Midijob 2026: Übergangsbereich richtig abrechnen

Eine neue Mitarbeiterin startet mit 900 EUR brutto im Monat. Minijob ist es nicht mehr, Vollzeit auch nicht. Die Lohnabrechnungssoftware zeigt einen reduzierten Arbeitnehmeranteil bei den Sozialversicherungsbeiträgen an. Willkommen im Übergangsbereich, besser bekannt als Midijob. Für Arbeitgeber bedeutet der Übergangsbereich eine besondere Beitragsberechnung, die sich von der regulären Abrechnung unterscheidet. Dieser Artikel erklärt die aktuellen Grenzen 2026, zeigt die Berechnung mit konkreten Beispielen und klärt typische Fehler. Was ist ein Midijob? Definition und Abgrenzung Ein Midijob ist eine Beschäftigung mit einem regelmäßigen monatlichen Arbeitsentgelt im Übergangsbereich zwischen 603,01 EUR und 2.000 EUR. Der Begriff “Gleitzone” wurde 2019 durch “Übergangsbereich” ersetzt, beide Begriffe meinen dasselbe. Das Besondere am Midijob: Der Arbeitnehmer zahlt reduzierte Sozialversicherungsbeiträge. Je niedriger das Entgelt, desto stärker die Entlastung. Der Arbeitgeber trägt im Gegenzug einen höheren SV-Anteil als bei regulären Beschäftigungen mit gleichem Brutto. Minijob, Midijob, reguläre Beschäftigung: Die Unterschiede Merkmal Minijob Midijob Reguläre Beschäftigung Verdienstgrenze Bis 603 EUR/Monat 603,01 bis 2.000 EUR/Monat Ab 2.000,01 EUR/Monat Sozialversicherung AN Nur RV (3,6 %, befreibar) Reduziert (gleitend) Voller Beitragsanteil Sozialversicherung AG Pauschale (ca. 28 %) Erhöhter Anteil (Differenz zum Gesamtbeitrag) Regulärer Anteil Lohnsteuer Pauschal 2 % oder individuell Individuell (ELStAM) Individuell (ELStAM) Krankenversicherung Über AG-Pauschale (13 %) Pflichtversichert Pflichtversichert Rentenansprüche Gering (auf Basis 603 EUR) Voll (auf Basis tatsächl. Entgelt, seit 2019) Voll (auf Basis tatsächl. Entgelt) Für Arbeitgeber ist der Unterschied zwischen Minijob und Midijob vor allem bei der Beitragsberechnung relevant. Beim Minijob zahlt der Arbeitgeber pauschale Abgaben. Beim Midijob berechnet die Lohnabrechnungssoftware die Beiträge nach einer speziellen Formel. Midijob-Grenze 2026: Aktuelle Verdienstgrenzen Seit dem 1. Januar 2026 gelten folgende Grenzen für den Übergangsbereich: Grenze Betrag 2026 Änderung zu 2025 Untergrenze (Midijob beginnt) 603,01 EUR/Monat Anstieg von 556,01 EUR Obergrenze (Midijob endet) 2.000,00 EUR/Monat Unverändert Jahresentgelt (Untergrenze) 7.236,13 EUR Anstieg von 6.672,13 EUR Jahresentgelt (Obergrenze) 24.000,00 EUR Unverändert Die Untergrenze ist direkt an die Minijob-Grenze gekoppelt: Minijob-Grenze plus einen Cent. Steigt der Mindestlohn (aktuell 13,90 EUR/Stunde), steigt automatisch auch die Minijob-Grenze und damit die Untergrenze des Übergangsbereichs. Für 2027 ist eine weitere Erhöhung geplant: Der Mindestlohn soll auf 14,60 EUR steigen, die Minijob-Grenze auf 633 EUR und der Übergangsbereich beginnt dann bei 633,01 EUR. Regelmäßiges Arbeitsentgelt Ob ein Beschäftigungsverhältnis in den Übergangsbereich fällt, richtet sich nach dem regelmäßigen monatlichen Arbeitsentgelt. Dazu zählen: Grundgehalt, regelmäßige Zulagen, vertraglich vereinbartes Urlaubs- und Weihnachtsgeld (anteilig auf den Monat umgelegt). Einmalige Sonderzahlungen, die nicht vertraglich zugesichert sind, bleiben bei der Prüfung außen vor. Praxisbeispiel: Ein Arbeitnehmer verdient 580 EUR monatlich plus 1.200 EUR Weihnachtsgeld (vertraglich vereinbart). Das regelmäßige monatliche Entgelt beträgt 580 + (1.200/12) = 680 EUR. Obwohl das Grundgehalt unter der Minijob-Grenze liegt, fällt die Beschäftigung in den Übergangsbereich. Sozialversicherungsbeiträge im Midijob: Was Arbeitgeber zahlen Die Beitragsberechnung im Übergangsbereich weicht von der regulären Berechnung ab. Der entscheidende Unterschied: Für den Arbeitnehmeranteil wird nicht das tatsächliche Entgelt herangezogen, sondern eine reduzierte beitragspflichtige Einnahme. Faktor F (Gleitzonenfaktor) 2026 Der Faktor F ist der zentrale Wert für die Berechnung im Übergangsbereich. Er wird jährlich neu festgelegt und berechnet sich aus dem Verhältnis von 28 % zum durchschnittlichen Gesamtsozialversicherungsbeitragssatz. Faktor F 2026: 0,6619 Der Wert ändert sich gegenüber 2025, weil der durchschnittliche Zusatzbeitrag in der Krankenversicherung gestiegen ist. Die Techniker Krankenkasse veröffentlicht den aktuellen Faktor F auf ihrer Firmenkunden-Seite. Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil Beitragskomponente Arbeitgeber Arbeitnehmer Bemessungsgrundlage Gesamtbeitrag minus AN-Anteil Reduzierte beitragspflichtige Einnahme Berechnung Trägt die Differenz zwischen Gesamtbeitrag und AN-Beitrag Beitragssatz x reduzierte Einnahme Auswirkung Höherer Anteil als bei regulärer Beschäftigung Reduktion, die bei 603,01 EUR am stärksten ist Der Arbeitgeber trägt im Übergangsbereich einen höheren Anteil als bei einer regulären Beschäftigung mit dem gleichen Brutto. Das liegt daran, dass der Gesamtbeitrag auf einer höheren Bemessungsgrundlage berechnet wird als der AN-Anteil. Die Differenz zwischen Gesamtbeitrag und AN-Beitrag fällt auf den Arbeitgeber. Bei 800 EUR brutto bedeutet das laut Beispielabrechnung: AG-Kosten von 225,83 EUR im Übergangsbereich gegenüber 196,76 EUR bei regulärer Abrechnung. Mit steigendem Entgelt nähert sich die Belastung beider Seiten dem regulären Anteil an. Ab 2.000,01 EUR gibt es keinen Unterschied mehr. Kranken- und Rentenversicherung im Midijob Krankenversicherung Ein Midijobber ist pflichtversichert in der gesetzlichen Krankenversicherung. Anders als beim Minijob, wo der Arbeitgeber eine Pauschale von 13 % zahlt und der Minijobber keinen eigenen Krankenversicherungsschutz erwirbt, hat der Midijobber vollen Anspruch auf Leistungen der GKV. Familienversicherung: Wer bisher über den Ehepartner familienversichert war und einen Midijob aufnimmt, verliert die Familienversicherung. Die Einkommensgrenze für die Familienversicherung liegt bei 603 EUR/Monat. Sobald das Entgelt in den Übergangsbereich fällt, beginnt die Versicherungspflicht. Rentenversicherung Seit der Neuregelung 2019 erwerben Midijobber volle Rentenansprüche auf Basis des tatsächlichen Arbeitsentgelts. Obwohl der Arbeitnehmer reduzierte Beiträge zahlt, werden die Rentenanwartschaften so berechnet, als hätte er den vollen Beitrag entrichtet. Die Differenz trägt der Arbeitgeber über seinen erhöhten Beitragsanteil. Das ist ein wesentlicher Unterschied zur früheren Gleitzonenregelung (vor 2019): Damals führten die reduzierten Beiträge auch zu reduzierten Rentenansprüchen, und der Arbeitnehmer konnte auf die Gleitzone verzichten, um volle Ansprüche zu erwerben. Diese Verzichtsmöglichkeit gibt es seit 2019 nicht mehr, weil sie nicht mehr nötig ist. Laut Deutscher Rentenversicherung werden die Entgeltpunkte für die Rente auf Basis des tatsächlichen Entgelts ermittelt. Midijob-Beiträge berechnen: Formeln und Beispiele Die Beitragsberechnung im Übergangsbereich folgt einem dreistufigen Verfahren. Die Formeln für 2026 lauten: Schritt 1: Beitragspflichtige Einnahme (Gesamtbeitrag) Formel: Beitragspflichtige Einnahme (gesamt) = 1,145937223 x AE – 291,8744452 AE = tatsächliches Arbeitsentgelt Schritt 2: Beitragspflichtige Einnahme (AN-Anteil) Formel: Beitragspflichtige Einnahme (AN) = 1,431639227 x AE – 863,2784538 Schritt 3: Arbeitgeberbeitrag Der Arbeitgeberbeitrag ergibt sich aus dem Gesamtbeitrag abzüglich des Arbeitnehmerbeitrags. Rechenbeispiel: Midijob mit 800 EUR Schritt Berechnung Ergebnis Tatsächliches Entgelt (AE) 800,00 EUR Beitr.pfl. Einnahme (gesamt) 1,145937223 x 800 – 291,8744452 624,88 EUR Beitr.pfl. Einnahme (AN) 1,431639227 x 800 – 863,2784538 282,03 EUR Gesamtbeitrag (ca. 42,3 %) 624,88 x 0,423 264,32 EUR AN-Beitrag (ca. 42,3 %) 282,03 x 0,423 119,30 EUR AG-Beitrag 264,32 – 119,30 145,02 EUR Vergleich: Midijob vs. reguläre Abrechnung bei 800 EUR brutto (2026) Position Mit Übergangsbereich Ohne Übergangsbereich (regulär) KV (inkl. Zusatzbeitrag) AN 24,38 EUR 69,16 EUR RV AN 26,23 EUR 74,40 EUR AV AN 3,67 EUR 10,40 EUR PV AN 5,08 EUR 14,40 EUR AN-Abzüge gesamt