Eine Tasse, eine Brille und eine Taschentücherbox stehen auf einem Tisch, drumherum liegen benutzte Tücher.

Kinderkrankengeld 2026: Anspruch, Dauer und Abrechnung für Arbeitgeber

Montagmorgen, 7:30 Uhr: Eine Mitarbeiterin ruft an und meldet sich für den Tag ab. Ihr Kind hat Fieber und kann nicht in die Kita. In der Personalabteilung stellt sich die Frage: Wer zahlt jetzt? Wie viele Tage stehen der Mitarbeiterin zu? Und welche Nachweise brauchen wir?

Das Kinderkrankengeld ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung, die Eltern bei Erkrankung ihres Kindes finanziell absichert. Für Arbeitgeber bedeutet das: Freistellung gewähren, Entgeltbescheinigung erstellen und die korrekte Abgrenzung zur Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall sicherstellen. Dieser Artikel erklärt die aktuellen Regelungen für 2026, die Berechnung und die häufigsten Fehler in der Praxis.

Rechtsgrundlage: § 45 SGB V

Der Anspruch auf Kinderkrankengeld ist in § 45 SGB V geregelt. Die Vorschrift gibt gesetzlich versicherten Eltern das Recht, bei Erkrankung ihres Kindes von der Arbeit freigestellt zu werden und Kinderkrankengeld von der Krankenkasse zu beziehen.

Voraussetzungen für den Anspruch

Der Anspruch besteht, wenn alle folgenden Bedingungen erfüllt sind:

  • Der Elternteil ist gesetzlich krankenversichert mit Anspruch auf Krankengeld
  • Das Kind ist gesetzlich versichert
  • Das Kind ist unter 12 Jahre alt (bei Kindern mit Behinderung entfällt die Altersgrenze)
  • Ein Arzt bescheinigt, dass das Kind krank ist und beaufsichtigt, betreut oder gepflegt werden muss
  • Im Haushalt lebt keine andere Person, die das Kind betreuen kann

Wichtig: Der Anspruch besteht nicht für privat versicherte Eltern. Auch Minijobber haben keinen Anspruch auf Kinderkrankengeld, da sie nicht mit Krankengeldanspruch in der GKV versichert sind. Ein Recht auf unbezahlte Freistellung zur Kinderpflege kann sich aber aus § 616 BGB oder dem Arbeitsvertrag ergeben.

Anspruchstage 2026 im Überblick

Für 2026 gilt eine Sonderregelung nach § 45 Abs. 2a SGB V, die die Anspruchstage gegenüber dem regulären Niveau erhöht. Diese Regelung wurde zuletzt durch das Pflegekompetenzgesetz (BGBl vom 29.12.2025) verlängert und ist bis zum 31. Dezember 2026 befristet.

Situation Tage pro Kind Maximum (mehrere Kinder)
Pro Elternteil 15 Arbeitstage 35 Arbeitstage
Alleinerziehend 30 Arbeitstage 70 Arbeitstage

Zum Vergleich: Die regulären Anspruchstage nach § 45 Abs. 1 SGB V betragen 10 Tage pro Elternteil (20 für Alleinerziehende) mit einem Maximum von 25 Tagen (50 für Alleinerziehende). Ohne eine erneute Verlängerung gelten ab 2027 wieder diese Regelwerte.

Übertragung zwischen Eltern

Eltern können ihre Kinderkrankentage aufeinander übertragen. Voraussetzung: Beide Arbeitgeber stimmen zu und die Krankenkasse wird informiert. In der Praxis kommt das vor, wenn ein Elternteil seine Tage bereits aufgebraucht hat oder aus beruflichen Gründen nicht freigestellt werden kann.

Wer zahlt das Kinderkrankengeld?

Die Zuständigkeit unterscheidet sich grundlegend von der Entgeltfortzahlung bei eigener Krankheit des Arbeitnehmers:

Merkmal Kinderkrankengeld Entgeltfortzahlung (eigene Krankheit)
Zahlt Krankenkasse Arbeitgeber (6 Wochen)
Rechtsgrundlage § 45 SGB V § 3 EFZG
Dauer 15 Tage/Kind/Jahr (2026) 42 Kalendertage
Höhe 90 % Netto (gedeckelt) 100 % des Entgelts
Arbeitgeber zahlt Nichts (unbezahlte Freistellung) Volles Entgelt

Der Arbeitgeber zahlt während der Freistellung kein Entgelt. Die Mitarbeiterin erhält das Kinderkrankengeld direkt von ihrer Krankenkasse. Für den Arbeitgeber entfallen in dieser Zeit auch die Sozialversicherungsbeiträge auf das ausgefallene Entgelt.

