Was ist die Aktivrente?
Eine Mitarbeiterin aus der Buchhaltung erreicht im nächsten Quartal die Regelaltersgrenze und möchte trotzdem weiterarbeiten. Für Sie in der Personalabteilung wird die Aktivrente 2026 damit von einer politischen Schlagzeile zu einer konkreten Abrechnungsaufgabe: Status prüfen, Meldung anpassen, Steuerfreibetrag korrekt im Lohnkonto abbilden.
Die Regelung ist am 1. Januar 2026 in Kraft getreten, so steht es in der FAQ zur Aktivrente des Bundesfinanzministeriums. Sie gehört zum aktuellen Rentenpaket der Bundesregierung und setzt einen steuerlichen Anreiz, nach dem Erreichen der Regelaltersgrenze weiterzuarbeiten. Die Deutsche Rentenversicherung ordnet die Aktivrente ausdrücklich als Steuerbonus ein und nicht als Leistung der Rentenversicherung.
Für die Lohnbuchhaltung stecken drei Elemente darin:
- Steuerfreibetrag: Die Aktivrente wird als monatlicher Steuerfreibetrag bis zu maximal 2.000 Euro gewährt.
- Wegfall des Arbeitnehmeranteils zur Rentenversicherung: Nach Erreichen der Regelaltersgrenze sind Altersvollrentner grundsätzlich versicherungsfrei in der Rentenversicherung.
- Vereinfachte Hinzuverdienstregeln: Wenn Sie die Regelaltersgrenze erreichen, wirkt sich eine Beschäftigung nicht mehr auf Ihre Altersrente aus, so formuliert es die Deutsche Rentenversicherung.
Rechtsgrundlage ist § 3 Nummer 21 EStG. Die Norm stellt Einnahmen bis zu einer Höhe von insgesamt 24.000 Euro im Jahr frei, und zwar ab dem Folgemonat nach Erreichen der Regelaltersgrenze. Damit sind zwei Punkte für die Abrechnung gesetzt: die monatliche Obergrenze von 2.000 Euro und der Startzeitpunkt im Folgemonat.
Für Arbeitgeber wird es dadurch attraktiver, erfahrene Fachkräfte über das Rentenalter hinaus zu beschäftigen: ein wichtiger Hebel gegen den Fachkräftemangel. Eine Ersparnis bei den Sozialversicherungsbeiträgen des Arbeitgebers ist damit allerdings nicht verbunden. Warum das so ist, zeigt das Rechenbeispiel weiter unten.
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Alle wichtigen Regelungen zur Aktivrente auf einen Blick: Freibeträge, Voraussetzungen und Abrechnungshinweise. Tragen Sie Ihre Daten ein und laden Sie das Merkblatt direkt herunter.
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Wer ist betroffen? Voraussetzungen für Ihre Mitarbeitenden
Nicht alle Rentnerinnen und Rentner fallen unter die Regelung. Vier Kriterien entscheiden darüber, ob ein Beschäftigungsverhältnis überhaupt in diese Kategorie gehört.
Anspruchsberechtigte Personen
| Kriterium | Anforderung |
|---|---|
| Altersgrenze | Regelaltersgrenze erreicht, gestaffelt nach Geburtsjahrgang |
| Zeitpunkt | Der Freibetrag greift ab dem Folgemonat nach Erreichen der Regelaltersgrenze (§ 3 Nr. 21 EStG) |
Regelaltersgrenze: Warum die Altersangabe vom Jahrgang abhängt
Eine pauschale Altersangabe führt an dieser Stelle in die Irre. Die reguläre Altersgrenze für die Regelaltersrente wird bis 2031 schrittweise vom 65. auf das 67. Lebensjahr angehoben. Maßgeblich ist also der Geburtsjahrgang Ihrer Mitarbeitenden, nicht eine Faustregel.
| Geburtsjahrgang | Regelaltersgrenze |
|---|---|
| 1961 | 66 Jahre und 6 Monate |
| 1964 und später | 67 Jahre, Renteneintritt ab 2031 |
Der Anstieg erfolgt in Zwei-Monats-Schritten bis zum Jahrgang 1964. Prüfen Sie die Grenze deshalb immer am konkreten Geburtsjahrgang: Davon hängt ab, ab welchem Monat Personengruppe, Beitragsgruppenschlüssel und Steuerfreibetrag wechseln.
