Sandra Müller, Payroll-Managerin bei einem gemeinnützigen Sozialträger im Rhein-Main-Gebiet, hat Ende März eine kurze Nachricht vom Vorstand bekommen: "Der neue Tarifabschluss ist da, bitte kümmern Sie sich um die Umsetzung zum 1. Juli." Was zunächst nach einem einzigen Prozentwert klingt, entpuppt sich beim genauen Hinsehen als ein Bündel aus mehreren Stichtagen, einem Mindestbetrag mit Nebenwirkung und einer Personengruppe, die gar nicht im eigentlichen Tarifvertrag steht. Genau hier passieren in der Praxis die Fehler, die später in einer Betriebsprüfung oder in Nachzahlungsforderungen enden.
Wenn Sie in Hessen Beschäftigte nach dem TVöD Hessen abrechnen, betrifft Sie die Tarifeinigung vom 27. März 2026 direkt. Dieser Leitfaden ordnet die Zahlen zuerst sauber ein und zeigt Ihnen danach die drei Stolperfallen, die in der laufenden Abrechnung am häufigsten übersehen werden. Am Ende wissen Sie, welche Werte ab wann gelten, warum der Mindestbetrag ausgerechnet Ihre unteren Entgeltgruppen überproportional anhebt und wie Sie die Umsetzung fristgerecht und prüfungssicher aufsetzen.
Die TV-H-Einigung 2026 im Überblick
Der TV-H ist der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst des Landes Hessen. Er ist die hessische Sonderrolle im deutschen Tarifgefüge: Während die übrigen Bundesländer im Tarifvertrag der Länder (TV-L) zusammengeschlossen sind, verhandelt Hessen seit dem Austritt aus der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) eigenständig. Genau deshalb tauchen die Begriffe TVöD Hessen und TV-H nebeneinander auf: Umgangssprachlich ist vom "TVöD in Hessen" die Rede, tariftechnisch handelt es sich um den TV-H mit eigener Entgeltordnung und eigener Entgelttabelle.
Am 27. März 2026 haben sich die Tarifparteien auf einen neuen Abschluss geeinigt. Betroffen sind rund 45.000 Tarifbeschäftigte des Landes unmittelbar, über die Übertragung auf den Beamtenbereich mittelbar rund 120.000 weitere Personen. Für Arbeitgeber, die sich am TV-H orientieren, sind vor allem zwei Erhöhungsstufen relevant.
Stichtag | Maßnahme | Detail |
|---|---|---|
01.07.2026 | Entgelt +3,0 Prozent | mindestens 110 Euro pro Monat und Beschäftigtem |
01.07.2026 | Ausbildungsvergütung +80 Euro | Festbetrag, alle Ausbildungsjahre |
01.10.2027 | Entgelt +2,8 Prozent | lineare Anhebung |
01.10.2027 | Ausbildungsvergütung +70 Euro | Festbetrag |
Laufzeit | 25 Monate | endet am 29.02.2028 |
Über die gesamte Laufzeit summieren sich die linearen Anhebungen auf rund 5,8 Prozent. Die neue TV-H-Entgelttabelle gilt in ihrer ersten Fassung vom 01.07.2026 bis zum 30.09.2027, bevor die zweite Stufe greift. Zusätzlich sind zum 01.01.2027 Anpassungen bei einzelnen Eingruppierungen vorgesehen, die Sie beim Aufsetzen der Stammdaten im Blick behalten sollten.
Die Tabellenstruktur selbst bleibt vertraut: Die TV-H-Entgelttabelle 2026 kennt die Entgeltgruppen E1 bis E16 und je Gruppe bis zu sieben Stufen, wobei die Eingangsstufe in eine Stufe 1a und 1b aufgeteilt ist, gefolgt von den Stufen 2 bis 6. Für den vollständigen tabellarischen Überblick über alle Gruppen und Stufen bietet sich das öffentliche Nachschlagewerk auf Öffentlicher-Dienst.info an. Die offiziellen Eckwerte der Einigung finden Sie in der Pressemitteilung von ver.di Hessen sowie in der Tarifeinigung des Landes Hessen (PDF). Eine gut lesbare fachliche Einordnung liefert die Übersicht von Haufe zu den Tarifverhandlungen TV-H 2026.
