Infografik Lohnabrechnung Handwerk 2026: SOKA-BAU Beitrag West 20,2%, Verpflegungsmehraufwand 14/28 EUR, Dreimonatsfrist für steuerfreie Auslöse.

Lohnabrechnung Handwerk: Besonderheiten für Maler, Elektriker und Co.

Die Lohnabrechnung im Handwerk unterscheidet sich erheblich von anderen Branchen. Besonders im Baugewerbe kommen mit der SOKA-BAU, dem Baulohn und branchenspezifischen Zuschlägen zusätzliche Anforderungen hinzu. Wer hier Fehler macht, riskiert Nachzahlungen und Probleme bei Betriebsprüfungen.

In diesem Leitfaden erfahren Sie, wie die Lohnabrechnung im Handwerk funktioniert, was bei der SOKA-BAU zu beachten ist und wie Sie typische Fehler vermeiden.

Besonderheiten der Lohnabrechnung im Handwerk

Das Handwerk umfasst über 130 verschiedene Berufe, von der Elektrotechnik über das Metallgewerbe bis hin zum Bau. Die Lohnabrechnung weist je nach Gewerk unterschiedliche Besonderheiten auf.

Vielfältige Arbeitszeitmodelle

Handwerksbetriebe arbeiten selten nach dem klassischen 9-to-5-Schema. Typisch sind:

  • Saisonale Schwankungen (besonders im Bau und Gartenbau)

  • Wechselnde Einsatzorte und Baustellen

  • Überstunden bei Termindruck

  • Bereitschaftsdienste für Notfälle (Sanitär, Elektro)

  • Wochenendarbeit bei dringenden Aufträgen

Diese Vielfalt erfordert flexible Arbeitszeitmodelle und eine präzise Zeiterfassung.

Unterschiedliche Vergütungsformen

Im Handwerk existieren verschiedene Vergütungsmodelle nebeneinander:

Stundenlohn: Die klassische Variante, besonders bei kleineren Betrieben. Der Mitarbeiter wird nach tatsächlich geleisteten Stunden bezahlt.

Monatliches Festgehalt: Zunehmend verbreitet, um Fachkräfte zu binden. Überstunden werden entweder ausgezahlt oder in ein Arbeitszeitkonto eingestellt.

Akkordlohn: In manchen Gewerken noch üblich, etwa bei Fliesenlegern oder Malern. Die Vergütung richtet sich nach der erbrachten Leistung (Quadratmeter, Stückzahl).

Prämienlohn: Kombination aus Grundlohn und leistungsabhängiger Prämie.

Für die Lohnabrechnung bedeutet das: Jedes Vergütungsmodell hat eigene Berechnungsregeln und muss korrekt abgebildet werden.

Tariflandschaft im Handwerk

Das Handwerk ist tariflich stark gegliedert. Wichtige Tarifverträge sind:

  • Bauhauptgewerbe (BRTV Bau)

  • Elektrohandwerk (TV Elektrohandwerk)

  • Metallhandwerk (verschiedene regionale Tarifverträge)

  • Sanitär-Heizung-Klima (SHK-Tarifvertrag)

  • Maler- und Lackiererhandwerk

  • Dachdeckerhandwerk

  • Tischlerhandwerk

Die Tarifbindung beeinflusst nicht nur die Grundvergütung, sondern auch Zuschläge, Urlaubsansprüche und Sonderzahlungen. In vielen Gewerken gelten zudem allgemeinverbindliche Tarifverträge, die auch für nicht-tarifgebundene Betriebe gelten.

Wechselnde Einsatzorte

Handwerker arbeiten häufig nicht im Betrieb, sondern auf Baustellen, bei Kunden oder auf Montage. Das hat Auswirkungen auf:

  • Fahrtzeiten und Fahrtkostenerstattung

  • Auslöse und Verpflegungsmehraufwand

  • Arbeitszeiterfassung an verschiedenen Orten

  • Zuständigkeit verschiedener Finanzämter bei überregionalen Einsätzen

Die korrekte Erfassung und Abrechnung dieser Posten ist ein häufiger Stolperstein in der Handwerks-Lohnabrechnung.

