Mit ADDISON OneClick stellt LohnDialog Ihnen alle Lohndokumente digital bereit: Gehaltsabrechnungen, Beitragsnachweise, Buchungsbelege und Auswertungen. Als Arbeitgeber greifen Sie jederzeit auf Ihre Unterlagen zu. Auch Ihr Steuerberater kann direkten Zugang erhalten, damit er Buchungsbelege und Auswertungen eigenständig abrufen kann.

Damit LohnDialog den Zugang für Ihre Steuerkanzlei einrichten kann, benötigen wir eine schriftliche Vollmacht. Diese Seite erklärt, wie ADDISON OneClick funktioniert, welche Dokumente bereitstehen und wie Sie den Steuerberater-Zugang in wenigen Schritten einrichten. Die Vollmacht steht als kostenloser Download bereit.

Hinweis: Informationen zur digitalen Lohnabrechnung über project b. finden Sie in unserem Artikel Digitale Lohnabrechnung: Lohndokumente online abrufen mit project b..

Was ist ADDISON OneClick?

ADDISON OneClick ist eine Online-Plattform von Wolters Kluwer, über die Unternehmen und Steuerberater Lohndokumente digital abrufen. LohnDialog nutzt ADDISON OneClick als eine von zwei Plattformen für die digitale Bereitstellung von Abrechnungsunterlagen.

Was ADDISON OneClick bietet

  • Lohnportal für Arbeitgeber: Gehaltsabrechnungen, Beitragsnachweise und Auswertungen stehen direkt nach dem Abrechnungslauf bereit
  • Steuerberater-Zugang: Ihre Steuerkanzlei greift eigenständig auf Buchungsbelege und Arbeitgeberauswertungen zu
  • Mandantenportal: Über das ADDISON OneClick Mandantenportal verwalten Sie alle Dokumente zentral an einem Ort
  • Mobiler Zugriff: Die ADDISON OneClick App ermöglicht den Zugang per Smartphone und Tablet

ADDISON OneClick ist eine eigenständige Plattform und nicht mit project b. identisch. Welche Plattform für Ihr Unternehmen zum Einsatz kommt, stimmt Ihr persönlicher Ansprechpartner bei LohnDialog mit Ihnen ab.

ADDISON OneClick vs. E-Mail-Versand

Manche Unternehmen versenden Lohndokumente noch per E-Mail. Das ist zwar möglich, bringt aber Risiken mit sich:

KriteriumE-Mail-VersandADDISON OneClick
ZustellungE-Mails können im Spam landen oder versehentlich gelöscht werdenDokumente jederzeit abrufbar
SicherheitEnde-zu-Ende-Verschlüsselung oft nicht gegebenTLS-verschlüsselte Verbindung
FehlversandFalsche Empfänger-Adresse möglichNur mit persönlichem Login abrufbar
ArchivierungAbhängig vom E-Mail-Postfach des EmpfängersRevisionssichere Archivierung im Portal
MassenversandEinzelversand bei vielen Mitarbeitern aufwendigAutomatische Bereitstellung nach Abrechnungslauf
NachweisbarkeitZustellungsnachweis schwer zu erbringenSystem protokolliert Bereitstellung und Abruf

Das Portal bietet gegenüber dem E-Mail-Versand mehr Sicherheit, weniger Aufwand und bessere Nachweisbarkeit.

Rechtliche Grundlage: Digitale Lohnabrechnung ist zulässig

Das Bundesarbeitsgericht hat im Januar 2025 eine wichtige Frage geklärt: Arbeitgeber dürfen Gehaltsabrechnungen ausschließlich digital bereitstellen. Ein Anspruch auf Papierabrechnungen besteht nicht.

