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Regelungen zu Hybrid- und Elektrofahrzeugen

Durch den steuerlichen Vorteil kann sich ein Umstieg auf umweltfreundlicheren Motoren lohnen.

Dabei ist Folgendes zu beachten:

– die Abschläge und Kürzungsbeiträge sind unabhängig von der Kaufprämie/dem Umweltbonus, die es beim Erwerb von neuen E-Fahrzeugen gibt;
– das Bruttolistenpreis als Bemessungsgrundlage wird nicht um die Kaufprämie/den Umweltbonus gemindert;
– die genauen Beiträge je nach Jahr der Anschaffung (in folgender Tabelle zu sehen).

Stand: 07.09.2021