Das Bundesarbeitsgericht hat im Januar 2025 eine wegweisende Entscheidung getroffen: Arbeitgeber dürfen Gehaltsabrechnungen ausschließlich digital bereitstellen. Ein Anspruch auf Papier besteht nicht mehr. Für Unternehmen bedeutet das: Der Weg zur digitalen Lohnabrechnung ist frei.
Doch wie gelingt die Umstellung ohne Chaos? Wie erhalten Mitarbeiter, HR-Abteilungen und Steuerberater sicheren Zugang zu allen Lohndokumenten? Und welche Anforderungen müssen erfüllt sein?
Mit über 35 Jahren Erfahrung in der Lohnabrechnung und mehr als 20.000 monatlichen Abrechnungen unterstützt LohnDialog Unternehmen bei der Digitalisierung ihrer Lohnprozesse. Unsere Partner project b. ist Vorreiter der KI-gestützten Lohnbuchhaltung und ermöglicht allen Beteiligten den sicheren Online-Zugriff auf ihre digitalen Lohndokumente.
In diesem Leitfaden erfahren Sie alles über die rechtlichen Grundlagen, die technischen Anforderungen und die praktische Umsetzung der digitalen Lohnabrechnung.
Für Steuerberater: Sie möchten Ihren Mandanten direkten Zugang zu project b. einrichten? Laden Sie hier die Vollmacht herunter.
Rechtliche Grundlage: Ist digitale Lohnabrechnung Pflicht?
Eine häufige Frage lautet: Ist digitale Lohnabrechnung Pflicht? Die Antwort ist differenziert. Es gibt keine Pflicht zur digitalen Bereitstellung, aber Arbeitgeber haben jetzt die rechtliche Sicherheit, vollständig auf Papier zu verzichten.
BAG-Urteil vom 28. Januar 2025
Mit dem Urteil vom 28. Januar 2025 (Az. 9 AZR 48/24) hat das Bundesarbeitsgericht eine wichtige Rechtsfrage geklärt. Die Kernaussagen:
Textform genügt: § 108 Gewerbeordnung verlangt eine Abrechnung in Textform. Ein PDF im Mitarbeiterportal erfüllt diese Anforderung vollständig.
Holschuld des Arbeitnehmers: Der Arbeitgeber muss die Abrechnung bereitstellen, nicht zustellen. Er ist nicht dafür verantwortlich, dass sie den Arbeitnehmer tatsächlich erreicht.
Kein Papieranspruch: Arbeitnehmer können nicht auf einer Abrechnung in Papierform bestehen.
Quelle: Bundesarbeitsgericht
Was bedeutet das für Arbeitgeber?
Unternehmen können die digitale Gehaltsabrechnung einseitig einführen. Sie müssen lediglich sicherstellen, dass alle Mitarbeiter Zugang zu ihren Dokumenten haben. Bei Unternehmen mit Betriebsrat ist die Einführung eines digitalen Portals mitbestimmungspflichtig nach § 87 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 6 BetrVG.
Mehr zu den aktuellen Änderungen finden Sie in unserem Artikel zu den Lohnsteueränderungen 2026.
Müssen Mitarbeiter der digitalen Gehaltsabrechnung zustimmen?
Eine der meistgestellten Fragen lautet: Ist die Zustimmung der Mitarbeiter für die digitale Gehaltsabrechnung erforderlich?
Keine individuelle Zustimmung erforderlich
Nach dem BAG-Urteil ist die Antwort eindeutig: Nein. Der Arbeitgeber kann die digitale Bereitstellung einseitig einführen. Eine individuelle Zustimmung jedes einzelnen Mitarbeiters ist nicht erforderlich.
Dennoch empfiehlt sich eine transparente Kommunikation mit angemessener Vorlaufzeit von mindestens vier Wochen. So haben alle Mitarbeiter Zeit, sich mit dem neuen System vertraut zu machen.
Was ist mit Mitarbeitern ohne Internetzugang?
Nicht alle Beschäftigten haben privat einen Internetzugang. In diesem Fall muss der Arbeitgeber im Betrieb Zugriff auf die digitalen Lohndokumente ermöglichen. Das kann ein Computer im Pausenraum, im Personalbüro oder an einem Kiosk-Terminal sein. Die Möglichkeit zum Ausdruck muss ebenfalls gegeben sein.