Die wichtigsten Punkte des BAG-Urteils

  • Textform genügt: § 108 GewO verlangt eine Abrechnung in Textform. Ein PDF in einem Online-Portal erfüllt diese Anforderung (BAG, Urteil vom 28.01.2025, Az. 9 AZR 48/24).
  • Holschuld des Arbeitnehmers: Der Arbeitgeber stellt die Abrechnung bereit. Er muss nicht sicherstellen, dass der Arbeitnehmer sie tatsächlich abruft.
  • Kein Papieranspruch: Arbeitnehmer können keine Abrechnung in Papierform verlangen.
  • Betriebsrat: Die Einführung eines digitalen Abrechnungssystems kann der Mitbestimmung des Betriebsrats unterliegen (§ 87 Abs. 1 BetrVG).

Für Unternehmen bedeutet das: Die Bereitstellung über ADDISON OneClick ist rechtlich abgesichert. Mehr zur rechtlichen Grundlage erfahren Sie in unserem Artikel zur digitalen Lohnabrechnung.

Welche Dokumente stehen in ADDISON OneClick bereit?

LohnDialog stellt über ADDISON OneClick alle relevanten Lohndokumente digital zur Verfügung.

Monatliche Dokumente

  • Gehaltsabrechnungen und Lohnzettel
  • Beitragsnachweise für die Sozialversicherung
  • Lohnsteueranmeldungen
  • Zahlungslisten und SEPA-Dateien
  • Buchungsbelege für die Finanzbuchhaltung

Jährliche Dokumente

  • Lohnsteuerbescheinigungen
  • Jahresmeldungen zur Sozialversicherung
  • Lohnkonten
  • Statistiken und Jahresauswertungen

Arbeitgeberauswertungen

  • Personalkosten-Übersichten
  • Rückstellungen für Urlaub und Überstunden
  • Beitragsabrechnungen nach Krankenkassen

Alle Dokumente stehen sofort nach dem Abrechnungslauf bereit. Sie laden sie als PDF herunter oder drucken sie direkt aus dem Portal.

Steuerberater-Zugang einrichten: So funktioniert die Vollmacht

Viele Unternehmen arbeiten mit einer externen Steuerkanzlei zusammen, die Buchungsbelege und Auswertungen für die Finanzbuchhaltung benötigt. Über ADDISON OneClick erhält Ihr Steuerberater einen eigenen Zugang und greift eigenständig auf die relevanten Unterlagen zu.

Warum eine Vollmacht erforderlich ist

Lohndokumente enthalten personenbezogene Daten: Gehälter, Steuerklassen, Sozialversicherungsnummern und Bankverbindungen. Die DSGVO schreibt vor, dass diese Daten nur an befugte Personen weitergegeben werden dürfen. Bevor LohnDialog den Zugang für Ihre Steuerkanzlei einrichtet, benötigen wir Ihre schriftliche Genehmigung.

Die Vollmacht schützt alle Beteiligten:

  • Ihre Mitarbeiter: Deren Lohndaten gelangen nur an Personen, die ausdrücklich dazu berechtigt sind
  • Ihr Unternehmen: Im Fall einer Prüfung dokumentiert die Vollmacht, wer Zugriff erhalten hat und wann
  • LohnDialog: Die Dokumentation zeigt, dass Daten nur auf Weisung des Auftraggebers freigegeben wurden

Mehr zum Thema Datenschutz bei Vollmachten finden Sie auf unserer Seite Vollmacht Lohnabrechnung.

Was die Vollmacht regelt

Mit der Vollmacht erteilen Sie LohnDialog die Erlaubnis:

  • Einen Zugang zu ADDISON OneClick für Ihre Steuerkanzlei zu erstellen
  • Der Steuerkanzlei vollen Zugang zu allen personenbezogenen Lohnunterlagen und Arbeitgeberauswertungen zu gewähren

Das Formular enthält folgende Felder:

