Das Bundesarbeitsgericht hat im Januar 2025 eine wegweisende Entscheidung getroffen: Arbeitgeber dürfen Gehaltsabrechnungen ausschließlich digital bereitstellen. Ein Anspruch auf Papier besteht nicht mehr. Für Unternehmen bedeutet das: Der Weg zur digitalen Lohnabrechnung ist frei.

Doch wie gelingt die Umstellung ohne Chaos? Wie erhalten Mitarbeiter, HR-Abteilungen und Steuerberater sicheren Zugang zu allen Lohndokumenten? Und welche Anforderungen müssen erfüllt sein?

Mit über 35 Jahren Erfahrung in der Lohnabrechnung und mehr als 20.000 monatlichen Abrechnungen unterstützt LohnDialog Unternehmen bei der Digitalisierung ihrer Lohnprozesse. Unsere Partner project b. ist Vorreiter der KI-gestützten Lohnbuchhaltung und ermöglicht allen Beteiligten den sicheren Online-Zugriff auf ihre digitalen Lohndokumente.

In diesem Leitfaden erfahren Sie alles über die rechtlichen Grundlagen, die technischen Anforderungen und die praktische Umsetzung der digitalen Lohnabrechnung.

Für Steuerberater: Sie möchten Ihren Mandanten direkten Zugang zu project b. einrichten? Laden Sie hier die Vollmacht herunter.

Rechtliche Grundlage: Ist digitale Lohnabrechnung Pflicht?

Eine häufige Frage lautet: Ist digitale Lohnabrechnung Pflicht? Die Antwort ist differenziert. Es gibt keine Pflicht zur digitalen Bereitstellung, aber Arbeitgeber haben jetzt die rechtliche Sicherheit, vollständig auf Papier zu verzichten.

BAG-Urteil vom 28. Januar 2025

Mit dem Urteil vom 28. Januar 2025 (Az. 9 AZR 48/24) hat das Bundesarbeitsgericht eine wichtige Rechtsfrage geklärt. Die Kernaussagen:

  • Textform genügt: § 108 Gewerbeordnung verlangt eine Abrechnung in Textform. Ein PDF im Mitarbeiterportal erfüllt diese Anforderung vollständig.

  • Holschuld des Arbeitnehmers: Der Arbeitgeber muss die Abrechnung bereitstellen, nicht zustellen. Er ist nicht dafür verantwortlich, dass sie den Arbeitnehmer tatsächlich erreicht.

  • Kein Papieranspruch: Arbeitnehmer können nicht auf einer Abrechnung in Papierform bestehen.

Quelle: Bundesarbeitsgericht

Was bedeutet das für Arbeitgeber?

Unternehmen können die digitale Gehaltsabrechnung einseitig einführen. Sie müssen lediglich sicherstellen, dass alle Mitarbeiter Zugang zu ihren Dokumenten haben. Bei Unternehmen mit Betriebsrat ist die Einführung eines digitalen Portals mitbestimmungspflichtig nach § 87 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 6 BetrVG.

Mehr zu den aktuellen Änderungen finden Sie in unserem Artikel zu den Lohnsteueränderungen 2026.

Müssen Mitarbeiter der digitalen Gehaltsabrechnung zustimmen?

Eine der meistgestellten Fragen lautet: Ist die Zustimmung der Mitarbeiter für die digitale Gehaltsabrechnung erforderlich?

Keine individuelle Zustimmung erforderlich

Nach dem BAG-Urteil ist die Antwort eindeutig: Nein. Der Arbeitgeber kann die digitale Bereitstellung einseitig einführen. Eine individuelle Zustimmung jedes einzelnen Mitarbeiters ist nicht erforderlich.

Dennoch empfiehlt sich eine transparente Kommunikation mit angemessener Vorlaufzeit von mindestens vier Wochen. So haben alle Mitarbeiter Zeit, sich mit dem neuen System vertraut zu machen.

Was ist mit Mitarbeitern ohne Internetzugang?

Nicht alle Beschäftigten haben privat einen Internetzugang. In diesem Fall muss der Arbeitgeber im Betrieb Zugriff auf die digitalen Lohndokumente ermöglichen. Das kann ein Computer im Pausenraum, im Personalbüro oder an einem Kiosk-Terminal sein. Die Möglichkeit zum Ausdruck muss ebenfalls gegeben sein.