Damit ist die Zahlenlage geklärt. Interessant wird es dort, wo die reine Prozentangabe in der Abrechnung nicht das tut, was viele erwarten. Genau das ist die erste Stolperfalle.
Stolperfalle 1: der Mindestbetrag von 110 Euro
Die Formulierung "3 Prozent, mindestens 110 Euro" klingt wie eine Randnotiz, ist aber der wichtigste Rechenmechanismus des gesamten Abschlusses. Es handelt sich um einen sozialen Sockelbetrag: Wenn die 3 Prozent auf das individuelle Monatsentgelt weniger als 110 Euro ergeben, wird stattdessen der Festbetrag von 110 Euro gewährt. Erst wenn 3 Prozent mehr als 110 Euro ergeben, gilt der prozentuale Wert.
Der Kipppunkt lässt sich exakt bestimmen: 110 Euro entsprechen genau bei einem Monatsentgelt von rund 3.667 Euro einer Anhebung von 3 Prozent. Unterhalb dieser Schwelle schlägt der Mindestbetrag durch, oberhalb gewinnt der Prozentwert. Für Ihre Abrechnung heißt das: In den unteren Entgeltgruppen steigt das Entgelt effektiv um deutlich mehr als 3 Prozent, in den oberen Gruppen um exakt 3 Prozent.
Die folgende Beispielrechnung macht den Effekt sichtbar. Die Ausgangsbeträge sind zur Veranschaulichung gerundet und ersetzen nicht die verbindliche Entgelttabelle, sie zeigen aber die Mechanik zuverlässig.
Monatsentgelt (Beispiel) | 3 Prozent rechnerisch | Tatsächliche Anhebung | Effektive Steigerung |
|---|---|---|---|
2.800 Euro | 84 Euro | 110 Euro (Mindestbetrag) | rund 3,9 Prozent |
3.200 Euro | 96 Euro | 110 Euro (Mindestbetrag) | rund 3,4 Prozent |
3.667 Euro | 110 Euro | 110 Euro (Kipppunkt) | 3,0 Prozent |
4.500 Euro | 135 Euro | 135 Euro (3 Prozent) | 3,0 Prozent |
6.000 Euro | 180 Euro | 180 Euro (3 Prozent) | 3,0 Prozent |
Für die Praxis folgen daraus zwei konkrete Konsequenzen. Erstens: Wer die Erhöhung pauschal als "plus 3 Prozent auf alle" ins System einpflegt, rechnet die unteren Entgeltgruppen zu niedrig ab und produziert damit systematische Fehlbeträge. Betroffen sind vor allem die Gruppen E1 bis E8, in denen viele Hilfs- und Assistenztätigkeiten, Reinigungs-, Küchen- und einfache Verwaltungsfunktionen liegen. Zweitens: Bei Teilzeitkräften wird der Mindestbetrag anteilig gewährt. Die 110 Euro beziehen sich auf eine Vollzeitstelle und werden entsprechend des individuellen Beschäftigungsumfangs quotiert. Wer diesen Schritt vergisst, überzahlt Teilzeitbeschäftigte.
Ein sauberes Vorgehen prüft deshalb je Beschäftigtem beide Werte und übernimmt den höheren. Genau das leisten moderne Abrechnungssysteme, wenn die Tabelle korrekt hinterlegt und der Mindestbetrag als Nebenbedingung gepflegt ist. Wer die Werte lieber manuell gegenrechnet, findet passende Prüfwerkzeuge unter den einschlägigen Rechnerangeboten, etwa dem TVöD-Rechner für Hessen auf Öffentlicher-Dienst.info. Für die verbindliche Abrechnung zählt am Ende allerdings die im System hinterlegte Tabelle, nicht der überschlägige Online-Rechner.
Stolperfalle 2: studentische Entgelte laufen außerhalb des Tarifvertrags
Die zweite Stolperfalle ist tückisch, weil sie im Kleingedruckten steht und einen eigenen Stichtag hat. Studentische Beschäftigte, also studentische Hilfskräfte und vergleichbare Kräfte, sind nicht Teil der eigentlichen TV-H-Entgelttabelle. Ihr Entgelt wurde in der Tarifeinigung gesondert geregelt und folgt einem eigenen Zeitplan.
