Eine Mitarbeiterin fragt nach einer Gehaltserhöhung. Statt 100 EUR brutto mehr im Monat schlagen Sie eine Tankkarte über 50 EUR, ein Jobticket und einen Gesundheitskursbeitrag vor. Netto bleibt fast der gleiche Betrag übrig, die Lohnnebenkosten sinken, und die Mitarbeiterin spürt einen direkten Vorteil. Genau das leisten steuerfreie Arbeitgeberleistungen: mehr Netto vom Brutto ohne zusätzliche Lohnnebenkosten.
Dieser Leitfaden 2026 zeigt alle wichtigen Freigrenzen, Freibeträge und Pauschalierungen. Er räumt mit dem hartnäckigen Mythos der 44-EUR-Grenze auf (seit 2022 sind es 50 EUR), erklärt die Neuerungen 2026 wie die Aktivrente und nennt die häufigsten Stolperfallen bei der Lohnsteuer-Außenprüfung.
Was sind steuerfreie Arbeitgeberleistungen?
Steuerfreie Arbeitgeberleistungen sind Sachzuwendungen, Zuschüsse oder Gutscheine, die der Arbeitgeber zusätzlich zum vereinbarten Arbeitslohn gewährt und die nach dem Einkommensteuergesetz (EStG) ganz oder teilweise von Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträgen befreit sind. Sie heißen je nach Rechtsgrundlage steuerfreier Sachbezug, Aufmerksamkeit, Zuschuss oder Belegschaftsrabatt.
Drei Begriffe sollten Sie sicher unterscheiden:
| Begriff | Wirkung bei Überschreitung | Beispiel |
|---|---|---|
| Freigrenze | Bei einem Cent zu viel ist die gesamte Leistung steuerpflichtig | 50-EUR-Sachbezug |
| Freibetrag | Nur der übersteigende Betrag ist steuerpflichtig | 1.080 EUR Belegschaftsrabatt, 600 EUR BGF |
| Pauschale | Leistung wird mit festem Steuersatz erhoben | 30 % nach § 37b EStG |
Das Zusätzlichkeitserfordernis
Die meisten Steuerbefreiungen setzen voraus, dass die Leistung zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt wird. Eine Gehaltsumwandlung, bei der ein bestehender Lohnbestandteil in einen steuerfreien Vorteil umgewandelt wird, ist seit 2020 in den meisten Fällen ausgeschlossen. Ausnahmen gelten für die betriebliche Altersversorgung und die Dienstradüberlassung.
Was ändert sich 2026? Die wichtigsten Neuerungen
Mehrere Änderungen verschieben das Spielfeld der steuerfreien Leistungen im Jahr 2026. Ein Überblick:
| Bereich | 2025 | 2026 | Auswirkung |
|---|---|---|---|
| Aktivrente (§ 3 Nr. 21 EStG) | nicht existent | bis 2.000 EUR/Monat steuerfrei | Neuer Steuerfreibetrag für Beschäftigte über Regelaltersgrenze |
| Inflationsausgleichsprämie (§ 3 Nr. 11c EStG) | ausgelaufen 31.12.2024 | nicht mehr möglich | Auszahlungen wieder voll steuerpflichtig |
| Deutschlandticket (Jobticket) | 58 EUR/Monat | 63 EUR regulär, 59,85 EUR mit AG-Zuschuss ≥25 % | Höhere Ticketkosten, gesetzlicher 5-%-Rabatt |
| Entfernungspauschale (Pendlerpauschale) | 30 ct (1. bis 20. km) / 38 ct (ab 21. km) | 38 ct ab dem 1. Kilometer | Höherer ELStAM-Freibetrag möglich |
| Gewerkschaftsbeiträge | im AN-Pauschbetrag enthalten | zusätzlich abziehbar | Neue Werbungskostenkategorie |
| Grundfreibetrag | 12.096 EUR | 12.348 EUR | Höhere steuerfreie Basis |
Die vollständige Übersicht aller Lohnabrechnungs-Änderungen 2026 finden Sie im Beitrag Lohnsteuer-Änderungen 2026.
Die 50-EUR-Sachbezugsfreigrenze richtig anwenden
Die wichtigste Freigrenze für die Lohnpraxis: 50 EUR pro Mitarbeiter und Monat für Sachbezüge nach § 8 Abs. 2 S. 11 EStG.