Betriebsvereinbarung empfohlen

Bei Unternehmen mit Betriebsrat ist eine Betriebsvereinbarung der sauberste Weg. Sie regelt:

  • Einführungszeitpunkt und Übergangsfristen

  • Zugang für Mitarbeiter ohne privaten Internetzugang

  • Datenschutz und Berechtigungskonzept

  • Schulungsangebote für die Nutzung

project b.: Der Vorreiter der KI-gestützten Lohnbuchhaltung

Wenn Sandra, HR-Managerin in einem mittelständischen Produktionsunternehmen, an digitale Lohnabrechnung denkt, hat sie ein klares Ziel: „Ich brauche Lösungen, die funktionieren und jemanden, der Verantwortung übernimmt.“

Genau dafür wurde project b. entwickelt. Als Vorreiter der KI-gestützten Lohnbuchhaltung bietet project b. eine cloudbasierte Plattform, auf der alle Beteiligten zusammenarbeiten: HR-Abteilungen, Mitarbeiter, Lohnbüro und Steuerberater.

Was ist project b.?

project b. ist eine moderne, cloudbasierte Lohnabrechnungssoftware, die LohnDialog je nach vereinbartem Funktionsumfang für die Erstellung und Bereitstellung der Lohnabrechnungen seiner Kunden nutzt. Die Plattform ist vollständig webbasiert und erfordert keine lokale Installation.

Die wichtigsten Merkmale:

  • Zugriff von jedem Gerät mit Internetverbindung

  • Automatische Updates und Gesetzesänderungen

  • Revisionssichere Archivierung aller Dokumente

  • Mehrstufiges Berechtigungssystem

  • ISO 27001:2022 zertifiziert

  • Made and hosted in Germany

KI-Funktionen im Überblick

Was project b. von klassischer Lohnsoftware unterscheidet, ist die intelligente Automatisierung durch künstliche Intelligenz:

  • Automatische Nachweisabfrage: Das System fordert eigenständig nötige Nachweise an, etwa RV-Befreiungen für Minijobber, Geburtsurkunden für den Kinderfreibetrag oder Studienbescheinigungen.

  • Systemseitige Validierung: Steuer-ID, IBAN und Sozialversicherungsnummer werden automatisch auf Plausibilität geprüft, bevor sie in die Abrechnung einfließen.

  • Intelligente Fehlererkennung: Ungewöhnliche Werte oder fehlende Daten werden vor dem Abrechnungslauf erkannt und gemeldet.

Weitere Informationen zu project b. als Teil unseres Angebots finden Sie unter Leistungen.

project b. vs. DATEV und klassische Lohnsoftware

DATEV Arbeitnehmer Online ist vielen bekannt und hat mit 165.000 monatlichen Suchanfragen eine hohe Markenbekanntheit. Der Unterschied zu project b.:

Kriterium

DATEV Arbeitnehmer Online

project b.

Zielgruppe

Primär Steuerberater-Mandanten

Alle: Unternehmen, Mitarbeiter, Steuerberater

KI-Integration

Begrenzt

Umfassend (Validierung, Nachweisabfrage)

Self-Service für Mitarbeiter

Lesezugriff

Vollständig (Stammdaten ändern, Dokumente hochladen)

Zusammenarbeit

Getrennte Systeme

Alle auf einer Plattform

Welche Lohndokumente können online abgerufen werden?

Mit project b. haben alle berechtigten Nutzer Zugriff auf sämtliche relevanten Lohndokumente. Die Verfügbarkeit erfolgt automatisch nach Abschluss des monatlichen Abrechnungslaufs.

Monatliche Dokumente

Gehaltsabrechnungen:

  • Einzelne Lohnabrechnungen pro Mitarbeiter

  • Sammelübersicht aller Abrechnungen

Beitragsnachweise:

  • Beitragsnachweis für jede Krankenkasse

  • Übersicht der abgeführten Sozialversicherungsbeiträge

Lohnsteueranmeldung:

  • Anmeldung der Lohnsteuer beim Finanzamt

  • Bestätigung der elektronischen Übermittlung

Mehr zur Lohnsteueranmeldung 2026 finden Sie in unserem Wissensbereich.

Zahlungslisten:

  • Liste aller Überweisungen (Gehälter, Beiträge, Steuern)

  • SEPA-Dateien für die Banküberweisung

Buchungsbelege:

  • Buchungssätze für die Finanzbuchhaltung

  • Export im DATEV-Format oder CSV

Jährliche Dokumente

Lohnsteuerbescheinigungen:

  • Elektronische Übermittlung an das Finanzamt

  • Kopie für den Arbeitnehmer

Jahreslohnkonten:

  • Zusammenfassung aller Abrechnungen eines Jahres

  • Basis für die Lohnsteuerbescheinigung

Jahresmeldungen:

  • Meldungen an die Sozialversicherungsträger

  • Übersicht der gemeldeten Entgelte

Welche Daten Sie für die Lohnabrechnung benötigen, erfahren Sie in unserem Leitfaden zu den Firmenstammdaten für die Lohnabrechnung.

