Grafik zur SOKA-BAU-Meldepflicht ab 2027 mit zertifiziertem Baulohn-Programm, GKV-Kommunikationsserver und Stichtag 1. Januar 2027

SOKA-BAU ab 01.01.2027: Meldung nur noch aus zertifiziertem Baulohn-Programm

Sie führen einen Baubetrieb und geben die Meldung an die Sozialkasse jeden Monat so ab, wie Sie es seit Jahren tun: Zahlen aus der Lohnabrechnung in eine Liste, Datei oder Ausdruck raus, erledigt. Dann sagt Ihnen Ihr Steuerberater, dass für die SOKA-BAU Meldung 2027 neue Regeln greifen, und Sie wissen nicht, ob Ihr bisheriger Weg danach noch funktioniert.

Es ändert sich der Übertragungsweg. Ab Januar 2027 sind Meldungen nur noch aus einem Baulohn-Programm möglich, das von SOKA-BAU und der Informationstechnischen Servicestelle der Gesetzlichen Krankenversicherung (ITSG) zertifiziert ist. Die Übermittlung läuft dann über den Meldungskanal der Sozialversicherung, den GKV-Kommunikationsserver.

Dieser Artikel beantwortet vier Fragen: Was ändert sich genau? Sind Sie betroffen? Wie sieht der neue Meldeweg aus? Und was passiert, wenn Sie bis zum Stichtag nichts umstellen?

Was sich bei der SOKA-BAU Meldung zum 1. Januar 2027 ändert

SOKA-BAU beschreibt die Umstellung auf der eigenen Verfahrensseite. Ab Januar 2027 sind Meldungen nur noch aus einem Baulohn-Programm möglich, das von SOKA-BAU und der ITSG zertifiziert ist, und die Übermittlung erfolgt über den Meldungskanal der Sozialversicherung, den GKV-Kommunikationsserver. Nachlesen können Sie das beim Meldeverfahren gemeinsamer Einrichtungen bei SOKA-BAU.

Das Verfahren trägt einen eigenen Namen: Meldeverfahren gemeinsamer Einrichtungen (MGE). Es ist kein Entwurf und kein Diskussionspapier. Die Grundsätze, die das Verfahren regeln, wurden vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales am 08.07.2024 genehmigt.

In der Praxis fällt damit der manuelle Weg weg. Manuelle Meldungen auf Papier oder per formloser E-Mail sind ab dem 01.01.2027 nicht mehr zulässig.

Der rechtliche Rahmen für das Sozialkassenverfahren am Bau ist das Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG). Die Meldepflicht ergibt sich daraus bereits heute. Ab 2027 ändert sich die Form, in der Sie ihr nachkommen.

Was sich nicht ändert, sind die Beiträge. Die Sätze und ihre Zusammensetzung gelten unabhängig vom Meldeweg und stehen im Überblick zu den aktuellen SOKA-BAU Beitragssätzen. Wenn Sie zuerst die Grundlagen brauchen, also was zur Baulohnabrechnung zählt, fangen Sie dort an und kommen Sie danach hierher zurück.

Sind Sie von der SOKA-BAU Meldung 2027 betroffen?

Betroffen ist grundsätzlich jeder Betrieb, der SOKA-BAU-Meldungen abgibt. Die Neuerung greift beim Übertragungsweg und lässt den Kreis der Meldepflichtigen unberührt. Ob Sie drei gewerbliche Arbeitnehmer abrechnen oder dreihundert, spielt dafür keine Rolle.

Besonders trifft die Umstellung Betriebe, die heute noch manuell melden. Dazu zählt die Excel-Liste, die per E-Mail rausgeht, genauso wie der Ausdruck auf Papier. Beide Wege enden am 01.01.2027.

Betriebe, die ihre Meldedaten heute schon aus einem Baulohn-Programm heraus übermitteln, etwa über die eXtra-Schnittstelle ihres Rechenzentrums, haben den kürzeren Weg vor sich. Für sie bleibt die Frage, ob dieses Programm für das MGE-Verfahren zertifiziert ist und ab Januar 2027 über den GKV-Kommunikationsserver meldet. Lassen Sie sich das vom Anbieter bestätigen.

Klären Sie früh, wer die Umstellung tatsächlich in der Hand hat: Ihr Betrieb, Ihr Steuerbüro oder Ihr Abrechnungsdienstleister. Solange diese Frage offen ist, bewegt sich erfahrungsgemäß gar nichts, weil jede Seite annimmt, die andere kümmere sich darum.