Betriebsvereinbarung empfohlen
Bei Unternehmen mit Betriebsrat ist eine Betriebsvereinbarung der sauberste Weg. Sie regelt:
Einführungszeitpunkt und Übergangsfristen
Zugang für Mitarbeiter ohne privaten Internetzugang
Datenschutz und Berechtigungskonzept
Schulungsangebote für die Nutzung
project b.: Der Vorreiter der KI-gestützten Lohnbuchhaltung
Wenn Sandra, HR-Managerin in einem mittelständischen Produktionsunternehmen, an digitale Lohnabrechnung denkt, hat sie ein klares Ziel: „Ich brauche Lösungen, die funktionieren und jemanden, der Verantwortung übernimmt.“
Genau dafür wurde project b. entwickelt. Als Vorreiter der KI-gestützten Lohnbuchhaltung bietet project b. eine cloudbasierte Plattform, auf der alle Beteiligten zusammenarbeiten: HR-Abteilungen, Mitarbeiter, Lohnbüro und Steuerberater.
Was ist project b.?
project b. ist eine moderne, cloudbasierte Lohnabrechnungssoftware, die LohnDialog je nach vereinbartem Funktionsumfang für die Erstellung und Bereitstellung der Lohnabrechnungen seiner Kunden nutzt. Die Plattform ist vollständig webbasiert und erfordert keine lokale Installation.
Die wichtigsten Merkmale:
Zugriff von jedem Gerät mit Internetverbindung
Automatische Updates und Gesetzesänderungen
Revisionssichere Archivierung aller Dokumente
Mehrstufiges Berechtigungssystem
ISO 27001:2022 zertifiziert
Made and hosted in Germany
KI-Funktionen im Überblick
Was project b. von klassischer Lohnsoftware unterscheidet, ist die intelligente Automatisierung durch künstliche Intelligenz:
Automatische Nachweisabfrage: Das System fordert eigenständig nötige Nachweise an, etwa RV-Befreiungen für Minijobber, Geburtsurkunden für den Kinderfreibetrag oder Studienbescheinigungen.
Systemseitige Validierung: Steuer-ID, IBAN und Sozialversicherungsnummer werden automatisch auf Plausibilität geprüft, bevor sie in die Abrechnung einfließen.
Intelligente Fehlererkennung: Ungewöhnliche Werte oder fehlende Daten werden vor dem Abrechnungslauf erkannt und gemeldet.
Weitere Informationen zu project b. als Teil unseres Angebots finden Sie unter Leistungen.
project b. vs. DATEV und klassische Lohnsoftware
DATEV Arbeitnehmer Online ist vielen bekannt und hat mit 165.000 monatlichen Suchanfragen eine hohe Markenbekanntheit. Der Unterschied zu project b.:
Kriterium | DATEV Arbeitnehmer Online | project b. |
|---|---|---|
Zielgruppe | Primär Steuerberater-Mandanten | Alle: Unternehmen, Mitarbeiter, Steuerberater |
KI-Integration | Begrenzt | Umfassend (Validierung, Nachweisabfrage) |
Self-Service für Mitarbeiter | Lesezugriff | Vollständig (Stammdaten ändern, Dokumente hochladen) |
Zusammenarbeit | Getrennte Systeme | Alle auf einer Plattform |
Welche Lohndokumente können online abgerufen werden?
Mit project b. haben alle berechtigten Nutzer Zugriff auf sämtliche relevanten Lohndokumente. Die Verfügbarkeit erfolgt automatisch nach Abschluss des monatlichen Abrechnungslaufs.
Monatliche Dokumente
Gehaltsabrechnungen:
Einzelne Lohnabrechnungen pro Mitarbeiter
Sammelübersicht aller Abrechnungen
Beitragsnachweise:
Beitragsnachweis für jede Krankenkasse
Übersicht der abgeführten Sozialversicherungsbeiträge
Lohnsteueranmeldung:
Anmeldung der Lohnsteuer beim Finanzamt
Bestätigung der elektronischen Übermittlung
Mehr zur Lohnsteueranmeldung 2026 finden Sie in unserem Wissensbereich.