Archivierte Dokumente

Alle Dokumente vergangener Jahre bleiben in project b. verfügbar. Die Aufbewahrungsfrist beträgt mindestens zehn Jahre. Dokumente können jederzeit eingesehen, heruntergeladen und bei Bedarf für Betriebsprüfungen exportiert werden.

Digitale Lohnabrechnung für Mitarbeiter: Self-Service mit project b.

Der Mitarbeiter-Self-Service ist einer der größten Vorteile der digitalen Lohnabrechnung. Beschäftigte erhalten einen persönlichen Zugang zu project b. und können viele Aufgaben selbstständig erledigen.

Was Mitarbeiter selbst erledigen können

  • Lohnzettel einsehen und herunterladen: Alle Gehaltsabrechnungen sind sofort nach dem Abrechnungslauf verfügbar.

  • Stammdaten ändern: Neue Adresse, geänderte Bankverbindung oder Steuerklassenwechsel können direkt eingegeben werden.

  • Dokumente hochladen: Krankenscheine, Nachweise für Kinderfreibeträge oder Studienbescheinigungen können digital eingereicht werden.

  • Abwesenheiten erfassen: Urlaubsanträge und Krankmeldungen können je nach Konfiguration direkt im System erfasst werden.

Vorteile für Mitarbeiter

  • 24/7 Zugriff: Lohndokumente sind jederzeit verfügbar, auch am Wochenende oder im Urlaub.

  • Von überall erreichbar: Der Zugriff erfolgt über jeden Browser, auch auf dem Smartphone.

  • Keine verlorenen Dokumente: Papierlohnzettel können verloren gehen oder beschädigt werden. In project b. sind alle Abrechnungen dauerhaft archiviert.

  • Schnelle Verfügbarkeit: Kein Warten auf die Post. Die Abrechnung ist sofort nach dem Abrechnungslauf verfügbar.

Mobile Nutzung

project b. ist vollständig webbasiert und funktioniert auf allen Geräten mit Internetbrowser: Desktop, Laptop, Tablet und Smartphone. Eine App-Installation ist nicht erforderlich. Die Oberfläche passt sich automatisch an die Bildschirmgröße an.

Digitale Lohnabrechnung für HR-Abteilungen

Für Sandra und ihre Kollegen in der HR-Abteilung bedeutet die digitale Lohnabrechnung vor allem eines: Entlastung im Tagesgeschäft. „Wir wollen digitaler werden, aber ohne ein Mammutprojekt“, beschreibt sie den typischen Wunsch vieler Personalverantwortlicher.

Zeitersparnis durch Automatisierung

  • Keine manuelle Verteilung mehr: Das monatliche Sortieren, Kuvertieren und Verteilen von Lohnzetteln entfällt komplett.

  • Automatische Benachrichtigungen: Mitarbeiter werden per E-Mail informiert, wenn neue Dokumente bereitstehen.

  • Weniger Rückfragen: Durch den Self-Service können Mitarbeiter viele Fragen selbst klären.

Compliance und Nachweispflichten

Die digitale Lohnabrechnung unterstützt HR-Abteilungen bei der Einhaltung gesetzlicher Anforderungen:

  • Revisionssichere Archivierung: Dokumente werden unveränderbar gespeichert und erfüllen die Anforderungen der GoBD.

  • DSGVO-konforme Datenverarbeitung: Lohndaten gehören zu den sensibelsten personenbezogenen Daten. project b. erfüllt alle Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung.

Entlastung im Tagesgeschäft

Die Zeitersparnis durch die digitale Lohnabrechnung ist erheblich. HR-Abteilungen gewinnen Kapazitäten für strategische Aufgaben: Mitarbeiterentwicklung, Recruiting, Employer Branding. Die Lohnabrechnung wird vom zeitraubenden Pflichtprogramm zum effizienten Hintergrundprozess.

Erfahren Sie mehr über LohnDialog als Ihr digitales Lohnbüro.