FeldBeschreibung
Firmenname und GeschäftsführerIhr Unternehmen als Auftraggeber
Name der SteuerkanzleiDie Kanzlei, die Zugang erhalten soll
Anschrift der SteuerkanzleiVollständige Adresse
AnsprechpartnerName, E-Mail-Adresse und Telefonnummer des Ansprechpartners in der Kanzlei
Unterschrift und FirmenstempelRechtsverbindliche Genehmigung durch den Geschäftsführer

Zugang einrichten: Schritt für Schritt

  1. Vollmacht herunterladen: Laden Sie das Formular am Ende dieser Seite herunter
  2. Angaben eintragen: Tragen Sie Ihre Firmendaten und die Daten der Steuerkanzlei ein
  3. Unterschreiben: Der Geschäftsführer oder ein Prokurist unterschreibt die Vollmacht
  4. An LohnDialog senden: Übermitteln Sie das Formular per E-Mail, Fax oder Post
  5. Zugang erhalten: LohnDialog richtet den Zugang ein und sendet die Zugangsdaten direkt an die Steuerkanzlei

Die Einrichtung dauert in der Regel ein bis zwei Werktage.

Kostenlose Vorlage herunterladen

LohnDialog stellt Ihnen die Vollmacht als fertige Vorlage zur Verfügung. Laden Sie das Formular herunter, füllen Sie es aus und senden Sie es an uns.

Jetzt Vollmacht herunterladen (PDF)

Die Vorlage enthält alle erforderlichen Felder und ist sofort einsatzbereit.

Vorteile von ADDISON OneClick

Für Arbeitgeber

VorteilDetails
ZeitersparnisKeine manuelle Verteilung von Abrechnungen mehr
KostenersparnisKein Druck, keine Kuvertierung, kein Porto
RechtssicherheitSystem protokolliert die Bereitstellung automatisch
Zentrale AblageAlle Lohndokumente an einem Ort, jederzeit abrufbar
NachhaltigkeitReduzierter Papierverbrauch

Für Steuerberater

  • Direktzugriff: Buchungsbelege und Auswertungen eigenständig abrufen, ohne auf E-Mails oder Postversand zu warten
  • Prüfungssicherheit: Alle Unterlagen für Betriebsprüfungen sofort verfügbar
  • Effizienz: Keine einzelnen Dokumentenanfragen mehr nötig

Für Mitarbeiter

  • Jederzeit abrufbar: Zugriff auf Gehaltsabrechnungen rund um die Uhr
  • Von überall erreichbar: Per PC, Tablet oder Smartphone über die ADDISON OneClick App
  • Keine verlorenen Dokumente: Alle Abrechnungen dauerhaft archiviert

Digitale Lohnabrechnung für Mitarbeiter: Self-Service mit ADDISON OneClick

ADDISON OneClick bietet einen Mitarbeiter-Self-Service, über den Ihre Beschäftigten ihre eigenen Lohndokumente eigenständig abrufen.

Was der Self-Service umfasst

  • Gehaltsabrechnungen einsehen: Mitarbeiter rufen ihre Abrechnungen direkt nach dem Abrechnungslauf ab
  • Lohnsteuerbescheinigungen herunterladen: Am Jahresende stehen die Bescheinigungen sofort bereit
  • Archiv nutzen: Ältere Abrechnungen bleiben über Jahre verfügbar, ohne dass die Personalabteilung Kopien erstellen muss
  • Dokumente drucken: Wer eine Papierversion benötigt, druckt das PDF selbst aus

Vorteile für die Personalabteilung

Der Self-Service entlastet Ihre HR-Abteilung erheblich. Mitarbeiter fragen nicht mehr nach Kopien vergangener Abrechnungen. Lohnsteuerbescheinigungen verteilen sich nicht mehr per Post oder Hauspost. Die Personalabteilung spart Zeit, die in die laufende Personalarbeit fließen kann.