Zahlungslisten:
Liste aller Überweisungen (Gehälter, Beiträge, Steuern)
SEPA-Dateien für die Banküberweisung
Buchungsbelege:
Buchungssätze für die Finanzbuchhaltung
Export im DATEV-Format oder CSV
Jährliche Dokumente
Lohnsteuerbescheinigungen:
Elektronische Übermittlung an das Finanzamt
Kopie für den Arbeitnehmer
Jahreslohnkonten:
Zusammenfassung aller Abrechnungen eines Jahres
Basis für die Lohnsteuerbescheinigung
Jahresmeldungen:
Meldungen an die Sozialversicherungsträger
Übersicht der gemeldeten Entgelte
Welche Daten Sie für die Lohnabrechnung benötigen, erfahren Sie in unserem Leitfaden zu den Firmenstammdaten für die Lohnabrechnung.
Archivierte Dokumente
Alle Dokumente vergangener Jahre bleiben in project b. verfügbar. Die Aufbewahrungsfrist beträgt mindestens zehn Jahre. Dokumente können jederzeit eingesehen, heruntergeladen und bei Bedarf für Betriebsprüfungen exportiert werden.
Digitale Lohnabrechnung für Mitarbeiter: Self-Service mit project b.
Der Mitarbeiter-Self-Service ist einer der größten Vorteile der digitalen Lohnabrechnung. Beschäftigte erhalten einen persönlichen Zugang zu project b. und können viele Aufgaben selbstständig erledigen.
Was Mitarbeiter selbst erledigen können
Lohnzettel einsehen und herunterladen: Alle Gehaltsabrechnungen sind sofort nach dem Abrechnungslauf verfügbar.
Stammdaten ändern: Neue Adresse, geänderte Bankverbindung oder Steuerklassenwechsel können direkt eingegeben werden.
Dokumente hochladen: Krankenscheine, Nachweise für Kinderfreibeträge oder Studienbescheinigungen können digital eingereicht werden.
Abwesenheiten erfassen: Urlaubsanträge und Krankmeldungen können je nach Konfiguration direkt im System erfasst werden.
Vorteile für Mitarbeiter
24/7 Zugriff: Lohndokumente sind jederzeit verfügbar, auch am Wochenende oder im Urlaub.
Von überall erreichbar: Der Zugriff erfolgt über jeden Browser, auch auf dem Smartphone.
Keine verlorenen Dokumente: Papierlohnzettel können verloren gehen oder beschädigt werden. In project b. sind alle Abrechnungen dauerhaft archiviert.
Schnelle Verfügbarkeit: Kein Warten auf die Post. Die Abrechnung ist sofort nach dem Abrechnungslauf verfügbar.
Mobile Nutzung
project b. ist vollständig webbasiert und funktioniert auf allen Geräten mit Internetbrowser: Desktop, Laptop, Tablet und Smartphone. Eine App-Installation ist nicht erforderlich. Die Oberfläche passt sich automatisch an die Bildschirmgröße an.
Digitale Lohnabrechnung für HR-Abteilungen
Für Sandra und ihre Kollegen in der HR-Abteilung bedeutet die digitale Lohnabrechnung vor allem eines: Entlastung im Tagesgeschäft. „Wir wollen digitaler werden, aber ohne ein Mammutprojekt“, beschreibt sie den typischen Wunsch vieler Personalverantwortlicher.
Zeitersparnis durch Automatisierung
Keine manuelle Verteilung mehr: Das monatliche Sortieren, Kuvertieren und Verteilen von Lohnzetteln entfällt komplett.
Automatische Benachrichtigungen: Mitarbeiter werden per E-Mail informiert, wenn neue Dokumente bereitstehen.
Weniger Rückfragen: Durch den Self-Service können Mitarbeiter viele Fragen selbst klären.
Compliance und Nachweispflichten
Die digitale Lohnabrechnung unterstützt HR-Abteilungen bei der Einhaltung gesetzlicher Anforderungen:
Revisionssichere Archivierung: Dokumente werden unveränderbar gespeichert und erfüllen die Anforderungen der GoBD.
DSGVO-konforme Datenverarbeitung: Lohndaten gehören zu den sensibelsten personenbezogenen Daten. project b. erfüllt alle Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung.
Entlastung im Tagesgeschäft
Die Zeitersparnis durch die digitale Lohnabrechnung ist erheblich. HR-Abteilungen gewinnen Kapazitäten für strategische Aufgaben: Mitarbeiterentwicklung, Recruiting, Employer Branding. Die Lohnabrechnung wird vom zeitraubenden Pflichtprogramm zum effizienten Hintergrundprozess.
Erfahren Sie mehr über LohnDialog als Ihr digitales Lohnbüro.
