusive: Die monatliche Datenübermittlung läuft über das LohnDialog-Portal, optional auch als Cloud-basierte Lohnabrechnung mit direkter Schnittstelle zu mehr als 15 Personal- und Zeiterfassungssystemen.
Welche Unterlagen braucht ein externes Lohnbüro?
Beim Wechsel zu einem neuen Lohnabrechnungsdienstleister ist Vollständigkeit entscheidend. Je besser die Unterlagen vorbereitet sind, desto schneller läuft die erste Abrechnung.
Firmenstammblatt
Das Firmenstammblatt enthält alle grundlegenden Unternehmensdaten:
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Vollständiger Firmenname mit Rechtsform
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Anschrift und Handelsregisternummer
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Steuernummer und Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
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Bankverbindung für Gehaltszahlungen
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Name und Kontaktdaten des Ansprechpartners für Lohnfragen
Betriebsnummer und Berufsgenossenschaft
Betriebsnummer: Die achtstellige Nummer der Bundesagentur für Arbeit ist Pflicht für alle Meldungen zur Sozialversicherung. Ohne Betriebsnummer kann keine Abrechnung erstellt werden. Falls noch nicht vorhanden: Beantragung online bei der Arbeitsagentur oder unter der Arbeitgeber-Hotline 0800 4555520.
Berufsgenossenschaft: Name der zuständigen BG, Mitgliedsnummer, Gefahrtarifstelle (Strukturschlüssel) und PIN für elektronische Meldungen. Eine Übersicht aller Berufsgenossenschaften finden Sie bei der DGUV.
Personalstammblätter
Für jeden Mitarbeiter werden folgende Angaben benötigt:
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Persönliche Daten: Name, Geburtsdatum, Anschrift, Steuer-ID, Sozialversicherungsnummer
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Beschäftigungsdaten: Eintrittsdatum, Wochenarbeitszeit, Bruttogehalt, Steuerklasse, Kinderfreibeträge
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Sondervereinbarungen: Firmenwagen, betriebliche Altersvorsorge, vermögenswirksame Leistungen, Pfändungen
Zusätzliche Dokumente
Falls vorhanden, benötigen wir Kopien folgender Unterlagen:
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bAV-Verträge (betriebliche Altersvorsorge)
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VWL-Verträge (vermögenswirksame Leistungen)
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Pfändungs- und Abtretungsbeschlüsse
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Nachweise zur privaten Krankenversicherung
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RV-Befreiung für geringfügig Beschäftigte
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Immatrikulations- und Praktikumsbescheinigungen
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Unterlagen zur Firmenwagenberechnung
Besonderheiten bei Auszubildenden erfordern zusätzliche Dokumente wie Ausbildungsverträge.
Lohnabrechnung mitten im Jahr wechseln
Ein Wechsel ist nicht nur zum Jahreswechsel möglich. Auch unterjährig können Unternehmen ihr Lohnbüro wechseln. Der Aufwand ist etwas höher, weil zusätzliche Unterlagen benötigt werden:
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Jahreslohnkonten: Alle bisherigen Abrechnungsdaten des laufenden Jahres müssen übertragen werden, damit Lohnsteuer und Sozialversicherung korrekt berechnet werden.
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Letzte Lohnabrechnungen: Die Abrechnungen der vergangenen zwei bis drei Monate helfen beim Abgleich.
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Beitragsnachweisübersichten: Der neue Dienstleister muss wissen, welche Meldungen bereits abgegeben wurden.
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Systemwechselmeldung: An die Krankenkassen geht eine DEÜV-Meldung mit Abgabegrund 36, die den Systemwechsel dokumentiert.
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Unfallversicherungsjournale: Summe der beitragspflichtigen Versicherungsentgelte für die UV-Meldungen an die Krankenkassen.
Wichtig beim Schätzverfahren: Falls Ihr Unternehmen am Schätzverfahren der Krankenkassen teilnimmt, bitte keine Ausgabe der Schätzung für den ersten durch uns abzurechnenden Monat. Wir benötigen die Beitragsnachweisübersichten zur Übernahme der Differenzen aus dem Vormonat.
Mit vollständigen Unterlagen ist die erste Abrechnung beim neuen Dienstleister oft schon nach einer Woche möglich.
