April 2026, ein Dachdeckerbetrieb in Nordhessen mit 14 Beschäftigten. Der Lohnbuchhalter rechnet den März ab und setzt die wöchentliche Arbeitszeit auf 40 Stunden. Das Problem: Die Winterarbeitszeit im Dachdeckerhandwerk gilt bis zum 26. April 2026 (Kalenderwoche 17). Korrekt wären 37,5 Stunden pro Woche. Die Folge: falsche Überstundenberechnung, fehlerhafte Sollstunden, zu hohe SOKA-DACH-Meldung. Drei Fehler in einer einzigen Abrechnung.
Die Lohnabrechnung Dachdecker gehört zu den anspruchsvollsten Spezialfällen in der Lohnbuchhaltung. Das Dachdeckerhandwerk hat eine eigene Sozialkasse (SOKA-DACH), eigene Tariflohngruppen, eine verkürzte Winterarbeitszeit und Sonderregelungen für den 24. und 31. Dezember. Wer diese Besonderheiten nicht kennt, riskiert falsche Abrechnungen, Nachforderungen und Ärger bei der nächsten Betriebsprüfung.
Dieser Artikel erklärt alle relevanten Werte und Regelungen für die Lohnabrechnung im Dachdeckerhandwerk 2026: von den Tariflohngruppen über die SOKA-DACH-Beiträge bis zur korrekten Umstellung von Winter- auf Sommerarbeitszeit.
Tariflohn Dachdecker 2026: Lohntabelle und Lohngruppen
Der Rahmentarifvertrag für das Dachdeckerhandwerk (RTV Dachdeckerhandwerk) regelt die Eingruppierung der Beschäftigten in verschiedene Lohngruppen. Diese Lohngruppen bestimmen den Mindest-Stundenlohn und sind die Grundlage jeder korrekten Lohnabrechnung Dachdecker.
Lohngruppen 1 bis 6 nach RTV Dachdeckerhandwerk
Das Dachdeckerhandwerk unterscheidet sechs Lohngruppen, die sich nach Qualifikation, Berufserfahrung und Verantwortung richten.
Lohngruppe | Bezeichnung | Beschreibung | Stundenlohn (Richtwert 2026) |
|---|---|---|---|
LG 1 | Hilfsarbeiter/Werker | Ungelernte Hilfskräfte ohne Ausbildung | 13,90 EUR (gesetzl. Mindestlohn) |
LG 2 | Fachwerker | Angelernte Kräfte mit Teilqualifikation | 15,40 EUR |
LG 3 | Junggeselle | Gesellenbrief, Berufsanfänger (1. und 2. Gesellenjahr) | 17,00 EUR |
LG 4 | Fachgeselle | Geselle mit Berufserfahrung (ab 3. Gesellenjahr) | 19,50 EUR |
LG 5 | Vorarbeiter | Geselle mit Führungsverantwortung, Baustellenkoordination | 21,00 EUR |
LG 6 | Meister/Kolonnenführer | Meisterbrief oder vergleichbare Qualifikation mit Leitungsfunktion | individuell vereinbart |
Die Stundenlöhne in der Tabelle sind Richtwerte auf Basis der tariflichen Vergütung. In der Praxis weichen die tatsächlichen Löhne je nach Region, Betriebsgröße und Fachkräftemangel nach oben ab. Entscheidend ist: Kein Beschäftigter darf unter dem jeweiligen tariflichen Mindestlohn oder dem gesetzlichen Mindestlohn von 13,90 EUR pro Stunde (ab 01.01.2026) bezahlt werden.
Welche Lohngruppen gibt es bei Dachdeckern?
Die Eingruppierung richtet sich primär nach dem Ausbildungsstand und der Funktion im Betrieb. Ein Berufsanfänger mit Gesellenbrief startet in Lohngruppe 3 (Junggeselle). Nach zwei Gesellenjahren erfolgt der Aufstieg in Lohngruppe 4 (Fachgeselle). Die Einordnung als Vorarbeiter (LG 5) setzt zusätzliche Führungsaufgaben voraus, etwa die eigenverantwortliche Leitung einer Baustelle.