Was ist Baulohn?

Baulohn bezeichnet die spezielle Form der Lohnabrechnung im Baugewerbe. Sie unterscheidet sich durch zusätzliche Meldepflichten und Beiträge zur SOKA-BAU von der regulären Lohnabrechnung.

Was fällt unter Baulohn?

Unter den Baulohn fallen alle Beschäftigten im Bauhauptgewerbe, also:

  • Maurer und Betonbauer

  • Zimmerer

  • Straßenbauer

  • Tiefbauer

  • Dachdecker

  • Gerüstbauer

  • Stuckateure

  • Trockenbauer

  • Fliesen-, Platten- und Mosaikleger

  • Estrichleger

Nicht zum Bauhauptgewerbe zählen typischerweise: – Elektroinstallateure – Sanitär-Heizung-Klima-Betriebe – Maler und Lackierer (eigene Sozialkasse) – Schreiner und Tischler

Die Abgrenzung ist wichtig, da nur Betriebe des Bauhauptgewerbes SOKA-BAU-pflichtig sind.

Ist Baulohn ein Gehalt oder ein Stundenlohn?

Baulohn kann sowohl als Stundenlohn als auch als Monatslohn gezahlt werden. Die Bezeichnung “Baulohn” bezieht sich nicht auf die Vergütungsform, sondern auf die branchenspezifischen Besonderheiten der Abrechnung.

Stundenlohn im Bau: Die Mehrheit der gewerblichen Arbeitnehmer im Baugewerbe wird nach Stunden bezahlt. Der Mindestlohn für ungelernte Bauarbeiter liegt 2026 bei 13,90 EUR (allgemeiner Mindestlohn). Für Facharbeiter gilt in vielen Regionen ein höherer Tariflohn.

Monatslohn im Bau: Meister, Poliere und kaufmännische Angestellte erhalten meist ein Festgehalt. Auch bei Stundenlöhnern wird die Vergütung monatlich abgerechnet und ausgezahlt.

Wie wird der Baulohn berechnet?

Die Baulohnabrechnung umfasst mehrere Komponenten:

  1. Grundlohn: Stundenlohn multipliziert mit geleisteten Stunden oder Monatsfestgehalt

  2. Zuschläge: Für Überstunden, Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit

  3. Erschwerniszulagen: Für besondere Arbeitsbedingungen (Höhe, Schmutz, Kälte)

  4. Auslöse/Verpflegungsmehraufwand: Bei auswärtigen Baustellen

  5. Fahrtkosten: Erstattung oder Pauschale

  6. SOKA-BAU-Beiträge: Arbeitgeberanteil wird einbehalten und abgeführt

Die Berechnung erfordert spezielle Kenntnisse der Bautarifverträge und der SOKA-BAU-Vorschriften.

SOKA-BAU: Die Sozialkasse Bau erklärt

Die SOKA-BAU ist die gemeinsame Einrichtung der Tarifvertragsparteien des Baugewerbes. Sie verwaltet die Urlaubskasse und die Zusatzversorgung für Bauarbeiter.

Was ist die Sozialkasse Bau?

Die SOKA-BAU besteht aus zwei Einrichtungen:

ULAK (Urlaubs- und Lohnausgleichskasse): Verwaltet die Urlaubsansprüche der gewerblichen Arbeitnehmer. Da Bauarbeiter häufig den Arbeitgeber wechseln, werden die Urlaubsansprüche zentral gesammelt.

ZVK (Zusatzversorgungskasse): Verwaltet die betriebliche Altersvorsorge der Bauarbeiter.

Was ist Arbeitnehmer Sozialkasse Bau?