Sonderfälle bei der Übernahme
Manche Konstellationen erfordern zusätzliche Aufmerksamkeit:
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Sonderfall |
Was zu beachten ist |
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Baulohn (SOKA-BAU) |
Die Baulohnabrechnung hat eigene Meldepflichten und Tarifbesonderheiten. Nicht jeder Dienstleister bietet das an. LohnDialog ist auf Baulohn spezialisiert. |
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Kurzarbeit |
Laufende Kurzarbeitsanträge und Abrechnungen müssen nahtlos weitergeführt werden. Der neue Dienstleister übernimmt die monatliche KUG-Abrechnung mit der Arbeitsagentur. |
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Mutterschutz und Elternzeit |
Schutzfristen und Rückkehrdaten müssen dokumentiert sein, damit Wiedereingliederung und Gehaltszahlung korrekt erfolgen. |
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Betriebliche Altersvorsorge |
Bestehende Verträge mit Versicherern müssen übernommen und die Entgeltumwandlung korrekt fortgeführt werden. |
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Pfändungen |
Lohnpfändungen erfordern monatliche Berechnung des pfändbaren Betrags und Abführung an Gläubiger. Die Unterlagen müssen vollständig vorliegen. |
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Minijobs |
RV-Befreiung prüfen, Minijob-Grenzen 2026 beachten. |
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Öffentlicher Dienst |
Tarifverträge (TVöD, TV-L) mit eigenen Eingruppierungen und Zulagen. |
Branchen mit besonderen Anforderungen an die Lohnabrechnung
Manche Branchen haben Tarif-, Melde- und Prüfungsbesonderheiten, die ein Generalisten-Lohnbüro nicht ohne Spezialwissen abbilden kann. Vier Beispiele, bei denen externe Lohnabrechnung besonders entlastet:
Bauunternehmen und Handwerksbetriebe
Die Baulohnabrechnung kombiniert SOKA-BAU-Meldungen, gewerkspezifische Tarifverträge (Bauhauptgewerbe, Maler, Dachdecker, Elektroinstallation), Wegezeitenentschädigung, Schlechtwettergeld und Saison-Kurzarbeitergeld. Ab 01.01.2027 sind SOKA-BAU-Meldungen ausschliesslich digital aus systemgeprüften Programmen zulässig. Bei Zollprüfungen bewertet der Zoll die Vollständigkeit der Dokumentation; ein spezialisiertes Lohnbüro liefert die Belegketten unmittelbar nachvollziehbar. LohnDialog bildet das volle Baulohn-Spektrum ab, inklusive Tariflohn-Tabellen und SOKA-BAU-Schnittstelle.
Pflege und Sozialwirtschaft
In der Pflege-Lohnabrechnung gelten ab 01.07.2026 differenzierte Pflege-Mindestlöhne: 16,52 EUR für Hilfskräfte, 17,80 EUR für qualifizierte Mitarbeitende und 21,03 EUR für Fachkräfte. Hinzu kommen Sonn-, Feiertags- und Nachtzuschläge sowie komplexe Bereitschaftsdienst-Regelungen. Die korrekte Abrechnung von Zeitzuschlägen in Krankheit und Urlaub folgt dem BSG-Urteil zur Berechnung des Arbeitsentgelts; ein Lohnbüro mit Pflege-Spezialisierung kennt die Fallstricke.
Handwerk mit Sozialkassen
Die Handwerks-Lohnabrechnung bringt eigene Tarif- und Sozialkassenstrukturen mit. Maler, Dachdecker und das Bauhauptgewerbe haben jeweils eigene Sozialkassen mit eigenen Meldewegen, Beitragssätzen und Urlaubskassenverfahren. Wer das selber abrechnen will, bindet eine Fachkraft fast vollständig an die Lohnbuchhaltung.
Öffentlicher Dienst
Tarifverträge wie TVöD und TV-L bringen Entgeltgruppen, Stufenaufstiege, Jahressonderzahlung, vermögenswirksame Leistungen und betriebliche Altersversorgung über die VBL. Der TV-L-Tarifabschluss 2026 hat zudem strukturelle Änderungen für mehrere Eingruppierungsbereiche ergeben. Externe Lohnabrechnung im öffentlichen Dienst erfordert tiefes Tarifwissen und gepflegte Pflichtenhefte. Auch für kleine Unternehmen oder Vereine im öffentlichen Sektor lohnt der Blick auf ein spezialisiertes Lohnbüro für kleine Unternehmen.