Für die Lohnabrechnung ist die korrekte Eingruppierung entscheidend: Sie bestimmt nicht nur den Stundenlohn, sondern auch die Höhe der SOKA-DACH-Beiträge und der Urlaubsvergütung.
Rechenbeispiel: Monatslohn Fachgeselle
Die monatliche Arbeitszeit variiert im Dachdeckerhandwerk je nach Saison. Im Sommer gilt eine 40-Stunden-Woche, im Winter eine verkürzte 37,5-Stunden-Woche.
Sommerarbeitszeit (40h/Woche, ca. 170 Stunden/Monat): 170 Stunden x 19,50 EUR = 3.315,00 EUR brutto
Winterarbeitszeit (37,5h/Woche, ca. 162,5 Stunden/Monat): 162,5 Stunden x 19,50 EUR = 3.168,75 EUR brutto
Die Differenz von rund 146 EUR pro Monat zeigt, warum die korrekte Erfassung der Winterarbeitszeit so wichtig ist. Wer im Winter mit 170 Stunden rechnet, erzeugt fehlerhafte Überstunden oder falsche Sollstunden.
Mindestlohn Dachdecker 2026
Branchenmindestlohn vs. gesetzlicher Mindestlohn
Im Dachdeckerhandwerk gelten die allgemeinverbindlichen Tariflöhne nach dem RTV Dachdeckerhandwerk. Für ungelernte Hilfskräfte (Lohngruppe 1) ist der gesetzliche Mindestlohn von 13,90 EUR pro Stunde (seit 01.01.2026) die Untergrenze. Für gelernte Dachdecker ab Lohngruppe 2 liegen die tariflichen Stundenlöhne über dem gesetzlichen Mindestlohn.
Die Allgemeinverbindlichkeit des Tarifvertrags bedeutet: Auch Betriebe, die nicht Mitglied der Dachdecker-Innung sind, müssen die tariflichen Mindestlöhne einhalten. Ein Verstoß kann bei Betriebsprüfungen zu Nachforderungen und Bußgeldern führen.
Wie hoch ist der Mindestlohn für Dachdecker ab 2026?
Für ungelernte Kräfte gilt der gesetzliche Mindestlohn von 13,90 EUR pro Stunde. Für gelernte Dachdecker gelten die tariflichen Stundenlöhne, die je nach Lohngruppe zwischen 15,40 EUR und 21,00 EUR oder mehr liegen. Die nächste reguläre Tarifverhandlung im Dachdeckerhandwerk kann zu weiteren Erhöhungen führen. Aktuelle Informationen veröffentlicht der Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks (ZVDH).
Wann ist die nächste Lohnerhöhung für Dachdecker?
Die tariflichen Lohnerhöhungen im Dachdeckerhandwerk werden zwischen dem ZVDH und der IG BAU ausgehandelt. Die Laufzeiten variieren. Betriebe sollten die Ergebnisse der Tarifverhandlungen aktiv verfolgen und ihre Lohnsoftware rechtzeitig anpassen, um rückwirkende Korrekturen zu vermeiden.
SOKA-DACH: Beiträge, Leistungen und Pflichten
Der größte Unterschied zwischen der Lohnabrechnung im Dachdeckerhandwerk und im Bauhauptgewerbe ist die Sozialkasse. Dachdecker sind nicht bei der SOKA-BAU gemeldet, sondern bei der SOKA-DACH (Sozialkasse des Dachdeckerhandwerks, soka-dach.de). Diese Verwechslung ist einer der häufigsten Fehler in der Lohnabrechnung Dachdecker.
Pflichtmitgliedschaft
Jeder Betrieb, der überwiegend Dachdeckerarbeiten ausführt, ist zur Teilnahme am Sozialkassenverfahren der SOKA-DACH verpflichtet. Die Pflicht besteht unabhängig von einer Innungsmitgliedschaft. Entscheidend ist die überwiegende Tätigkeit des Betriebs: Wer hauptsächlich Dächer deckt, abdichtet oder Fassaden bekleidet, fällt unter den Geltungsbereich des Verfahrenstarifvertrags Dachdeckerhandwerk.