Der Begriff bezieht sich auf die Leistungen, die Arbeitnehmer aus der SOKA-BAU erhalten:

  • Urlaubsvergütung: Wird aus der Urlaubskasse gezahlt, auch wenn der Arbeitnehmer den Betrieb gewechselt hat

  • Zusatzrente: Betriebliche Altersvorsorge aus der ZVK

  • Berufsbildungsleistungen: Förderung der Ausbildung im Baugewerbe

Wann ist man SOKA-BAU-pflichtig?

Grundsätzlich sind alle Betriebe des Bauhauptgewerbes SOKA-BAU-pflichtig. Die Beitragspflicht greift, wenn:

  • Der Betrieb überwiegend baugewerbliche Tätigkeiten ausführt

  • Gewerbliche Arbeitnehmer beschäftigt werden

  • Der Betrieb seinen Sitz in Deutschland hat

Ausnahmen:

  • Soloselbstständige ohne Arbeitnehmer sind seit 2022 befreit

  • Betriebe, die weniger als 50% baugewerbliche Tätigkeiten ausführen

  • Reine Planungsbüros ohne gewerbliche Arbeitnehmer

Die Abgrenzung ist oft strittig. Im Zweifel prüft SOKA-BAU selbst, ob ein Betrieb beitragspflichtig ist.

SOKA-BAU Beiträge 2026

Die Beitragssätze unterscheiden sich nach Tarifgebiet und Beschäftigtengruppe:

Westdeutschland (ohne Berlin):

Beschäftigtengruppe

Beitragssatz

Gewerbliche Arbeitnehmer

20,2% des Bruttolohns

Kaufmännische Angestellte

63 EUR/Monat

Auszubildende

Reduzierte Sätze

Berlin (West):

Beschäftigtengruppe

Beitragssatz

Gewerbliche Arbeitnehmer

25,75% des Bruttolohns

Ostdeutschland:

Die Beitragssätze in Ostdeutschland sind teilweise abweichend und werden jährlich angepasst.

Aufschlüsselung der SOKA-BAU Beiträge

Der Gesamtbeitrag setzt sich zusammen aus:

  • Urlaubskasse (ULAK): ca. 14,5% des Bruttolohns

  • Zusatzversorgung (ZVK): ca. 4,2% des Bruttolohns

  • Berufsbildung: ca. 2,1% des Bruttolohns

Der Arbeitgeber trägt die Beiträge vollständig. Sie werden auf Basis der monatlichen Bruttolohnsumme berechnet und an die SOKA-BAU abgeführt.

Meldepflichten an die SOKA-BAU

Arbeitgeber müssen monatlich melden:

  • Beschäftigte gewerbliche Arbeitnehmer

  • Bruttolohnsumme

  • Urlaubstage und Urlaubsvergütung

  • Ein- und Austritte

Wichtig: Ab 1. Januar 2027 müssen die Meldungen mittels Datenübertragung aus systemgeprüften Programmen erfolgen. Manuelle Meldungen sind dann nicht mehr zulässig.

Auslöse und Verpflegungsmehraufwand im Handwerk

Bei Arbeit auf auswärtigen Baustellen haben Handwerker Anspruch auf Erstattung der Mehrkosten für Verpflegung und gegebenenfalls Übernachtung.

Verpflegungsmehraufwand 2026

Die steuerfreien Pauschalen für Verpflegungsmehraufwand betragen 2026:

Abwesenheit

Pauschale

8 bis 24 Stunden

14 EUR

Mehr als 24 Stunden

28 EUR

An- und Abreisetag

14 EUR

Beispiel: Ein Maurer arbeitet von Montag bis Freitag auf einer auswärtigen Baustelle und übernachtet dort. – Montag (Anreisetag): 14 EUR – Dienstag bis Donnerstag: je 28 EUR = 84 EUR – Freitag (Abreisetag): 14 EUR – Gesamt: 112 EUR steuerfrei

Übernachtungspauschale

Die steuerfreie Übernachtungspauschale im Inland beträgt 2026 unverändert 20 EUR pro Nacht. Sie gilt, wenn der Arbeitgeber keine Unterkunft stellt.

