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Betriebliche Altersvorsorge – sparen Sie Geld mit Zuschüssen

Die betriebliche Altersvorsorge ist attraktiv. Neben der klassischen, arbeitgeberfinanzierten betrieblichen Altersversorgung besteht seit 2002 gesetzlich für Arbeitnehmer die Möglichkeit, Teile ihres Bruttogehalts für eine Betriebsrente einzusetzen (Entgeltumwandlung).

Dies bietet viele Vorteile für den Arbeitgeber. Wer gut gebildete Fach- und Führungskräfte gewinnen und binden will, muss als verantwortungsbewusster Arbeitgeber überzeugen. Ein wichtiger Punkt für Arbeitnehmer ist eine gute betriebliche Altersversorgung. Das wirkliche Interesse seiner Firma erkennt der Arbeitnehmer an einer guten, individuellen Beratung hierzu. Sie ist Teil der Arbeitgeberleistung und lässt die Fürsorgepflicht eines Unternehmens und seine soziale Verantwortung für seine Mitarbeiter erkennen. Das macht Arbeitsplätze attraktiv und wirkt motivierend auf die Mitarbeiter.

  • Wettbewerbsvorteil bei der Gewinnung und Bindung von Fachkräften.
  • Ihre Kosten sinken aufgrund von geringerer Mitarbeiterfluktuation durch die stärkere Mitarbeiterbindung
  • Für Arbeitnehmer ist Dank staatlicher Förderung die bAV attraktiver als eigene Vorsorgeanstrengungen

Sie als Arbeitgeber haben durch die Senkung der Lohnnebenkosten (Ersparnisse bei den Sozialversicherungsabgaben und der Lohnsteuer) finanzielle Vorteile mit der bAV; die monatlichen Einsparungen können je nach Betriebsgröße beträchtlich sein. Der Cash flow Ihres Unternehmens erhöht sich.

  • Fördern Sie für Ihre Mitarbeiter eine Umwandlung von Gehaltsteilen in Leistungen der bAV (sog. „Entgeltumwandlung“),
  • Bieten Sie Ihren Mitarbeitern die Umwandlung von vermögenswirksamen Leistungen (VL) in Leistungen der bAV
  • Zahlen Sie Gehaltserhöhungen nicht „bar“ aus, sondern gewähren Sie diese in Form einer bAV
  • oder zahlen Sie einfach einen Zuschuss zur „Entgeltumwandlung“. Mit dem Zuschussmodell sparen Sie oftmals sogar mehr Lohnnebenkosten als bei einem reinen Entgeltumwandlungsmodell:

Ein Arbeitgeber-Zuschuss zur Entgeltumwandlung erhöht die Bereitschaft der Arbeitnehmer, an der betrieblichen Altersversorgung teilzunehmen. Ein einfacher Vergleich von 20% teilnehmenden Arbeitnehmern zu 90% Teilnahme macht dies deutlich

Beispiel:
20 Arbeitnehmer im Betrieb und 100 € durchschnittlicher monatlicher Beitrag bei 20 % Lohnnebenkosten und einer Teilnahme von 4 Arbeitnehmern (20%):

reine Entgeltumwandlung: 20 AN * 20% Bet. * 100 EUR *12 * 20% = 960,00 EUR Ersparnis pro Jahr

Gleiches Modell der Entgeltumwandlung mit 10% Arbeitgeberzuschuss und 90% Beteiligungsquote (18 Arbeitnehmer):

20 AN * 90% Bet. * 100 EUR *12 * 20% = 4.320,00 EUR
20 AN * 90% Bet. * 10 EUR *12 = 2.160,00 EUR

Gesamtersparnis: 2.160 € pro Jahr
sämtliche Angaben ohne Gewähr und abhängig von der Beteiligung der Arbeitnehmer

Sie dürfen alleine entscheiden, welchen Durchführungsweg der bAV Sie anbieten, unabhängig davon, ob Sie sich an der Finanzierung der Betriebsrente beteiligen oder nicht. Der steuerfreie Höchstbetrag in der kapitalgedeckten betrieblichen Altersversorgung beträgt ab 2018 pro Arbeitnehmer 6.240 Euro (= 78.000 Euro x 8 Prozent; maximaler Förderrahmen nach § 3 Nr. 63 EStG). Der beitragsfreie Höchstbetrag beträgt ab 2018 pro Arbeitnehmer 3.120 Euro (= 78.000 Euro x 4 Prozent; § 1 Abs. 1 Nr. 9 SvEV). Diese Beträge richten sich nach der Beitragsbemessungsgrenze West im Jahre 2018.