Beitragssätze und Bruttolohnsummenmeldung
Die SOKA-DACH-Beiträge werden als Prozentsatz der Bruttolohnsumme berechnet. Arbeitgeber müssen monatlich die Bruttolöhne aller gewerblichen Arbeitnehmer an die SOKA-DACH melden (Bruttolohnsummenmeldung). Die Beitragssätze decken verschiedene Leistungsbereiche ab:
Leistungsbereich | Beitragspflicht |
|---|---|
13. Monatseinkommen | Ja, über SOKA-DACH-Beiträge finanziert |
Zusatzversorgung | Ja, separater Beitragssatz |
Ausfallgeld | Ja, über SOKA-DACH-Beiträge finanziert |
Berufsbildung | Ja, anteilig |
Die genauen Beitragssätze veröffentlicht die SOKA-DACH auf ihrer Website (soka-dach.de). Da sich die Sätze ändern können, sollten Lohnbuchhalter die aktuellen Werte direkt bei der SOKA-DACH abfragen oder die jährlichen Rundschreiben beachten.
Leistungen der SOKA-DACH
Die SOKA-DACH erbringt fünf zentrale Leistungen für Beschäftigte im Dachdeckerhandwerk:
13. Monatseinkommen: Dachdecker haben Anspruch auf ein 13. Monatseinkommen (vergleichbar mit Weihnachtsgeld), das über die SOKA-DACH abgewickelt wird.
Zusatzversorgung: Über die SOKA-DACH werden Beiträge zur zusätzlichen Altersversorgung eingezogen. Im Rentenalter erhalten die Beschäftigten eine Zusatzrente.
Ausfallgeld: Bei witterungsbedingtem Arbeitsausfall kann die SOKA-DACH Ausfallgeld zahlen. Diese Leistung ergänzt das Saison-Kurzarbeitergeld der Agentur für Arbeit.
Förderung Ausbildung & Berufsbildung: Unterstützung der betrieblichen und überbetrieblichen Ausbildung sowie Sicherung von Fachkräften im Dachdeckerhandwerk
Insolvenzsicherung: Absicherung der Arbeitnehmer bei Insolvenz des Arbeitgebers
SOKA-DACH vs. SOKA-BAU: Abgrenzung
Die Verwechslung von SOKA-DACH und SOKA-BAU hat gravierende Folgen. Wer als Dachdeckerbetrieb an die SOKA-BAU meldet, zahlt falsche Beiträge, erhält keine Leistungen und riskiert Nachforderungen von der SOKA-DACH.
Merkmal | SOKA-DACH | SOKA-BAU |
|---|---|---|
Gewerk | Dachdeckerhandwerk | Bauhauptgewerbe |
Leistungen | 13. ME, Zusatzversorgung, Ausfallgeld, Berufsbildung, Insolvenzsicherung | Urlaub, Berufsbildung, Zusatzversorgung |
Rechtsgrundlage | RTV Dachdeckerhandwerk | BRTV Bauhauptgewerbe |
Website | ||
Beitragssätze | Eigenständig (nicht identisch mit SOKA-BAU) | West: 20,2%, Ost: 18,7% |
Winterarbeitszeit | 37,5h/Woche | 38,5h/Woche (Dezember bis März) |
Einen ausführlichen Vergleich aller Sozialkassen im Handwerk (SOKA-BAU, SOKA-DACH, Malerkasse und weitere) planen wir in einem separaten Artikel.
Wenn Ihr Betrieb auch Arbeiten im Bauhauptgewerbe ausführt, kann es im Einzelfall zu Abgrenzungsfragen kommen. Entscheidend ist, welche Tätigkeit im Betrieb überwiegt. Bei Zweifeln hilft eine Anfrage bei der SOKA-DACH oder beim Zentralverband.
13. Monatseinkommen
13. Monatseinkommen (Weihnachtsgeld)
Dachdecker haben nach dem Tarifvertrag Anspruch auf ein 13. Monatseinkommen. Diese Sonderzahlung wird über die SOKA-DACH abgewickelt und ist vergleichbar mit dem Weihnachtsgeld in anderen Branchen. Das 13. Monatseinkommen wird in der Regel zum Jahresende ausgezahlt und berechnet sich anteilig nach der Beschäftigungsdauer im laufenden Kalenderjahr.