Stellt der Arbeitgeber eine Unterkunft (z.B. Baucontainer, Pension), entfällt die Pauschale. Die tatsächlichen Kosten der Unterkunft sind dann als Betriebsausgabe absetzbar.

Kürzung bei Mahlzeitengestellung

Stellt der Arbeitgeber Mahlzeiten, werden die Pauschalen gekürzt:

Mahlzeit

Kürzung

Frühstück

5,60 EUR (20% von 28 EUR)

Mittagessen

11,20 EUR (40% von 28 EUR)

Abendessen

11,20 EUR (40% von 28 EUR)

Dreimonatsfrist beachten

Der Verpflegungsmehraufwand kann nur für die ersten drei Monate einer auswärtigen Tätigkeit am selben Ort steuerfrei gezahlt werden. Danach gilt die Baustelle als regelmäßige Arbeitsstätte.

Unterbrechung: Eine Unterbrechung von mindestens vier Wochen (z.B. durch Arbeit im Betrieb oder an einem anderen Ort) setzt die Dreimonatsfrist zurück.

Fahrtkosten im Handwerk

Für Fahrten zu wechselnden Einsatzorten gelten besondere Regeln:

Erste Tätigkeitsstätte: Ist der Betrieb die erste Tätigkeitsstätte, gelten für Fahrten dorthin nur die üblichen Pendlerpauschalen (0,30 EUR/km für die ersten 20 km, danach 0,38 EUR/km).

Wechselnde Einsatzorte: Bei Fahrten direkt zu Baustellen oder Kunden können die tatsächlichen Kosten oder 0,30 EUR/km für jeden gefahrenen Kilometer erstattet werden.

Dienstfahrzeuge: Stellt der Arbeitgeber ein Fahrzeug für Fahrten zu Einsatzorten, entfällt die Fahrtkostenerstattung. Der geldwerte Vorteil für private Nutzung muss gegebenenfalls versteuert werden.

Zuschläge im Handwerk

Neben dem Grundlohn fallen im Handwerk verschiedene Zuschläge an, die in der Lohnabrechnung korrekt erfasst werden müssen.

Überstundenzuschläge

Die Zuschlagssätze für Überstunden sind tariflich geregelt. Übliche Sätze im Baugewerbe:

Überstundenart

Zuschlag

Erste Überstunde

25%

Ab der 3. Überstunde

25%

Samstagsarbeit

25% bis 50%

Die genauen Sätze hängen vom anwendbaren Tarifvertrag ab.

Erschwerniszulagen

Für besondere Arbeitsbedingungen werden Erschwerniszulagen gezahlt:

Höhenzulage: Für Arbeit in größeren Höhen (z.B. Gerüstbau, Dachdeckerarbeiten)

Schmutzzulage: Für besonders schmutzige Arbeiten (z.B. Kanalarbeiten, Abbruch)

Kältezulage: Für Arbeit bei niedrigen Temperaturen

Gefahrenzulage: Für gefährliche Arbeiten (z.B. Sprengarbeiten, Arbeiten an Hochspannungsleitungen)

Die Höhe der Zulagen ist tariflich geregelt oder wird betrieblich vereinbart.

Nacht-, Sonn- und Feiertagszuschläge

Im Baugewerbe sind Nacht- und Wochenendarbeit seltener als in anderen Branchen, kommen aber vor:

Zuschlagsart

Typischer Satz

Steuerfrei bis

Nachtarbeit (20 bis 6 Uhr)

25%

25%

Sonntagsarbeit

50%

50%

Feiertagsarbeit

100% bis 150%

125%

Die Steuerfreiheit setzt voraus, dass die Zuschläge neben dem Grundlohn gezahlt werden und der Grundlohn 50 EUR/Stunde nicht übersteigt.

Saison-Kurzarbeitergeld im Baugewerbe

Das Baugewerbe unterliegt starken saisonalen Schwankungen. In der Schlechtwetterzeit (Dezember bis März) können Baubetriebe Saison-Kurzarbeitergeld beantragen.