Digitale Lohnabrechnung für Steuerberater und Kanzleien

Die Zusammenarbeit zwischen Unternehmen, Lohnbüro und Steuerberater erfordert einen stetigen Austausch von Dokumenten. Buchungsbelege, Beitragsnachweise und Lohnkonten müssen zeitnah beim Steuerberater ankommen, damit die Buchhaltung auf dem aktuellen Stand bleibt.

Warum Steuerberater digitalen Zugang brauchen

Der klassische Weg über E-Mail-Anhänge ist fehleranfällig und zeitaufwendig:

  • Dokumente landen im Spam-Ordner

  • E-Mails werden versehentlich gelöscht

  • Dateien gehen auf lokalen Rechnern verloren

  • Falsche Empfänger-Adressen führen zu Datenschutzvorfällen

Mit dem digitalen Zugang zu project b. gehören diese Probleme der Vergangenheit an.

Vorteile des direkten Zugangs zu project b.

  • Sofortiger Abruf: Sobald die Lohnabrechnung abgeschlossen ist, sind alle Dokumente verfügbar. Kein Warten auf E-Mails.

  • Alle Mandanten in einem Portal: Betreut eine Kanzlei mehrere LohnDialog-Mandanten, kann sie mit einem Login auf alle freigegebenen Unternehmen zugreifen.

  • DATEV-Export: Buchungsbelege können direkt im DATEV-Format exportiert und in die Kanzleisoftware übernommen werden.

  • Revisionssichere Archivierung: Auch Jahre später können alle Unterlagen für Betriebsprüfungen abgerufen werden.

Weitere Informationen für Kanzleien finden Sie unter Lohnbuchhaltung für Steuerkanzleien.

Vollmacht für den Steuerberater-Zugang

Um Ihrer Steuerkanzlei Zugang zu project b. zu ermöglichen, benötigen wir eine schriftliche Vollmacht. Diese dokumentiert Ihre Autorisierung und erfüllt die datenschutzrechtlichen Anforderungen.

Was die Vollmacht regelt:

  • Erlaubnis zur Einrichtung eines Benutzerzugangs für die Steuerkanzlei

  • Zugriff auf alle Lohndokumente Ihres Unternehmens

  • Benachrichtigung der Kanzlei über neue Dokumente

Wer unterschreiben darf:

Die Vollmacht muss vom Geschäftsführer oder Inhaber des Unternehmens erteilt werden. Bei Personengesellschaften kann auch ein geschäftsführender Gesellschafter unterschreiben.

Gültigkeit und Widerruf:

Die Vollmacht gilt unbefristet bis zum schriftlichen Widerruf. Sie können den Zugang jederzeit beenden, indem Sie uns informieren.

So richten Sie den Steuerberater-Zugang ein

Schritt 1: Vollmacht herunterladen

Laden Sie das Formular über den Button unten herunter.

Schritt 2: Formular ausfüllen

Tragen Sie ein:

  • Ihre Unternehmensdaten

  • Name und Anschrift der Steuerkanzlei

  • Kontaktdaten des Ansprechpartners (Name, E-Mail, Telefon)

Schritt 3: Unterschreiben

Der Geschäftsführer oder Inhaber unterschreibt die Vollmacht. Ein Firmenstempel ist hilfreich, aber nicht zwingend erforderlich.

Schritt 4: Vollmacht einsenden

Senden Sie die unterschriebene Vollmacht per E-Mail, Fax oder Post an uns. Ein Scan oder Foto genügt.

Schritt 5: Zugangsdaten erhalten

Wir richten den Zugang innerhalb von 24 Stunden ein. Die Steuerkanzlei erhält die Zugangsdaten per E-Mail.

Schritt 6: Erste Anmeldung

Der Steuerberater meldet sich erstmals an und ändert das temporäre Passwort. Ab diesem Moment können alle Dokumente abgerufen werden.

Datenschutz und Sicherheit bei digitalen Lohndokumenten

Lohndaten gehören zu den sensibelsten personenbezogenen Daten im Unternehmen. Die Frage „Sind Lohnabrechnungen vertraulich?“ lässt sich eindeutig beantworten: Ja, und sie unterliegen besonderen Schutzanforderungen.

DSGVO-Konformität

Die digitale Bereitstellung von Lohndokumenten ist datenschutzrechtlich zulässig, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Rechtliche Grundlage: Die Bereitstellung erfolgt zur Erfüllung des Arbeitsvertrags (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO).

  • Auftragsverarbeitung: Wenn ein externes Lohnbüro die Abrechnung erstellt, ist ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) erforderlich.