Digitale Lohnabrechnung für Steuerberater und Kanzleien
Die Zusammenarbeit zwischen Unternehmen, Lohnbüro und Steuerberater erfordert einen stetigen Austausch von Dokumenten. Buchungsbelege, Beitragsnachweise und Lohnkonten müssen zeitnah beim Steuerberater ankommen, damit die Buchhaltung auf dem aktuellen Stand bleibt.
Warum Steuerberater digitalen Zugang brauchen
Der klassische Weg über E-Mail-Anhänge ist fehleranfällig und zeitaufwendig:
Dokumente landen im Spam-Ordner
E-Mails werden versehentlich gelöscht
Dateien gehen auf lokalen Rechnern verloren
Falsche Empfänger-Adressen führen zu Datenschutzvorfällen
Mit dem digitalen Zugang zu project b. gehören diese Probleme der Vergangenheit an.
Vorteile des direkten Zugangs zu project b.
Sofortiger Abruf: Sobald die Lohnabrechnung abgeschlossen ist, sind alle Dokumente verfügbar. Kein Warten auf E-Mails.
Alle Mandanten in einem Portal: Betreut eine Kanzlei mehrere LohnDialog-Mandanten, kann sie mit einem Login auf alle freigegebenen Unternehmen zugreifen.
DATEV-Export: Buchungsbelege können direkt im DATEV-Format exportiert und in die Kanzleisoftware übernommen werden.
Revisionssichere Archivierung: Auch Jahre später können alle Unterlagen für Betriebsprüfungen abgerufen werden.
Weitere Informationen für Kanzleien finden Sie unter Lohnbuchhaltung für Steuerkanzleien.
Vollmacht für den Steuerberater-Zugang
Um Ihrer Steuerkanzlei Zugang zu project b. zu ermöglichen, benötigen wir eine schriftliche Vollmacht. Diese dokumentiert Ihre Autorisierung und erfüllt die datenschutzrechtlichen Anforderungen.
Was die Vollmacht regelt:
Erlaubnis zur Einrichtung eines Benutzerzugangs für die Steuerkanzlei
Zugriff auf alle Lohndokumente Ihres Unternehmens
Benachrichtigung der Kanzlei über neue Dokumente
Wer unterschreiben darf:
Die Vollmacht muss vom Geschäftsführer oder Inhaber des Unternehmens erteilt werden. Bei Personengesellschaften kann auch ein geschäftsführender Gesellschafter unterschreiben.
Gültigkeit und Widerruf:
Die Vollmacht gilt unbefristet bis zum schriftlichen Widerruf. Sie können den Zugang jederzeit beenden, indem Sie uns informieren.
So richten Sie den Steuerberater-Zugang ein
Schritt 1: Vollmacht herunterladen
Laden Sie das Formular über den Button unten herunter.
Schritt 2: Formular ausfüllen
Tragen Sie ein:
Ihre Unternehmensdaten
Name und Anschrift der Steuerkanzlei
Kontaktdaten des Ansprechpartners (Name, E-Mail, Telefon)
Schritt 3: Unterschreiben
Der Geschäftsführer oder Inhaber unterschreibt die Vollmacht. Ein Firmenstempel ist hilfreich, aber nicht zwingend erforderlich.
Schritt 4: Vollmacht einsenden
Senden Sie die unterschriebene Vollmacht per E-Mail, Fax oder Post an uns. Ein Scan oder Foto genügt.
Schritt 5: Zugangsdaten erhalten
Wir richten den Zugang innerhalb von 24 Stunden ein. Die Steuerkanzlei erhält die Zugangsdaten per E-Mail.
Schritt 6: Erste Anmeldung
Der Steuerberater meldet sich erstmals an und ändert das temporäre Passwort. Ab diesem Moment können alle Dokumente abgerufen werden.
Datenschutz und Sicherheit bei digitalen Lohndokumenten
Lohndaten gehören zu den sensibelsten personenbezogenen Daten im Unternehmen. Die Frage „Sind Lohnabrechnungen vertraulich?“ lässt sich eindeutig beantworten: Ja, und sie unterliegen besonderen Schutzanforderungen.
DSGVO-Konformität
Die digitale Bereitstellung von Lohndokumenten ist datenschutzrechtlich zulässig, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind:
Rechtliche Grundlage: Die Bereitstellung erfolgt zur Erfüllung des Arbeitsvertrags (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO).
Auftragsverarbeitung: Wenn ein externes Lohnbüro die Abrechnung erstellt, ist ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) erforderlich.