Voraussetzungen

  • Betrieb gehört zum Baugewerbe

  • Arbeitsausfall ist witterungsbedingt oder durch Auftragsmangel in der Schlechtwetterzeit verursacht

  • Arbeitszeitkonten sind soweit wie möglich abgebaut

Berechnung

Das Saison-Kurzarbeitergeld beträgt 60% (mit Kind: 67%) des ausgefallenen Nettoentgelts. Es wird von der Bundesagentur für Arbeit gezahlt.

Ergänzungsleistungen

Zusätzlich zum Saison-Kurzarbeitergeld können aus der SOKA-BAU Ergänzungsleistungen gezahlt werden:

  • Zuschuss-Wintergeld: 2,50 EUR pro ausgefallener Arbeitsstunde

  • Mehraufwands-Wintergeld: Für tatsächlich geleistete Arbeit in der Schlechtwetterzeit

Arbeitszeitkonten im Handwerk

Arbeitszeitkonten sind im Handwerk weit verbreitet und helfen, saisonale Schwankungen auszugleichen. Sie sind auch Voraussetzung für den Bezug von Saison-Kurzarbeitergeld.

Funktionsweise

Auf dem Arbeitszeitkonto werden Plus- und Minusstunden gesammelt:

  • Plusstunden: Entstehen in arbeitsreichen Zeiten durch Mehrarbeit

  • Minusstunden: Entstehen in auftragsschwachen Zeiten durch weniger Arbeit

Am Jahresende oder bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses erfolgt der Ausgleich.

Grenzen des Arbeitszeitkontos

Die Tarifverträge setzen Grenzen für Arbeitszeitkonten:

Grenze

Baugewerbe (West)

Maximale Plusstunden

150 Stunden

Maximale Minusstunden

30 Stunden

Ausgleichszeitraum

12 Monate

Werden die Grenzen überschritten, müssen Plusstunden ausgezahlt oder Minusstunden als Vorschuss behandelt werden.

Arbeitszeitkonto und Lohnabrechnung

Das Arbeitszeitkonto muss in der Lohnabrechnung korrekt geführt werden:

  • Monatliche Dokumentation der Ist-Arbeitszeit und Soll-Arbeitszeit

  • Ausweis des aktuellen Kontostands auf der Lohnabrechnung

  • Bewertung der Stunden mit dem aktuellen Stundenlohn

  • Bei Tariferhöhungen: Neubewertung des Guthabens

Insolvenzsicherung

Arbeitszeitguthaben müssen gegen Insolvenz des Arbeitgebers abgesichert werden. Im Baugewerbe übernimmt die SOKA-BAU diese Funktion für die Urlaubsansprüche. Für Arbeitszeitguthaben sind zusätzliche Sicherungen erforderlich (z.B. Bankbürgschaft, Treuhandkonto).

Subunternehmer und Scheinselbstständigkeit

Im Handwerk ist der Einsatz von Subunternehmern verbreitet. Die korrekte Abgrenzung zur Scheinselbstständigkeit ist für die Lohnabrechnung entscheidend.

Wann liegt Scheinselbstständigkeit vor?

Scheinselbstständigkeit liegt vor, wenn ein vermeintlich Selbstständiger tatsächlich wie ein Arbeitnehmer tätig ist. Indizien sind:

  • Weisungsgebundenheit hinsichtlich Zeit, Ort und Inhalt der Arbeit

  • Eingliederung in die betriebliche Organisation

  • Keine eigenen Arbeitnehmer oder nennenswerte Betriebsmittel

  • Nur ein Auftraggeber über längere Zeit

  • Arbeit wird auch von angestellten Mitarbeitern ausgeführt

Konsequenzen der Scheinselbstständigkeit

Wird Scheinselbstständigkeit festgestellt, hat das erhebliche Folgen:

Für den Auftraggeber: – Nachzahlung von Sozialversicherungsbeiträgen für bis zu vier Jahre (bei Vorsatz: 30 Jahre) – Nachzahlung von Lohnsteuer – Ordnungswidrigkeiten- oder Strafverfahren möglich

Für den Scheinselbstständigen: – Rückwirkende Einstufung als Arbeitnehmer – Ansprüche auf Urlaub, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall etc.