  • Technische Sicherheit: Art. 32 DSGVO verlangt „geeignete technische und organisatorische Maßnahmen“.

Mehr zum Thema finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Technische Sicherheitsmaßnahmen bei project b.

Verschlüsselung:

  • TLS-Verschlüsselung für alle Datenübertragungen

  • Verschlüsselte Speicherung sensibler Daten

Zugangskontrolle:

  • Persönliche Benutzernamen und Passwörter

  • Optionale Zwei-Faktor-Authentifizierung

  • Automatische Abmeldung bei Inaktivität

Rechenzentrum:

  • Standort in Deutschland

  • ISO 27001:2022 zertifiziert

  • Redundante Datenspeicherung

  • Regelmäßige Backups

Protokollierung:

  • Alle Zugriffe werden protokolliert

  • Nachvollziehbarkeit bei Datenschutzanfragen

  • Erkennung unbefugter Zugriffsversuche

Berechtigungskonzept

project b. verwendet ein mehrstufiges Berechtigungssystem. Jeder Nutzer sieht nur die Daten, für die er berechtigt ist:

  • Mitarbeiter: Nur eigene Lohndokumente und Stammdaten

  • HR-Abteilung: Alle Mitarbeiterdaten des Unternehmens

  • Steuerberater: Buchungsbelege und Auswertungen, keine Einzellohnabrechnungen (je nach Konfiguration)

  • Geschäftsführung: Vollständiger Überblick über alle Lohndaten

Aufbewahrungsfristen für digitale Lohndokumente

Eine häufige Frage lautet: Wie lange muss ich Lohndokumente aufbewahren? Die gesetzlichen Fristen gelten für digitale Dokumente ebenso wie für Papier.

Gesetzliche Aufbewahrungsfristen

Dokumentenart

Aufbewahrungsfrist

Rechtsgrundlage

Lohnkonten

10 Jahre

§ 41 Abs. 1 EStG

Lohnabrechnungen

10 Jahre

§ 147 AO

Beitragsnachweise

10 Jahre

§ 28f SGB IV

Buchungsbelege

10 Jahre

§ 147 AO

Lohnsteuerbescheinigungen

10 Jahre

§ 147 AO

Revisionssichere Archivierung

Die digitale Archivierung muss die Anforderungen der GoBD (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form) erfüllen. Das bedeutet:

  • Unveränderbarkeit: Dokumente dürfen nach der Archivierung nicht mehr verändert werden.

  • Vollständigkeit: Alle relevanten Dokumente müssen archiviert werden.

  • Nachvollziehbarkeit: Der Archivierungsvorgang muss protokolliert werden.

  • Verfügbarkeit: Dokumente müssen innerhalb angemessener Zeit abrufbar sein.

Wichtig: Ein einfaches PDF auf der Festplatte erfüllt diese Anforderungen nicht. Es braucht ein System mit Versionierung, Zugriffskontrolle und unveränderlicher Speicherung.

Archivierung mit project b.

project b. erfüllt alle GoBD-Anforderungen:

  • Automatische Langzeitarchivierung aller Dokumente

  • Unveränderbare Speicherung mit Zeitstempel

  • Zugriff auch nach Jahren über das Portal

  • Export-Funktion für Betriebsprüfungen

Quelle: Bundesministerium der Finanzen: GoBD

Digitale Lohnabrechnung vs. E-Mail-Versand

Manche Unternehmen erwägen, Lohnabrechnungen per E-Mail zu versenden, statt ein Mitarbeiterportal einzuführen. Das ist zwar rechtlich möglich, aber aus mehreren Gründen problematisch:

Kriterium

E-Mail-Versand

project b. Portal

Spam-Risiko

Hoch (Anhänge werden oft gefiltert)

Keins

Versehentliche Löschung

Möglich

Unmöglich (revisionssicher)

Verschlüsselung

Oft nicht gegeben

Immer TLS-verschlüsselt

Falsche Empfänger

Möglich (schwerer Datenschutzvorfall)

Ausgeschlossen (persönlicher Login)

Archivierung

Manuell durch jeden Empfänger

Automatisch, zentral, revisionssicher

Massenversand

Aufwendig (jede E-Mail einzeln)

Automatisch nach Abrechnungslauf

Nachweis der Bereitstellung

Schwierig

Protokolliert

Häufige Fragen zur digitalen Lohnabrechnung (FAQ)

Ist der Arbeitgeber verpflichtet, die Lohnabrechnung in Papierform auszuhändigen?

