Infografik Lohnabrechnung Logistik 2026: Spesensätze Inland – 8–24 Stunden 14 EUR, über 24 Stunden 28 EUR, Übernachtung 20 EUR Pauschale, An-/Abreisetag 14 EUR.

Lohnabrechnung Logistik: Spesen, Fahrerkarte und MiLoG für LKW-Fahrer

Die Lohnabrechnung in der Logistik und Spedition ist geprägt von Besonderheiten, die in kaum einer anderen Branche vorkommen. Spesen und Verpflegungsmehraufwand, Übernachtungspauschalen für Fernfahrer, Lenk- und Ruhezeiten sowie verschiedene Zulagen machen die Abrechnung komplex.

In diesem Leitfaden erfahren Sie, wie Sie die Lohnabrechnung für LKW-Fahrer und andere Logistikmitarbeiter korrekt durchführen und welche Fehler Sie vermeiden sollten.

Besonderheiten der Lohnabrechnung in der Logistik

Die Logistikbranche umfasst verschiedene Tätigkeitsbereiche mit unterschiedlichen Anforderungen an die Lohnabrechnung.

Vielfältige Berufsbilder

In Speditionen und Logistikunternehmen arbeiten:

  • Berufskraftfahrer: LKW-Fahrer im Nah- und Fernverkehr

  • Lagerlogistiker: Fachkräfte für Lagerlogistik, Kommissionierer

  • Disponenten: Planung und Koordination von Transporten

  • Kaufmännische Angestellte: Abrechnung, Kundenservice, Verwaltung

  • Kurierfahrer: Paketzustellung, Expresslieferungen

  • Staplerfahrer: Innerbetrieblicher Transport

Jede Gruppe hat unterschiedliche Arbeitszeitmodelle und Vergütungsbestandteile.

Mobile Arbeitsplätze

Besonders für Berufskraftfahrer gilt: Der Arbeitsplatz ist das Fahrzeug, nicht der Betrieb. Das hat weitreichende Konsequenzen:

  • Hohe Spesen und Verpflegungsmehraufwand

  • Übernachtungen im Fahrzeug oder in Hotels

  • Arbeitszeiterfassung unterwegs

  • Verschiedene Einsatzländer mit unterschiedlichen Regelungen

  • Keine feste erste Tätigkeitsstätte

Schichtarbeit und Nachtarbeit

Logistikzentren und Speditionen arbeiten oft rund um die Uhr:

  • Früh-, Spät- und Nachtschichten

  • Wochenend- und Feiertagsarbeit

  • Saisonale Spitzen (Weihnachtsgeschäft, Black Friday)

  • Bereitschaftsdienste für dringende Lieferungen

Diese Schichtmodelle erfordern eine präzise Zuschlagsberechnung.

Tariflandschaft in der Logistik

Die wichtigsten Tarifverträge in der Branche:

  • Tarifvertrag Spedition und Logistik: Gilt regional unterschiedlich

  • Tarifvertrag Güterverkehr: Für den gewerblichen Güterverkehr

  • Tarifvertrag KEP-Dienste: Kurier-, Express- und Paketdienste

  • Haustarifverträge: Bei großen Logistikkonzernen

Die Tarifbindung beeinflusst Grundlohn, Zuschläge und Spesen erheblich.

Spesen für LKW-Fahrer 2026

Spesen sind ein zentraler Bestandteil der Vergütung von Berufskraftfahrern. Die korrekte Berechnung und steuerliche Behandlung ist für die Lohnabrechnung essenziell.

Verpflegungsmehraufwand 2026 (Inland)

Die steuerfreien Pauschalen für Verpflegungsmehraufwand im Inland betragen 2026 unverändert:

Abwesenheit

Pauschale

8 bis 24 Stunden

14 EUR

Mehr als 24 Stunden

28 EUR

An- und Abreisetag bei mehrtägigen Fahrten

14 EUR

Beispiel Fernverkehr: Ein LKW-Fahrer ist von Montag 6 Uhr bis Freitag 18 Uhr unterwegs. – Montag (Anreisetag): 14 EUR – Dienstag, Mittwoch, Donnerstag: je 28 EUR = 84 EUR – Freitag (Abreisetag): 14 EUR – Gesamt: 112 EUR steuerfrei

Wann bekommt man 28 EUR Spesen?

Die volle Tagespauschale von 28 EUR gibt es nur, wenn der Fahrer mehr als 24 Stunden von seiner Wohnung abwesend ist. Konkret bedeutet das:

  • Abfahrt am Montag 6 Uhr

  • Anspruch auf 28 EUR ab Dienstag 6 Uhr

  • Bei Rückkehr vor Ablauf von 24 Stunden: nur 14 EUR

Wichtig für den Nahverkehr: Fahrer im Nahverkehr, die täglich nach Hause kommen, erhalten nur die 14-EUR-Pauschale, sofern sie mehr als 8 Stunden unterwegs sind.