Stichtag | Studentisches Stundenentgelt |
|---|---|
ab 01.10.2026 | 15,20 Euro |
ab 01.10.2027 | 15,90 Euro |
Beachten Sie den Termin: Während die reguläre Entgelterhöhung zum 1. Juli 2026 wirkt, greift die Anhebung des studentischen Entgelts erst zum 1. Oktober 2026. Das sind zwei verschiedene Umsetzungszeitpunkte in derselben Tarifrunde. Wer im Juli alle Werte pauschal anfasst, hebt das studentische Entgelt möglicherweise drei Monate zu früh an, wer im Oktober nur an die studentischen Kräfte denkt, hat den regulären Juli-Termin überzogen. Beides erzeugt Korrekturbedarf.
Warum diese Sonderbehandlung? Studentische Beschäftigte fallen arbeitsrechtlich in eine eigene Kategorie und werden traditionell nicht in die reguläre Entgeltordnung aufgenommen, sondern über einen separaten Stundensatz geregelt. Für die Abrechnung bedeutet das: Sie brauchen einen eigenen Lohnart- oder Tarifschlüssel für diese Personengruppe und einen separaten Kalendereintrag für den 1. Oktober. Eine hilfreiche Einordnung der studentischen Regelungen und der Termine bietet die Fragen-und-Antworten-Seite der GEW Hessen zur Tarifrunde 2026, die konkreten Werte bestätigt ebenfalls die bereits genannte ver.di-Pressemitteilung.
In Vereinen, an Forschungseinrichtungen und in Bildungsträgern, die neben Fachkräften auch studentische Aushilfen beschäftigen, ist dieser Punkt der klassische Grund für Nachläufer in der Abrechnung. Ein klar dokumentierter Stichtagsplan, der beide Termine getrennt festhält, ist hier die einfachste Absicherung.
Stolperfalle 3: Ausbildungsvergütung und unbefristete Übernahme
Die dritte Stolperfalle betrifft den Nachwuchs. Die Ausbildungsvergütung steigt nicht prozentual, sondern um feste Eurobeträge, und das ebenfalls in zwei Schritten.
Stichtag | Anhebung der Ausbildungsvergütung |
|---|---|
ab 01.07.2026 | +80 Euro pro Monat (Festbetrag) |
ab 01.10.2027 | +70 Euro pro Monat (Festbetrag) |
Der erste Schritt fällt terminlich mit der regulären Entgelterhöhung zusammen, der zweite hingegen liegt zeitgleich mit der studentischen Anhebung im Oktober 2027 und nicht mit der zweiten regulären Stufe. Diese Verschachtelung der Stichtage ist der Grund, warum ein einfacher Merkzettel mit nur einem Datum in dieser Tarifrunde nicht ausreicht. Die Festbeträge gelten für die Auszubildenden nach dem Tarifvertrag für Auszubildende des Landes Hessen und schließen die Ausbildungsverhältnisse in Pflegeberufen sowie die Praktikantinnen und Praktikanten ein.
Neben der Vergütung enthält der Abschluss eine arbeitsrechtlich bedeutsame Zusage: die unbefristete Übernahme nach erfolgreichem Ausbildungsabschluss. Auszubildende, die ihre Prüfung mindestens mit der Note "befriedigend" (Note 3) bestehen, werden unbefristet übernommen, sofern ein dienstliches oder betriebliches Bedürfnis besteht. Für die Personalabrechnung heißt das konkret: Aus einem befristeten Ausbildungsverhältnis wird ein unbefristetes Arbeitsverhältnis mit Eingruppierung in die reguläre Entgelttabelle. Der Wechsel muss zum richtigen Zeitpunkt in den Stammdaten nachvollzogen werden, inklusive korrekter Entgeltgruppe, Stufenzuordnung und gegebenenfalls Jahressonderzahlung. Die Details zur Übernahmeregelung sind in der ver.di-Pressemitteilung und in der Haufe-Übersicht zum TV-H 2026 dokumentiert.
Gerade kleinere Träger, die nur ein oder zwei Auszubildende beschäftigen, unterschätzen den administrativen Aufwand dieses Übergangs. Hier hilft ein Full-Service-Ansatz, bei dem ein fester Ansprechpartner die Statusänderung, die Eingruppierung und die korrekte Abrechnung des ersten regulären Gehalts gemeinsam mit Ihnen aufsetzt, statt die drei Schritte auf verschiedene Zuständigkeiten zu verteilen.