Nein. Nach dem BAG-Urteil vom Januar 2025 (Az. 9 AZR 48/24) genügt die Bereitstellung in einem digitalen Mitarbeiterportal. Ein Anspruch auf Papier besteht nicht.

Ist die Zustimmung der Mitarbeiter für die elektronische Gehaltsabrechnung erforderlich?

Nein. Der Arbeitgeber kann die digitale Bereitstellung einseitig einführen. Eine individuelle Zustimmung jedes Mitarbeiters ist nicht erforderlich. Bei Unternehmen mit Betriebsrat ist jedoch die Mitbestimmung zu beachten.

Kann ich meine Gehaltsabrechnung online einsehen?

Ja, wenn Ihr Arbeitgeber ein Mitarbeiterportal wie project b. nutzt. Sie erhalten persönliche Zugangsdaten und können Ihre Lohnzettel jederzeit online abrufen.

Wie kann ich meine Gehaltsabrechnung online abrufen?

Melden Sie sich mit Ihren Zugangsdaten im Mitarbeiterportal an. Unter „Meine Dokumente“ oder „Lohnzettel“ finden Sie alle Ihre Gehaltsabrechnungen zum Ansehen und Herunterladen.

Wie lange müssen Lohnabrechnungen aufbewahrt werden?

Mindestens 10 Jahre gemäß § 147 Abgabenordnung. project b. archiviert alle Dokumente automatisch für diesen Zeitraum.

Sind Lohnabrechnungen vertraulich?

Ja. Lohndaten sind besondere personenbezogene Daten im Sinne der DSGVO und unterliegen strengen Schutzanforderungen. Der Zugriff darf nur durch berechtigte Personen erfolgen.

Ist der Zugang zum Mitarbeiterportal sicher?

Ja. project b. verwendet TLS-Verschlüsselung, persönliche Zugangsdaten, optionale Zwei-Faktor-Authentifizierung und wird in einem ISO 27001 zertifizierten Rechenzentrum in Deutschland betrieben.

Was passiert bei einem Steuerberaterwechsel?

Informieren Sie uns über den Wechsel. Wir sperren den Zugang für die alte Kanzlei und richten einen neuen Zugang für die neue Kanzlei ein. Die Vollmacht kann jederzeit widerrufen werden.

Entstehen für den Steuerberater-Zugang zusätzliche Kosten?

Die Einrichtung des Steuerberater-Zugangs ist in der Regel kostenlos. Prüfen Sie Ihren Vertrag oder fragen Sie Ihren Sachbearbeiter bei LohnDialog.

Umstellung auf digitale Lohnabrechnung: Checkliste

Sie möchten auf die digitale Lohnabrechnung umstellen? Diese Checkliste hilft Ihnen bei der Planung:

  1. Betriebsrat einbinden (falls vorhanden): Information und ggf. Betriebsvereinbarung

  2. Portal auswählen: LohnDialog-Kunden nutzen automatisch project b.

  3. Mitarbeiter informieren: Ankündigung mit mindestens 4 Wochen Vorlaufzeit

  4. Zugangsdaten versenden: Jeder Mitarbeiter erhält individuelle Login-Daten

  5. Schulung anbieten: Kurze Einführung in die Nutzung des Portals

  6. Zugang im Betrieb: Computer für Mitarbeiter ohne privaten Internetzugang bereitstellen

  7. Steuerberater-Zugang einrichten: Vollmacht ausfüllen und einsenden

  8. Papierabrechnung einstellen: Ab dem Stichtag nur noch digitale Bereitstellung

Fazit: Digitale Lohnabrechnung spart Zeit und erhöht die Sicherheit

Die digitale Lohnabrechnung ist keine Zukunftsmusik mehr. Mit dem BAG-Urteil vom Januar 2025 haben Arbeitgeber Rechtssicherheit, vollständig auf Papier zu verzichten. Die Vorteile liegen auf der Hand: weniger Aufwand, höhere Sicherheit, bessere Compliance.

project b. als Vorreiter der KI-gestützten Lohnbuchhaltung macht die Umstellung einfach. Mitarbeiter, HR-Abteilungen und Steuerberater arbeiten auf einer Plattform. Alle Lohndokumente sind sicher gespeichert und jederzeit online abrufbar.

LohnDialog unterstützt Sie bei der Digitalisierung Ihrer Lohnprozesse. Mit über 35 Jahren Erfahrung und mehr als 20.000 monatlichen Abrechnungen sind wir Ihr verlässlicher Partner für die Lohnabrechnung.