Achtung: Die 44-EUR-Falle ist Geschichte
Viele Quellen, alte Lohnsoftware-Einstellungen und auch unser eigener Artikel von 2019 verwendeten lange den Wert von 44 EUR. Diese Grenze gilt seit dem 1. Januar 2022 nicht mehr. Aktuell sind es 50 EUR. Wer im Lohnkonto noch mit der alten Grenze arbeitet, verschenkt 6 EUR pro Mitarbeitenden und Monat steuerfreien Spielraum. Bei 100 Beschäftigten sind das 600 EUR monatlich an ungenutztem Vorteil.
Voraussetzungen für die Steuerfreiheit
| Voraussetzung | Bedeutung |
|---|---|
| Sachbezug, kein Geld | Gutscheine und Geldkarten müssen die ZAG-Kriterien (§ 2 Abs. 1 Nr. 10 ZAG) erfüllen |
| Zusätzlich zum Arbeitslohn | Keine Gehaltsumwandlung |
| 50-EUR-Freigrenze | Bei Überschreitung ist die gesamte Leistung steuerpflichtig |
| Monatliche Betrachtung | Nicht jährlich saldierbar |
Welche Gutscheine 2026 noch zulässig sind
Seit dem 1. Januar 2022 dürfen Gutscheine und Geldkarten nur dann als steuerfreier Sachbezug behandelt werden, wenn sie eng begrenzte Einsatzmöglichkeiten haben. Klassische Beispiele:
- Closed-Loop-Karten: REWE-, Edeka-, IKEA-Gutscheine zur Einlösung beim ausstellenden Händler
- Controlled-Loop-Karten: Wunschgutscheine mit limitiertem Akzeptanzkreis
- City-Cards für regionale Anbieter
Was 2026 nicht mehr als Sachbezug gilt:
- Allgemein einsetzbare Kreditkarten (Visa, Mastercard)
- PayPal-Guthaben
- Geldkarten mit Barauszahlungsfunktion
Wer hier falsch wählt, verliert die Steuerfreiheit komplett.
Aufmerksamkeiten: 60 EUR pro Anlass (R 19.6 LStR)
Über die 50-EUR-Sachbezugsfreigrenze hinaus dürfen Arbeitgeber bei persönlichen Anlässen Sachgeschenke bis 60 EUR steuerfrei gewähren (Lohnsteuer-Richtlinie R 19.6 LStR).
Was zählt als persönlicher Anlass?
| Anerkannt | Nicht anerkannt |
|---|---|
| Geburtstag | Weihnachten (kein persönlicher Anlass) |
| Hochzeit / Eheschließung | Ostern, Pfingsten |
| Geburt eines Kindes | Jahreswechsel |
| Bestandene Prüfung | Allgemeines Jubiläum des Unternehmens |
| Beförderung | Erfolgreicher Geschäftsabschluss |
| Dienstjubiläum (10, 25, 40 Jahre) | (kein Eintrag) |
| Genesung nach Krankheit | (kein Eintrag) |
Die 60-EUR-Grenze ist eine Freigrenze. Ein Geschenk im Wert von 61 EUR ist vollständig steuerpflichtig. Geldgeschenke sind übrigens nie als Aufmerksamkeit steuerfrei, auch nicht in kleinen Beträgen.
Beispielrechnung
Eine Mitarbeiterin hat im Februar Geburtstag (Blumenstrauß 45 EUR), heiratet im Juni (Sachgeschenk 60 EUR) und feiert im Dezember ihr zehnjähriges Dienstjubiläum (Tablet 55 EUR). Alle drei Leistungen sind steuer- und sozialversicherungsfrei. Ergebnis: 160 EUR steuerfrei zusätzlich zum laufenden Sachbezug.
Betriebsveranstaltungen: 110 EUR Freibetrag
Nach § 19 Abs. 1 Nr. 1a EStG gewährt der Gesetzgeber für Betriebsveranstaltungen einen Freibetrag von 110 EUR pro teilnehmender Person und Veranstaltung. Maximal zwei Veranstaltungen pro Jahr.