Ausnahme: § 616 BGB

Einige Arbeits- oder Tarifverträge sehen vor, dass der Arbeitgeber bei kurzer Verhinderung (z. B. wenige Tage Kinderkrankheit) das Entgelt weiterzahlt. In diesem Fall ruht der Anspruch auf Kinderkrankengeld für die Dauer der Entgeltzahlung. Viele Arbeitgeber schließen § 616 BGB jedoch im Arbeitsvertrag aus.

Sonderfall Auszubildende

Auszubildende haben nach § 19 Abs. 1 Nr. 2b BBiG einen Anspruch auf sechs Wochen bezahlte Freistellung bei Erkrankung ihres Kindes. Der Arbeitgeber zahlt hier die volle Ausbildungsvergütung weiter. Erst danach greift das Kinderkrankengeld der Krankenkasse.

Berechnung und Höhe des Kinderkrankengeldes

Berechnungsformel

Das Kinderkrankengeld beträgt 90 Prozent des ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts. Hat der Arbeitnehmer in den letzten 12 Monaten Einmalzahlungen erhalten (Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, Prämien), erhöht sich der Anspruch auf 100 Prozent des Nettoentgelts.

Zwei Obergrenzen gelten:

  1. 70 Prozent des Bruttoentgelts (der Bruttowert darf nicht überschritten werden)
  2. Höchstbetrag aus der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung (BBG-KV, nicht zu verwechseln mit der BBG der Rentenversicherung): Für 2026 ergibt sich ein Tageshöchstwert von 135,63 EUR. Berechnung: BBG-KV 69.750 EUR/Jahr ÷ 360 sozialversicherungsrechtliche Tage = 193,75 EUR pro Kalendertag, davon 70 Prozent = 135,63 EUR. Maßgeblich ist die BBG der Krankenversicherung, nicht die der Rentenversicherung (die 2026 bei 101.400 EUR/Jahr liegt und für die Krankengeld-Berechnung keine Rolle spielt).

Rechenbeispiel

Position Betrag
Bruttogehalt 3.500 EUR/Monat
Nettogehalt (Steuerklasse I, keine Kinder) ca. 2.350 EUR/Monat
Nettogehalt pro Kalendertag (2.350 / 30) 78,33 EUR
Kinderkrankengeld (90 % von 78,33 EUR) 70,50 EUR/Tag
Gegenprüfung: 70 % Brutto (3.500 / 30 x 0,7) 81,67 EUR/Tag
Auszahlung 70,50 EUR/Tag (unter der Brutto-Deckelung)

Bei 5 Krankheitstagen (Montag bis Freitag) ergibt sich ein Kinderkrankengeld von 7 Kalendertagen x 70,50 EUR = 493,50 EUR. Gezählt werden Kalendertage, nicht Arbeitstage.

Warum 135,63 EUR und nicht 193,75 EUR? Die Begrenzung läuft in zwei Schritten. Zuerst wird die täglich für Sozialversicherungsbeiträge maßgebliche Höchstgrenze ermittelt: 69.750 EUR Jahres-BBG der Krankenversicherung geteilt durch 360 sozialversicherungsrechtliche Tage ergibt 193,75 EUR. Davon werden für das Kranken- und Kinderkrankengeld 70 Prozent angesetzt, was den Tageshöchstwert von 135,63 EUR ergibt. Im obigen Beispiel greift diese Grenze nicht, weil das Bruttoentgelt deutlich unter der BBG-KV liegt. Bei einem Bruttogehalt oberhalb der BBG-KV (monatliche BBG-KV 2026: 5.812,50 EUR) würde der Kinderkrankengeld-Anspruch auf 135,63 EUR pro Kalendertag begrenzt.

Ärztliche Bescheinigung: Kein eAU für kranke Kinder

Wichtig für Arbeitgeber: Das elektronische AU-Verfahren (eAU) gilt nicht für die Erkrankung des Kindes. Es gibt keine automatische eAU-Abfrage bei der Krankenkasse wie bei der eigenen Erkrankung des Arbeitnehmers.