So läuft der Wechsel ab
Der typische Ablauf beim Outsourcing der Lohnabrechnung:
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Erstkontakt und Angebot: Klärung des Leistungsumfangs, Anzahl der Mitarbeiter, Besonderheiten. Sie erhalten ein individuelles Angebot.
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Unterlagen sammeln: Der Betrieb stellt alle erforderlichen Dokumente digital oder per Post bereit. Nutzen Sie dafür unseren Leitfaden für Neukunden.
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Prüfung und Rückfragen: Das Lohnbüro prüft die Vollständigkeit und meldet fehlende Unterlagen zurück. Bei LohnDialog begleitet Sie in den ersten drei Monaten ein Onboarding-Team.
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Mandantenanlage: Anlage des Mandanten im Abrechnungssystem, Erfassung aller Stammdaten.
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Erste Abrechnung: Die erste Lohnabrechnung wird erstellt und zur Freigabe vorgelegt.
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Laufende Betreuung: Ab sofort erhalten Sie einen festen Ansprechpartner für alle Fragen.
Ihr nächster Schritt: Laden Sie den Leitfaden für Neukunden herunter. Die Checkliste enthält alle erforderlichen Unterlagen und hilft Ihnen, den Wechsel vorzubereiten.
PDF herunterladen: Leitfaden für Neukunden
2026er-Neuerungen, die das Outsourcing der Lohnabrechnung beeinflussen
Das Jahr 2026 bringt eine Reihe von Änderungen, die direkt in die monatliche Lohnabrechnung greifen. Ein externes Lohnbüro setzt diese Werte automatisch um, ohne dass interne HR-Teams selbst recherchieren müssen:
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Mindestlohn auf 13,90 EUR seit 01.01.2026. Damit verbunden ist die Minijob-Grenze von 603 EUR pro Monat. Die Arbeitgeber-Pauschalen für Minijobs liegen bei 15 Prozent Rentenversicherung und 13 Prozent Krankenversicherung. Aktuelle Werte sind bei der Minijob-Zentrale dokumentiert.
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Beitragsbemessungsgrenzen 2026. Die BBG in der Krankenversicherung liegt bei 69.750 EUR pro Jahr, in der Rentenversicherung (West und Ost angeglichen) bei 101.400 EUR. Daraus leiten sich die Höchstwerte für Krankengeld und Übergangsgeld ab. Die Deutsche Rentenversicherung veröffentlicht die aktuellen Werte jährlich.
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Aktivrente nach § 3 Nr. 21 EStG. Seit Jahresbeginn können arbeitende Rentner bis zu 2.000 EUR pro Monat steuerfrei hinzuverdienen. Das BMF-Schreiben vom 23.10.2025 regelt die praktische Umsetzung. Wer DATEV einsetzt, findet die Schritte in unserer Anleitung DATEV Aktivrente abrechnen. Rechtsgrundlage: § 3 EStG. Weitere Erläuterungen liefert das Bundesfinanzministerium.
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Sachbezugsfreigrenze 50 EUR pro Monat. Die Freigrenze wurde 2022 von 44 EUR auf 50 EUR angehoben und gilt weiterhin. Sachbezüge oberhalb der Grenze werden voll steuer- und sozialversicherungspflichtig; ein häufiger Stolperstein in der Eigenabrechnung.
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Datenschutz und ISO 27001:2022. Die DSGVO-konforme Verarbeitung personenbezogener Lohndaten verlangt nachvollziehbare technische und organisatorische Massnahmen. LohnDialog arbeitet nach ISO 27001:2022, dem aktuellen internationalen Standard für Informationssicherheits-Management. Hintergrund zu Schutzzielen und Standards beim Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik.
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DaBPV (Digitales Datenaustauschverfahren bei Personenangaben Versicherter). Seit 01.07.2025 übermittelt das Bundeszentralamt für Steuern Kinderdaten leiblicher Kinder automatisch an die Pflegekasse. Für leibliche Kinder ist daher kein Nachweis mehr erforderlich, für Adoptiv-, Stief- und Pflegekinder bleibt der Nachweis bestehen.
Ein externes Lohnbüro greift alle diese Änderungen über die Lohnsoftware und über Fachbereichs-Updates ab. Das interne HR-Team muss die Werte nicht selbst pflegen und reduziert das Risiko von Nachzahlungen oder Korrekturen.
Häufige Fragen zum Outsourcing der Lohnabrechnung
Wie lange dauert der Wechsel zu einem externen Lohnbüro?