Was zur Berechnung der 110 EUR zählt
| Position | Eingerechnet? |
|---|---|
| Speisen und Getränke | Ja |
| Saalmiete, Dekoration | Ja |
| Live-Musik, Künstlergagen | Ja |
| Übernachtungskosten (sofern AG übernimmt) | Ja |
| Geschenke bis 60 EUR (anlässlich der Feier) | Ja |
| Begleitpersonen (Anteil dem AN zurechnen) | Ja |
| Reine Selbstkosten des AG (z. B. interne Räume) | Nein |
Beispiel: Weihnachtsfeier mit 50 Mitarbeitenden
| Position | Kosten |
|---|---|
| Buffet und Getränke | 3.500 EUR |
| Saalmiete und Deko | 800 EUR |
| Live-Band | 1.200 EUR |
| Gesamtkosten | 5.500 EUR |
| Kosten pro Person | 110 EUR |
Genau an der Freibetragsgrenze: steuerfrei. Bei 5.501 EUR wäre der überschießende Betrag (1 EUR) pauschal mit 25 % zu versteuern.
Mobilität: Jobticket, Deutschlandticket und JobRad
Mobilität ist 2026 eines der wachstumsstärksten Benefit-Felder. Drei Bausteine sind besonders relevant:
Jobticket / Deutschlandticket (§ 3 Nr. 15 EStG)
Zuschüsse zum öffentlichen Personennahverkehr sind nach § 3 Nr. 15 EStG steuer- und sozialversicherungsfrei, sofern sie zusätzlich zum Arbeitslohn gewährt werden. Das gilt insbesondere für das Deutschlandticket.
| Wert 2026 | Betrag |
|---|---|
| Deutschlandticket regulär | 63 EUR/Monat |
| Mit AG-Übernahme ≥ 25 % (5-%-Rabatt) | 59,85 EUR/Monat |
| Effektive AG-Belastung bei voller Übernahme | 59,85 EUR statt 63 EUR |
Die Steuerfreiheit gilt unabhängig davon, ob der Arbeitgeber das Ticket direkt einkauft oder einen Zuschuss zahlt. Achtung: Der Zuschuss wird auf die Entfernungspauschale des Arbeitnehmers angerechnet, was bei der Einkommensteuererklärung relevant wird.
JobRad / Dienstradüberlassung (§ 3 Nr. 37 EStG)
Die Überlassung eines Dienstrads ist nach § 3 Nr. 37 EStG vollständig steuerfrei, wenn sie zusätzlich zum Arbeitslohn erfolgt. Wird das Rad über eine Gehaltsumwandlung finanziert (Leasingmodell), greift die 0,25-%-Regelung: 0,25 % der unverbindlichen Preisempfehlung des Herstellers gelten monatlich als geldwerter Vorteil.
Tankgutscheine und E-Ladestrom
Tankgutscheine sind über die 50-EUR-Sachbezugsfreigrenze steuerfrei möglich, sofern sie ZAG-konform ausgegeben werden. Der steuerfreie Ladestrom für Elektrofahrzeuge beim Arbeitgeber ist nach § 3 Nr. 46 EStG bis Ende 2030 verlängert und gilt sowohl für Dienstwagen als auch für private E-Fahrzeuge der Mitarbeitenden.
Wer ohnehin auf Dienstwagen setzt, findet die Details zur Versteuerung im Beitrag Firmenwagen versteuern in der Lohnabrechnung.
Belegschaftsrabatt: 1.080 EUR pro Jahr (§ 8 Abs. 3 EStG)
Wenn der Arbeitgeber eigene Produkte oder Dienstleistungen verbilligt an Mitarbeitende abgibt, gilt der Rabattfreibetrag von 1.080 EUR pro Jahr nach § 8 Abs. 3 EStG.
| Schritt | Berechnung |
|---|---|
| Endpreis am Markt | 1.500 EUR |
| Abzug 4 % Bewertungsabschlag | 1.440 EUR |
| Tatsächlicher Kaufpreis MA | 200 EUR |
| Geldwerter Vorteil vor Freibetrag | 1.240 EUR |
| Abzug Rabattfreibetrag (1.080 EUR) | 160 EUR |
| Steuerpflichtiger geldwerter Vorteil | 160 EUR |
Wichtig: Der Rabattfreibetrag gilt nur für Produkte und Leistungen, die der Arbeitgeber im Rahmen seiner gewöhnlichen Geschäftstätigkeit anbietet, also nicht für Sonderkonditionen externer Anbieter. Bei Ehepartnern, die beim gleichen Arbeitgeber beschäftigt sind, verdoppelt sich der Freibetrag auf 2.160 EUR, sofern beide gemeinsam einkaufen.