Zugang für Mitarbeiter einrichten

LohnDialog richtet den Mitarbeiter-Self-Service auf Wunsch ein. Jeder Mitarbeiter erhält individuelle Zugangsdaten per E-Mail. Mitarbeiter ohne privaten Internetzugang können im Betrieb auf ihre Dokumente zugreifen, etwa über einen Computer im Pausenraum oder im Personalbüro.

Sicherheit und Datenschutz

ADDISON OneClick erfüllt die Anforderungen der DSGVO und gewährleistet den Schutz Ihrer Lohndaten.

Technische Sicherheitsmaßnahmen

  • Verschlüsselte Datenübertragung: Alle Verbindungen laufen über TLS-verschlüsselte Kanäle
  • Individuelle Zugänge: Jeder Nutzer erhält persönliche Zugangsdaten. Geteilte Passwörter sind nicht vorgesehen.
  • Zugriffsprotokollierung: Das System dokumentiert, wer wann auf welche Daten zugegriffen hat
  • Hosting in Deutschland: Die Daten liegen auf Servern in Deutschland

Aufbewahrungsfristen

Digitale Lohndokumente unterliegen den gleichen Aufbewahrungsfristen wie Papierdokumente:

DokumentenartAufbewahrungsfrist
Lohnkonten10 Jahre
Gehaltsabrechnungen10 Jahre
Beitragsnachweise10 Jahre
Lohnsteuerbescheinigungen10 Jahre
Buchungsbelege10 Jahre

ADDISON OneClick archiviert alle Dokumente revisionssicher, sodass sie auch nach Jahren für Betriebsprüfungen oder Rentenanträge verfügbar bleiben.

Umstellung auf ADDISON OneClick: So gehen Sie vor

Wenn Sie bisher Lohndokumente per Post oder E-Mail erhalten und auf ADDISON OneClick umstellen möchten, begleitet LohnDialog Sie durch den Prozess.

Ablauf der Umstellung

  1. Abstimmung mit LohnDialog: Ihr Ansprechpartner klärt, ob ADDISON OneClick für Ihr Unternehmen die passende Plattform ist
  2. Zugangsdaten erhalten: LohnDialog richtet Ihren Zugang ein und sendet die Login-Daten
  3. Steuerberater bevollmächtigen: Falls Ihre Steuerkanzlei Zugang benötigt, füllen Sie die Vollmacht aus
  4. Mitarbeiter-Self-Service einrichten (optional): Auf Wunsch erhalten auch Ihre Mitarbeiter individuelle Zugänge
  5. Papierversand einstellen: Ab dem vereinbarten Stichtag stehen alle Dokumente ausschließlich digital bereit

Was Sie bei der Umstellung beachten sollten

  • Betriebsrat: Hat Ihr Unternehmen einen Betriebsrat, informieren Sie ihn frühzeitig. Die Einführung eines digitalen Abrechnungssystems kann der Mitbestimmung unterliegen.
  • Mitarbeiter ohne Internetzugang: Stellen Sie sicher, dass alle Beschäftigten im Betrieb auf ihre Abrechnungen zugreifen und diese ausdrucken können.
  • Ankündigungsfrist: Geben Sie Ihren Mitarbeitern ausreichend Vorlaufzeit, sich mit dem neuen System vertraut zu machen.

Häufige Fragen zu ADDISON OneClick

Was ist ADDISON OneClick?

ADDISON OneClick ist eine Online-Plattform von Wolters Kluwer für den digitalen Zugriff auf Lohndokumente. Arbeitgeber, Mitarbeiter und Steuerberater rufen Gehaltsabrechnungen, Beitragsnachweise und Auswertungen über ein zentrales Portal ab. LohnDialog nutzt ADDISON OneClick als Plattform für die digitale Bereitstellung von Abrechnungsunterlagen.

Kann ich meine Gehaltsabrechnung online einsehen?

Ja. Über ADDISON OneClick greifen Sie auf alle Ihre Lohndokumente zu. Gehaltsabrechnungen stehen direkt nach dem Abrechnungslauf bereit. Sie benötigen nur einen Internetzugang und Ihre persönlichen Zugangsdaten.

