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Weihnachtsgeld: das müssen Sie zum Freiwilligkeitsvorbehalt wissen

Freiwilligkeitsvorbehalt

Nach dreimaliger aufeinanderfolgender Zahlung entsteht eine „betriebliche Übung“, sodass die Sondervergütung zum laufenden Entgelt wird und arbeitnehmerseitig ein Anspruch auf Zahlung entsteht. Mit dem Freiwilligkeitsvorbehalt kann der Arbeitgeber also jedes Jahr neu entscheiden, ob und unter welchen Voraussetzungen eine Sonderleistung gezahlt werden soll und schließt den Anspruch vom Arbeitnehmer im vornherein aus.

Deutschland
Für laufende Zusatzleistungen, die in einem echten Gegenseitigkeitsverhältnis stehen, hat das Bundesarbeitsgericht im April 2007 entschieden, dass sie nicht unter einen Freiwilligkeitsvorbehalt gestellt werden dürfen. Andere, nicht das „laufende Arbeitsentgelt“ betreffende Leistungen, insbesondere Sondervergütungen wie z. B. das Weihnachtsgeld und andere Gratifikationen, dürften dagegen auch weiterhin unter dem Vorbehalt der Freiwilligkeit gewährt werden können.

Bitte beachten Sie aber, dass auch ein Freiwilligkeitsvorbehalt nicht vor Einklage der Zahlung schützen kann, wenn das Formular nicht eindeutig ausformuliert ist. Bitte fragen Sie dazu auch Ihren Steuerberater.

 

Freiwilligkeitsvorbehalt auf Wikipedia

Stand: 08.11.2019