Der 1. April 2026 bringt die größte Veränderung im Baulohn seit Jahrzehnten. Alle Löhne und Gehälter für tarifgebundene Betriebe im Bauhauptgewerbe steigen um 3,9 Prozent, und die Ost-Löhne werden vollständig an das West-Niveau angeglichen. Für den Tariflohn Bau 2026 heißt das: Ab dem Stichtag gilt bundesweit eine einzige Lohntabelle, ohne Ost-West-Unterscheidung.
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Stellen Sie sich einen typischen Montag in einem mittelständischen Bauunternehmen vor. Die kaufmännische Leitung war um sieben auf der Baustelle und sitzt um halb zehn im Büro am Schreibtisch. Die März-Abrechnung ist durch, der Ordner liegt noch offen. Obenauf liegt eine Rückfrage aus der Kolonne: Warum bekommt der Kollege am Standort im Osten bei gleicher Tätigkeit und gleicher Qualifikation weniger auf die Lohnabrechnung als der Kollege im Westen? Genau diese Frage erledigt sich zum 1. April 2026 von selbst.
Für den Betrieb bedeutet der Stichtag allerdings zuerst einmal Arbeit. Er muss die Eingruppierung seiner Beschäftigten prüfen, die neuen Tariflöhne in die Abrechnung einspielen, die Ausbildungsvergütungen anpassen und die Bemessungsgrundlage für die SOKA-BAU-Beiträge nachziehen. Wer hier nicht rechtzeitig umstellt, riskiert fehlerhafte Abrechnungen und im schlimmsten Fall Nachforderungen bei der nächsten Prüfung. Es sind genau die Aufgaben, die LohnDialog in der Baulohnabrechnung als Full-Service-Dienstleister jeden Monat übernimmt.
Falls Sie erst seit Kurzem im Bauhauptgewerbe abrechnen: Baulohn ist keine gewöhnliche Lohnabrechnung mit ein paar zusätzlichen Feldern. Neben Lohnsteuer und Sozialversicherung kommen die Sozialkassenverfahren, die tarifliche Eingruppierung und eigene Meldewege dazu. Was den Baulohn im Detail von der klassischen Entgeltabrechnung unterscheidet, erklären wir in unserem Grundlagenartikel Was ist Baulohn?.
Dieser Artikel liefert alle Zahlen, die vollständige Tariflohntabelle Bauhauptgewerbe ab April 2026, eine Arbeitgeber-Checkliste und die wichtigsten Fristen auf einen Blick.
Was sich ab April 2026 ändert
Die dritte und letzte Stufe des IG-BAU-Tarifvertrags für das Bauhauptgewerbe tritt am 1. April 2026 in Kraft. Die Tarifeinigung wurde am 14. Juni 2024 zwischen der IG BAU und den Arbeitgeberverbänden Zentralverband Deutsches Baugewerbe (ZDB) und Hauptverband der Deutschen Bauindustrie abgeschlossen. Die Gesamtlaufzeit beträgt 36 Monate, vom 1. April 2024 bis zum 31. März 2027.
Der dreistufige Tarifvertrag im Überblick
| Stufe | Gültig ab | West | Ost | Lohngruppe 1 |
|---|---|---|---|---|
| 1 | 01.05.2024 | +1,2% | +2,2% | +2,2% + 230 EUR/Monat |
| 2 | 01.04.2025 | +4,2% | +5,0% | +5,0% |
| 3 | 01.04.2026 | +3,9% | Angleichung an West | +3,9% |
In Stufe 1 galt die Erhöhung von 2,2 Prozent für die Lohngruppe 1 bundeseinheitlich, dazu kam ein monatlicher Festbetrag von 230 EUR für alle Gruppen. In Stufe 2 stieg die Lohngruppe 1 bundeseinheitlich um 5,0 Prozent.
Das Besondere an Stufe 3: Seit der Wiedervereinigung galt im Bauhauptgewerbe eine Differenz zwischen Ost- und West-Tariflöhnen. Über drei Jahrzehnte lang verdienten Beschäftigte im Osten weniger als ihre Kolleginnen und Kollegen im Westen, bei gleicher Tätigkeit und gleicher Qualifikation. Zum ersten Mal seit der Wiedervereinigung wird im Bauhauptgewerbe nun ein bundesweit einheitliches Lohnniveau erreicht.