Für die Lohnabrechnung ist wichtig: Das 13. Monatseinkommen wird über die SOKA-DACH ermittelt und dem Arbeitgeber mitgeteilt. Dieser zahlt das 13. MEK im November aus und erhält dann die Erstattung durch die SOKA-DACH.
Wie hoch ist das 13. Monatseinkommen für Dachdecker?
Die Höhe richtet sich nach dem Tarifvertrag und der individuellen Beschäftigungsdauer. Für ein volles Kalenderjahr Beschäftigung im Dachdeckerhandwerk besteht der volle Anspruch. Bei unterjährigem Ein- oder Austritt wird anteilig berechnet. Die genauen Beträge und Berechnungsmodalitäten veröffentlicht die SOKA-DACH.
24. Dezember und 31. Dezember: Sonderregelungen
Im Dachdeckerhandwerk gelten für den 24. und 31. Dezember besondere Regelungen, die sich vom Bauhauptgewerbe deutlich unterscheiden:
Datum | Dachdeckerhandwerk | Bauhauptgewerbe |
|---|---|---|
24. Dezember | Arbeitsfrei MIT Lohnfortzahlung | Arbeitsfrei OHNE Lohnanspruch |
31. Dezember | Arbeitsfrei OHNE Bezahlung (unbezahlte Freistellung) | Arbeitsfrei OHNE Lohnanspruch |
Diese Unterscheidung ist ein häufiger Fehlerfall. Im Bauhauptgewerbe sind beide Tage ohne Lohnanspruch (§ 3 Nr. 1.7. BRTV). Im Dachdeckerhandwerk dagegen wird der 24. Dezember mit Lohnfortzahlung gewährt. Der 31. Dezember ist zwar arbeitsfrei, aber als unbezahlte Freistellung ohne Vergütungsanspruch.
In der Lohnabrechnung muss der 24. Dezember als bezahlter Feiertag oder bezahlter Freistellungstag abgerechnet werden. Der 31. Dezember wird ohne Vergütung gebucht. Wer beide Tage gleich behandelt, zahlt entweder zu viel (31.12.) oder zu wenig (24.12.).
Urlaubsverfall und Übertragung
Der Urlaub im Dachdeckerhandwerk verfällt am 31. März des Folgejahres. Das bedeutet: Resturlaub aus dem Kalenderjahr 2025 muss bis spätestens 31. März 2026 genommen werden.
Eine Übertragung über den 31. März hinaus ist möglich, wenn beide Seiten (Arbeitgeber und Arbeitnehmer) dies schriftlich vereinbaren. Die maximale Übertragungsfrist reicht bis zum 31. Dezember des Folgejahres. Ohne schriftliche Vereinbarung verfällt der Resturlaub unwiderruflich.
Vor dem Verfall stehende Urlaubsansprüche müssen vorrangig gegenüber Arbeitszeitguthaben eingebracht werden, um Saison-Kurzarbeitergeld zu vermeiden. Diese Reihenfolge ist tariflich vorgeschrieben und wird bei Prüfungen durch die Agentur für Arbeit kontrolliert.
Winterarbeitszeit und Schlechtwettergeld
Die Winterarbeitszeit ist das zentrale Unterscheidungsmerkmal in der Lohnabrechnung Dachdecker. Während viele Gewerke ganzjährig mit fester Wochenarbeitszeit arbeiten, kennt das Dachdeckerhandwerk eine saisonale Anpassung.
Winterperiode 2025/2026: 01.12.2025 bis 26.04.2026
Die Winterarbeitszeit im Dachdeckerhandwerk beginnt am 1. Dezember und endet in Kalenderwoche 17. Für die aktuelle Saison bedeutet das:
Winterarbeitszeit: 01.12.2025 bis 26.04.2026 (KW 17)
Wochenarbeitszeit: 37,5 Stunden (statt 40 Stunden im Sommer)
Rechtsgrundlage: § 3 Rahmentarifvertrag Dachdeckerhandwerk
Ab dem 27. April 2026 (Beginn KW 18) gilt wieder die Sommerarbeitszeit mit 40 Stunden pro Woche. Die Umstellung ist ein fester Termin, der in der Lohnsoftware hinterlegt sein muss.
