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Mindestlohn 9,35 EUR ab 01. Januar 2020

Bitte beachten Sie, dass ab dem 01. Januar 2020 ein neuer Mindestlohn von 9,35 EUR gilt.

ACHTUNG: Der Mindestlohn verdrängt nicht den Branchenmindestlohn. Es sei denn, der flächendeckende Mindestlohn ist höher.

Zum nachlesen empfehlen wir Ihnen den Artikel des DGB:
DGB- Artikel – hier klicken

oder auf Wikipedia zum Mindestlohn in Deutschland:
hier klicken – Weiterleitung auf Wikipedia

die gesetzlichen Regelungen finden Sie unter anderem hier:
Mindestlohngesetz (MiLoG) bei gesetze-im-internet.de

Stand: 21.11.2019