Woran erkennen Sie, dass Handlungsbedarf besteht?

Vier Fragen reichen für eine erste Einordnung:

  • Wie melden Sie heute an die Sozialkasse: aus einem Lohnprogramm heraus, über den Arbeitgeber-Onlineservice oder manuell?
  • Ist das Programm, mit dem Sie abrechnen, von SOKA-BAU und der ITSG zertifiziert?
  • Kommt Ihre Meldung heute aus einem Baulohn-Programm heraus, und wird dieses Programm bis Januar 2027 zertifiziert sein?
  • Wer in Ihrem Betrieb ist für die monatliche Meldung zuständig, und wer kennt den technischen Weg dahinter?

Wenn Sie bei einer dieser Fragen ins Grübeln kommen, ist das bereits das Ergebnis. Sie haben Klärungsbedarf, und zwar vor dem Jahreswechsel. Die aktuell gültigen Wege beschreibt SOKA-BAU auf der Seite Meldung abgeben. Dort stehen der Upload der Meldedaten über den Arbeitgeber-Onlineservice und der Datentransfer der Meldedaten durch Rechenzentren über die eXtra-Schnittstelle.

Was ein zertifiziertes Baulohn-Programm ausmacht

Zertifiziert wird nicht von einer Stelle allein. Die Zertifizierung erfolgt gemeinsam durch SOKA-BAU und die ITSG. Ein zertifiziertes Baulohn-Programm ist damit ein Programm, das beide Stellen für dieses Meldeverfahren freigegeben haben.

Die gesicherten Eckpunkte des Verfahrens im Überblick:

Merkmal Was gilt
Verfahrensname Meldeverfahren gemeinsamer Einrichtungen (MGE)
Zertifizierung gemeinsam durch SOKA-BAU und die ITSG
Übertragungsweg Meldungskanal der Sozialversicherung (GKV-Kommunikationsserver)
Pflicht ab Januar 2027
Rechtsstand Grundsätze am 08.07.2024 vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales genehmigt

Weitere Detailkriterien zur Zertifizierung nennt die Verfahrensseite von SOKA-BAU nicht. Verlassen Sie sich deshalb nicht auf Vermutungen, auf ein vermeintliches Siegel oder auf die Aussage eines Vertriebsmitarbeiters am Telefon. Fragen Sie Ihren Programmanbieter direkt, ob sein Produkt für das MGE-Verfahren zertifiziert ist, und lassen Sie sich die Antwort schriftlich geben.

Ein Beispiel aus unserer eigenen Praxis, damit die Grenze zwischen Software und Fachwissen sichtbar wird. LohnDialog arbeitet mit ADDISON SBS Lohn als technischer Basis. ADDISON SBS Lohn ist ein allgemeines Lohnprogramm ohne eigenes SOKA-BAU-Modul, und eine automatische Winterbau-Abwicklung bringt es ebenfalls nicht mit. Die fachliche Baulohn-Kompetenz kommt deshalb von den Menschen, die damit arbeiten.

Diese Unterscheidung lohnt sich auch für Ihre eigene Entscheidung. Ein Programm zu kaufen ist der einfachere Teil. Der schwierigere Teil ist die fachliche Einrichtung: Tarifgruppen, Meldedaten, Monatsrhythmus, Korrekturen.

Drei Fragen genügen für das Gespräch mit Ihrem Anbieter:

  • Ist das Produkt für das Meldeverfahren gemeinsamer Einrichtungen von SOKA-BAU und der ITSG zertifiziert?
  • Erfolgt die Übermittlung an SOKA-BAU aus dem Programm heraus über den GKV-Kommunikationsserver?
  • Bis wann steht die Funktion bei Ihnen im Betrieb bereit, und was müssen wir dafür vorbereiten?

Notieren Sie sich die Antworten mit Datum und Namen. Wenn im Dezember etwas offen bleibt, haben Sie damit eine Grundlage für die Nachfrage und verlieren keine Zeit mit der Rekonstruktion alter Telefonate.

Der Weg der SOKA-BAU Meldung über den GKV-Kommunikationsserver

Was der GKV-Kommunikationsserver ist

Der GKV-Kommunikationsserver ist der Meldungskanal der Sozialversicherung. Ab Januar 2027 läuft die Meldung an SOKA-BAU über diesen Kanal.