Wer außer dem Land Hessen betroffen ist
Eine der häufigsten Verwechslungen in der Praxis betrifft die Frage, welcher Tarifvertrag überhaupt gilt. Der TV-H ist der Tarifvertrag des Landes Hessen. Er gilt für die Landesverwaltung und ihre Einrichtungen. Für die Kommunen in Hessen gilt er ausdrücklich nicht: Städte, Gemeinden, Landkreise und ihre Betriebe rechnen nach dem TVöD im Bereich der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (TVöD-VKA) ab. Die entsprechenden Entgelttabellen für den kommunalen Bereich veröffentlicht der Kommunale Arbeitgeberverband Hessen.
Die folgende Übersicht ordnet die vier relevanten Tarifwerke ein und beugt der häufigsten Fehlzuordnung vor.
Tarifvertrag | Gilt für | Besonderheit |
|---|---|---|
TV-H | Land Hessen und Landeseinrichtungen | eigenständig seit TdL-Austritt, eigene Tabelle |
TVöD-VKA | Kommunen in Hessen (Städte, Kreise, kommunale Betriebe) | bundeseinheitliche VKA-Regelung |
TVöD Bund | Bundesverwaltung | bundeseinheitliche Regelung des Bundes |
TV-L | die übrigen Bundesländer außer Hessen | eigener Abschluss, nicht mit dem TV-H verwechseln |
Für die Abgrenzung nach unten ist wichtig: Wer als anderes Bundesland oder als landesnahe Einrichtung außerhalb Hessens abrechnet, orientiert sich am TV-L und nicht am TV-H. Wenn Sie klären möchten, wie die parallele Tarifrunde der Länder aussieht, lesen Sie unseren Beitrag zum TV-L-Tarifabschluss 2026 in der Lohnabrechnung. So vermeiden Sie, Werte aus dem falschen Tarifgebiet zu übernehmen.
Für die Abrechnungspraxis relevant sind zwei weitere Eckdaten des TV-H, die gern übersehen werden: Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit beträgt 40 Stunden, und die Jahressonderzahlung entspricht 100 Prozent eines Monatsentgelts. Beide Werte fließen in die Berechnung von Stundensätzen, Zuschlägen und der Sonderzahlung im November ein und wirken damit indirekt auf jede monatliche Abrechnung.
Betroffen von der TV-H-Bindung sind längst nicht nur Landesdienststellen. In der Praxis wenden viele Organisationen den TV-H an oder lehnen sich vertraglich eng an ihn an: kommunale Eigenbetriebe mit Landesbezug, gemeinnützige Vereine, Kindertagesstätten in freier Trägerschaft, Sozialträger und Bildungseinrichtungen, die im Arbeitsvertrag auf den TV-H verweisen. LohnDialog betreut genau solche Organisationen, von kleinen Elterninitiativen wie dem Verein "Die Maulwürfe Kinderladen e.V." bis zu größeren Sozialträgern, und übernimmt für sie die vollständige tarifgebundene Abrechnung. Wie diese Abrechnung im Detail aufgebaut ist, zeigt unsere Übersicht zur Lohnabrechnung im öffentlichen Dienst.
Tariferhöhungen fristgerecht umsetzen: Nachzahlungslogik und Prüfungsrisiko
Der beste Überblick über die Werte nützt wenig, wenn die Umsetzung in der laufenden Abrechnung stockt. Zwei Fragen stellen sich in jeder Tarifrunde neu: Wann muss die neue Tabelle im System sein, und was passiert, wenn sie verspätet vorliegt?
Zum ersten Punkt: Die neuen Werte gelten ab dem jeweiligen Stichtag, also ab dem 1. Juli 2026 für die reguläre Erhöhung. In der Praxis liegt die abrechnungsfähige Tabelle mit allen Detailwerten manchmal erst wenige Wochen nach der Einigung vollständig vor. Solange die Tabelle noch nicht im System hinterlegt ist, läuft die Abrechnung zunächst mit den alten Werten weiter. Das ist kein Fehler, sondern der Normalfall, solange die Differenz anschließend korrekt nachgezahlt wird.