Wer profitiert besonders?
- Fachkräfte mit spezialisiertem Know-how
- Mitarbeitende in Engpassberufen wie Pflege, Handwerk und IT
- Beschäftigte, die ihre Arbeitszeit reduzieren, aber nicht komplett aufhören möchten
Was ändert sich mit der Aktivrente 2026 in der Lohnabrechnung?
Drei Bereiche sind betroffen: der Lohnsteuerabzug, die Meldungen an die Sozialversicherung und die laufende Dokumentation. Der Reihe nach.
Lohnsteuerabzug: der neue Steuerfreibetrag
Die Aktivrente wird als monatlicher Steuerfreibetrag bis zu maximal 2.000 Euro gewährt, und zwar ab dem Folgemonat nach Erreichen der Regelaltersgrenze. Für die Abrechnung heißt das: Der Freibetrag startet nicht in dem Monat, in dem die Regelaltersgrenze erreicht wird, sondern im Monat danach.
Wie der Freibetrag im Detail wirkt, steht auf der Schwesterseite: Details zum Steuerfreibetrag der Aktivrente lesen Sie hier. Die Eckdaten für den schnellen Zugriff haben wir zusätzlich im Merkblatt weiter oben auf dieser Seite zusammengefasst.
Meldepflichten an die Sozialversicherung
Bei der Beschäftigung von Altersrentnern gelten besondere Meldepflichten:
- Anmeldung (DEÜV): Nach Erreichen der Regelaltersgrenze gilt Personengruppe 119. Für Altersvollrentner vor der Regelaltersgrenze gilt Personengruppe 120.
- Beitragsgruppenschlüssel: Nach Erreichen der Regelaltersgrenze lautet der Schlüssel 3321, davor 3111.
- Jahresmeldung: Wie bei allen Beschäftigten erforderlich.
Dazu kommt der Nachweis auf der Steuerseite. Der Freibetrag darf pro Person nur in einem einzigen Dienstverhältnis angewendet werden, bei Steuerklasse VI ist deshalb eine schriftliche Bestätigung erforderlich. Das passende Formular heißt "Erklärung zur Anwendung des Freibetrags nach § 3 Nr. 21 EStG": Formular und Einordnung zur Steuerklasse VI.
Wechsel während des Jahres: vom Beschäftigten zum Aktivrentner
Der häufigste Praxisfall ist nicht die Neueinstellung, sondern der laufende Vertrag. Eine Mitarbeiterin arbeitet seit Jahren im Unternehmen und erreicht mitten im Beschäftigungsverhältnis die Regelaltersgrenze.
Technisch ändert sich dann die Zuordnung in der Abrechnung. Für Zeiträume vor der Regelaltersgrenze gelten Personengruppe 120 und Beitragsgruppenschlüssel 3111, für Zeiträume danach Personengruppe 119 und Beitragsgruppenschlüssel 3321. Ein Statuswechsel im laufenden Beschäftigungsverhältnis erfordert daher eine aktualisierte Meldung.
Einen Punkt lassen wir hier bewusst offen: Den exakten Meldegrund und den maßgeblichen Stichtag für diesen unterjährigen Wechsel nennen wir nicht, weil uns dafür keine amtliche Verfahrensquelle vorliegt, die das eindeutig beschreibt. Klären Sie diesen Punkt vor der Meldung mit Ihrem Abrechnungssystem oder direkt mit der Deutschen Rentenversicherung. Was Sie in diesem Fall dokumentieren sollten, steht weiter unten im Abschnitt zu den Dokumentationspflichten.
Personengruppenschlüssel 119 und 120: Was ist der Unterschied?