Wann beginnt die Winterarbeitszeit für Dachdecker?
Die Winterarbeitszeit beginnt jedes Jahr am 1. Dezember. Sie endet mit dem Ablauf der Kalenderwoche 17 im Folgejahr. 2026 fällt das Ende auf den 26. April. In anderen Jahren kann das genaue Datum ein bis zwei Tage abweichen, je nachdem, auf welchen Wochentag KW 17 endet.
Auswirkung auf die Abrechnung
Die verkürzte Winterarbeitszeit von 37,5 Stunden pro Woche hat direkte Auswirkungen auf mehrere Abrechnungsbestandteile:
Sollstunden: In den Wintermonaten sinkt die monatliche Sollarbeitszeit. Statt ca. 170 Stunden (bei 40h/Woche) ergeben sich ca. 162,5 Stunden (bei 37,5h/Woche). Die Lohnsoftware muss diese Anpassung automatisch abbilden.
Überstundenberechnung: Überstunden entstehen erst ab der 37,5. Stunde pro Woche (nicht ab der 40. Stunde). Wer die Winterarbeitszeit nicht korrekt hinterlegt, generiert zu wenige Überstunden oder erfasst reguläre Arbeitszeit fälschlicherweise als Überstunden.
Mehraufwands-Wintergeld (MWG): Das MWG berechnet sich auf Basis der tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden. Bei 37,5 Wochenstunden statt 40 Stunden fallen weniger MWG-berechtigte Stunden an.
Mehraufwands-Wintergeld (MWG) und Zuschuss-Wintergeld (ZWG)
Für Dachdecker gelten, wie im Bauhauptgewerbe, Regelungen zum Wintergeld. Die korrekte Unterscheidung zwischen MWG und ZWG ist für die Lohnabrechnung entscheidend.
Mehraufwands-Wintergeld (MWG): 1,00 EUR pro Stunde – Zeitraum: 15. Dezember bis Ende Februar – Gilt nur für tatsächlich geleistete Arbeitsstunden auf witterungsabhängigen Baustellen – Wird von der Agentur für Arbeit erstattet (Teil des S-KUG-Antrags) – Stunden aus dem Arbeitszeitkonto (AZK) sind nicht MWG-berechtigt
Zuschuss-Wintergeld (ZWG): 2,50 EUR pro Stunde – Zeitraum: 1. Dezember bis 31. März (Schlechtwetterzeit) – Gilt nur für Stunden aus dem Arbeitszeitkonto (AZK), die zur Vermeidung von Saison-Kurzarbeitergeld aufgelöst werden – Voraussetzung: Jegliches Arbeitszeitguthaben muss aufgelöst werden (außer geschütztes Guthaben nach § 96 Abs. 4 Satz 3 SGB III)
Wichtig: MWG und ZWG können nicht für dieselben Stunden gezahlt werden. MWG entsteht durch tatsächlich geleistete Arbeit. ZWG entsteht durch Auflösung von Arbeitszeitguthaben. Es handelt sich um zwei verschiedene Stundentypen. Beide Leistungen können zwar im selben Abrechnungsmonat vorkommen, aber niemals für identische Stunden.
Ausführliche Informationen zum Wintergeld im Baugewerbe 2026 finden Sie in unserem Spezialartikel.
Saison-Kurzarbeitergeld (S-Kug) für Dachdecker
Bei witterungsbedingtem Arbeitsausfall in der Schlechtwetterzeit (1. Dezember bis 31. März) können Dachdecker Saison-Kurzarbeitergeld beantragen. Die Voraussetzungen entsprechen grundsätzlich denen im Bauhauptgewerbe:
Witterungsbedingter Arbeitsausfall von mindestens einer vollen Stunde pro Tag
Arbeitszeitguthaben müssen vorrangig aufgelöst werden
Bei witterungsbedingtem Ausfall: keine gesonderte Anmeldung bei der Agentur für Arbeit erforderlich
Bei wirtschaftlichem Ausfall: Anmeldung ab dem 1. Tag erforderlich
Haben Dachdecker im Winter frei?