Die Ost-West-Angleichung betrifft Tarifstundenlöhne, Angestellten-Gehaltsgruppen (A I bis A X) und Ausbildungsvergütungen gleichermaßen. Alle drei Tabellen sind ab dem 1. April 2026 bundesweit ohne Ost/West-Split ausgewiesen.
Für die Lohnabrechnung hat das eine ganz praktische Konsequenz: Betriebe mit Standorten in Ost und West brauchen ab April 2026 nur noch eine Lohntabelle. Die bisher nötigen regionalen Differenzierungen in der Software entfallen. Das vereinfacht die Abrechnung, erfordert aber eine einmalige Umstellung aller betroffenen Stammdaten.
Bereits in Stufe 1 und 2 wurden die Ost-Löhne überproportional angehoben (2,2% bzw. 5,0% gegenüber 1,2% bzw. 4,2% im Westen), um die Angleichung schrittweise vorzubereiten. Stufe 3 schließt diesen Prozess nun ab.
BRTV und Entgelttarifvertrag: Wer regelt was?
Zwei Tarifwerke greifen im Bauhauptgewerbe ineinander, und die Unterscheidung ist für die Praxis wichtig. Der Bundesrahmentarifvertrag für das Baugewerbe (BRTV) regelt die Tätigkeitsmerkmale und die Eingruppierung. Die gewerblichen Arbeitnehmer im Bauhauptgewerbe sind gemäß § 5 BRTV in die Lohngruppen 1 bis 6 eingestuft.
Die konkreten Eurobeträge stehen dagegen nicht im BRTV. Den Gesamttarifstundenlohn aus Tariflohn und Bauzuschlag legt der separate Entgelttarifvertrag fest, und genau dessen dritte Stufe greift zum 1. April 2026. Wer also die Frage nach dem BRTV Bau 2026 stellt, sucht meist zwei Antworten auf einmal: die Eingruppierungsregel aus § 5 BRTV und die Beträge aus dem Entgelttarifvertrag. Beides finden Sie in diesem Artikel.
Das Bauhauptgewerbe kennt sechs Lohngruppen (LG 1 bis LG 6) für gewerbliche Arbeitnehmer, mit den Untergruppen 2a für Maschinisten und Kraftfahrer sowie 2b für Fachwerker mit besonderen Fertigkeiten.
Lohntabelle Bauhauptgewerbe ab April 2026
Der Bundesrahmentarifvertrag (BRTV) Bau regelt die Eingruppierung, nach der sich diese Lohntabelle richtet. Ab dem 1. April 2026 gelten folgende Tariflöhne für gewerbliche Arbeitnehmer im Bauhauptgewerbe. Die Tabelle zeigt die bundesweit einheitlichen Sätze nach der Ost-West-Angleichung.
Gewerbliche Arbeitnehmer: Stundenlöhne
| Lohngruppe | Beschreibung | Tarifstundenlohn | Bauzuschlag | Gesamtstundenlohn |
|---|---|---|---|---|
| LG 1 | Werker, Maschinenwerker | 14,98 EUR | 0,88 EUR | 15,86 EUR |
| LG 2 | Fachwerker | 17,69 EUR | 1,04 EUR | 18,73 EUR |
| LG 2a | Maschinisten, Kraftfahrer | 22,10 EUR | 1,30 EUR | 23,40 EUR |
| LG 2b | Fachwerker mit besonderen Fertigkeiten | 20,02 EUR | 1,18 EUR | 21,20 EUR |
| LG 3 | Spezialfacharbeiter | 22,64 EUR | 1,33 EUR | 23,97 EUR |
| LG 4 | Vorarbeiter, Facharbeiter (Ecklohn) | 24,60 EUR | 1,45 EUR | 26,05 EUR |
| LG 5 | Poliere, Werkpoliere | 25,77 EUR | 1,52 EUR | 27,29 EUR |
| LG 6 | Schachtmeister | 28,06 EUR | 1,66 EUR | 29,72 EUR |
Der Bauzuschlag beträgt 5,9 Prozent des jeweiligen Tarifstundenlohns und ist in der Spalte Gesamtstundenlohn bereits enthalten.
