Durch den steuerlichen Vorteil kann sich ein Umstieg auf umweltfreundlicheren Motoren lohnen.
Dabei ist Folgendes zu beachten:
– die Abschläge und Kürzungsbeiträge sind unabhängig von der Kaufprämie/dem Umweltbonus, die es beim Erwerb von neuen E-Fahrzeugen gibt;
– das Bruttolistenpreis als Bemessungsgrundlage wird nicht um die Kaufprämie/den Umweltbonus gemindert;
– die genauen Beiträge je nach Jahr der Anschaffung (in folgender Tabelle zu sehen).
Stand: 07.09.2021