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Kündigung im Zusammenhang mit KUG

Kurzgefasst:
– Kündigung ist möglich
– Gekündigte Arbeitnehmer*innen fallen nicht mehr in den Kurzarbeitsgeld-Bezug
– Gesetzliche Kündigungsfristen bleiben bestehen
– Betriebsratsentscheidungen müssen mit einbezogen werden

Wer hat Anspruch auf Kurzarbeitergeld?
Anspruch auf Kurzarbeitergeld besteht, wenn mind. 10 % der Beschäftigten mehr als 10 % Arbeitsausfall aufweisen. Zudem müssen Überstunden und Zeitguthaben bereits aufgebraucht sein.
Außerdem muss der/die Arbeitnehmende einen Bezug zur Arbeitslosenversicherung aufweisen. Das heißt, über die Tätigkeit muss Sozialversicherungsleistung in den AV-Zweig fließen. So haben zum Beispiel Rentner*innen, Minijobber*innen und Geringverdiener*innen keinen Anspruch auf Kurzarbeitsgeld.
Kurzarbeit wegen Corona ist nur bis zum 31.12.2021 befristet.
Die pauschalierte Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge ist bis zum 30.09.2021 bei 100%.
Ab dem 01.10.2021 besteht nur noch 50 % Erstattung.

Kündigung durch Arbeitgeber*in
Gekündigte Arbeitnehmer*innen haben ab Ausspruch der Kündigung keinen Anspruch auf Kurzarbeitergeld.
Es gelten grundsätzlichen die gleichen Regelungen, wie bei einer normalen Kündigung. Die Kündigungsfristen nach §622 BGB bleiben bestehen.
Falls ein Betriebsrat in der Firma besteht, muss der Betriebsrat weiterhin mit einbezogen werden.

Wird ein Arbeitnehmer während des Kurzarbeitergeldbezugs gekündigt, muss der/die Arbeitnehmer*in die vollen Stunden leisten und bekommt sein volles Gehalt ohne Kurzarbeitsabzüge. Das Entgelt ist auch nicht KUG-erstattungsfähig. Wenn jedoch im Arbeitsvertrag eine Kurzarbeitsklausel besteht, kann diese zur Geltung kommen.

Kündigung durch Arbeitnehmer*in
Auch in diesem Fall gelten die gültigen rechtlichen Regelungen für Kündigungen.
Kündigt ein*e Arbeitnehmer*in während der Kurzarbeit, kann es dazu führen, dass kein Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht und /oder eine Sperre von bis zu 3 Monaten / 12 Wochen riskiert wird.

Stand: 06.09.2021
Quelle: Kündigung während Kurzarbeit – wichtige Tipps – www.dr-drees.com