Zum zweiten Punkt: Wird die Erhöhung verspätet eingepflegt, entsteht ein Anspruch auf rückwirkende Nachzahlung ab dem Stichtag. Die Differenz zwischen altem und neuem Entgelt muss für jeden betroffenen Monat nachgezahlt werden, und zwar korrekt in Bezug auf Steuer und Sozialversicherung. Bei einer Nachzahlung, die mehrere zurückliegende Monate umfasst, ist die richtige steuerliche Behandlung entscheidend, damit weder Beschäftigte noch Arbeitgeber am Ende zu viel oder zu wenig abführen. Genau an dieser Stelle entstehen die Fehler, die in einer späteren Prüfung auffallen: nicht nachgezahlte Differenzen, falsch behandelter Mindestbetrag in unteren Entgeltgruppen oder ein übersehener studentischer Stichtag.
Das Prüfungsrisiko ist real. Eine Betriebsprüfung der Rentenversicherung schaut gezielt auf die korrekte Anwendung tariflicher Entgelte, weil daraus die Bemessungsgrundlage für die Sozialversicherung folgt. Wer die Tariferhöhung nicht sauber umsetzt, riskiert Nachforderungen, im ungünstigen Fall über mehrere Jahre. Für Payroll-Verantwortliche wie Sandra Müller ist das der eigentliche Stressfaktor: nicht die einzelne Zahl, sondern die Summe aus Stichtagen, Sonderregelungen und der Angst, eine davon übersehen zu haben.
Ein wirksamer Schutz besteht aus drei Elementen. Erstens ein dokumentierter Umsetzungsplan mit allen Stichtagen dieser Tarifrunde: 01.07.2026 für Entgelt und Ausbildung, 01.10.2026 für das studentische Entgelt, 01.10.2027 für die zweite Stufe. Zweitens eine systemseitige Hinterlegung der Tabelle inklusive Mindestbetrag als Nebenbedingung. Drittens eine verlässliche Informationsquelle, die Sie rechtzeitig auf solche Änderungen hinweist, bevor der Stichtag verstreicht. Wie LohnDialog seine Mandanten hier absichert, beschreibt unsere Seite zur proaktiven Information bei Tarif- und Gesetzesänderungen. Der Gedanke dahinter ist einfach: Sie sollen von einer Tarifänderung nicht aus der Presse erfahren, sondern von Ihrem festen Ansprechpartner, verbunden mit dem konkreten Hinweis, was in Ihrer Abrechnung zu tun ist.
Für Träger, die die tarifgebundene Abrechnung nicht selbst stemmen wollen, ist die Auslagerung an einen spezialisierten Dienstleister eine naheliegende Option. Wie die vollständige Übernahme für den öffentlichen Bereich aussieht, zeigt unsere Leistungsübersicht zur Personalabrechnung für den öffentlichen Dienst. Dort übernimmt ein festes Team die korrekte Anwendung der TV-H-Werte, die Nachzahlungslogik und die Dokumentation, die eine Prüfung verlangt.
Häufige Fragen zum TVöD Hessen 2026
Um wie viel Prozent steigt der TVöD Hessen zum 01.07.2026?
Das Entgelt steigt zum 1. Juli 2026 um 3,0 Prozent, mindestens jedoch um 110 Euro pro Monat und Beschäftigtem. Weil der Mindestbetrag in den unteren Entgeltgruppen mehr ausmacht als 3 Prozent, liegt die effektive Steigerung dort höher. Eine zweite Stufe von 2,8 Prozent folgt zum 1. Oktober 2027.
Gilt in Hessen der TVöD oder ein eigener Tarifvertrag?
Hessen ist nach dem Austritt aus der Tarifgemeinschaft deutscher Länder eigenständig und wendet den TV-H an, den Tarifvertrag des Landes Hessen. Umgangssprachlich wird er oft "TVöD Hessen" genannt. Für die Kommunen in Hessen gilt dagegen der TVöD-VKA, und die übrigen Bundesländer richten sich nach dem TV-L.
Was verdienen studentische Beschäftigte in Hessen ab 2026?
Das studentische Stundenentgelt steigt zum 1. Oktober 2026 auf 15,20 Euro und zum 1. Oktober 2027 auf 15,90 Euro. Wichtig für die Abrechnung: Studentische Beschäftigte stehen außerhalb der regulären TV-H-Entgelttabelle und haben einen eigenen Stichtag, der nicht mit dem 1. Juli zusammenfällt.