Technisch müssen Sie dafür nichts konstruieren. Den Anschluss bringt das zertifizierte Baulohn-Programm mit, aus dem die Meldung erzeugt wird. Ihre Aufgabe ist es, sicherzustellen, dass Sie ein solches Programm einsetzen und dass die Daten darin korrekt gepflegt sind.

So läuft die Meldung heute

Heute laufen die Meldedaten über den Arbeitgeber-Onlineservice von SOKA-BAU oder über die eXtra-Schnittstelle eines Rechenzentrums. Beide Wege gelten bis zum Stichtag. Die Grundlagen des heutigen Verfahrens, von der Fälligkeit bis zur Korrekturmeldung, stehen im Überblick zur SOKA-BAU Meldung.

Der Ablauf in vier Schritten

So sieht die Meldung ab Januar 2027 aus, wenn sie aus einem zertifizierten Programm kommt:

  1. Sie rechnen die Entgelte für den Monat im Baulohn-Programm ab.
  2. Das Programm erzeugt daraus die Meldedaten für den Meldemonat.
  3. Die Übermittlung an SOKA-BAU läuft über den GKV-Kommunikationsserver.
  4. Sie halten die Meldefrist ein und korrigieren Fehler über eine Korrekturmeldung.

Was daneben wegfällt, ist der improvisierte Weg, der bislang aus Postversand, Dateianhang in einer formlosen E-Mail oder einer von Hand übertragenen Liste bestand.

Der Aufwand bei einer Umstellung steckt meist in den Daten davor. Jeder gewerbliche Arbeitnehmer braucht die richtige Zuordnung. Die Stammdaten müssen vollständig sein, und die Zahlen aus dem laufenden Jahr sollten zu dem passen, was Sie bisher gemeldet haben. Wenn Sie diese Aufräumarbeit erst im Januar beginnen, arbeiten Sie unter Zeitdruck.

Was ohne zertifiziertes Programm ab 2027 passiert

Ab dem 01.01.2027 ist die manuelle Meldung kein zulässiger Weg mehr. Eine Meldung, die Sie weiterhin auf Papier oder per formloser E-Mail abgeben, ist damit nicht mehr formgerecht, egal wie sauber die Zahlen darin sind. Maßgeblich ist dafür das Meldeverfahren gemeinsamer Einrichtungen, das SOKA-BAU selbst beschreibt.

Konkrete Bußgeld- oder Sanktionshöhen nennen wir hier bewusst nicht, weil uns dafür keine belastbare Quelle vorliegt. Das praktische Risiko ist auch ohne Zahlenwerk greifbar, denn wenn der Meldeweg am Stichtag nicht steht, entstehen Rückfragen und Verzug in der Bearbeitung. Beides kostet Zeit an einer Stelle, an der Sie im Januar ohnehin keine haben.

Die SOKA-BAU Meldung 2027 verlangt damit eine Entscheidung vor dem Stichtag: selbst umstellen oder die Abrechnung abgeben. Beide Wege funktionieren, und beide brauchen einen Vorlauf.

Wenn Sie an dieser Stelle noch unsicher sind, ob Ihr Programm die Anforderungen erfüllt, gehen Sie zurück zu den Erkennungsmerkmalen weiter oben.

Zeitplan bis zum Stichtag: die SOKA-BAU Meldung 2027 vorbereiten

Ein realistischer Zeitplan hat drei Stationen. Er ist bewusst kurz gehalten, weil die eigentliche Arbeit in der ersten Zeile steckt.

Zeitpunkt Was ansteht
Jetzt Programm und Anbieter auf die Zertifizierung für das MGE-Verfahren prüfen und die Antwort schriftlich einholen
Vor dem Jahreswechsel Umstellung und einen Testlauf einplanen, Zuständigkeiten im Betrieb festlegen, Stammdaten prüfen
1. Januar 2027 Stichtag: Die Meldung ist nur noch aus einem zertifizierten Baulohn-Programm über den GKV-Kommunikationsserver möglich

Die erste Zeile ist keine Formsache. Solange Ihnen niemand schriftlich bestätigt hat, dass Ihr Programm für das MGE-Verfahren zertifiziert ist, ist alles Weitere Planung auf Verdacht. Holen Sie diese Bestätigung zuerst, und richten Sie den Rest des Zeitplans danach aus.

