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Lohn, Gehalt, Tantieme – welche Lohnarten gibt es?

Abzurechnende Vorgänge in der Lohn- und Gehaltsabrechnung werden als Lohnart bezeichnet. Lohnarten definieren abrechnungsrelevante Eigenschaften für Lohn- und Gehaltszahlungen, also Steuer-, Sozialversicherungs- und Auswertungsmerkmale. Wie Zahlungen an den Mitarbeiter abgerechnet werden und welche Beiträge für diese Zahlungen abzuführen sind, bestimmt die Zuordnung einer Lohnart.

Lohnarten werden unterteilt in:

  • Bruttolohnarten
    • Bruttobezug
      Alle steuer- und sozialversicherungspflichtigen Lohnarten sind als Bruttolohnart gekennzeichnet. Bruttobezüge sind Lohnarten, die den Bruttolohn bilden.
      z. B. Gehalt, Stundenlohn, Zuschläge, Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld
    • Bruttoabzug
      Lohnarten die vom Bruttolohn abgezogen werden (z. B. Kürzungen wie Gehaltsverzicht). Wenn sie als steuer- und sozialversicherungspflichtig gekennzeichnet sind, führen sie gleichzeitig zur Verringerung von Steuer- und Sozialversicherungsabgaben.
  • Nettolohnarten
    • Nettobezug
      Lohnarten die nicht sozialversichungs- und steuerpflichtig sind.
      Nettobezüge werden zum Nettolohn dazugerechnet.
      z. B.: Erstattung von Fahrtkosten bei beruflich veranlasster Auswärtstätigkeit oder Verpflegungsmehraufwendungen bei Auswärtstätigkeiten
    • Nettoabzug
      Lohnarten die vom Nettolohn abgezogen werden. Nettoabzüge vermindern die Berechnungsgrundlagen für die Steuer- und SV-Berechnung nicht.
      z. B.: Überweisungsbetrag für vermögenswirksame Leistungen
  • Statistiklohnarten

Diese Lohnarten gibt es

LohnartErläuterung
Lohnnach Stunden berechnete Bezahlung geleisteter Arbeit
GehaltRegelmäßiges monatliches Entgelt von Beamten oder Angestellten
ProvisionRegelmäßig in Prozenten eines Wertes  berechnete Form der Vergütung für geleistete Dienste
Prämie/Bonusvariabler, erfolgsabhängiger Teil des Entgelts; zusätzliche Vergütung für eine erbrachte Leistung
Tantiemeergebnisabhängige Vergütungen, die sich am Ergebnis des ganzen Unternehmens/Unternehmensteiles/Abteilung orientiert
Zuschlagin der Regel Sonn, Feiertags und Nachtzuschläge – prozentuale zusätzliche Vergütung
Zulageüber das übliche Entgelt entrichtete Entlohnung für Sonderleistungen oder besondere Belastungen, wie z.B. Leistungszulagen oder Erschwerniszulage
Urlaubsgeld/Weihnachtsgeldzusätzliche Zahlungen des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer . Höhe und Zahlungszeitpunkt bestimmt der Tarifvertrag, die Betriebsvereinbarung oder der Arbeitsvertrag.
13. MonatsgehaltSonderzahlung als Belohnung für erbrachte Arbeitsleistungen, Höhe und Zahlungszeitpunkt bestimmt der Tarifvertrag, die Betriebsvereinbarung oder der Arbeitsvertrag
Verpflegungsmehraufwandbei beruflicher Auswärtstätigkeit zusätzlich zum Gehalt gezahlte Pauschalen, um den Mehraufwand abzugelten
Urlaubsabgeltungbei Beendigung des Arbeitsverhältnisses werden die verbliebenen Urlaubstage abgegolten und müssen ausgezahlt werden.
Abfindungeinmalige Geldzahlung des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer, aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
ErholungsbeihilfeLeistungen des Arbeitgebers, die dem Arbeitnehmer und seiner Familie für einen Erholungsurlaub oder eine Erholungskur zweckgebunden zugewendet werden.
Beruflich veranlasste doppelte Haushaltsführungfinanzielle Beteiligung an den Mehraufwendungen, in Grenzen steuerfrei bei Vorliegen der Voraussetzungen
* Verpflegungsmehraufwendungen (nur für die ersten 3 Monate)
* Kosten der Unterkunft (Übernachtungen)
* Kosten für die erste und letzte Fahrt
* Kosten für eine wöchentliche Heimfahrt (Familienheimfahrt bzw. Wochenendheimfahrt)
Pauschalversteuerte Zuwendungen, Sachbezug nach §37b EStGbetrieblich veranlasste Sachzuwendungen, die beim Empfänger zu einkommensteuerbaren Einkünften führen.
Kinderbetreuung Zuschuss finanzielle Unterstützung der Kinderbetreuung durch den Arbeitgeber. Diese Zuschüsse sind steuer – und solzialversicherungsfrei.
Geldwerter VorteilVergütung, die nicht in Lohn ausgezahlt wird, z.B. Sachleistungen wie Firmenwagen, steuerliche Behandlung z.b. nach der 1% Regelung