Bei vollständigen Unterlagen kann die erste Abrechnung innerhalb einer Woche erfolgen. Die Dauer hängt davon ab, wie schnell alle erforderlichen Dokumente bereitgestellt werden und ob Rückfragen geklärt werden müssen.
Kann ich mitten im Jahr die Lohnabrechnung wechseln?
Ja, ein Wechsel ist jederzeit möglich. Das neue Lohnbüro übernimmt die Jahreslohnkonten und führt alle Daten nahtlos weiter. Die erforderliche Systemwechselmeldung an die Sozialversicherung wird automatisch erstellt.
Was kostet das Outsourcing der Lohnabrechnung?
Bei LohnDialog beginnen die Kosten bei 11,00 EUR pro Mitarbeiter und Monat (Easy Lohn). Das Corporate-Paket kostet 13,00 EUR, die Lohn Flat 16,00 EUR pro Mitarbeiter. Die Einrichtung ist kostenfrei. Mindestabrechnung: 3 Mitarbeiter.
Wer ist mein Ansprechpartner nach dem Wechsel?
Bei LohnDialog arbeiten Sie mit einem festen Ansprechpartner. Der zuständige Sachbearbeiter kennt Ihr Unternehmen und die Besonderheiten Ihrer Abrechnung. Bei Rückfragen steht immer dieselbe Person zur Verfügung.
Welche Unterlagen brauche ich für den Wechsel?
Benötigt werden: Firmenstammdaten mit Betriebsnummer, Berufsgenossenschaftsdaten, Personalstammblätter aller Mitarbeiter. Bei unterjährigem Wechsel zusätzlich: Jahreslohnkonten, letzte Abrechnungen und Beitragsnachweisübersichten.
Was passiert mit bestehenden bAV-Verträgen?
Bestehende Verträge zur betrieblichen Altersvorsorge werden vom neuen Dienstleister übernommen. Die Entgeltumwandlung läuft weiter, die Beiträge werden wie gewohnt an den Versicherer abgeführt. Die Vertragsdaten müssen bei der Übernahme mitgeteilt werden.
Wer haftet bei Fehlern in der Lohnabrechnung?
Der Dienstleister trägt die Verantwortung für die korrekte Umsetzung der Lohnabrechnung. Bei Fehlern steht das Lohnbüro in der Pflicht. Dies reduziert Ihr Risiko bei Betriebsprüfungen erheblich.
Wie werden Gesetzesänderungen berücksichtigt?
Ein spezialisiertes Lohnbüro verfolgt alle Änderungen im Lohnsteuer- und Sozialversicherungsrecht. Die Änderungen 2026 werden automatisch in der Abrechnung umgesetzt, ohne dass Sie selbst recherchieren müssen.
Checkliste: Unterlagen für den Wechsel
Firmendaten
☐ Firmenstammdaten (Name, Rechtsform, Anschrift, HR-Nummer)
☐ Steuernummer und USt-IdNr.
☐ Bankverbindung für Gehaltszahlungen
☐ Ansprechpartner mit Kontaktdaten
Sozialversicherung
☐ Betriebsnummer (achtstellig)
☐ Berufsgenossenschaft: Name, Mitgliedsnummer, Gefahrtarifstelle, PIN
Personal
☐ Personalstammblätter aller Mitarbeiter
☐ Arbeitsverträge mit Gehaltsvereinbarungen
☐ Sondervereinbarungen (Firmenwagen, bAV, VWL, Pfändungen)
Bei unterjährigem Wechsel zusätzlich
☐ Jahreslohnkonten des laufenden Jahres
☐ Lohnabrechnungen der letzten Monate
☐ Beitragsnachweisübersichten
☐ Unfallversicherungsjournale
Haben Sie Fragen zum Wechsel? Sprechen Sie mit unseren Experten. Wir begleiten Sie von der ersten Unterlagensammlung bis zur laufenden Abrechnung.
Bereit für den Wechsel?
In 30 Minuten klären wir gemeinsam, welches Paket zu Ihrem Unternehmen passt. Unverbindlich, ehrlich und ohne Vertriebs-Druck.
Isabel Kießling
Fachautorin für Lohn- und Gehaltsthemen, LohnDialog
Isabel Kießling schreibt bei LohnDialog über Lohn-, Gehalts- und HR-Themen. Schwerpunkt: praxisnahe Informationen für HR-Verantwortliche in mittelständischen Unternehmen, Steuerkanzleien und im öffentlichen Dienst.