Neue Tarifverträge im Maler- und Lackiererhandwerk

Neue Tarifverträge im Maler- und Lackiererhandwerk: Das müssen Sie zu Mindestlohn und Ausbildungsvergütung ab 2025 wissen Ab 2025 treten im Maler- und Lackiererhandwerk neue tarifliche Regelungen in Kraft, die insbesondere die Ausbildungsvergütungen und den Branchenmindestlohn für Fachkräfte deutlich anheben. Für Sie als Arbeitgeber ist es wichtig, diese Änderungen rechtzeitig zu berücksichtigen – insbesondere in Ihrer Lohn- und Gehaltsabrechnung, bei Vertragsanpassungen sowie in der Mitarbeiterkommunikation. Wir haben die wichtigsten Änderungen für Sie zusammengefasst – und zeigen, worauf Sie jetzt achten sollten. Höhere Ausbildungsvergütungen ab August 2025 und 2026 Ab dem 1. August 2025 steigen die Ausbildungsvergütungen in allen drei Lehrjahren um jeweils 50 Euro pro Monat. Eine weitere Erhöhung um nochmals 50 Euro monatlich folgt zum 1. August 2026. Diese Erhöhungen gelten bundesweit und sind für tarifgebundene Betriebe verbindlich – sie sollten jedoch auch in nicht tarifgebundenen Betrieben als Orientierung dienen, um wettbewerbsfähig zu bleiben und Auszubildende zu gewinnen. Was bedeutet das für Sie? Prüfen Sie Ihre bestehenden Ausbildungsverträge auf die aktuelle Vergütungshöhe. Passen Sie die Beträge rechtzeitig zum jeweiligen Stichtag an. Hinterlegen Sie die neuen Beträge in Ihrem Lohnabrechnungssystem, um Fehler zu vermeiden. Neuer Branchenmindestlohn für Fachkräfte Ebenfalls Teil der Tarifeinigung ist die Einführung eines neuen, bundesweit einheitlichen Branchenmindestlohns für Gesellen bzw. gelernte Fachkräfte: Gültig ab Mindestlohn pro Stunde 1. August 2025 15,55 € 1. Juli 2026 16,13 € Hinweis: Auch wenn tariflich der 1. Juli 2025 genannt wird, gilt der Mindestlohn rechtlich verbindlich erst ab 1. August 2025, da die entsprechende Verordnung durch das Bundesarbeitsministerium ab diesem Datum in Kraft tritt. Wichtig zu wissen: Der neue Mindestlohn gilt auch für nicht tarifgebundene Betriebe, sobald er per Verordnung für allgemeinverbindlich erklärt wurde (dies ist bereits erfolgt). Ungelernte Hilfskräfte, für die es bisher einen Mindestlohn I gab, unterliegen ab August 2025 dem gesetzlichen Mindestlohn, da keine separate tarifliche Regelung für sie vereinbart wurde. Weitere tarifliche Anpassungen – Ecklohn und Ost-West-Angleichung Zusätzlich zu den Mindestlöhnen sieht der Tarifabschluss folgende weitere Schritte vor: Ab 1. April 2025: Erhöhung der Ecklöhne im Westen um 2,9 % Ab 1. Juni 2026: Weitere Erhöhung um 3,0 % Zum 1. Januar 2027: Vereinheitlichung der Löhne in Ost und West – die bislang bestehenden Unterschiede zwischen alten und neuen Bundesländern entfallen vollständig. Diese Anpassungen haben Auswirkungen auf sämtliche Entgeltgruppen und sollten frühzeitig in Ihre Systeme und internen Prozesse übernommen werden. Was Sie als Arbeitgeber jetzt tun sollten Um reibungslos und rechtssicher auf die neuen tariflichen Vorgaben zu reagieren, empfehlen wir folgende Maßnahmen: Überprüfen Sie bestehende Ausbildungsverträge – und passen Sie die Vergütungen entsprechend an. Hinterlegen Sie die neuen Mindestlöhne für Fachkräfte in Ihrem Lohnabrechnungssystem – inklusive der unterschiedlichen Stichtage. Informieren Sie Ihre Mitarbeitenden frühzeitig, insbesondere in Regionen mit Ost-West-Unterschieden, über anstehende Lohnanpassungen. Beachten Sie mögliche Auswirkungen auf Zulagen, Zuschläge und Sonderzahlungen, die an das Grundentgelt gekoppelt sind. Kontrollieren Sie regelmäßig, ob alle lohnrelevanten Daten aktuell und korrekt im System hinterlegt sind – insbesondere in Übergangsphasen. Fazit: Jetzt handeln, um Nachzahlungen und Konflikte zu vermeiden Die neuen tariflichen Regelungen im Maler- und Lackiererhandwerk bringen spürbare Vorteile für Fachkräfte und Auszubildende – stellen aber gleichzeitig hohe Anforderungen an die korrekte Umsetzung in der Lohnabrechnung. Wer frühzeitig reagiert, schafft nicht nur Rechtssicherheit, sondern auch Vertrauen im Team. Unser Praxistipp für Sie: Wenn Sie bei der Umsetzung Unterstützung benötigen, sprechen Sie uns gerne an. Wir begleiten Sie mit Erfahrung, Genauigkeit und Blick für Ihre betrieblichen Abläufe. 21.10.2025