Nein. Die verkürzte Winterarbeitszeit von 37,5 Stunden pro Woche bedeutet nicht, dass Dachdecker im Winter nicht arbeiten. Sie arbeiten weniger Stunden pro Woche als im Sommer. Bei witterungsbedingtem Ausfall einzelner Tage greift das Saison-Kurzarbeitergeld. Grundsätzlich wird auch im Winter auf dem Dach gearbeitet, solange die Witterungsbedingungen dies zulassen.
Bei welchen Temperaturen arbeiten Dachdecker nicht?
Es gibt keine feste Temperaturgrenze, ab der Dachdeckerarbeiten eingestellt werden müssen. Entscheidend ist die Zumutbarkeit der Arbeit unter den konkreten Witterungsbedingungen. Faktoren wie Frost, Schnee, Eisglätte, starker Wind oder Regen können dazu führen, dass Dacharbeiten nicht sicher durchgeführt werden können. In diesen Fällen wird die Arbeit eingestellt, und es kann Saison-Kurzarbeitergeld beantragt werden. Die Entscheidung trifft der Arbeitgeber unter Berücksichtigung der Arbeitsschutzvorschriften.
Ausfallgeld über SOKA-DACH
Ergänzend zum Saison-Kurzarbeitergeld der Agentur für Arbeit kann die SOKA-DACH Ausfallgeld an Dachdecker zahlen. Dieses Ausfallgeld ist eine tarifliche Leistung und soll die Einkommenslücken bei witterungsbedingtem Ausfall teilweise schließen. Die genauen Voraussetzungen und Beträge regelt der Tarifvertrag.
Kündigungsfristen im Dachdeckerhandwerk
Tarifliche Fristen nach RTV Dachdeckerhandwerk
Der Rahmentarifvertrag für das Dachdeckerhandwerk regelt eigene Kündigungsfristen, die sich von den gesetzlichen Fristen nach § 622 BGB unterscheiden können. Die tariflichen Fristen richten sich nach der Dauer der Betriebszugehörigkeit und gelten für Arbeitgeber und Arbeitnehmer unterschiedlich.
Für die Lohnabrechnung sind die Kündigungsfristen relevant bei der Berechnung von Resturlaub, 13. Monatseinkommen (anteilig) und der Abmeldung bei der SOKA-DACH. Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses muss der Arbeitgeber die Abmeldung bei der SOKA-DACH fristgerecht vornehmen, damit die Leistungsansprüche des Arbeitnehmers korrekt abgewickelt werden.
Vergleich mit dem Bauhauptgewerbe
Im Bauhauptgewerbe gelten die Kündigungsfristen nach § 11 BRTV. Diese sehen kürzere Grundfristen vor als im Dachdeckerhandwerk: 6 Werktage in den ersten 6 Monaten, danach 12 Werktage. Im Dachdeckerhandwerk können die Fristen abweichen, insbesondere bei längerer Betriebszugehörigkeit.
Einen detaillierten Vergleich der Kündigungsfristen über alle Baugewerke hinweg finden Sie in unserem Artikel zur Baulohnabrechnung.
Besonderheiten in der Lohnabrechnung
SOKA-DACH Meldungen
Die monatliche Bruttolohnsummenmeldung an die SOKA-DACH ist Pflicht für jeden Dachdeckerbetrieb. Die Meldung muss vollständig und fristgerecht erfolgen. Fehlerhafte oder verspätete Meldungen können zu Schätzungen durch die SOKA-DACH führen, die in der Regel zu höheren Beiträgen führen.
Die SOKA-DACH stellt Formulare und ein elektronisches Meldeverfahren zur Verfügung. Viele Lohnsoftware-Systeme bieten eine direkte Schnittstelle zur SOKA-DACH an. Prüfen Sie, ob Ihre Software die SOKA-DACH (nicht nur die SOKA-BAU) als Meldeziel unterstützt.
