Bitte beachten Sie, dass ab dem 01. Januar 2020 ein neuer Mindestlohn von 9,35 EUR gilt.
ACHTUNG: Der Mindestlohn verdrängt nicht den Branchenmindestlohn. Es sei denn, der flächendeckende Mindestlohn ist höher.
Zum nachlesen empfehlen wir Ihnen den Artikel des DGB:
DGB- Artikel – hier klicken
oder auf Wikipedia zum Mindestlohn in Deutschland:
hier klicken – Weiterleitung auf Wikipedia
die gesetzlichen Regelungen finden Sie unter anderem hier:
Mindestlohngesetz (MiLoG) bei gesetze-im-internet.de
Stand: 21.11.2019