Eine häufige Frage in der Lohnbuchhaltung: Wann gilt welcher Schlüssel? Das Lexikon der Deutschen Rentenversicherung zur Weiterbeschäftigung von Rentenbeziehern ordnet die Konstellationen so zu:
| Konstellation | Personengruppe | Beitragsgruppenschlüssel |
|---|---|---|
| Altersvollrentner vor Erreichen der Regelaltersgrenze | 120 | 3111 |
| Altersvollrentner nach Erreichen der Regelaltersgrenze | 119 | 3321 |
| Verzicht auf die Versicherungsfreiheit, um die Rente zu erhöhen | 120 | 3121 |
Merken Sie sich die Richtung: 120 gilt vor, 119 gilt nach dem Erreichen der Regelaltersgrenze. Für die Aktivrente ist Personengruppe 119 der Regelfall. Die Verwechslung der beiden Schlüssel gehört zu den häufigsten Fehlern in der Praxis, und sie fällt oft erst bei der Betriebsprüfung auf.
Eine Sonderkonstellation sollten Sie kennen: Beschäftigte können auf die Versicherungsfreiheit verzichten, um ihre Rente zu erhöhen. In diesem Fall gelten Personengruppe 120 und Beitragsgruppenschlüssel 3121.
Hinzuverdienstgrenze: Gibt es eine Obergrenze?
Bei Beschäftigten mit Regelaltersrente gibt es keine Hinzuverdienstgrenze. Die Deutsche Rentenversicherung formuliert es so: Wenn Sie die Regelaltersgrenze erreichen, wirkt sich eine Beschäftigung nicht mehr auf Ihre Altersrente aus. Ihre Mitarbeitenden können also unbegrenzt dazuverdienen, ohne dass die Rente gekürzt wird.
Bei vorgezogenen Altersrenten war das lange anders. Bis zum 31.12.2022 galt eine Hinzuverdienstgrenze, im Regelfall 6.300 EUR im Jahr, für 2022 erhöht auf 46.060 EUR. Seitdem gilt: Die Hinzuverdienstgrenzen wurden zum 1. Januar 2023 für vorgezogene Altersrenten aufgehoben und bei Erwerbsminderungsrenten angepasst. Die Einzelheiten stehen bei der Deutschen Rentenversicherung unter Hinzuverdienst und Einkommensanrechnung.
Sozialversicherung: Was zahlt der Arbeitgeber?
Hier liegt der größte Unterschied zwischen der öffentlichen Wahrnehmung und der tatsächlichen Abrechnung.
Rentenversicherung: Der Arbeitgeberanteil bleibt
| Beitragsart | Arbeitgeber | Arbeitnehmer |
|---|---|---|
| Rentenversicherung | zahlt den Arbeitgeberanteil von 9,3 % | kein Arbeitnehmeranteil |
| Krankenversicherung | voller Arbeitgeberanteil | voller Arbeitnehmeranteil |
| Pflegeversicherung | voller Arbeitgeberanteil | voller Arbeitnehmeranteil |
| Arbeitslosenversicherung | zahlt weiterhin die Hälfte des Beitrags | kein Arbeitnehmeranteil |
Der entscheidende Satz steht im Lexikon der Deutschen Rentenversicherung zur Versicherungsfreiheit nach Erreichen der Regelaltersgrenze: Altersvollrentner sind nach Erreichen der Regelaltersgrenze grundsätzlich versicherungsfrei in der Rentenversicherung. Der Arbeitgeber muss aber seit 1. Januar 2022 wieder die Hälfte des Beitrages abführen, der zu zahlen wäre, wenn die Beschäftigten versicherungspflichtig wären. Genau das gilt auch für die Arbeitslosenversicherung.
Für Kranken- und Pflegeversicherung ändert sich nichts. Das Erreichen der Regelaltersgrenze hat hier keine versicherungsrechtliche Relevanz, beide Zweige laufen unabhängig davon weiter.
Wichtig für das Gespräch mit Ihren Mitarbeitenden: Der Arbeitgeberanteil zur Rentenversicherung erhöht die bereits bewilligte Rente nicht. Im Regelfall der Personengruppe 119 bleibt die Rente unverändert. Wer die Rente erhöhen möchte, verzichtet auf die Versicherungsfreiheit und wird dann mit Personengruppe 120 und Beitragsgruppenschlüssel 3121 gemeldet.