Spesen unter 8 Stunden

Bei weniger als 8 Stunden Abwesenheit von der Wohnung gibt es keinen steuerfreien Verpflegungsmehraufwand. Dies betrifft vor allem:

  • Kurze Nahverkehrstouren

  • Innerstädtische Lieferfahrten

  • Kurierfahrer mit kurzen Strecken

In diesen Fällen kann der Arbeitgeber trotzdem Spesen zahlen, diese sind dann aber steuerpflichtig.

Spesen im Ausland

Für Fahrten ins Ausland gelten länderspezifische Pauschalen, die das Bundesfinanzministerium jährlich veröffentlicht. Beispiele für 2026:

Land

Tagespauschale (24h+)

Tagespauschale (8-24h)

Frankreich

58 EUR

39 EUR

Niederlande

47 EUR

32 EUR

Polen

29 EUR

20 EUR

Österreich

47 EUR

32 EUR

Italien

48 EUR

32 EUR

Spanien

44 EUR

29 EUR

Bei Fahrten durch mehrere Länder gilt die Pauschale des Landes, in dem der Fahrer um 24 Uhr ist.

Dokumentation der Spesen

Für die steuerfreie Erstattung muss dokumentiert sein:

  • Datum und Uhrzeit der Abfahrt

  • Datum und Uhrzeit der Rückkehr

  • Aufgesuchte Orte/Länder

  • Zweck der Fahrt

Bei LKW-Fahrern können diese Daten aus dem Fahrtenschreiber oder dem Telematiksystem gewonnen werden.

Übernachtungspauschalen für LKW-Fahrer

Neben dem Verpflegungsmehraufwand haben Fernfahrer Anspruch auf Übernachtungskosten.

Übernachtung im LKW

Viele Fernfahrer übernachten in der Schlafkabine ihres LKW. In diesem Fall kann der Arbeitgeber:

Option 1: Pauschale zahlen – Inland: 20 EUR pro Nacht (steuerfrei) – Ausland: Länderspezifische Pauschalen (oft höher)

Option 2: Keine Erstattung – Wenn der Arbeitgeber das Fahrzeug stellt, kann er argumentieren, dass keine zusätzlichen Übernachtungskosten entstehen

In der Praxis zahlen die meisten Speditionen eine Pauschale oder einen tariflichen Zuschlag für Übernachtungen im Fahrzeug.

Übernachtung im Hotel

Bei Hotelübernachtungen kann der Arbeitgeber:

  • Die tatsächlichen Kosten erstatten (steuerfrei als Auslagenersatz)

  • Die Pauschale zahlen (20 EUR Inland, höhere Sätze im Ausland)

Die tatsächlichen Kosten sind nur steuerfrei, wenn eine Rechnung auf den Arbeitgeber vorliegt.

Übernachtungspauschalen Ausland

Beispiele für 2026:

Land

Übernachtungspauschale

Frankreich

128 EUR

Niederlande

130 EUR

Polen

67 EUR

Österreich

105 EUR

Italien

155 EUR

Spanien

118 EUR

Diese Pauschalen können steuerfrei gezahlt werden, auch wenn der Fahrer tatsächlich im LKW übernachtet.

Zulagen in der Logistik

Neben Spesen erhalten Logistikmitarbeiter verschiedene Zulagen, die in der Lohnabrechnung korrekt erfasst werden müssen.

Welche Zulagen bekommen LKW-Fahrer?

Die wichtigsten Zulagen für Berufskraftfahrer:

Fernverkehrszulage: Zusätzliche Vergütung für Fahrten, die eine Übernachtung erfordern. Je nach Tarifvertrag 10 bis 30 EUR pro Tag.

Gefahrgutzulage: Für den Transport von gefährlichen Gütern (ADR-Transporte). Typisch: 5 bis 15% Aufschlag auf den Grundlohn.

Kühlkettenzulage: Für temperaturgeführte Transporte, die besondere Sorgfalt erfordern.

Schwerlastzulage: Für Transporte mit Überbreite, Überlänge oder Übergewicht.

Nachtzuschlag: Für Fahrten zwischen 20 und 6 Uhr. Steuerfrei bis zu 25% (bzw. 40% zwischen 0 und 4 Uhr).

Sonntagszuschlag: Für Fahrten an Sonntagen. Steuerfrei bis zu 50%.

Feiertagszuschlag: Für Fahrten an Feiertagen. Steuerfrei bis zu 125%.