Wie hoch ist die Ausbildungsvergütung im TV-H nach der Erhöhung?
Die Ausbildungsvergütung steigt zum 1. Juli 2026 um einen Festbetrag von 80 Euro pro Monat und zum 1. Oktober 2027 um weitere 70 Euro. Die Anhebung erfolgt nicht prozentual, sondern als fester Eurobetrag über alle Ausbildungsjahre hinweg.
Werden Auszubildende nach dem TV-H unbefristet übernommen?
Ja. Auszubildende, die ihre Abschlussprüfung mindestens mit der Note "befriedigend" (Note 3) bestehen, werden bei entsprechendem betrieblichem Bedürfnis unbefristet übernommen. In der Abrechnung wird aus dem befristeten Ausbildungsverhältnis ein reguläres Arbeitsverhältnis mit Eingruppierung in die Entgelttabelle.
Wie lange läuft der TV-H-Abschluss 2026 und wann kommt die nächste Runde?
Die Laufzeit beträgt 25 Monate und endet am 29. Februar 2028. Die nächste reguläre Erhöhung innerhalb dieser Laufzeit ist die zweite Stufe zum 1. Oktober 2027. Die Verhandlungen über einen Anschlussabschluss beginnen erfahrungsgemäß gegen Ende der Laufzeit.
Muss die TV-H-Erhöhung rückwirkend nachgezahlt werden, wenn die Tabelle später vorliegt?
Ja. Die Erhöhung gilt ab dem jeweiligen Stichtag. Liegt die abrechnungsfähige Tabelle erst später vollständig vor, wird zunächst mit den alten Werten weitergerechnet und die Differenz anschließend rückwirkend ab dem Stichtag nachgezahlt, korrekt in Bezug auf Steuer und Sozialversicherung. Eine saubere Nachzahlung ist einer der Punkte, auf die eine Betriebsprüfung besonders achtet.
Die TV-H-Erhöhung sicher umsetzen: Sprechen Sie mit unseren Experten
Die Tarifeinigung 2026 ist ein gutes Beispiel dafür, warum die tarifgebundene Abrechnung mehr ist als das Eintragen eines Prozentwerts. Drei Stichtage, ein Mindestbetrag mit Sonderwirkung in den unteren Entgeltgruppen, eine Personengruppe außerhalb des eigentlichen Tarifvertrags und ein Prüfungsrisiko bei verspäteter Umsetzung: Für kommunale Eigenbetriebe, Vereine, Kitas und Sozialträger mit TV-H-Bindung ist das ein spürbarer Mehraufwand neben dem Tagesgeschäft.
LohnDialog übernimmt diesen Aufwand für Sie. Als familiengeführtes Unternehmen mit 35 Jahren Erfahrung und über 60 Fachkräften an vier Standorten begleiten wir Sie mit einem festen persönlichen Ansprechpartner, der Ihre Organisation kennt und die TV-H-Werte, die Nachzahlungslogik und die prüfungssichere Dokumentation für Sie umsetzt. Unser Full-Service auf Basis geprüfter Abrechnungssoftware (ADDISON SBS Lohn) sorgt für Ausfallsicherheit, DSGVO-Konformität und eine nach ISO 27001 abgesicherte Verarbeitung Ihrer Daten. Und wenn sich Tarif- oder Gesetzeslage ändert, informieren wir Sie proaktiv, bevor der Stichtag zum Problem wird.
Für tarifgebundene Beschäftigte im öffentlichen Dienst rechnen wir im Tariflohn-Paket zu 17 Euro pro Arbeitnehmer und Monat ab (Mindestgebühr 51 Euro monatlich, ab drei Beschäftigten). Damit haben Sie einen klar kalkulierbaren Preis für eine Leistung, die Zeitdruck, Prüfungsangst und die Suche nach dem richtigen Stichtag aus Ihrem Arbeitsalltag nimmt. Einen Überblick über die vollständige Auslagerung finden Sie auf unserer Seite Lohnabrechnung auslagern.
Sie möchten die TV-H-Erhöhung 2026 sicher und fristgerecht umsetzen? Sprechen Sie mit unseren Experten. Wir zeigen Ihnen unverbindlich, wie die Umstellung für Ihre Organisation abläuft und wie Sie die drei Stolperfallen dauerhaft aus Ihrer Abrechnung heraushalten.