Familie und Gesundheit
Kindergartenzuschuss (§ 3 Nr. 33 EStG)
Zuschüsse zur Unterbringung und Betreuung nicht schulpflichtiger Kinder in Kindergärten, Kitas, Tagespflegestellen oder vergleichbaren Einrichtungen sind in voller Höhe steuerfrei. Voraussetzung: Zahlung zusätzlich zum Arbeitslohn, Nachweis der tatsächlichen Aufwendungen durch die Mitarbeitenden.
Praktisch ist das eines der attraktivsten Benefits: ein junger Familienvater mit Kita-Kosten von 250 EUR/Monat erhält 3.000 EUR/Jahr brutto wie netto, ohne dass der Arbeitgeber Sozialabgaben darauf zahlt.
Betriebliche Gesundheitsförderung (§ 3 Nr. 34 EStG)
Bis zu 600 EUR pro Jahr sind steuer- und beitragsfrei für zertifizierte Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung. Voraussetzung: Die Maßnahme erfüllt die Anforderungen der §§ 20 und 20b SGB V.
| Erlaubt | Nicht erlaubt |
|---|---|
| Zertifizierte Rückenkurse | Beiträge zum Fitnessstudio (allgemein) |
| Stressbewältigungs-Workshops | Sportverein |
| Ernährungs-Coaching mit Zertifikat | Massagestudio ohne Zertifizierung |
| Suchtprävention | Yoga-App ohne § 20 SGB V-Anerkennung |
Die 600 EUR sind ein Freibetrag, kein Freigrenze. Übersteigt der Aufwand 600 EUR, ist nur der Differenzbetrag steuerpflichtig.
Erholungsbeihilfe: Pauschal versteuert, sozialabgabenfrei (§ 40 Abs. 2 Nr. 3 EStG)
Die Erholungsbeihilfe nimmt eine Sonderstellung in dieser Übersicht ein. Sie ist genau genommen nicht steuerfrei, sondern wird mit 25 Prozent Lohnsteuer pauschal versteuert. Den Pauschalsteuersatz trägt aber der Arbeitgeber. Für den Beschäftigten kommt der volle Betrag ohne Abzüge an. Hinzu kommt der entscheidende Vorteil: Die Leistung ist vollständig sozialversicherungsfrei, weder der Arbeitnehmer- noch der Arbeitgeberanteil fällt an. Rechtsgrundlage ist § 40 Abs. 2 Nr. 3 EStG.
Aus Sicht der Lohnabrechnung wirkt die Erholungsbeihilfe damit wie eine quasi-steuerfreie Zusatzleistung: Der Arbeitgeber spart die regulären Sozialversicherungsbeiträge auf den Betrag, der Mitarbeitende erhält seinen Erholungszuschuss netto, und die Pauschalsteuer ist deutlich günstiger als die individuelle Versteuerung über die Lohnsteuerklasse.
Höchstbeträge pro Kalenderjahr und Familie
Die Erholungsbeihilfe ist auf folgende Beträge pro Kalenderjahr begrenzt:
| Personenkreis | Höchstbetrag |
|---|---|
| Arbeitnehmer | 156 EUR |
| Ehe- oder Lebenspartner | 104 EUR |
| Jedes unterhaltsberechtigte Kind | 52 EUR |
Beispiel: Eine Familie mit zwei Erwachsenen und einem Kind erhält pro Jahr bis zu 312 EUR Erholungsbeihilfe (156 + 104 + 52 EUR). Bei zwei Kindern wären es 364 EUR, bei drei Kindern 416 EUR. Die Beträge addieren sich pro Kalenderjahr, nicht pro Anlass.
Drei Voraussetzungen für die Pauschalbesteuerung
Damit die 25-Prozent-Pauschalierung greift, müssen alle drei Bedingungen erfüllt sein:
- Zeitlicher Bezug zum Urlaub. Die Zahlung muss in einem engen zeitlichen Zusammenhang mit dem Urlaub stehen, in der Regel innerhalb von drei Monaten vor oder nach Urlaubsantritt.
- Zweckbindung und Nachweis. Der Mitarbeitende muss die Verwendung für Erholungszwecke nachweisen können, beispielsweise durch eine Reisebuchung, Hotelrechnungen oder Quittungen für Urlaubsaktivitäten. Eine pauschale Verwendung “irgendwann im Jahr” reicht nicht.
- Häufigkeit. Die Erholungsbeihilfe darf pro Kalenderjahr und Empfänger nur einmal gewährt werden.