Zulagen im Lager

Auch Lagerlogistiker erhalten häufig Zulagen:

  • Schichtzulagen: Für Spät- und Nachtschichten

  • Kältezulage: Für Arbeit im Tiefkühl- oder Kühllager

  • Staplerfahrerzulage: Für die Bedienung von Flurförderzeugen

  • Leistungsprämien: Für Kommissionierung nach Stückzahlen

LKW-Fahrer Gehalt 2026

Das Gehalt von LKW-Fahrern variiert stark je nach Einsatzgebiet, Erfahrung und Arbeitgeber.

Wie viel verdient man als LKW-Fahrer pro Stunde?

Typische Stundenlöhne 2026:

Position

Stundenlohn (brutto)

Fahrer Nahverkehr (Einsteiger)

13,90 bis 15,00 EUR

Fahrer Nahverkehr (erfahren)

15,00 bis 17,00 EUR

Fahrer Fernverkehr

15,00 bis 18,00 EUR

Fahrer mit Gefahrgutschein

16,00 bis 20,00 EUR

Fahrer Schwertransporte

18,00 bis 22,00 EUR

Der Mindestlohn beträgt 2026 13,90 EUR. Viele Tarifverträge sehen höhere Löhne vor.

Wie viel verdient man als LKW-Fahrer netto?

Das Nettogehalt hängt von Steuerklasse, Familienstand und weiteren Faktoren ab. Ein Beispiel:

LKW-Fahrer Fernverkehr, ledig, Steuerklasse 1: – Bruttolohn: 2.800 EUR/Monat – Plus Spesen (steuerfrei): 400 EUR/Monat – Minus Steuern und SV: ca. 700 EUR – Netto inkl. Spesen: ca. 2.500 EUR

Die steuerfreien Spesen erhöhen das verfügbare Einkommen erheblich, ohne die Steuerlast zu steigern.

Ist LKW-Fahrer ein gut bezahlter Job?

Die Bewertung hängt von der Perspektive ab:

Vorteile: – Steuerfreie Spesen erhöhen das Nettoeinkommen – Kein Studium erforderlich – Hohe Nachfrage nach Fahrern (Fachkräftemangel) – Eigenverantwortliches Arbeiten

Nachteile: – Lange Abwesenheiten von zu Hause (Fernverkehr) – Körperliche Belastung – Unregelmäßige Arbeitszeiten – Verantwortung für teure Ladung und Fahrzeug

Im Vergleich zu anderen Berufen ohne Studium liegt das LKW-Fahrer-Gehalt im mittleren Bereich, wird aber durch Spesen aufgewertet.

Internationale Transporte und Entsendung

Viele Speditionen sind im grenzüberschreitenden Verkehr tätig. Das hat besondere Auswirkungen auf die Lohnabrechnung.

Mindestlohn bei Kabotage und grenzüberschreitendem Transport

Bei bestimmten Fahrten im Ausland gilt der dortige Mindestlohn:

Kabotage: Wenn ein deutscher LKW Waren innerhalb eines anderen EU-Landes transportiert (z.B. von Paris nach Lyon), gilt der französische Mindestlohn.

Kombinierter Verkehr: Bei grenzüberschreitenden Transporten mit Be- oder Entladung im Ausland können ausländische Mindestlohnregelungen greifen.

Transitfahrten: Reine Durchfahrten ohne Be- oder Entladung sind von ausländischen Mindestlöhnen ausgenommen.

A1-Bescheinigung für Fahrer

Bei Auslandseinsätzen benötigen Fahrer eine A1-Bescheinigung als Nachweis der Sozialversicherungszugehörigkeit in Deutschland. Diese ist vor Fahrtantritt bei der Krankenkasse zu beantragen.

Wichtig: Ohne A1-Bescheinigung können bei Kontrollen im Ausland empfindliche Bußgelder verhängt werden.

Dokumentationspflichten bei Auslandsfahrten

Für Fahrten ins Ausland sind zusätzlich zu dokumentieren:

  • Einsatzland und Einsatzdauer

  • Anwendbarer Mindestlohn im Einsatzland

  • A1-Bescheinigung

  • Entsendebescheinigung (bei längeren Einsätzen)

Die Lohnabrechnung muss sicherstellen, dass mindestens der jeweilige Landesmindestlohn gezahlt wird.

Sozialversicherung bei Auslandseinsätzen

Bei längeren Auslandseinsätzen (mehr als 24 Monate) kann die Sozialversicherungspflicht ins Ausland wechseln. Die A1-Bescheinigung gilt maximal für 24 Monate und kann unter bestimmten Voraussetzungen verlängert werden.

Zeitarbeit und Saisonkräfte in der Logistik

Die Logistikbranche nutzt häufig Zeitarbeit und Saisonkräfte, um Spitzenzeiten abzudecken.

Zeitarbeitnehmer in der Lohnabrechnung

Bei Zeitarbeitnehmern ist der Verleiher für die Lohnabrechnung zuständig. Der Entleiher (die Spedition) zahlt an den Verleiher, nicht an den Arbeitnehmer.