Sondersätze Lohngruppe 4:
| Spezialisierung | Tarifstundenlohn | Gesamtstundenlohn |
|---|---|---|
| Fliesen-/Plattenleger | 25,34 EUR | 26,84 EUR |
| Baumaschinenführer | 24,98 EUR | 26,45 EUR |
Angestellte: Monatsgehälter
| Gehaltsgruppe | Monatsgehalt |
|---|---|
| A I | 2.983 EUR |
| A II | 3.400 EUR |
| A III | 3.862 EUR |
| A IV | 4.339 EUR |
| A V | 4.830 EUR |
| A VI | 5.340 EUR |
| A VII | 5.878 EUR |
| A VIII | 6.432 EUR |
| A IX | 7.145 EUR |
| A X | 7.961 EUR |
Quelle: Entgelttarifvertrag Bauhauptgewerbe, Stufe 3 ab 01.04.2026. Veröffentlicht vom ZDB und aufbereitet im BRZ Baublog.
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Ausbildungsvergütung Bau ab April 2026
Auch die Ausbildungsvergütungen werden zum 1. April 2026 bundesweit angeglichen. Für Ausbildungsbetriebe bedeutet das: Ab diesem Stichtag gibt es keinen Unterschied mehr zwischen Ost und West.
Gewerbliche Auszubildende
| Ausbildungsjahr | Monatliche Vergütung |
|---|---|
| 1. Jahr | 1.122 EUR |
| 2. Jahr | 1.351 EUR |
| 3. Jahr | 1.610 EUR |
| 4. Jahr (Stufenausbildung) | 1.714 EUR |
Kaufmännische und technische Auszubildende
| Ausbildungsjahr | Monatliche Vergütung |
|---|---|
| 1. Jahr | 1.122 EUR |
| 2. Jahr | 1.247 EUR |
| 3. Jahr | 1.507 EUR |
Die Vergütungen gelten für alle Auszubildenden unabhängig vom Standort des Ausbildungsbetriebs. Betriebe, die bisher mit abweichenden Ost-Sätzen abgerechnet haben, müssen ab April 2026 die einheitlichen Werte verwenden. Ab dem Stichtag erhalten alle gewerblichen Auszubildenden im ersten Ausbildungsjahr bundesweit 1.122 EUR monatlich.
Gut zu wissen: Wer gewerbliche Auszubildende beschäftigt, sollte auch die SOKA-BAU-Erstattung im Blick behalten. Die Erstattung richtet sich nach dem Ausbildungsjahr: 10 Monate im ersten Jahr und 6 Monate im zweiten Jahr. Bei bestandener Abschlussprüfung kommt eine Erstattung für den Prüfungsmonat im dritten Jahr dazu. Bei kaufmännischen Auszubildenden werden 10 Monate im ersten Lehrjahr und 4 Monate im zweiten Lehrjahr erstattet. Mehr dazu in unserem Artikel Azubi im Baugewerbe: SOKA-BAU Erstattung, Meldepflichten und Urlaubsgeld.
Was Arbeitgeber jetzt beachten müssen
Die Erhöhung zum 1. April 2026 betrifft jede einzelne Lohnabrechnung im tarifgebundenen Bauhauptgewerbe. Damit die Umstellung reibungslos läuft, sollten Sie die folgenden sechs Punkte systematisch abarbeiten.
Checkliste: Tariflohn Bau ab April 2026
1. Lohngruppen-Eingruppierung prüfen
Bevor Sie die neuen Tariflöhne einspielen, prüfen Sie die Eingruppierung Ihrer Beschäftigten. Stimmt die Zuordnung zu den Lohngruppen 1 bis 6 noch? Haben sich Qualifikationen geändert, die eine höhere Eingruppierung erfordern? Die korrekte Eingruppierung nach § 5 BRTV ist die Grundlage für die richtige Vergütung.
2. Abrechnungssoftware aktualisieren (Stichtag 1. April)
Die neuen Tariflöhne müssen ab der Aprilabrechnung in Ihrer Software hinterlegt sein. Prüfen Sie mit Ihrem Softwareanbieter, ob ein automatisches Update bereitsteht oder ob Sie die Werte manuell eintragen müssen. Wichtig: Bei Betrieben mit Standorten in Ost und West entfallen die regionalen Lohntabellen. Ab April gibt es nur noch eine Tabelle.