Rechenbeispiel: Arbeitgeberkosten bei 2.500 Euro Brutto
Ausgangssituation: Regelaltersrentner in Personengruppe 119, Bruttogehalt 2.500 EUR im Monat. Der Rentenversicherungs- und der Arbeitslosenversicherungsbeitrag stammen aus den Werten der Rentenversicherung; der durchschnittliche Zusatzbeitrag zur Krankenversicherung und der Beitrag zur Pflegeversicherung sind gesondert ausgewiesen.07.2026.
| Position | Satz (Arbeitgeberanteil) | Betrag bei 2.500 EUR |
|---|---|---|
| Rentenversicherung | 9,3 %, die Hälfte von 18,6 % | 232,50 EUR |
| Krankenversicherung | 8,75 %, also 7,3 % allgemein plus 1,45 % | 218,75 EUR |
| Pflegeversicherung | 1,8 %, die Hälfte von 3,6 % | 45,00 EUR |
| Arbeitslosenversicherung | 1,3 %, die Hälfte von 2,60 % | 32,50 EUR |
| Summe Arbeitgeberanteil Sozialversicherung | 528,75 EUR |
Die Krankenversicherung enthält den hälftigen durchschnittlichen Zusatzbeitrag: Ab dem 1. Januar 2026 beträgt der durchschnittliche Zusatzbeitrag 2,9 Prozent, das Beispiel rechnet mit diesem Durchschnittswert.
Das eigentliche Ergebnis steht in der Summenzeile. Der Arbeitgeberanteil ist bei einem Regelaltersrentner rechnerisch identisch mit dem eines vergleichbaren nicht rentenberechtigten Beschäftigten bei gleichem Bruttogehalt. Es gibt keine Ersparnis bei den Sozialversicherungskosten für den Arbeitgeber, weder bei der Rentenversicherung noch bei der Arbeitslosenversicherung. Der Grund: Seit 1. Januar 2022 zahlt der Arbeitgeber seinen Anteil in beiden Zweigen unabhängig von der Versicherungsfreiheit des Beschäftigten weiter.
Der finanzielle Vorteil entsteht auf der Arbeitnehmerseite, über den Steuerfreibetrag und über den Wegfall des Arbeitnehmeranteils zur Rentenversicherung. Wenn in Ihrem Unternehmen mit einer Kostenersparnis auf Arbeitgeberseite kalkuliert wird, korrigieren Sie diese Erwartung besser früh.
Dokumentationspflichten und Betriebsprüfung: Was Sie nachweisen müssen
Die Aktivrente ist kein Sonderfall, den man in der Abrechnung nebenbei mitlaufen lässt. Sie ist ein Fall, der bei der nächsten Prüfung aufgeschlagen wird.
Legen Sie den Rentenbescheid zur Personalakte. Er ist der Nachweis dafür, dass eine bewilligte Regelaltersrente vorliegt und die Versicherungsfreiheit in der Rentenversicherung zu Recht angesetzt wurde. Halten Sie außerdem fest, ab welchem Monat Personengruppe und Beitragsgruppenschlüssel gewechselt haben, und heben Sie die schriftliche Bestätigung zur Anwendung des Freibetrags auf.
Warum das zählt, steht in § 28p SGB IV:
Die Träger der Rentenversicherung prüfen bei den Arbeitgebern, ob diese ihre Meldepflichten und ihre sonstigen Pflichten nach diesem Gesetzbuch, die im Zusammenhang mit dem Gesamtsozialversicherungsbeitrag stehen, ordnungsgemäß erfüllen; sie prüfen insbesondere die Richtigkeit der Beitragszahlungen und der Meldungen (§ 28a) mindestens alle vier Jahre.
Die Prüfung kommt also planmäßig, nicht zufällig. Und vier Jahre sind ein langer Zeitraum: Ein falscher Personengruppenschlüssel läuft in dieser Zeit still in jeder Monatsabrechnung mit, bevor ihn jemand bemerkt. Genau deshalb lohnt sich die saubere Ablage im Moment der Umstellung und nicht erst, wenn die Prüfungsankündigung im Haus ist.
Praktische Umsetzung: Checkliste für HR und Lohnbuchhaltung
Damit die Aktivrente in Ihrem Unternehmen reibungslos läuft, empfehlen wir diese Schritte.