Erschwerniszuschläge
Dachdecker arbeiten regelmäßig unter erschwerten Bedingungen: Höhenarbeit, steile Dachneigungen, Witterungseinflüsse, Umgang mit Gefahrstoffen (etwa bei Asbestsanierungen). Der Tarifvertrag sieht für bestimmte Erschwernisse Zuschläge vor. Diese müssen in der Lohnabrechnung korrekt erfasst und ausgewiesen werden.
Typische Erschwerniszuschläge im Dachdeckerhandwerk: – Höhenzuschlag bei Arbeiten ab bestimmter Gebäudehöhe – Zuschläge für Arbeiten unter besonderer Gefährdung – Schmutzzulagen bei Sanierungsarbeiten – Zuschläge für Arbeiten bei extremer Witterung
Die steuer- und sozialversicherungsrechtliche Behandlung der Zuschläge hängt von der konkreten Zuschlagsart ab. Überstundenzuschläge und Sonntagszuschläge sind bis zu bestimmten Grenzen steuerfrei (§ 3b EStG). Erschwerniszuschläge dagegen sind in der Regel voll steuer- und sozialversicherungspflichtig.
5 typische Fehler in der Lohnabrechnung Dachdecker
Fehler 1: SOKA-DACH mit SOKA-BAU verwechselt. Der häufigste und folgenschwerste Fehler. Die Meldung an die falsche Sozialkasse führt zu fehlenden Leistungsansprüchen und Nachforderungen. Lösung: In der Lohnsoftware prüfen, ob die SOKA-DACH (nicht SOKA-BAU) als Sozialkasse hinterlegt ist.
Fehler 2: Winterarbeitszeit nicht auf 37,5 Stunden angepasst. Viele Lohnsysteme sind auf 40 Stunden voreingestellt. Wer die Winterarbeitszeit nicht aktiv umstellt, generiert falsche Sollstunden, fehlerhafte Überstundenberechnungen und zu hohe SOKA-DACH-Meldungen. Lösung: Saisonale Arbeitszeitmodelle in der Software hinterlegen und Umstellung jährlich prüfen.
Fehler 3: 24. Dezember und 31. Dezember falsch abgerechnet. Im Dachdeckerhandwerk wird der 24. Dezember mit Lohnfortzahlung gewährt, der 31. Dezember ohne Bezahlung. Wer die Regelung des Bauhauptgewerbes (beide Tage ohne Lohnanspruch) anwendet, zahlt am 24. Dezember zu wenig. Lösung: Gewerk-spezifische Regelungen für den 24. und 31. Dezember in der Lohnabrechnung hinterlegen.
Fehler 4: MWG-Berechnung mit 40 statt 37,5 Wochenstunden. In der Winterarbeitszeit beträgt die reguläre Wochenarbeitszeit 37,5 Stunden. Das MWG wird nur für tatsächlich geleistete Arbeitsstunden gezahlt. Wer mit 40 Stunden rechnet, meldet zu viele MWG-berechtigte Stunden. Lösung: MWG-Berechnung an die saisonale Arbeitszeit koppeln.
Fehler 5: Bruttolohnsummenmeldung an die SOKA-DACH vergessen oder verspätet. Die monatliche Meldepflicht wird in kleinen Betrieben ohne Lohnbüro häufig vergessen. Die Folge: Die SOKA-DACH schätzt die Beiträge, meist zu Ungunsten des Betriebs. Lösung: Feste Fristen für die SOKA-DACH-Meldung im Abrechnungskalender verankern.
FAQ: Häufige Fragen zur Lohnabrechnung Dachdecker
1. Wie hoch ist der Mindestlohn für Dachdecker ab 2026?
Für ungelernte Hilfskräfte (Lohngruppe 1) gilt der gesetzliche Mindestlohn von 13,90 EUR pro Stunde (seit 01.01.2026). Für gelernte Dachdecker gelten die tariflichen Stundenlöhne je nach Lohngruppe. Diese liegen durchgängig über dem gesetzlichen Mindestlohn.