3. Ost-Mitarbeitende: Neue Löhne ab April
Beschäftigte an Ost-Standorten erhalten ab April 2026 die einheitlichen Tariflöhne. Die Umstellung erfolgt nicht rückwirkend, sondern gilt ab dem Stichtag 1. April. Prüfen Sie, ob in Ihren Arbeitsverträgen Formulierungen stehen, die auf „Tarif Ost" verweisen, und passen Sie diese bei Bedarf an.
4. Ausbildungsvergütungen anpassen
Die neuen Ausbildungsvergütungen gelten ebenfalls ab April 2026. Für Ost-Betriebe bedeutet das eine spürbare Steigerung. Aktualisieren Sie die Vergütungssätze in Ihrer Abrechnung und informieren Sie Ihre Auszubildenden über die Änderung.
5. SOKA-BAU Beiträge: Bemessungsgrundlage prüfen
Durch die Tariferhöhung steigt die Bruttolohnsumme. Da die SOKA-BAU-Beiträge auf Basis der Bruttolöhne berechnet werden, erhöht sich automatisch die Bemessungsgrundlage. Planen Sie die Mehrkosten in Ihrem Budget ein.
6. Gesetzlicher Mindestlohn und Tariflohn: Was gilt?
Ab 2026 liegt der gesetzliche Mindestlohn bei 13,90 EUR je Stunde. Der Tarifstundenlohn der Lohngruppe 1 liegt mit 14,98 EUR darüber. Für tarifgebundene Betriebe gilt immer der höhere Wert. Prüfen Sie bei nicht-tarifgebundenen Betrieben, welcher Lohn maßgeblich ist.
Gilt die Tariferhöhung auch ohne Tarifbindung?
Diese Frage kommt in jedem Frühjahr auf, und die Antwort besteht aus zwei Teilen, die viele Betriebe durcheinanderbringen.
Erstens die Löhne: Die Lohn- und Gehaltstarifverträge von 2024 im Bauhauptgewerbe sind nicht allgemeinverbindlich. Nicht-tarifgebundene Betriebe sind daher nicht automatisch an den Tariflohn gebunden. Als Untergrenze gilt für sie der gesetzliche Mindestlohn von 13,90 EUR je Stunde. Wer freiwillig nach Tarif zahlt oder die Tarifbindung im Arbeitsvertrag vereinbart hat, wendet die Erhöhung dagegen genauso an wie ein tarifgebundener Betrieb.
Zweitens die Sozialkassen: Die SOKA-BAU-Beiträge nach dem Tarifvertrag über das Sozialkassenverfahren (VTV) sind davon unabhängig. Sie sind für jeden Betrieb im Geltungsbereich des Bauhauptgewerbes verpflichtend, weil das VTV separat für allgemeinverbindlich erklärt ist. Ein Betrieb kann also ohne Tarifbindung arbeiten und trotzdem in vollem Umfang beitrags- und meldepflichtig gegenüber SOKA-BAU sein.
Praktisch heißt das für die Abrechnung: Die Frage nach der Tarifbindung entscheidet über die Höhe des Stundenlohns, nicht über die Sozialkassenpflicht. Wer diese beiden Ebenen vermischt, meldet im Zweifel zu wenig und bekommt das bei der nächsten Prüfung zurückgespielt. Prüfen Sie deshalb getrennt: Bin ich an den Tarif gebunden? Und falle ich in den Geltungsbereich des Bauhauptgewerbes?
SOKA-BAU Beiträge: Was sich durch die Tariferhöhung ändert
Die Tariferhöhung wirkt sich direkt auf die SOKA-BAU-Beiträge aus. Da Sozialkassenbeiträge auf der Bruttolohnsumme basieren, steigt die absolute Beitragslast mit jeder Lohnerhöhung.
