Elektronisches Meldeverfahren für Kinder

NEU ab Juli 2025: Das elektronische Meldeverfahren für Kinder – Was Sie jetzt wissen sollten Ab Juli 2025 tritt eine wichtige Neuerung in der Pflegeversicherung in Kraft, die alle Arbeitgeber betrifft: Das neue elektronische Meldeverfahren für die Anzahl der Kinder Ihrer Mitarbeitenden. Doch was bedeutet das genau – und was sollten Sie als Arbeitgeber jetzt tun? Hier erhalten Sie alle wichtigen Informationen im Überblick. Warum wird das Meldeverfahren eingeführt? Seit Juli 2023 gelten in der Pflegeversicherung neue Beitragssätze, die sich nach der Anzahl der Kinder unter 25 Jahren richten. Ab Januar 2025 beträgt der reguläre Beitrag 3,60 %. Für kinderlose Versicherte ab 23 Jahren wird zusätzlich ein Beitrag erhoben. Der Anteil, den Sie als Arbeitgeber zahlen, bleibt bei 1,80 % (in Sachsen nur 1,30 %). Für jedes zusätzliche Kind unter dem 25. Lebensjahr reduziert sich der Pflegeversicherungsbeitrag der Arbeitnehmer um 0,25%, wobei dieser Rabatt bis zum fünften Kind gilt. Um die korrekte Beitragshöhe zu ermitteln, ist es notwendig, die Kinderzahl Ihrer Mitarbeitenden genau zu kennen. Bis Ende Juni 2025 konnten Sie noch das vereinfachte Nachweisverfahren nutzen – doch ab Juli 2025 endet diese Übergangsregelung endgültig. Was passiert ab Juli 2025? Ab dem 1. Juli 2025 wird das digitale Verfahren namens DaBPV (Digitales Verfahren zur automatisierten Berücksichtigung von Kindern in der Pflegeversicherung) verpflichtend. Das bedeutet: Sie müssen die Kinderzahlen Ihrer Mitarbeitenden elektronisch melden. Das läuft automatisch: Bei Neueinstellungen haben Sie innerhalb von 7 Tagen Zeit, die Daten zu übermitteln; bei Austritten sind es bis zu 6 Wochen. Was sollten Sie jetzt tun? Bei Neueinstellungen: Stellen Sie sicher, dass alle Daten (Steuernummer und Geburtsdatum des Arbeitnehmers) vollständig und rechtzeitig erfasst werden. Bei Änderungen in der Kinderzahl: Nur noch bei Kindern, die steuerlich nicht anerkannt werden können (wie Stiefkinder, Pflegekinder oder Kinder, die vor 1993 geboren wurden), sind schriftliche Nachweise erforderlich. Für alle anderen Kinder übernimmt das System automatisch die Aktualisierung und informiert den Arbeitgeber über Änderungen – auch rückwirkend. So wird alles bei der Abrechnung richtig berücksichtigt. Fazit Kurz gesagt: Ab Juli 2025 ist das elektronische Meldeverfahren für Kinder in der Pflegeversicherung verpflichtend. Damit stellen Sie sicher, dass die Beiträge korrekt berechnet werden und alles reibungslos läuft. Bereiten Sie sich jetzt vor – damit keine Fristen versäumt werden! Stand: 30.06.2025