Wer eine dieser Bedingungen nicht erfüllt, verliert die Pauschalierungsoption. Die Zahlung wird dann als regulärer steuer- und beitragspflichtiger Arbeitslohn behandelt, inklusive Sozialabgaben.
Was die Erholungsbeihilfe den Arbeitgeber kostet
Beispielrechnung für eine Familie mit zwei Erwachsenen und einem Kind, der Arbeitnehmer bei einem Arbeitgeber:
| Position | Betrag |
|---|---|
| Erholungsbeihilfe Arbeitnehmer | 156,00 EUR |
| Erholungsbeihilfe Ehepartner | 104,00 EUR |
| Erholungsbeihilfe für 1 Kind | 52,00 EUR |
| Brutto an die Familie (netto beim AN) | 312,00 EUR |
| Pauschallohnsteuer 25 Prozent (AG-Aufwand) | + 78,00 EUR |
| Solidaritätszuschlag 5,5 Prozent auf die Pauschalsteuer | + 4,29 EUR |
| Ggf. pauschale Kirchensteuer (5 bis 7 Prozent, je nach Bundesland) | + 3,90 bis 5,46 EUR |
| AG-Gesamtaufwand | ca. 398 bis 400 EUR |
Gegenvergleich: Um beim Mitarbeitenden 312 EUR netto ankommen zu lassen, müsste der Arbeitgeber bei normaler Versteuerung über die Lohnsteuerklasse rund 550 bis 650 EUR Bruttogehalt einsetzen, dazu kommt der Arbeitgeber-Anteil zur Sozialversicherung (ca. 21 Prozent). Gesamtkosten regulär: ca. 700 EUR. Die Ersparnis durch die Erholungsbeihilfe liegt bei rund 300 EUR pro Familie und Jahr.
Stolperfallen in der Praxis
| Fehler | Folge |
|---|---|
| Auszahlung ohne Urlaubsbezug (z. B. im Dezember ohne geplanten Urlaub) | Pauschalierung fällt weg, Zahlung voll steuer- und SV-pflichtig |
| Kein Nachweis der zweckentsprechenden Verwendung | Lohnsteuer-Außenprüfung kann Pauschalierung versagen |
| Mehrfache Auszahlung pro Jahr | Zweite Zahlung wird ganz normaler Arbeitslohn |
| Höchstbetrag überschritten (z. B. 200 EUR an AN statt 156 EUR) | Übersteigender Anteil wird normaler Arbeitslohn |
| Kind nicht mehr unterhaltsberechtigt (Studienende, eigenes Einkommen) | Die 52 EUR fallen weg, ggf. Nachversteuerung |
| Verwechslung mit Aufmerksamkeit nach R 19.6 LStR | Falsche Lohnart, kein Urlaubsbezug erforderlich, aber niedrigere Grenzen |
Wichtig: Der Arbeitgeber dokumentiert die Anspruchsvoraussetzungen (Urlaubszeitpunkt, Familienstand, Anzahl unterhaltsberechtigter Kinder) in der Personalakte. Bei einer Lohnsteuer-Außenprüfung sind diese Unterlagen vorzulegen.
Erholungsbeihilfe und 50-EUR-Sachbezug parallel?
Beide Instrumente lassen sich kombinieren, weil sie unterschiedliche Rechtsgrundlagen haben. Ein Mitarbeitender kann im Urlaubsmonat 156 EUR Erholungsbeihilfe und gleichzeitig den 50-EUR-Sachbezug erhalten. In der Lohnabrechnung werden die beiden Komponenten getrennt gebucht und unterschiedlich behandelt: Der Sachbezug ist steuer- und SV-frei direkt, die Erholungsbeihilfe ist SV-frei und pauschal versteuert über den Arbeitgeber.
NEU 2026: Aktivrente bis 2.000 EUR/Monat
Mit dem Aktivrentengesetz, beschlossen am 5. Dezember 2025, eingeführt zum 1. Januar 2026, können Arbeitnehmende, die über die Regelaltersgrenze hinaus beschäftigt sind, bis zu 2.000 EUR pro Monat steuerfrei beziehen. Rechtsgrundlage ist § 3 Nr. 21 EStG.
Konsequenzen für die Lohnabrechnung:
- Steuerfreistellung wird über die ELStAM-Kennung gesteuert
- Lohnsteuerjahresausgleich ist für Aktivrentnerinnen und Aktivrentner ausgeschlossen
- Sozialversicherung: Beiträge fallen weiterhin nach den allgemeinen Regeln an
Was Arbeitgeber konkret beachten müssen, erläutert der Beitrag Aktivrente 2026 in der Lohnabrechnung. Die Berührungspunkte zum Jahresausgleich finden Sie im Lohnsteuerjahresausgleich-Leitfaden 2026.