Was braucht der Steuerberater für den Zugang?

Damit LohnDialog den Zugang für Ihre Steuerkanzlei einrichten kann, benötigen wir eine schriftliche Vollmacht. Das Formular enthält Ihre Firmendaten, die Daten der Steuerkanzlei und die Unterschrift des Geschäftsführers. Sie finden die Vorlage als kostenlosen Download auf dieser Seite.

Sind digitale Lohnzettel Pflicht?

Nein, eine gesetzliche Pflicht zur digitalen Bereitstellung besteht nicht. Arbeitgeber dürfen aber seit dem BAG-Urteil vom Januar 2025 Gehaltsabrechnungen ausschließlich digital bereitstellen. Ein Anspruch der Arbeitnehmer auf Papierform besteht nicht.

Was kostet ADDISON OneClick für Arbeitgeber?

Für LohnDialog-Kunden entstehen keine zusätzlichen Kosten für die Nutzung von ADDISON OneClick. Die digitale Bereitstellung der Lohndokumente ist Bestandteil unserer Dienstleistung.

Kann ich mehrere Steuerberater bevollmächtigen?

Ja. Wenn mehrere Kanzleien oder Ansprechpartner Zugang benötigen, stellen Sie für jede Person eine eigene Vollmacht aus. Jeder Nutzer erhält individuelle Zugangsdaten.

Was ist der Unterschied zwischen ADDISON OneClick und project b.?

ADDISON OneClick und project b. sind zwei eigenständige Plattformen, über die LohnDialog Lohndokumente digital bereitstellt. Beide bieten Online-Zugriff auf Gehaltsabrechnungen, Buchungsbelege und Auswertungen. Welche Plattform für Ihr Unternehmen zum Einsatz kommt, stimmen Sie mit Ihrem Ansprechpartner bei LohnDialog ab.

Wie erhalte ich meine Zugangsdaten für ADDISON OneClick?

LohnDialog sendet Ihnen die Zugangsdaten per E-Mail, sobald Ihr Zugang eingerichtet ist. Beim ersten Login legen Sie ein persönliches Passwort fest. Sollten Sie Ihre Zugangsdaten vergessen, wenden Sie sich an Ihren Ansprechpartner bei LohnDialog.

Kann ich die Vollmacht widerrufen?

Ja, jederzeit. Teilen Sie uns schriftlich mit, dass der Zugang der Steuerkanzlei deaktiviert werden soll. Wir sperren den Zugang sofort nach Eingang Ihrer Mitteilung. Der ehemalige Bevollmächtigte kann dann nicht mehr auf die Dokumente zugreifen.

Brauche ich als Arbeitgeber die Zustimmung meiner Mitarbeiter für die digitale Bereitstellung?

Nein. Das BAG-Urteil vom Januar 2025 stellt klar, dass eine individuelle Zustimmung nicht erforderlich ist. Der Arbeitgeber darf die digitale Bereitstellung einseitig einführen. Eine Ankündigung mit angemessener Vorlaufzeit ist allerdings empfehlenswert.

ADDISON OneClick einrichten: LohnDialog übernimmt

Die Einrichtung von ADDISON OneClick und die Freigabe für Ihre Steuerkanzlei übernimmt Ihr persönlicher Ansprechpartner bei LohnDialog. Ob Arbeitgeber-Zugang, Steuerberater-Freigabe oder Mitarbeiter-Self-Service: Wir richten alles ein und sorgen dafür, dass alle Beteiligten ihre Zugangsdaten erhalten.

So starten Sie:

  1. Laden Sie die Vollmacht herunter und füllen Sie sie aus
  2. Senden Sie das Formular an Ihren Ansprechpartner bei LohnDialog
  3. Wir richten den Zugang ein und bestätigen die Freigabe

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