Vor der Einstellung oder Weiterbeschäftigung
- Rentenbescheid prüfen: Liegt eine bewilligte Regelaltersrente vor?
- Rentenart klären: Handelt es sich um eine Vollrente oder eine Teilrente?
- Geburtsjahrgang abgleichen: Ab welchem Monat ist die Regelaltersgrenze tatsächlich erreicht?
- Arbeitsvertrag anpassen: Befristung auf den Renteneintritt entfernen oder anpassen.
- Steuer-ID und SV-Nummer erfassen: wie bei Neueinstellungen üblich.
In der Lohnabrechnung
- Personengruppe korrekt setzen: 119 nach Erreichen der Regelaltersgrenze.
- Beitragsgruppenschlüssel prüfen: 3321 nach Erreichen der Regelaltersgrenze, 3111 davor.
- Steuerfreibetrag ansetzen: maximal 2.000 Euro monatlich, ab dem Folgemonat nach Erreichen der Regelaltersgrenze.
- Lohnsteuerabzug normal durchführen: ELStAM-Daten abrufen.
- Arbeitgeberanteil zur Arbeitslosenversicherung weiter abführen: Er entfällt nur für den Arbeitnehmer.
Laufende Dokumentation
- Rentenbescheid zur Personalakte nehmen: als Nachweis der Versicherungsfreiheit.
- Änderungen überwachen: beim Wechsel von der Teilrente zur Vollrente anpassen.
- Jahresmeldung erstellen: wie für alle Beschäftigten.
Welche Unterlagen bei einer Prüfung tatsächlich verlangt werden, steht oben im Abschnitt zu den Dokumentationspflichten, hier reicht der Verweis. Wenn Sie diese Schritte nicht selbst abbilden möchten, finden Sie den Leistungsumfang der Full-Service-Entgeltabrechnung auf unserer Leistungsseite.
Typische Fallstricke: Wer fällt nicht unter die Aktivrente?
Nicht jede Konstellation profitiert von den neuen Regelungen. Achten Sie auf diese Ausnahmen.
Ausgeschlossen von der Aktivrente
| Personengruppe | Grund |
|---|---|
| Frührentner vor der Regelaltersgrenze | Der Freibetrag greift erst ab dem Folgemonat nach Erreichen der Regelaltersgrenze |
Häufige Fehler in der Praxis
- Personengruppe verwechselt: 119 gilt nach, 120 gilt vor dem Erreichen der Regelaltersgrenze. Diese Verwechslung zieht sich anschließend durch jede Folgemeldung.
- Falscher Beitragsgruppenschlüssel: Bei Teilrentnern gelten andere Regeln als bei Vollrentnern.
- Arbeitslosenversicherung zu früh gestrichen: Der Arbeitnehmeranteil entfällt, der Arbeitgeberanteil nicht.
- Fehlende Dokumentation: Ohne Rentenbescheid in der Akte fehlt der Nachweis bei Prüfungen.
- Minijob-Sonderregeln übersehen: Auch für Rentner gilt die Minijob-Grenze von 603 EUR im Monat.
Bei Unsicherheiten lohnt es sich, den Fall vor der Meldung noch einmal zu prüfen. Gerade bei Betriebsprüfungen kann ein einziger falscher Schlüssel teuer werden.
FAQ: Häufige Fragen zur Aktivrente
Wer kann die Aktivrente in Anspruch nehmen?
Alle Personen, die die Regelaltersgrenze erreicht haben und eine bewilligte Regelaltersrente beziehen. Frührentner und Erwerbsminderungsrentner fallen nicht unter diese Regelung.
Was ändert sich 2026 mit der Rente?
Die Regelung ist am 1. Januar 2026 in Kraft getreten. Seitdem gibt es einen monatlichen Steuerfreibetrag bis zu maximal 2.000 Euro für Einnahmen neben der Regelaltersrente, geregelt in § 3 Nummer 21 EStG. Der Arbeitnehmeranteil zur Rentenversicherung entfällt, der Arbeitgeberanteil bleibt bestehen.
Für wen lohnt sich die Aktivrente?
