Gehalt, Stundenlohn, Urlaubsgeld, Nachtzuschlag, Firmenwagen: Jede dieser Zahlungen taucht in der Lohnabrechnung als eigene Lohnart auf. Lohnarten bestimmen, wie eine Zahlung versteuert wird, ob Sozialversicherungsbeiträge anfallen und wie der Betrag auf dem Lohnkonto verbucht wird. Wer die Systematik hinter den Lohnarten versteht, erkennt Fehler schneller und vermeidet Nachzahlungen bei Betriebsprüfungen.
Dieser Artikel erklärt die drei Hauptkategorien (Bruttolohnarten, Nettolohnarten, Statistiklohnarten), zeigt die wichtigsten Lohnarten mit Beispielen und gibt Praxistipps für die korrekte Zuordnung.
Was sind Lohnarten?
Lohnarten sind die Bausteine der Lohn- und Gehaltsabrechnung. Jede Zahlung an einen Arbeitnehmer wird einer Lohnart zugeordnet. Diese Zuordnung legt fest:
- Ob die Zahlung steuerpflichtig ist (Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer)
- Ob Sozialversicherungsbeiträge anfallen (Kranken-, Renten-, Arbeitslosen-, Pflegeversicherung)
- Wie die Zahlung in der Finanzbuchhaltung verbucht wird
- Ob die Zahlung in Auswertungen und Meldungen erscheint (z. B. Beitragsnachweise, Lohnsteuerbescheinigung)
In gängigen Lohnabrechnungsprogrammen wie ADDISON SBS Lohn, DATEV oder Lexware sind Hunderte von Lohnarten hinterlegt. Viele davon sind standardisiert, andere werden betriebsspezifisch angelegt.
Die drei Hauptkategorien
Lohnarten lassen sich in drei Hauptkategorien einteilen: Bruttolohnarten, Nettolohnarten und Statistiklohnarten.
Bruttolohnarten
Bruttolohnarten bilden den Bruttolohn. Sie sind die Grundlage für die Berechnung von Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträgen. Innerhalb der Bruttolohnarten wird zwischen Bruttobezügen und Bruttoabzügen unterschieden.
Bruttobezüge erhöhen den Bruttolohn. Alle steuer- und sozialversicherungspflichtigen Zahlungen fallen in diese Kategorie.
| Lohnart | Beispiel | Steuer | SV |
|---|---|---|---|
| Gehalt | 3.500 EUR/Monat | pflichtig | pflichtig |
| Stundenlohn | 18,50 EUR/Stunde | pflichtig | pflichtig |
| Überstundenzuschlag | 25 % auf Grundlohn | pflichtig | pflichtig |
| Urlaubsgeld | 500 EUR/Jahr | pflichtig | pflichtig |
| Weihnachtsgeld | 1 Monatsgehalt | pflichtig | pflichtig |
| Provision | 5 % vom Umsatz | pflichtig | pflichtig |
| Tantieme | ergebnisabhängig | pflichtig | pflichtig |
Bruttoabzüge verringern den Bruttolohn. Sie reduzieren damit auch die Bemessungsgrundlage für Steuern und Sozialversicherung.
| Lohnart | Beispiel | Wirkung |
|---|---|---|
| Gehaltsverzicht (Entgeltumwandlung) | 200 EUR/Monat für bAV | Brutto sinkt, weniger Steuer und SV |
| Kurzarbeitergeld-Kürzung | Ausfall anteilig | Brutto sinkt für ausgefallene Stunden |
Nettolohnarten
Nettolohnarten wirken sich nicht auf die Berechnung von Lohnsteuer und Sozialversicherung aus. Sie werden erst nach der Steuer- und SV-Berechnung berücksichtigt.