Technische Sicherheit: Art. 32 DSGVO verlangt „geeignete technische und organisatorische Maßnahmen“.
Mehr zum Thema finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Technische Sicherheitsmaßnahmen bei project b.
Verschlüsselung:
TLS-Verschlüsselung für alle Datenübertragungen
Verschlüsselte Speicherung sensibler Daten
Zugangskontrolle:
Persönliche Benutzernamen und Passwörter
Optionale Zwei-Faktor-Authentifizierung
Automatische Abmeldung bei Inaktivität
Rechenzentrum:
Standort in Deutschland
ISO 27001:2022 zertifiziert
Redundante Datenspeicherung
Regelmäßige Backups
Protokollierung:
Alle Zugriffe werden protokolliert
Nachvollziehbarkeit bei Datenschutzanfragen
Erkennung unbefugter Zugriffsversuche
Berechtigungskonzept
project b. verwendet ein mehrstufiges Berechtigungssystem. Jeder Nutzer sieht nur die Daten, für die er berechtigt ist:
Mitarbeiter: Nur eigene Lohndokumente und Stammdaten
HR-Abteilung: Alle Mitarbeiterdaten des Unternehmens
Steuerberater: Buchungsbelege und Auswertungen, keine Einzellohnabrechnungen (je nach Konfiguration)
Geschäftsführung: Vollständiger Überblick über alle Lohndaten
Aufbewahrungsfristen für digitale Lohndokumente
Eine häufige Frage lautet: Wie lange muss ich Lohndokumente aufbewahren? Die gesetzlichen Fristen gelten für digitale Dokumente ebenso wie für Papier.
Gesetzliche Aufbewahrungsfristen
Dokumentenart | Aufbewahrungsfrist | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|
Lohnkonten | 10 Jahre | § 41 Abs. 1 EStG |
Lohnabrechnungen | 10 Jahre | § 147 AO |
Beitragsnachweise | 10 Jahre | § 28f SGB IV |
Buchungsbelege | 10 Jahre | § 147 AO |
Lohnsteuerbescheinigungen | 10 Jahre | § 147 AO |
Revisionssichere Archivierung
Die digitale Archivierung muss die Anforderungen der GoBD (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form) erfüllen. Das bedeutet:
Unveränderbarkeit: Dokumente dürfen nach der Archivierung nicht mehr verändert werden.
Vollständigkeit: Alle relevanten Dokumente müssen archiviert werden.
Nachvollziehbarkeit: Der Archivierungsvorgang muss protokolliert werden.
Verfügbarkeit: Dokumente müssen innerhalb angemessener Zeit abrufbar sein.
Wichtig: Ein einfaches PDF auf der Festplatte erfüllt diese Anforderungen nicht. Es braucht ein System mit Versionierung, Zugriffskontrolle und unveränderlicher Speicherung.
Archivierung mit project b.
project b. erfüllt alle GoBD-Anforderungen:
Automatische Langzeitarchivierung aller Dokumente
Unveränderbare Speicherung mit Zeitstempel
Zugriff auch nach Jahren über das Portal
Export-Funktion für Betriebsprüfungen
Quelle: Bundesministerium der Finanzen: GoBD
Digitale Lohnabrechnung vs. E-Mail-Versand
Manche Unternehmen erwägen, Lohnabrechnungen per E-Mail zu versenden, statt ein Mitarbeiterportal einzuführen. Das ist zwar rechtlich möglich, aber aus mehreren Gründen problematisch:
Kriterium | E-Mail-Versand | project b. Portal |
|---|---|---|
Spam-Risiko | Hoch (Anhänge werden oft gefiltert) | Keins |
Versehentliche Löschung | Möglich | Unmöglich (revisionssicher) |
Verschlüsselung | Oft nicht gegeben | Immer TLS-verschlüsselt |
Falsche Empfänger | Möglich (schwerer Datenschutzvorfall) | Ausgeschlossen (persönlicher Login) |
Archivierung | Manuell durch jeden Empfänger | Automatisch, zentral, revisionssicher |
Massenversand | Aufwendig (jede E-Mail einzeln) | Automatisch nach Abrechnungslauf |
Nachweis der Bereitstellung | Schwierig | Protokolliert |
Häufige Fragen zur digitalen Lohnabrechnung (FAQ)
Ist der Arbeitgeber verpflichtet, die Lohnabrechnung in Papierform auszuhändigen?