Pauschalbesteuerung als Alternative: § 37b EStG
Sachzuwendungen, die nicht unter eine Steuerbefreiung fallen oder die Freigrenze überschreiten, lassen sich nach § 37b EStG mit einem pauschalen Steuersatz von 30 % versteuern. Höchstgrenze: 10.000 EUR pro Empfänger und Jahr.
| Situation | Variante 1: Standard | Variante 2: § 37b |
|---|---|---|
| Sachgeschenk 80 EUR an MA | Voll steuerpflichtig + SV | 30 % Pauschalsteuer = 24 EUR, übernommen vom AG |
| Geldwerter Vorteil im Lohnkonto | Ja | Nein |
| Lohnsteuerklasse-abhängig | Ja | Nein |
| Sozialversicherung | Ja | Ja (bleibt) |
Pauschalierung lohnt sich besonders bei einmaligen Geschenken (z. B. Kundenpräsente, Mitarbeiter-Incentives), wo die individuelle Versteuerung über die Lohnsteuerklasse zu höheren Belastungen führen würde.
SFN-Zuschläge nach § 3b EStG
Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit (SFN) sind nach § 3b EStG bis zu folgenden Prozentsätzen vom Grundlohn steuerfrei:
| Arbeitszeit | Steuerfreier Zuschlag |
|---|---|
| Nachtarbeit (20 bis 6 Uhr) | 25 % |
| Nachtarbeit (0 bis 4 Uhr, wenn Beginn vor 24 Uhr) | 40 % |
| Sonntagsarbeit | 50 % |
| Gesetzlicher Feiertag | 125 % |
| 24.12. ab 14 Uhr, 25./26.12., 1. Mai | 150 % |
| 31.12. ab 14 Uhr | 150 % |
Bemessungsgrundlage ist der Grundlohn bis maximal 50 EUR/Stunde (Stand 2026, vorher 25 EUR). Sozialversicherungsfrei sind die Zuschläge nur bis 25 EUR Stundengrundlohn.
Wichtige Praxisregel: SFN bei Entgeltfortzahlung
In der Lohnabrechnung passiert immer wieder der gleiche Fehler. Wird eine Mitarbeiterin krank oder hat Urlaub, sind SFN-Zuschläge zwar Bestandteil der Entgeltfortzahlung (Lohnausfallprinzip). Sie sind in diesen Zeiten aber steuer- und beitragspflichtig. § 3b EStG gilt nur für tatsächlich geleistete Arbeit. Folge: Die U1-Erstattung der Krankenkasse deckt den Zuschlagsanteil nicht, der Arbeitgeber trägt die Differenz.
Master-Übersicht: Steuerfreie Leistungen 2026 auf einen Blick
| Leistung | Höhe | Rechtsgrundlage | Typ | Zusätzlich nötig |
|---|---|---|---|---|
| Sachbezug (Tankkarte, Gutschein) | 50 EUR/Monat | § 8 Abs. 2 S. 11 EStG | Freigrenze | Ja |
| Aufmerksamkeit zu persönlichem Anlass | 60 EUR | R 19.6 LStR | Freigrenze | Nein |
| Betriebsveranstaltung | 110 EUR pro Person, 2x/Jahr | § 19 Abs. 1 Nr. 1a EStG | Freibetrag | Nein |
| Belegschaftsrabatt eigene Produkte | 1.080 EUR/Jahr | § 8 Abs. 3 EStG | Freibetrag | Nein |
| Kindergartenzuschuss | in voller Höhe | § 3 Nr. 33 EStG | komplett steuerfrei | Ja |
| Betriebliche Gesundheitsförderung | 600 EUR/Jahr | § 3 Nr. 34 EStG | Freibetrag | Ja (+ zertifiziert) |
| Jobticket / Deutschlandticket | in voller Höhe | § 3 Nr. 15 EStG | komplett steuerfrei | Ja |
| JobRad / Dienstrad | in voller Höhe | § 3 Nr. 37 EStG | komplett steuerfrei | Ja |
| E-Auto-Ladestrom beim AG | in voller Höhe | § 3 Nr. 46 EStG | komplett steuerfrei | Ja |
| Aktivrente (NEU 2026) | 2.000 EUR/Monat | § 3 Nr. 21 EStG | Freibetrag | (kein Eintrag) |
| Erholungsbeihilfe | 156 / 104 / 52 EUR pro Familie und Jahr | § 40 Abs. 2 Nr. 3 EStG | pauschal versteuert, SV-frei | Ja, mit Urlaubsbezug + Nachweis |
| SFN-Zuschläge | bis 150 % | § 3b EStG | nur Zuschlag | Nein |
| Pauschalbesteuerung Sachzuwendung | 30 % | § 37b EStG | Pauschalsteuer | (kein Eintrag) |
Häufige Fehler und Lohnsteuer-Außenprüfung
Die fünf Fehler, die wir in der Praxis am häufigsten sehen und die bei einer Lohnsteuerprüfung Nachforderungen auslösen:
Fehler 1: 44 statt 50 EUR Sachbezug
Trotz vier Jahren nach der Anpassung arbeiten Lohnabteilungen immer noch mit dem alten Wert. Folge: Verschenkter Spielraum. Bei der Prüfung kein Risiko, aber wirtschaftlich teuer.