Nettobezüge werden zum Nettolohn hinzugerechnet. Sie sind steuer- und beitragsfrei.
| Lohnart | Beispiel | Grundlage |
|---|---|---|
| Verpflegungsmehraufwand (Inland, ab 8 h) | 14 EUR/Tag | § 9 Abs. 4a EStG |
| Verpflegungsmehraufwand (Inland, ab 24 h) | 28 EUR/Tag | § 9 Abs. 4a EStG |
| Übernachtungspauschale Inland | 20 EUR/Nacht | § 9 Abs. 1 Nr. 5a EStG |
| Steuerfreie SFN-Zuschläge | bis 25 %/50 %/125 % | § 3b EStG (nur bei tatsächlicher Arbeit) |
| Sachbezug bis Freigrenze | bis 50 EUR/Monat | § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG |
Nettoabzüge werden vom Nettolohn abgezogen, ohne die Steuer- oder SV-Berechnung zu beeinflussen.
| Lohnart | Beispiel | Wirkung |
|---|---|---|
| Vermögenswirksame Leistungen (Überweisung) | 40 EUR/Monat | Wird direkt an Anlageinstitut überwiesen |
| Pfändung | nach Pfändungstabelle | Wird an Gläubiger abgeführt |
| Darlehensrückzahlung | vereinbarter Betrag | Verrechnung mit Nettolohn |
| Sachbezugswert (Firmenwagen) | 1 % des BLP | Bereits im Brutto versteuert, wird netto wieder abgezogen |
Statistiklohnarten
Statistiklohnarten haben keine Auswirkung auf die Berechnung des Auszahlungsbetrags. Sie dienen ausschließlich der Auswertung und Dokumentation.
| Lohnart | Zweck |
|---|---|
| Urlaubstage (genommen) | Urlaubskonto, Personalbericht |
| Krankheitstage | Fehlzeitenauswertung, BEM-Trigger |
| Überstunden (Anzahl) | Arbeitszeitkonto, Auswertungen |
| Kurzarbeit-Stunden | Meldung an Arbeitsagentur |
Die wichtigsten Lohnarten im Detail
Lohn vs. Gehalt: Was ist der Unterschied?
Der Unterschied zwischen Lohn und Gehalt ist eine der häufigsten Fragen in der Personalarbeit. Beide Begriffe bezeichnen die Vergütung für geleistete Arbeit, unterscheiden sich aber in der Berechnungsgrundlage:
| Merkmal | Lohn (Stundenlohn) | Gehalt (Monatsfixum) |
|---|---|---|
| Berechnung | Stunden x Stundensatz | Fester Monatsbetrag |
| Schwankung | Ja, je nach geleisteten Stunden | Nein, gleichbleibend |
| Abrechnungszeitraum | Meist monatlich nachträglich | Monatlich fest |
| Typische Branchen | Bau, Handwerk, Produktion, Logistik | Büro, Verwaltung, IT, Vertrieb |
| Überstundenabrechnung | Stunden x Stundensatz + Zuschlag | Oft pauschal oder Freizeitausgleich |
| Entgeltfortzahlung Krankheit | Nach Stundenlohn | Gehalt wird weitergezahlt |
In der Praxis verschwimmt die Grenze: Viele Tarifverträge sehen für gewerbliche Arbeitnehmer einen Stundenlohn vor, während Angestellte ein Monatsgehalt erhalten. Im Baugewerbe beispielsweise wird der Gesamttarifstundenlohn (GTL) als Basis für alle Berechnungen verwendet.
Arbeitsrechtlich sind beide Formen gleichwertig. Der Begriff “Entgelt” umfasst sowohl Lohn als auch Gehalt und wird in neueren Gesetzen (z. B. Entgeltfortzahlungsgesetz, Mindestlohngesetz) als Oberbegriff verwendet. Für die Lohnabrechnung ist der Unterschied dennoch relevant, weil Stundenlöhner je nach geleisteten Stunden schwankende Bruttobeträge erhalten, was die monatliche Abrechnung komplexer macht.
Zuschläge und Zulagen
Zuschläge und Zulagen sind zusätzliche Vergütungsbestandteile, die sich in der steuerlichen Behandlung unterscheiden:
Zuschläge sind prozentuale Aufschläge auf den Grundlohn für Arbeit zu ungünstigen Zeiten:
| Zuschlagsart | Steuerfrei bis (§ 3b EStG) | SV-frei? |
|---|---|---|
| Sonntagszuschlag | 50 % des Grundlohns | Ja, wenn steuerfrei |
| Feiertagszuschlag | 125 % des Grundlohns | Ja, wenn steuerfrei |
| Nachtzuschlag (20:00 bis 6:00) | 25 % des Grundlohns | Ja, wenn steuerfrei |
| Nachtzuschlag (0:00 bis 4:00) | 40 % des Grundlohns | Ja, wenn steuerfrei |
| Überstundenzuschlag | Nicht steuerfrei | Nein |
Wichtig: Die Steuerfreiheit nach § 3b EStG gilt nur für tatsächlich geleistete Arbeit. Zuschlagsanteile in der Entgeltfortzahlung bei Krankheit oder im Urlaubsentgelt sind steuerpflichtig und beitragspflichtig. Das hat das BSG im Dezember 2024 bestätigt.