2. Welche Lohngruppen gibt es bei Dachdeckern?
Der RTV Dachdeckerhandwerk unterscheidet sechs Lohngruppen: Hilfsarbeiter/Werker (LG 1), Fachwerker (LG 2), Junggeselle (LG 3), Fachgeselle (LG 4), Vorarbeiter (LG 5) und Meister/Kolonnenführer (LG 6). Die Eingruppierung richtet sich nach Qualifikation, Berufserfahrung und Funktion im Betrieb.
3. Wann beginnt die Winterarbeitszeit für Dachdecker?
Die Winterarbeitszeit beginnt jedes Jahr am 1. Dezember und endet mit dem Ablauf der Kalenderwoche 17 im Folgejahr. Für 2025/2026 gilt: 01.12.2025 bis 26.04.2026. Während der Winterarbeitszeit beträgt die Wochenarbeitszeit 37,5 Stunden statt 40 Stunden im Sommer (§ 3 RTV Dachdeckerhandwerk).
4. Wie hoch ist das 13. Monatseinkommen für Dachdecker?
Das 13. Monatseinkommen wird über die SOKA-DACH (Sozialkasse des Dachdeckerhandwerks) ermitte. Die genaue Höhe richtet sich nach dem Tarifvertrag und der Beschäftigungsdauer im laufenden Kalenderjahr. Bei unterjährigem Ein- oder Austritt wird anteilig berechnet. Aktuelle Beträge veröffentlicht die SOKA-DACH auf soka-dach.de.
5. Haben Dachdecker im Winter frei?
Nein. Die Winterarbeitszeit bedeutet eine Reduzierung der Wochenarbeitszeit von 40 auf 37,5 Stunden. Dachdecker arbeiten auch im Winter, solange die Witterung dies zulässt. Bei witterungsbedingtem Arbeitsausfall kann Saison-Kurzarbeitergeld beantragt werden. Die Winterarbeitszeit ist keine arbeitsfreie Zeit.
6. Wann ist die nächste Lohnerhöhung für Dachdecker?
Die Lohnerhöhungen im Dachdeckerhandwerk werden zwischen dem Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks (ZVDH) und der IG BAU verhandelt. Die Ergebnisse und Laufzeiten variieren. Betriebe erfahren die Termine über den ZVDH, die Dachdecker-Innung oder direkt über die IG BAU.
7. Bei welchen Temperaturen arbeiten Dachdecker nicht?
Eine feste Temperaturgrenze gibt es nicht. Entscheidend ist, ob die konkreten Witterungsbedingungen (Frost, Schnee, Eis, starker Wind, Dauerregen) die sichere Ausführung von Dacharbeiten verhindern. Die Entscheidung liegt beim Arbeitgeber, der die Arbeitsschutzvorschriften einhalten muss. Bei witterungsbedingtem Ausfall greift das Saison-Kurzarbeitergeld.
Lohnabrechnung Dachdecker: Professionell und fehlerfrei
Die Lohnabrechnung im Dachdeckerhandwerk erfordert fundierte Kenntnisse der tariflichen Besonderheiten. SOKA-DACH statt SOKA-BAU, saisonale Arbeitszeitmodelle, gewerk-spezifische Regelungen für den 24. und 31. Dezember, korrekte MWG/ZWG-Berechnung: Die Liste der Fehlerquellen ist lang. Jeder einzelne Fehler kann bei einer Betriebsprüfung zu Nachforderungen führen.
LohnDialog betreut seit über 35 Jahren Betriebe aus dem Baugewerbe und den baunahen Handwerken. Mit über 60 Spezialistinnen und Spezialisten für Baulohnabrechnung und Entgeltabrechnung gehören wir zu den erfahrensten Dienstleistern in Deutschland (TOP Dienstleister 2023, 2024 und 2025).
Ob Dachdeckerhandwerk, Maler und Lackierer oder Bauhauptgewerbe mit Tariflohn Bau 2026: Wir übernehmen Ihre Lohnabrechnung vollständig und rechtskonform.
Baulohn ist komplex. Wir übernehmen das für Sie.
Sprechen Sie mit unseren Experten und erfahren Sie, wie LohnDialog Ihre Lohnabrechnung im Dachdeckerhandwerk zuverlässig und fehlerfrei abwickelt.