Fehler 2: Gehaltsumwandlung statt Zusatzleistung
Viele Steuerbefreiungen verlangen “zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn”. Eine bestehende Lohnzahlung in einen steuerfreien Vorteil umzuwandeln, ist seit dem Jahressteuergesetz 2020 in den meisten Fällen ausgeschlossen. Ergebnis bei einer Prüfung: Vollständige Nacherhebung Steuer + SV.
Fehler 3: Inflationsausgleichsprämie noch 2026 auszahlen
Die Inflationsausgleichsprämie nach § 3 Nr. 11c EStG ist am 31. Dezember 2024 ausgelaufen. Wer 2026 noch eine “IAP” zahlt, gewährt sie als ganz normalen, voll steuer- und beitragspflichtigen Bonus. Die Möglichkeit ist endgültig vorbei.
Fehler 4: Nicht-ZAG-konforme Gutscheinkarten
Wer Mitarbeitenden allgemein einsetzbare Visa- oder Mastercard-Gutscheine schickt, verliert die Steuerfreiheit auch dann, wenn der Betrag unter 50 EUR bleibt. Eine 7-Punkte-Routine zur Kontrolle aller Benefit-Buchungen beschreibt der Beitrag Lohnabrechnung kontrollieren.
Fehler 5: Dienstrad-Gehaltsumwandlung falsch verbucht
Bei einem geleasten JobRad mit Gehaltsumwandlung muss die 0,25-%-Regelung im Lohnkonto sauber abgebildet sein. Wer das Rad als steuerfrei nach § 3 Nr. 37 EStG bucht, obwohl tatsächlich eine Gehaltsumwandlung vorliegt, riskiert eine Nacherhebung über vier Jahre rückwirkend.
FAQ: Häufige Fragen zu steuerfreien Arbeitgeberleistungen 2026
Was kann der Arbeitgeber 2026 steuerfrei zahlen?
Die wichtigsten Bausteine 2026: 50 EUR Sachbezug pro Monat, 60 EUR Aufmerksamkeit pro persönlichem Anlass, 110 EUR Betriebsveranstaltung pro Person (max. 2x/Jahr), 1.080 EUR Belegschaftsrabatt pro Jahr, Kindergartenzuschuss in voller Höhe, 600 EUR Gesundheitsförderung, Jobticket und Deutschlandticket, JobRad und neu die Aktivrente bis 2.000 EUR/Monat. Daneben die Erholungsbeihilfe als pauschal versteuerter und sozialabgabenfreier Urlaubszuschuss (bis 312 EUR pro Familie und Jahr).
Wie hoch ist die Sachbezugsfreigrenze 2026?
Die Sachbezugsfreigrenze liegt 2026 unverändert bei 50 EUR pro Mitarbeiter und Monat (§ 8 Abs. 2 S. 11 EStG). Die früher geltende 44-EUR-Grenze wurde zum 1. Januar 2022 angehoben.
Welche Gutscheine sind 2026 steuerfrei?
Steuerfrei sind nur Gutscheine und Geldkarten, die die Anforderungen des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes (§ 2 Abs. 1 Nr. 10 ZAG) erfüllen. In der Praxis: Closed-Loop-Gutscheine (REWE, Edeka), Controlled-Loop-Wunschgutscheine und City-Cards. Nicht zulässig: allgemein einsetzbare Kreditkarten und PayPal-Guthaben.