Zulagen sind feste Beträge für besondere Belastungen oder Leistungen:
| Zulagenart | Beispiel | Steuer-/SV-Pflicht |
|---|---|---|
| Leistungszulage | 150 EUR/Monat | pflichtig |
| Erschwerniszulage | 2 EUR/Stunde | pflichtig |
| Schmutzzulage | 50 EUR/Monat | pflichtig |
| Gefahrenzulage | 100 EUR/Monat | pflichtig |
Sonderzahlungen
Sonderzahlungen sind einmalige oder jährlich wiederkehrende Zahlungen neben dem laufenden Entgelt:
| Sonderzahlung | Steuerbehandlung | SV-Behandlung |
|---|---|---|
| Urlaubsgeld | Sonstiger Bezug (Jahrestabelle) | Beitragspflichtig im Auszahlungsmonat |
| Weihnachtsgeld | Sonstiger Bezug (Jahrestabelle) | Beitragspflichtig im Auszahlungsmonat |
| 13. Monatsgehalt | Sonstiger Bezug (Jahrestabelle) | Beitragspflichtig im Auszahlungsmonat |
| Prämie/Bonus | Sonstiger Bezug (Jahrestabelle) | Beitragspflichtig im Auszahlungsmonat |
| Tantieme | Sonstiger Bezug (Jahrestabelle) | Beitragspflichtig im Auszahlungsmonat |
| Abfindung | Fünftelregelung (§ 34 EStG) | SV-frei (kein Arbeitsentgelt) |
| Urlaubsabgeltung | Einmaliger/ sonstiger Bezug | Beitragspflichtig |
Sonderzahlungen werden als sonstige Bezüge nach der Jahrestabelle versteuert. Die Steuerbelastung ist in der Regel höher als bei laufendem Arbeitslohn. Das überrascht Arbeitnehmer oft, wenn die Netto-Auszahlung des Weihnachtsgeldes auf dem Konto weniger ausfällt als erwartet.
Sachbezüge
Sachbezüge sind geldwerte Vorteile, die der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer gewährt:
| Sachbezug | Bewertung | Steuer/SV |
|---|---|---|
| Firmenwagen (Privatnutzung) | 1 % BLP/Monat (E-Auto: 0,25 %) | Bruttolohnart |
| Dienstrad | 1 % des auf 100 EUR abgerundeten UVP/4 | Bruttolohnart |
| Essenszuschuss/Kantinenessen | Sachbezugswert 2026: 4,40 EUR/Mahlzeit | Bruttolohnart, ggf. pauschal versteuert |
| Jobticket | Steuerfrei nach § 3 Nr. 15 EStG | SV-frei |
| Sachbezug bis 50 EUR/Monat | Freigrenze | Steuerfrei und SV-frei |
Achtung Minijob: Sachbezüge werden auf die Geringfügigkeitsgrenze (603 EUR in 2026) angerechnet. Ein Firmenwagen kann einen Minijob schnell in ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis umwandeln.
Typische Fehler bei der Zuordnung von Lohnarten
SFN-Zuschläge bei Krankheit als steuerfrei abgerechnet
Die Steuerfreiheit nach § 3b EStG gilt nur für tatsächlich geleistete Arbeit. Zuschlagsanteile in der Entgeltfortzahlung sind steuerpflichtig. Dieser Fehler kann bei Betriebsprüfungen zu Nachforderungen führen.
Sachbezugsfreigrenze als Freibetrag behandelt
Die 50-EUR-Grenze für Sachbezüge ist eine Freigrenze, kein Freibetrag. Wird sie auch nur um einen Cent überschritten, ist der gesamte Betrag steuer- und beitragspflichtig.
Abfindung als sonstigen Bezug mit SV-Pflicht abgerechnet
Abfindungen wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses sind kein beitragspflichtiges Arbeitsentgelt. Sie unterliegen nur der Lohnsteuer (mit Fünftelregelung nach § 34 EStG).