Prüfung durch die DRV

Die Deutsche Rentenversicherung führt regelmäßig Betriebsprüfungen durch und achtet besonders auf:

  • Rechnungen von Ein-Personen-Unternehmen

  • Dauerhafte Beauftragung derselben Subunternehmer

  • Fehlende eigene Betriebsmittel des Subunternehmers

Statusfeststellungsverfahren

Bei Zweifeln kann ein Statusfeststellungsverfahren bei der DRV Clearingstelle beantragt werden. Die Entscheidung ist für alle Sozialversicherungsträger bindend.

Empfehlung: Vor dem Einsatz von Solo-Selbstständigen oder kleinen Subunternehmern sollte die Vertragsgestaltung sorgfältig geprüft werden.

Auszubildende im Handwerk

Die Ausbildung spielt im Handwerk eine zentrale Rolle. Die Lohnabrechnung von Auszubildenden weist einige Besonderheiten auf.

Ausbildungsvergütung 2026

Die Mindestausbildungsvergütung beträgt 2026:

Ausbildungsjahr

Mindestvergütung

1. Jahr

ca. 680 EUR/Monat

2. Jahr

ca. 805 EUR/Monat

3. Jahr

ca. 920 EUR/Monat

4. Jahr

ca. 970 EUR/Monat

Tarifgebundene Betriebe zahlen oft höhere Vergütungen. Im Baugewerbe liegt die Ausbildungsvergütung im ersten Jahr bei etwa 935 EUR (West) bzw. 920 EUR (Ost).

Besonderheiten bei Azubis im Baugewerbe

  • Auszubildende sind bei der SOKA-BAU zu melden

  • Reduzierte Beitragssätze zur SOKA-BAU

  • Überbetriebliche Ausbildung in Lehrbauhöfen (Kosten trägt die SOKA-BAU)

  • Fahrt- und Unterkunftskosten für überbetriebliche Ausbildung

Berufsschulzeiten

Berufsschulzeiten gelten als Arbeitszeit und sind zu vergüten. Bei Blockunterricht mit auswärtiger Unterbringung können Verpflegungs- und Übernachtungskosten erstattet werden.

Minijobs im Handwerk

Auch im Handwerk werden Minijobber beschäftigt, etwa für Bürotätigkeiten, Reinigung oder einfache Hilfstätigkeiten.

Minijob-Grenze 2026

Die Minijob-Grenze beträgt 2026 603 EUR pro Monat. Bei einem Mindestlohn von 13,90 EUR ergibt sich eine maximale Arbeitszeit von etwa 43 Stunden pro Monat.

Besonderheiten im Baugewerbe

Minijobber im Bauhauptgewerbe unterliegen grundsätzlich auch der SOKA-BAU-Pflicht. Die Beiträge werden auf Basis des tatsächlichen Verdienstes berechnet.

Ausnahme: Geringfügig Beschäftigte, die nur kurzfristig oder ausschließlich im Büro arbeiten, können von der SOKA-BAU ausgenommen sein.

Typische Fehler bei der Handwerks-Lohnabrechnung

Aus unserer Erfahrung sind dies die häufigsten Fehlerquellen:

Fehler 1: Falsche SOKA-BAU-Einordnung

Betriebe rechnen nicht mit SOKA-BAU ab, obwohl sie beitragspflichtig sind, oder umgekehrt.

Lösung: Bei Zweifeln die Tätigkeit prüfen lassen. SOKA-BAU bietet eine kostenlose Statusfeststellung an.