Was ist der Unterschied zwischen Freigrenze und Freibetrag?
Bei einer Freigrenze ist die gesamte Leistung steuerpflichtig, sobald die Grenze um einen Cent überschritten wird (Beispiel: 50 EUR Sachbezug, 60 EUR Aufmerksamkeit). Bei einem Freibetrag ist nur der übersteigende Betrag steuerpflichtig (Beispiel: 1.080 EUR Belegschaftsrabatt, 600 EUR BGF, 110 EUR Betriebsveranstaltung).
Ist die Inflationsausgleichsprämie 2026 noch möglich?
Nein. Die Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 11c EStG ist am 31. Dezember 2024 ausgelaufen. Zahlungen 2026 sind ganz normal lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtig. Eine Nachfolgeregelung wurde bisher nicht beschlossen.
Kann ich Sachbezug und Aufmerksamkeit kombinieren?
Ja. Beide Leistungen können parallel gewährt werden, weil sie unterschiedliche Rechtsgrundlagen haben. Eine Mitarbeiterin kann im Monat ihres Geburtstags eine Geburtstagsaufmerksamkeit bis 60 EUR und parallel den 50-EUR-Sachbezug erhalten. Beides ist steuer- und beitragsfrei.
Wie wirkt das Deutschlandticket steuerlich?
Übernimmt der Arbeitgeber die Kosten ganz oder teilweise zusätzlich zum Arbeitslohn, ist der Zuschuss nach § 3 Nr. 15 EStG steuer- und beitragsfrei. Der Zuschuss wird beim Arbeitnehmer auf die Entfernungspauschale angerechnet, also bei der eigenen Steuererklärung gegengerechnet.
Was ist eine Erholungsbeihilfe und wann lohnt sie sich?
Die Erholungsbeihilfe nach § 40 Abs. 2 Nr. 3 EStG ist ein Urlaubszuschuss, den der Arbeitgeber pauschal mit 25 Prozent Lohnsteuer (selbst getragen) versteuert und der vollständig sozialversicherungsfrei ist. Höchstbeträge pro Kalenderjahr: 156 EUR für den Arbeitnehmer, 104 EUR für Ehe- oder Lebenspartner, 52 EUR pro unterhaltsberechtigtem Kind. Eine Familie mit zwei Erwachsenen und einem Kind erhält damit bis zu 312 EUR im Jahr. Voraussetzung sind ein zeitlicher Bezug zum Urlaub (in der Regel 3 Monate vor oder nach Urlaubsantritt), ein Nachweis der zweckentsprechenden Verwendung (Reisebuchung, Hotelrechnung, Quittungen) und die einmalige Auszahlung pro Jahr. Sie lohnt sich besonders, wenn der Arbeitgeber Mitarbeitenden mit Familie einen Netto-Bonus ohne SV-Belastung zukommen lassen will: die Ersparnis gegenüber einer regulären Bruttogehalt-Erhöhung liegt bei rund 300 EUR pro Familie und Jahr.
Steuerfreie Leistungen sauber abrechnen: So entlastet LohnDialog Ihre HR-Abteilung
Steuerfreie Arbeitgeberleistungen sind die effizienteste Möglichkeit, Bruttogehälter in Netto-Vorteile umzuwandeln. Die Voraussetzung: jede Leistung muss in der Lohnabrechnung korrekt zugeordnet, dokumentiert und ELStAM-konform übermittelt werden. Ein Fehler genügt, und die Lohnsteuer-Außenprüfung fordert vier Jahre rückwirkend Lohnsteuer und Sozialversicherung nach.
Drei Punkte, die in der Praxis den Unterschied machen:
- Aktualität bei Rechtsänderungen. Die 44-EUR-Falle, die ausgelaufene Inflationsausgleichsprämie und jetzt die neue Aktivrente sind nur drei Beispiele aus den letzten Jahren. Wer Lohnabrechnung intern fährt, muss Gesetze, BMF-Schreiben und Software-Updates selbst nachhalten.
- Saubere Dokumentation. Jede steuerfreie Leistung braucht einen Nachweis der Zusätzlichkeit, der ZAG-Konformität, der Zertifizierung (bei BGF) oder des persönlichen Anlasses (bei Aufmerksamkeiten). Ohne diese Belege verlieren Sie bei der Prüfung.
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