Planen Sie den Testlauf nicht in die letzte Dezemberwoche. Zwischen Jahresabschluss, Urlaub und Lohnsteuerbescheinigungen ist das der schlechteste denkbare Termin für eine technische Umstellung.

Parallel dazu läuft das Tarifgeschehen im Bauhauptgewerbe weiter. Welche Löhne im laufenden Tarifjahr gelten, steht im Überblick zum aktuellen Tariflohn Bau 2026. Halten Sie beides auseinander, weil sich der Meldeweg zum Stichtag ändert, während die Lohnwerte ihrem eigenen Rhythmus folgen.

Neben der eigenen Umstellung bleibt der Weg, die Baulohnabrechnung ganz abzugeben. LohnDialog rechnet Baulohn für Bauunternehmen ab. Die Abwägung zwischen beiden Wegen steht auf der Seite SOKA-BAU Meldung abgeben lassen, und wenn Sie den Fall lieber am konkreten Beispiel Ihres Betriebs durchgehen möchten, buchen Sie ein Kennenlerngespräch über 30 Minuten.

Häufige Fragen zur SOKA-BAU Meldung 2027

Wie melde ich ab 2027 an die SOKA-BAU?

Ab Januar 2027 sind Meldungen nur noch aus einem Baulohn-Programm möglich, das von SOKA-BAU und der ITSG zertifiziert ist. Die Übermittlung läuft über den Meldungskanal der Sozialversicherung, den GKV-Kommunikationsserver. Manuelle Meldungen auf Papier oder per formloser E-Mail sind ab dem 01.01.2027 nicht mehr zulässig.

Welches Programm brauche ich für die SOKA-BAU Meldung 2027?

Sie brauchen ein Baulohn-Programm, das gemeinsam von SOKA-BAU und der ITSG zertifiziert ist. Weitere Detailkriterien veröffentlicht SOKA-BAU auf der Verfahrensseite nicht, deshalb führt der sichere Weg über eine schriftliche Bestätigung Ihres Anbieters.

Ist mein aktuelles Lohnprogramm für die SOKA-BAU Meldung zertifiziert?

Verbindlich beantworten kann das nur Ihr Programmanbieter. Prüfen Sie zusätzlich, wie Ihre Meldung heute den Betrieb verlässt. Kommt sie aus einem Baulohn-Programm, etwa über die eXtra-Schnittstelle eines Rechenzentrums, geht es vor allem um die Zertifizierung für den neuen Kanal ab Januar 2027. Läuft sie über eine Datei, eine Liste oder Papier, besteht Handlungsbedarf.

Was passiert, wenn ich mein Programm nicht rechtzeitig umstelle?

Die manuelle Meldung ist ab dem 01.01.2027 kein zulässiger Weg mehr. Praktisch bedeutet das Rückfragen und Verzug in der Bearbeitung, wenn der Meldeweg am Stichtag nicht steht. Konkrete Bußgeldhöhen nennen wir nicht, weil dafür keine belastbare Quelle vorliegt.

Kann ich die Baulohnabrechnung abgeben, wenn ich nicht selbst umstellen will?

Sie können die Baulohnabrechnung an einen Dienstleister abgeben. LohnDialog rechnet Baulohn für Bauunternehmen ab. Wie ein Wechsel abläuft, steht auf der Seite SOKA-BAU Meldung abgeben lassen.

Baulohn ist komplex. LohnDialog übernimmt das für Sie.

Die SOKA-BAU Meldung 2027 aus einem zertifizierten Programm ist Pflicht, aber sie ist nicht Ihre einzige Baustelle. Zwischen Tarifgruppen, Monatsabschluss und Baustellenpapier bleibt selten Zeit für ein Software-Projekt mit festem Datum.

Genau dafür gibt es uns. LohnDialog ist ein Familienunternehmen in zweiter Generation und bringt 35 Jahre Erfahrung in der Lohn- und Gehaltsabrechnung mit. Entlasten Sie sich im Tagesgeschäft und geben Sie den Teil ab, der ohnehin monatlich wiederkehrt.

Was das für Ihren Betrieb bedeutet, sehen Sie unter unsere Baulohnabrechnung im Überblick. Oder Sie sprechen direkt mit uns und buchen ein Kennenlerngespräch über 30 Minuten.

Bild von Isabel Kießling
Isabel Kießling

Fachautorin für Lohn- und Gehaltsthemen mit Fokus auf praxisnahe Informationen rund um die Entgeltabrechnung.