Fehler 2: Dreimonatsfrist nicht beachtet

Verpflegungsmehraufwand wird über drei Monate hinaus steuerfrei gezahlt.

Lösung: Baustellen-Einsätze dokumentieren und Frist überwachen.

Fehler 3: Fahrtkosten falsch abgerechnet

Fahrten zur Baustelle werden wie Dienstreisen behandelt, obwohl die Baustelle zur ersten Tätigkeitsstätte geworden ist.

Lösung: Einsatzorte und -dauern dokumentieren, erste Tätigkeitsstätte korrekt bestimmen.

Fehler 4: Zuschläge ohne Zeitnachweis

Überstunden- oder Erschwerniszuschläge werden pauschal gezahlt, ohne Nachweis der tatsächlichen Arbeitszeiten oder Bedingungen.

Lösung: Zeiterfassung einführen, Erschwernisse dokumentieren.

Fehler 5: SOKA-BAU-Meldungen verspätet

Monatliche Meldungen werden nicht fristgerecht eingereicht.

Lösung: Automatisierte Meldung aus der Lohnabrechnungssoftware einrichten.

Betriebsprüfungen im Handwerk

Handwerksbetriebe werden regelmäßig von der Deutschen Rentenversicherung, den Finanzämtern und der SOKA-BAU geprüft.

Was Prüfer besonders beachten

SOKA-BAU-Prüfungen: – Vollständigkeit der Meldungen – Korrekte Eingruppierung aller Beschäftigten – Übereinstimmung mit den Lohnabrechnungen

Finanzamt: – Steuerfreie Zuschläge und deren Dokumentation – Verpflegungsmehraufwand und Dreimonatsfrist – Fahrtkostenerstattungen

Rentenversicherung: – Korrekte Sozialversicherungsmeldungen – Abgrenzung zu Scheinselbstständigkeit (Subunternehmer)

Häufige Prüfungsfeststellungen

  • Nachzahlungen an SOKA-BAU wegen falscher Eingruppierung

  • Nachversteuerung von Verpflegungsmehraufwand nach Ablauf der Dreimonatsfrist

  • Sozialversicherungsnachzahlungen für Scheinselbstständige

Was ändert sich 2026 im Handwerk?

Mindestlohn-Erhöhung

Der allgemeine Mindestlohn beträgt seit 1. Januar 2026 13,90 EUR. Für Branchen mit höheren Branchenmindestlöhnen (z.B. Elektrohandwerk, Gebäudereinigung) gelten die jeweiligen Tarifverträge.

Digitale Meldepflichten

Ab 1. Januar 2027 müssen SOKA-BAU-Meldungen digital aus systemgeprüften Programmen erfolgen. Betriebe sollten ihre Software rechtzeitig umstellen.

Elektronische Arbeitszeiterfassung

Die Pflicht zur elektronischen Arbeitszeiterfassung wird auch im Handwerk konkreter. Besonders bei wechselnden Einsatzorten sind mobile Lösungen gefragt.

Häufige Fragen zur Lohnabrechnung im Handwerk

Wie setzt sich Handwerkerlohn zusammen?

Der Handwerkerlohn setzt sich typischerweise zusammen aus:

  • Grundlohn (Stunden- oder Monatslohn)

  • Überstundenzuschläge

  • Erschwerniszulagen (Höhe, Schmutz, Kälte)

  • Verpflegungsmehraufwand bei auswärtigen Einsätzen

  • Fahrtkostenerstattung

  • Vermögenswirksame Leistungen

  • Sonderzahlungen (Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld)

Die genaue Zusammensetzung hängt vom Tarifvertrag und den betrieblichen Vereinbarungen ab.

Wer rechnet den Baulohn ab?

Den Baulohn kann abrechnen:

  • Die interne Lohnbuchhaltung (bei entsprechender Expertise)

  • Ein spezialisierter Lohnbuchhaltungsdienstleister

  • Der Steuerberater

Aufgrund der Komplexität mit SOKA-BAU, Auslöse und branchenspezifischen Regelungen empfiehlt sich ein Dienstleister mit Baulohn-Erfahrung.