Nein. Nach dem BAG-Urteil vom Januar 2025 (Az. 9 AZR 48/24) genügt die Bereitstellung in einem digitalen Mitarbeiterportal. Ein Anspruch auf Papier besteht nicht.
Ist die Zustimmung der Mitarbeiter für die elektronische Gehaltsabrechnung erforderlich?
Nein. Der Arbeitgeber kann die digitale Bereitstellung einseitig einführen. Eine individuelle Zustimmung jedes Mitarbeiters ist nicht erforderlich. Bei Unternehmen mit Betriebsrat ist jedoch die Mitbestimmung zu beachten.
Kann ich meine Gehaltsabrechnung online einsehen?
Ja, wenn Ihr Arbeitgeber ein Mitarbeiterportal wie project b. nutzt. Sie erhalten persönliche Zugangsdaten und können Ihre Lohnzettel jederzeit online abrufen.
Wie kann ich meine Gehaltsabrechnung online abrufen?
Melden Sie sich mit Ihren Zugangsdaten im Mitarbeiterportal an. Unter „Meine Dokumente“ oder „Lohnzettel“ finden Sie alle Ihre Gehaltsabrechnungen zum Ansehen und Herunterladen.
Wie lange müssen Lohnabrechnungen aufbewahrt werden?
Mindestens 10 Jahre gemäß § 147 Abgabenordnung. project b. archiviert alle Dokumente automatisch für diesen Zeitraum.
Sind Lohnabrechnungen vertraulich?
Ja. Lohndaten sind besondere personenbezogene Daten im Sinne der DSGVO und unterliegen strengen Schutzanforderungen. Der Zugriff darf nur durch berechtigte Personen erfolgen.
Ist der Zugang zum Mitarbeiterportal sicher?
Ja. project b. verwendet TLS-Verschlüsselung, persönliche Zugangsdaten, optionale Zwei-Faktor-Authentifizierung und wird in einem ISO 27001 zertifizierten Rechenzentrum in Deutschland betrieben.
Was passiert bei einem Steuerberaterwechsel?
Informieren Sie uns über den Wechsel. Wir sperren den Zugang für die alte Kanzlei und richten einen neuen Zugang für die neue Kanzlei ein. Die Vollmacht kann jederzeit widerrufen werden.
Entstehen für den Steuerberater-Zugang zusätzliche Kosten?
Die Einrichtung des Steuerberater-Zugangs ist in der Regel kostenlos. Prüfen Sie Ihren Vertrag oder fragen Sie Ihren Sachbearbeiter bei LohnDialog.
Umstellung auf digitale Lohnabrechnung: Checkliste
Sie möchten auf die digitale Lohnabrechnung umstellen? Diese Checkliste hilft Ihnen bei der Planung:
Betriebsrat einbinden (falls vorhanden): Information und ggf. Betriebsvereinbarung
Portal auswählen: LohnDialog-Kunden nutzen automatisch project b.
Mitarbeiter informieren: Ankündigung mit mindestens 4 Wochen Vorlaufzeit
Zugangsdaten versenden: Jeder Mitarbeiter erhält individuelle Login-Daten
Schulung anbieten: Kurze Einführung in die Nutzung des Portals
Zugang im Betrieb: Computer für Mitarbeiter ohne privaten Internetzugang bereitstellen
Steuerberater-Zugang einrichten: Vollmacht ausfüllen und einsenden
Papierabrechnung einstellen: Ab dem Stichtag nur noch digitale Bereitstellung
Fazit: Digitale Lohnabrechnung spart Zeit und erhöht die Sicherheit
Die digitale Lohnabrechnung ist keine Zukunftsmusik mehr. Mit dem BAG-Urteil vom Januar 2025 haben Arbeitgeber Rechtssicherheit, vollständig auf Papier zu verzichten. Die Vorteile liegen auf der Hand: weniger Aufwand, höhere Sicherheit, bessere Compliance.
project b. als Vorreiter der KI-gestützten Lohnbuchhaltung macht die Umstellung einfach. Mitarbeiter, HR-Abteilungen und Steuerberater arbeiten auf einer Plattform. Alle Lohndokumente sind sicher gespeichert und jederzeit online abrufbar.
LohnDialog unterstützt Sie bei der Digitalisierung Ihrer Lohnprozesse. Mit über 35 Jahren Erfahrung und mehr als 20.000 monatlichen Abrechnungen sind wir Ihr verlässlicher Partner für die Lohnabrechnung.