Vor allem für Fachkräfte, die nach dem Renteneintritt in Teilzeit oder Vollzeit weiterarbeiten möchten. Durch den Steuerfreibetrag und den Wegfall des Arbeitnehmeranteils zur Rentenversicherung bleibt mehr netto vom Brutto. Für Arbeitgeber ist die Aktivrente 2026 vor allem ein Instrument der Personalbindung, keine Sparmaßnahme bei den Lohnnebenkosten.
Welche Sozialabgaben zahlen Rentner bei Weiterbeschäftigung?
Kranken- und Pflegeversicherung laufen unverändert weiter, mit Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil: Das Erreichen der Regelaltersgrenze hat hier keine versicherungsrechtliche Relevanz. In der Rentenversicherung entfällt der Arbeitnehmeranteil, der Arbeitgeber führt seinen Anteil weiter ab. In der Arbeitslosenversicherung entfällt ebenfalls nur der Arbeitnehmeranteil. Eine Hinzuverdienstgrenze gibt es für Regelaltersrentner nicht.
Welcher Beitragsgruppenschlüssel gilt für Altersvollrentner?
Nach Erreichen der Regelaltersgrenze, also in Personengruppe 119, gilt der Beitragsgruppenschlüssel 3321. Vor Erreichen der Regelaltersgrenze, in Personengruppe 120, gilt 3111. Verzichten Beschäftigte auf die Versicherungsfreiheit, um ihre Rente zu erhöhen, gelten Personengruppe 120 und Beitragsgruppenschlüssel 3121.
Was passiert, wenn ein Mitarbeiter während des Jahres die Regelaltersgrenze erreicht?
Dann wechseln Personengruppe und Beitragsgruppenschlüssel von 120 und 3111 auf 119 und 3321, und das Beschäftigungsverhältnis braucht eine aktualisierte Meldung. Den exakten Meldegrund und den Stichtag klären Sie vor der Meldung mit Ihrem Abrechnungssystem oder mit der Deutschen Rentenversicherung, dazu liegt uns keine amtliche Verfahrensquelle vor. Die Einordnung dazu steht oben im Abschnitt zum Wechsel während des Jahres.
Muss der Steuerfreibetrag gesondert bestätigt werden?
Ja. Der Freibetrag darf pro Person nur in einem einzigen Dienstverhältnis angewendet werden, bei Steuerklasse VI ist eine schriftliche Bestätigung erforderlich. Formular und Einordnung finden Sie hier: Aktivrente und Steuerklasse VI.
Fazit: Aktivrente 2026 sauber in der Lohnabrechnung abbilden
Die Aktivrente bietet Chancen für beide Seiten. Arbeitgeber können erfahrene Fachkräfte halten, Rentnerinnen und Rentner profitieren vom Steuerfreibetrag und von mehr Flexibilität. Der Aufwand liegt nicht in der Entscheidung, sondern in der Abrechnung.
Für Ihre Lohnbuchhaltung heißt das:
- Prozesse prüfen: Sind Ihre Abrechnungssysteme auf Personengruppe 119 und Beitragsgruppenschlüssel 3321 eingestellt?
- Mitarbeitende informieren: Wer plant, über die Regelaltersgrenze hinaus zu arbeiten?
- Dokumentation sicherstellen: Rentenbescheid und schriftliche Bestätigung zum Freibetrag gehören in die Personalakte.
LohnDialog ist ein Familienunternehmen mit 35 Jahren Expertise in der Lohn- und Gehaltsabrechnung, ausgezeichnet als TOP Dienstleister 2023, 2024 und 2025. Wenn Sie die Abrechnung Ihrer Beschäftigten abgeben möchten: Sprechen Sie mit unseren Experten.
Weiterführende Informationen
- Der Steuerfreibetrag der Aktivrente: Details zum Freibetrag, inklusive Rechenbeispiel.
- Aktivrente und Steuerklasse VI: das Formular: Erklärung zur Anwendung des Freibetrags nach § 3 Nr. 21 EStG, mit Formular zum Download.
- Full-Service-Entgeltabrechnung: Der Leistungsumfang der Entgeltabrechnung bei LohnDialog im Überblick.
Stand: September 2026. Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung.