Was kostet ein Handwerker pro Stunde 2026?

Die Stundenkosten für den Arbeitgeber liegen deutlich über dem Stundenlohn des Mitarbeiters:

Position

Beispiel

Bruttostundenlohn

20,00 EUR

Arbeitgeberanteil Sozialversicherung (ca. 20%)

4,00 EUR

SOKA-BAU-Beitrag (ca. 21%)

4,20 EUR

Urlaub, Feiertage, Krankheit (ca. 25%)

5,00 EUR

Gesamtkosten pro Arbeitsstunde

ca. 33,20 EUR

Hinzu kommen Gemeinkosten (Werkzeug, Fahrzeug, Verwaltung) und Gewinn, sodass der Endkundenpreis deutlich höher liegt.

Was darf ein Handwerker abrechnen?

Gegenüber dem Kunden darf der Handwerker abrechnen:

  • Lohnkosten (inkl. Lohnnebenkosten)

  • Materialkosten

  • Fahrtkosten

  • Maschinenkosten

  • Gemeinkosten

  • Gewinn

Die Abrechnung gegenüber dem Kunden ist von der internen Lohnabrechnung zu unterscheiden.

Lohnabrechnung im Handwerk auslagern

Die Komplexität der Handwerks-Lohnabrechnung, besonders im Baulohn, führt viele Betriebe zur Auslagerung.

Vorteile eines spezialisierten Dienstleisters

  • Branchenexpertise: Kenntnis der SOKA-BAU-Vorschriften und Bautarifverträge

  • Aktualität: Automatische Umsetzung von Gesetzesänderungen

  • Prüfungssicherheit: Korrekte Meldungen und Dokumentation

  • Zeitersparnis: Meister und Geschäftsführer können sich auf das Kerngeschäft konzentrieren

  • Skalierbarkeit: Flexible Anpassung bei saisonalen Schwankungen

Wann lohnt sich die Auslagerung?

Ein spezialisierter Dienstleister lohnt sich besonders, wenn:

  • Sie im Bauhauptgewerbe tätig sind (SOKA-BAU-Pflicht)

  • Sie mehr als 10 Mitarbeiter beschäftigen

  • Sie häufig auf auswärtigen Baustellen arbeiten

  • Ihre Lohnabrechnung regelmäßig Fehler produziert

  • Sie bei Prüfungen Nachzahlungen hatten

Fazit: Handwerks-Lohnabrechnung erfordert Spezialwissen

Die Lohnabrechnung im Handwerk ist anspruchsvoll. SOKA-BAU-Beiträge, Auslöse, Fahrtkosten und branchenspezifische Zuschläge erfordern fundiertes Fachwissen.

Die wichtigsten Punkte:

  • SOKA-BAU-Pflicht prüfen und Beiträge korrekt abführen

  • Verpflegungsmehraufwand nur drei Monate steuerfrei

  • Fahrtkosten je nach Einsatzort unterschiedlich behandeln

  • Zuschläge dokumentieren und korrekt abrechnen

  • Digitale Meldepflichten ab 2027 vorbereiten

Mit den richtigen Prozessen, einer guten Zeiterfassung und gegebenenfalls einem spezialisierten Dienstleister lassen sich die Herausforderungen meistern.


Über LohnDialog: Seit über 35 Jahren unterstützt LohnDialog Unternehmen bei der Lohn- und Gehaltsabrechnung, auch mit Branchenexpertise für das Handwerk und den Baulohn. Wir kennen die Besonderheiten von SOKA-BAU, Auslöse und branchenspezifischen Tarifverträgen. Erfahren Sie mehr über unsere Leistungen oder fordern Sie ein unverbindliches Angebot an.

Bild von Isabel Kießling
Isabel Kießling

Fachautorin für Lohn- und Gehaltsthemen mit Fokus auf praxisnahe Informationen rund um die Entgeltabrechnung.