Für Arbeitgeber im Bauhauptgewerbe gelten seit dem 1. Juli 2026 folgende Beitragssätze:
| Beitragsart | West | Ost |
|---|---|---|
| Urlaubskassenverfahren | 14,7% | 14,7% |
| Berufsbildung | 1,9% | 1,9% |
| Zusatzversorgung | 3,2% | 1,7% |
| Gesamtbeitrag | 19,8% | 18,3% |
Wichtig, häufiger Irrtum in der Praxis: Minijobber sind nicht von den SOKA-BAU-Beiträgen befreit. Laut SOKA-BAU zählen Minijobber zu den gewerblichen Arbeitnehmern und unterliegen der Beitragspflicht, unabhängig davon, ob sie administrative oder Bautätigkeiten ausführen. Prüfen Sie die Zuordnung Ihrer Beschäftigten deshalb besonders sorgfältig, denn eine fehlerhafte Meldung kann bei der nächsten Sozialkassenprüfung zu Nachforderungen führen.
Rechenbeispiel: Ein Facharbeiter in Lohngruppe 4 mit 170 Stunden im Monat verdient ab April 2026 einen Gesamtbruttolohn von 4.428,50 EUR (26,05 EUR x 170 Stunden). Bei einem SOKA-Beitragssatz von 19,8 Prozent (West) ergibt das 876,84 EUR, also rund 877 EUR SOKA-Beitrag pro Monat und Mitarbeiter. Mit der Tariferhöhung steigt dieser Betrag gegenüber dem Vorjahr spürbar.
Beachten Sie auch: Die Beitragssätze selbst haben sich zuletzt zum 1. Juli 2026 verändert. Der Beitrag für das Urlaubskassenverfahren sank von 15,1 auf 14,7 Prozent, damit ging der Gesamtbeitrag West von 20,2 auf 19,8 Prozent zurück. Wer noch mit den alten Sätzen kalkuliert, rechnet zu hoch.
Lesen Sie dazu auch unseren ausführlichen Artikel: SOKA-BAU Beiträge 2026: Berechnung, Höhe und Beispiele.
Wie lange gilt der aktuelle Tarifvertrag?
Der Entgelttarifvertrag für das Bauhauptgewerbe läuft vom 1. April 2024 bis zum 31. März 2027. Mit der dritten Stufe ab April 2026 ist die letzte planbare Erhöhung abgeschlossen. Bis März 2027 bleiben die Löhne auf dem neuen Niveau stabil.
Ausblick: Tarifrunde 2027
Ein festes Verhandlungsdatum ist bisher nicht offiziell bestätigt. Erwartet wird die nächste Tarifrunde für den Zeitraum um den Vertragsablauf am 31. März 2027. Die IG BAU bereitet sich bereits vor: Sondierungsgespräche fanden im Oktober 2025 statt. Ihre Bundestarifkommission hat im Mai 2026 folgende Punkte benannt (IG BAU, Tarifupdate im Bauhauptgewerbe):
13. Monatseinkommen: Die IG BAU fordert eine bundeseinheitliche Regelung und eine Erhöhung des 13. Monatseinkommens.
Wegezeitentschädigung: Die IG BAU fordert eine ausgeweitete Wegezeitentschädigung für die Fahrzeit zur Baustelle und zusätzlich Verpflegungszuschüsse. Eine Wegezeitentschädigung nach § 7 BRTV gilt allerdings bereits heute, allgemeinverbindlich seit dem 1. Januar 2023 und unabhängig von der Tariferhöhung 2026. Die Details dazu stehen in unserem Artikel Wegezeitenentschädigung Bau 2026.
Für Arbeitgeber heißt das: Nach dem 31. März 2027 steht eine neue Verhandlungsrunde an, deren Ergebnis heute niemand kennt. Kalkulieren Sie einen Puffer für die nächste Tarifrunde ein, insbesondere bei längerfristigen Bauprojekten.
Zusätzlich steht mit der Neuordnung der Bauberufe eine strukturelle Änderung an, die für Ausbildungsbetriebe relevant wird: Zum 1. August 2026 werden 19 Bauberufe neu geordnet, davon 16 dreijährige und 3 zweijährige Ausbildungen, aufgeteilt auf die Bereiche Hochbau, Tiefbau und Ausbau. Ausbildungsbetriebe sollten die neuen Berufsbilder frühzeitig mit ihren bestehenden Ausbildungsverträgen abgleichen.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Lohnerhöhung im Baugewerbe ab April 2026?
Ab dem 1. April 2026 steigen die Löhne und Gehälter im Bauhauptgewerbe um 3,9 Prozent (West). Gleichzeitig werden die Ost-Löhne auf das West-Niveau angehoben. Es handelt sich um die dritte und letzte Stufe des Entgelttarifvertrags, dessen Tarifeinigung am 14. Juni 2024 abgeschlossen wurde.
