Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
1 Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
1.1 Beginn
1.2 Personengruppe
1.3 Teilnehmende Einrichtungen
2 Vorgehensweisen
2.1 Eigene Abfrage via SV-Meldewesen
2.2 Digitale Anlieferung (Erfassungstabellen und Export-Datei)
2.3 Abfrage durch LD
3 Wahl Methode
1 Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
1.1 Beginn
Ab dem 01.01.2023 ist die Nutzung des Meldeverfahrens für die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) für Arbeitgeber verpflichtend. Der „gelbe Schein” hat somit ausgedient und die Testphase ist beendet.
Grundsätzlich sind Arbeitnehmende verpflichtet, ihren Arbeitgeber über die Arbeitsunfähigkeit (AU) und deren geschätzte Dauer zu informieren. Ab dem vierten Krankheitstag muss eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorgelegt werden, kann aber auch vorher durch den Arbeitgeber verlangt werden (§ 5 EFZG).
Ab dem 01.01.2023 ist die Vorlage der Bescheinigung nicht mehr notwendig, und diese wird nicht mehr ausgestellt. Arbeitgeber müssen ab diesem Zeitpunkt die Daten über die AU bei der jeweiligen Krankenkasse abfragen. Eine pauschale monatliche Abfrage über alle Beschäftigten ist nicht zulässig. Daher müssen die Arbeitnehmenden ihren Arbeitgeber weiterhin über die AU und deren voraussichtlichen Zeitraum informieren. Übergangsweise erhält der Arbeitnehmende den eigenen Teil der AU-Bescheinigung weiterhin als Beweismittel.
1.2 Personengruppe
Die eAU kann nur für gesetzlich pflicht-, freiwillig-, oder familienversicherte abgefragt werden. Arbeitnehmende mit einer privaten Krankenversicherung erhalten weiterhin die Arbeitgeber-Seite der AU-Bescheinigung und müssen diese ihrem Arbeitgeber vorlegen.
1.3 Teilnehmende Einrichtungen
Neben Arztpraxen nehmen an diesem Verfahren auch die Krankenhäuser teil (Bei Abrechnung mit den gesetzlichen Krankenkassen). Nicht unterstützt wird dieses Verfahren von privaten Arztpraxen, Arztpraxen aus dem Ausland, Rehabilitationseinrichtungen und Physio- & Psychotherapeuten. Von diesen muss ebenfalls weiterhin die AU-Bescheinigung dem Arbeitgeber vorgelegt werden.
Für die Abfrage der Krankheitszeiträume bei den jeweiligen Krankenkassen stehen Ihnen mehrere Wege zur Auswahl. Im Folgenden werden alle bei uns möglichen detailliert beschrieben.
Berechnung ab 16.1. (Versand) alle vorherigen Abfragen nicht berechnet
Berechnung ab 16.1. (Versand) alle vorherigen Abfragen nicht berechnet
Sie können die Abfrage der Krankheitszeiträume als Arbeitgeber bei den Krankenkassen einfach und schnell über das SV-Meldeportal selbst vornehmen. Die Standard-Version ist kostenfrei zugänglich (der Weg der Anmeldung wird im nächsten Absatz beschrieben). Sobald ein Ergebnis vorliegt werden Sie via E-Mail informiert und können dieses ganz bequem im SV-Meldeportal abrufen. Bitte übermitteln Sie uns im Anschluss den bestätigten Krankheitszeitraum, damit wir ihn in der Lohn- und Gehaltsabrechnung berücksichtigen können.
Anmeldung
1. Auf Formulare:
2. Auf “Anforderung von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung” und dann erneut
3. Eingabemaske öffnet
4. Prüfen und Vorschau und dann auf senden, transfer-Ticket herunterladen wichtig
Als Ihr Lohndienstleister können wir die Abfrage bei der jeweiligen Krankenkasse auch für Sie übernehmen. Dies ist eine kostenpflichtige Dienstleistung (über die Preise werden wir Sie mit dem nächsten Newsletter informieren). Statt der AU-Bescheinigungen müssen Sie uns für die Abfrage den Zeitraum der Krankheit und den Tag des Arztbesuchs des Arbeitnehmenden mitteilen.
1 Excel-Erfassungstabelle
Um diesen Prozess für Sie und uns so zeitsparend wie möglich zu gestalten, bieten wir Ihnen eine CSV-Datei (Excel) an, in welche Sie die benötigten Daten eintragen. Die Abfrage und Berechnung erfolgt lediglich für Arbeitnehmende bei denen ein Krankheitszeitraum eingetragen wurde.
Zeilen ja Spalten nein (hinzufügen)
Dateiname darf nicht geändert werden (wird automatisch als eAU erkannt vom System) -> ansonsten landet im firmenindividuellen Ordner und muss manuell vershcoben werden. Ansonsten alndet im automatischen Upload-Ordner
Diese Tabelle wird ungefähr so aufgebaut sein:
Pflichtangaben:
Krank ab
Arztbesuch am (wenn fehlt automatisch auf ersten Tag gesetzt) ansonsten keine Abfrage möglich
Kunde hat die Prüfungspflicht
Rückmeldung kann ein paar Tage dauern
Tabellarische Übersicht alle Methoden (Kernpunkte im direkten Vergleich)
Auswertung Ergebnis Abfrage an Kunden
Aktuell keine Fehlerliste möglich ggf. Zu einem späteren Zeitpunkt
Format des Dat-Aufbaus kann an Kunden geschickt werden, wenn die selber eine Datei aufbauen/erstellen wollen
Rückmeldung KK kann bis zu 14 Tage dauern
AOC direkt an KK nicht in SBS geladen. In Firmenstamm Einstellung das über Drittsystem läuft (aktuell noch nicht möglich?)
Erstattungsantrag nach Rückmeldung KK (keine erneute Absicherung beim Mandanten)