Stattdessen gilt weiterhin der Papierweg:

  1. Der Kinderarzt stellt die ärztliche Bescheinigung für den Bezug von Krankengeld bei Erkrankung eines Kindes aus (Vordruck Muster 21)
  2. Seit Dezember 2023 ist auch eine telefonische Ausstellung möglich, ohne dass das Kind in der Praxis vorstellig werden muss
  3. Die Bescheinigung geht an die Krankenkasse des Elternteils, nicht an den Arbeitgeber
  4. Der Arbeitgeber erhält von der Krankenkasse eine Anforderung der Entgeltbescheinigung (Abgabegrund 72)

Neuerung 2026: Krankenkassen melden dem Arbeitgeber proaktiv, wenn der Kinderkrankengeldbezug endet (Abgabegrund 73). Der Arbeitgeber muss das Ende nicht mehr selbst erfragen.

Pflichten für Arbeitgeber

1. Freistellung gewähren

Der Arbeitgeber muss den Arbeitnehmer von der Arbeit freistellen, wenn die Voraussetzungen nach § 45 SGB V vorliegen. Eine Verweigerung ist nicht zulässig, solange der Arbeitnehmer die Erkrankung des Kindes nachweisen kann.

2. Entgeltbescheinigung erstellen

Nach Anforderung durch die Krankenkasse (Abgabegrund 72) erstellt der Arbeitgeber eine Entgeltbescheinigung im EEL-Verfahren mit Abgabegrund 02 (Kinderkrankengeld). Die Bescheinigung enthält die Entgeltdaten der letzten drei Monate als Berechnungsgrundlage für die Krankenkasse.

3. Fehlzeiten dokumentieren

Die Kinderkrankentage müssen in der Lohnabrechnung als unbezahlte Freistellung erfasst werden. Die Tage zählen nicht als Arbeitszeit und mindern das monatliche Bruttoentgelt entsprechend.

4. Sozialversicherung

Während des Kinderkrankengeldbezugs ist der Arbeitnehmer weiterhin sozialversichert. Die Krankenkasse übernimmt die Beiträge aus dem Kinderkrankengeld. Der Arbeitgeber muss keine SV-Beiträge auf den ausgefallenen Entgeltanteil abführen.

Sonderfälle

Minijobber

Geringfügig Beschäftigte haben keinen Anspruch auf Kinderkrankengeld, da sie nicht mit Krankengeldanspruch in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind. Der Arbeitgeber zahlt zwar pauschale KV-Beiträge (13 %), daraus entsteht aber kein Krankengeldanspruch für den Arbeitnehmer.

Ein Recht auf unbezahlte Freistellung kann sich aus § 616 BGB ergeben, sofern dieser nicht im Arbeitsvertrag ausgeschlossen ist.

Privat versicherte Arbeitnehmer

Privat versicherte Arbeitnehmer haben keinen Anspruch nach § 45 SGB V. Ob und in welcher Höhe ihre private Krankenversicherung Kinderkrankengeld zahlt, hängt vom individuellen Tarif ab. Ein Anspruch auf unbezahlte Freistellung besteht nach § 45 Abs. 5 SGB V dennoch.

Beide Eltern erkranken gleichzeitig

Sind beide Eltern gleichzeitig wegen Kinderkrankheit freigestellt, besteht der Anspruch nur für einen Elternteil. Die Voraussetzung “keine andere Person im Haushalt kann betreuen” entfällt, wenn der andere Elternteil zu Hause ist.

Typische Fehler beim Kinderkrankengeld

1. Arbeitgeber zahlt das Kinderkrankengeld selbst

Das Kinderkrankengeld ist eine Leistung der Krankenkasse, nicht des Arbeitgebers. Der Arbeitgeber stellt den Mitarbeiter unbezahlt frei. Die Krankenkasse zahlt das Kinderkrankengeld direkt an den Versicherten. Eine Verrechnung über die Lohnabrechnung findet nicht statt.

2. eAU-Abruf für krankes Kind

Arbeitgeber erwarten häufig eine eAU-Meldung wie bei der eigenen Erkrankung des Mitarbeiters. Die eAU gilt aber nicht für Kinderkrankheit. Die ärztliche Bescheinigung (Muster 21) geht direkt an die Krankenkasse, nicht an den Arbeitgeber.