Verpflegungsmehraufwand ohne Dreimonatsfrist
Die steuerfreien Pauschalen für Verpflegungsmehraufwand gelten nur für die ersten drei Monate einer Auswärtstätigkeit am selben Ort. Danach entfällt die Steuerfreiheit.
Entgeltumwandlung ohne SV-Ersparnis weitergegeben
Seit 2022 ist der Arbeitgeber verpflichtet, die durch Entgeltumwandlung eingesparte SV-Ersparnis (bis zu 15 %) an den Arbeitnehmer weiterzugeben. Fehlt dieser Zuschuss, liegt ein Verstoß vor.
Häufige Fragen
Was ist der Unterschied zwischen Bruttolohnart und Nettolohnart?
Bruttolohnarten beeinflussen den Bruttolohn und damit die Berechnung von Lohnsteuer und Sozialversicherung. Nettolohnarten wirken erst nach der Steuer- und SV-Berechnung. Ein Stundenlohn ist eine Bruttolohnart (steuerpflichtig), eine Reisekostenpauschale ist eine Nettolohnart (steuerfrei).
Wie viele Lohnarten gibt es?
Es gibt keine feste Zahl. Lohnabrechnungsprogramme enthalten typischerweise 200 bis 500 vordefinierte Lohnarten. Dazu kommen betriebsspezifische Lohnarten, die individuell angelegt werden. Im Baugewerbe beispielsweise gibt es eigene Lohnarten für Wegezeiten, Auslösung und Schlechtwettergeld.
Was bedeutet “sonstiger Bezug” in der Lohnabrechnung?
Sonstige Bezüge -oft auch als Einmalbezug bezeichnet- sind Zahlungen, die nicht regelmäßig anfallen: Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, Prämien, Tantiemen. Sie werden nach der Jahrestabelle versteuert, nicht nach der Monatstabelle. Die Steuerbelastung fällt dadurch oft anders aus als bei laufendem Gehalt.
Ist ein Firmenwagen eine Bruttolohnart oder eine Nettolohnart?
Der geldwerte Vorteil eines Firmenwagens ist eine Bruttolohnart. Er wird zum Bruttogehalt addiert und erhöht die Bemessungsgrundlage für Steuern und Sozialversicherung. Nach der Berechnung wird der Sachbezugswert wieder vom Netto abgezogen, weil der Arbeitnehmer ja keinen Geldbetrag erhält, sondern den Firmenwagen nutzt.
Welche Lohnarten sind steuer- und beitragsfrei?
Komplett steuer- und beitragsfrei sind unter anderem: SFN-Zuschläge für tatsächlich geleistete Arbeit (§ 3b EStG), Sachbezüge bis 50 EUR/Monat (Freigrenze), Jobtickets (§ 3 Nr. 15 EStG), Verpflegungsmehraufwand bei Auswärtstätigkeit (innerhalb der Dreimonatsfrist) und Kindergartenzuschüsse (§ 3 Nr. 33 EStG).
Was passiert bei einer falschen Lohnart in der Abrechnung?
Eine falsche Lohnart-Zuordnung führt zu fehlerhaften Steuer- und SV-Berechnungen. Bei einer Betriebsprüfung durch das Finanzamt oder die Deutsche Rentenversicherung werden solche Fehler entdeckt. Die Folge: Nachzahlungen von Steuern und Beiträgen, zuzüglich Säumniszuschläge. Der Arbeitgeber haftet für die korrekte Abrechnung.
Lohnarten korrekt zuordnen: Wir übernehmen das für Sie
Die richtige Zuordnung von Lohnarten ist die Grundlage jeder fehlerfreien Lohnabrechnung. Besonders bei komplexen Vergütungsmodellen mit Zuschlägen, Sachbezügen und Sonderzahlungen ist Erfahrung entscheidend.
LohnDialog übernimmt die vollständige Lohnabrechnung für Unternehmen jeder Größe. Mit über 35 Jahren Erfahrung, mehr als 60 Experten und persönlichen Ansprechpartnern sorgen wir dafür, dass jede Lohnart korrekt zugeordnet, jede Meldung fristgerecht eingereicht und jede Betriebsprüfung bestanden wird.
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