Was regelt der BRTV Bau bei den Lohngruppen 2026?
Der Bundesrahmentarifvertrag (BRTV) regelt die Tätigkeitsmerkmale und die Eingruppierung. Die konkreten Eurobeträge legt der separate Entgelttarifvertrag fest, dessen dritte Stufe zum 1. April 2026 greift. Die gewerblichen Arbeitnehmer im Bauhauptgewerbe sind gemäß § 5 BRTV in die Lohngruppen 1 bis 6 eingestuft: LG 1 umfasst Werker und Maschinenwerker, LG 4 die Vorarbeiter und Facharbeiter, LG 6 die Schachtmeister. Innerhalb der LG 2 gibt es die Untergruppen 2a (Maschinisten, Kraftfahrer) und 2b (Fachwerker mit besonderen Fertigkeiten). Für Angestellte gelten die Gehaltsgruppen A I bis A X.
Wann kommt die nächste Tariferhöhung im Baugewerbe?
Die dritte Stufe des aktuellen Tarifvertrags gilt ab 1. April 2026. Danach bleibt das Lohnniveau bis zum 31. März 2027 stabil. Ein festes Datum für die nächste Tarifrunde ist offiziell noch nicht bestätigt, erwartet wird sie für den Zeitraum um den Vertragsablauf am 31. März 2027. Sondierungsgespräche der IG BAU fanden bereits im Oktober 2025 statt.
Wo finde ich die IG-BAU-Tarifvertrag-Tabelle für das Baugewerbe 2026?
Die vollständige Lohntabelle ab April 2026 finden Sie in diesem Artikel im Abschnitt oben. Tarifparteien sind auf Arbeitgeberseite der ZDB (Zentralverband Deutsches Baugewerbe) und der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie, auf Arbeitnehmerseite die IG BAU. Die vollständigen Lohn-, Gehalts- und Ausbildungstabellen 2026 sind zusätzlich im BRZ Baublog aufbereitet.
Gilt die Ost-West-Angleichung auch für Ausbildungsvergütungen?
Ja. Ab April 2026 werden auch die Ausbildungsvergütungen bundesweit vereinheitlicht. Die Angleichung betrifft Tarifstundenlöhne, Angestellten-Gehaltsgruppen und Ausbildungsvergütungen gleichermaßen. Im ersten Ausbildungsjahr sind das 1.122 EUR monatlich, im dritten Jahr 1.610 EUR für gewerbliche Auszubildende.
Müssen auch nicht-tarifgebundene Betriebe die neuen Tariflöhne zahlen?
Nein. Die Lohn- und Gehaltstarifverträge von 2024 im Bauhauptgewerbe sind nicht allgemeinverbindlich, nicht-tarifgebundene Betriebe sind daher nicht automatisch an den Tariflohn gebunden. Als Untergrenze gilt der gesetzliche Mindestlohn von 13,90 EUR je Stunde. Unabhängig davon sind die SOKA-BAU-Beiträge nach dem VTV für jeden Betrieb im Geltungsbereich des Bauhauptgewerbes verpflichtend, weil das VTV separat für allgemeinverbindlich erklärt ist.
Was bedeutet der Bauzuschlag in der Lohntabelle?
Der Bauzuschlag ist ein tarifvertraglich festgelegter Zuschlag auf den Tarifstundenlohn. Er beträgt 5,9 Prozent des jeweiligen Tarifstundenlohns und ist in der Spalte Gesamtstundenlohn bereits berücksichtigt, bei jeder Lohngruppe separat ausgewiesen. Für die Abrechnung ist er auch deshalb relevant, weil der Gesamtstundenlohn die Basis für die Bruttolohnsumme und damit für die SOKA-BAU-Beiträge bildet.
Baulohn ist komplex. Wir übernehmen das für Sie.
Tariferhöhung, Ost-West-Angleichung, SOKA-BAU-Meldungen, Lohngruppen-Eingruppierung: Im Baulohn greifen zahlreiche Regelwerke ineinander. Ein Fehler in der Abrechnung kann bei der nächsten Prüfung teuer werden.
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