3. Anspruchstage falsch gezählt

Die 15 Tage gelten pro Elternteil und pro Kind. Bei zwei Kindern hat jeder Elternteil 30 Tage Anspruch (maximal 35). Häufiger Fehler: Die Tage werden pro Familie statt pro Elternteil gezählt.

4. Kinderkrankengeld für Minijobber beantragt

Minijobber haben keinen Krankengeldanspruch aus der GKV und damit auch keinen Anspruch auf Kinderkrankengeld. Wird dennoch eine Entgeltbescheinigung erstellt, lehnt die Krankenkasse den Antrag ab.

5. Freistellung verweigert

Der Freistellungsanspruch nach § 45 SGB V ist gesetzlich. Der Arbeitgeber kann die Freistellung nicht verweigern, auch nicht bei betrieblichen Engpässen. Eine Verweigerung kann arbeitsrechtliche Konsequenzen haben.

Häufige Fragen

Wie viele Kinderkrankentage stehen Eltern 2026 zu?

Jeder Elternteil hat 2026 Anspruch auf 15 Arbeitstage pro Kind, Alleinerziehende auf 30 Arbeitstage pro Kind. Bei mehreren Kindern gilt ein Maximum von 35 Tagen pro Elternteil (70 für Alleinerziehende). Diese Werte gelten aufgrund einer Sonderregelung nach § 45 Abs. 2a SGB V, die bis zum 31. Dezember 2026 befristet ist.

Wer zahlt das Kinderkrankengeld?

Die Krankenkasse des Elternteils zahlt das Kinderkrankengeld direkt an den Versicherten. Der Arbeitgeber stellt den Mitarbeiter unbezahlt frei und erstellt auf Anforderung eine Entgeltbescheinigung. Der Arbeitgeber trägt keine Kosten für das Kinderkrankengeld.

Wie hoch ist das Kinderkrankengeld?

Das Kinderkrankengeld beträgt 90 Prozent des ausgefallenen Nettoentgelts (100 Prozent bei Einmalzahlungen in den letzten 12 Monaten). Es ist auf 70 Prozent des Bruttoentgelts gedeckelt. Der Höchstbetrag liegt 2026 bei 135,63 EUR pro Kalendertag (70 Prozent der täglichen Beitragsbemessungsgrenze in der Krankenversicherung von 193,75 EUR, die sich aus der Jahres-BBG von 69.750 EUR ergibt).

Gilt das Kinderkrankengeld auch für Minijobber?

Nein. Minijobber haben keinen Anspruch auf Kinderkrankengeld, da sie nicht mit Krankengeldanspruch in der GKV versichert sind. Ein Anspruch auf unbezahlte Freistellung kann sich aber aus § 616 BGB ergeben.

Was passiert, wenn die 15 Tage aufgebraucht sind?

Nach Ausschöpfung der Kinderkrankentage besteht kein weiterer Anspruch auf Freistellung nach § 45 SGB V. In der Praxis nutzen Eltern dann Urlaub, Überstundenabbau oder unbezahlten Sonderurlaub. Einige Arbeitgeber bieten kulanzweise zusätzliche freie Tage an.

Können Kinderkrankentage zwischen Eltern übertragen werden?

Ja. Ein Elternteil kann seine Tage auf den anderen übertragen. Voraussetzungen: Beide Arbeitgeber stimmen zu und die Krankenkasse wird informiert.

Welche Beitragsbemessungsgrenze gilt für das Kinderkrankengeld?

Maßgeblich ist immer die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung (BBG-KV) nach § 223 Abs. 3 SGB V, nicht die BBG der Rentenversicherung. Für 2026 gelten:

  • BBG-KV: 69.750 EUR/Jahr bzw. 5.812,50 EUR/Monat → 193,75 EUR pro Kalendertag → davon 70 Prozent = 135,63 EUR Tageshöchstwert
  • BBG-RV (zum Vergleich): 101.400 EUR/Jahr, für die Krankengeld-Berechnung ohne Bedeutung

Rechtsgrundlage: § 47 Abs. 1 SGB V regelt die Krankengeld-Berechnung. Das nach § 47 Abs. 6 SGB V auf 70 Prozent begrenzte kalendertägliche Entgelt ist das nach SGB V beitragspflichtige Arbeitsentgelt, also gedeckelt durch die BBG-KV.

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Bild von Isabel Kießling
Isabel Kießling

Fachautorin für Lohn- und Gehaltsthemen mit Fokus auf praxisnahe Informationen rund um die Entgeltabrechnung.