Equal Pay: Nach 9 Monaten Einsatz im selben Betrieb haben Zeitarbeitnehmer Anspruch auf gleiches Entgelt wie vergleichbare Stammmitarbeiter. Dies muss bei längeren Einsätzen beachtet werden.

Saisonale Spitzen abdecken

In der Logistik gibt es typische Saisonspitzen:

  • Weihnachtsgeschäft: Oktober bis Dezember

  • Ostergeschäft: März bis April

  • Black Friday/Cyber Monday: November

  • Sommerloch: Geringere Auslastung Juli/August

Für diese Spitzen eignen sich:

Kurzfristige Beschäftigung: Maximal 70 Arbeitstage oder 3 Monate pro Kalenderjahr. Sozialversicherungsfrei (außer Unfallversicherung), keine Verdienstgrenze.

Befristete Arbeitsverträge: Für die Dauer der Saison. Volle Sozialversicherungspflicht und reguläre Lohnabrechnung.

Zeitarbeit: Flexible Aufstockung des Personals. Lohnabrechnung liegt beim Verleiher.

Lagerhelfer in der Hochsaison

In der Vorweihnachtszeit werden viele Lagerhelfer eingestellt. Für die Lohnabrechnung gilt:

  • Mindestlohn 13,90 EUR (2026)

  • Nachtzuschläge bei Nachtschichten

  • Schichtzulagen nach Betriebsvereinbarung

  • Kurze Einarbeitungszeit erfordert klare Anweisungen

Die korrekte Erfassung aller Beschäftigten, auch der kurzfristigen, ist für Betriebsprüfungen wichtig.

Subunternehmer in der Logistik

Viele Speditionen arbeiten mit Subunternehmern zusammen. Die Abgrenzung zur Scheinselbstständigkeit ist wichtig.

Wann liegt Scheinselbstständigkeit vor?

Typische Indizien für Scheinselbstständigkeit bei Fahrern:

  • Der Fahrer fährt ausschließlich für eine Spedition

  • Die Spedition gibt Route, Zeit und Kunden vor

  • Der Fahrer hat kein eigenes Fahrzeug

  • Kein unternehmerisches Risiko beim Fahrer

  • Der Fahrer ist in den Betriebsablauf eingegliedert

Konsequenzen für den Auftraggeber

Bei festgestellter Scheinselbstständigkeit:

  • Nachzahlung von Sozialversicherungsbeiträgen (bis zu 4 Jahre rückwirkend)

  • Nachzahlung von Lohnsteuer

  • Ordnungswidrigkeiten- oder Strafverfahren

  • Haftung für nicht abgeführte Beiträge

Prüfung durch die DRV

Die Deutsche Rentenversicherung prüft bei Speditionen regelmäßig:

  • Rechnungen von Ein-Mann-Unternehmen

  • Dauerhaft eingesetzte Subunternehmer

  • Fahrer ohne eigene Fahrzeuge

Empfehlung: Bei Zweifeln ein Statusfeststellungsverfahren bei der DRV beantragen.

Lenk- und Ruhezeiten in der Lohnabrechnung

Die gesetzlichen Lenk- und Ruhezeiten haben direkte Auswirkungen auf die Lohnabrechnung.

Grundregeln der Lenk- und Ruhezeiten

Regelung

Vorgabe

Maximale Lenkzeit pro Tag

9 Stunden (2x pro Woche: 10 Stunden)

Maximale Lenkzeit pro Woche

56 Stunden

Maximale Lenkzeit in 2 Wochen

90 Stunden

Lenkzeitunterbrechung

Nach 4,5 Stunden: 45 Min. Pause

Tägliche Ruhezeit

Mindestens 11 Stunden (3x pro Woche: 9 Stunden)

Wöchentliche Ruhezeit

Mindestens 45 Stunden (alle 2 Wochen: 24 Stunden)

Auswirkungen auf die Lohnabrechnung

Lenkzeit ist Arbeitszeit: Die Zeit am Steuer ist vollständig als Arbeitszeit zu vergüten.

Pausen: Lenkzeitunterbrechungen sind keine Arbeitszeit, wenn der Fahrer das Fahrzeug verlassen kann.

Ruhezeiten im Fahrzeug: Ob Ruhezeiten im Fahrzeug als Arbeitszeit gelten, ist umstritten. Bei reiner Schlafenszeit im geparkten LKW: keine Arbeitszeit. Bei Bereitschaft während der Ruhezeit: Vergütungspflicht.

Wartezeiten: Be- und Entladezeiten sowie Wartezeiten beim Kunden sind Arbeitszeit und zu vergüten.

Dokumentation über den Fahrtenschreiber

Der digitale Fahrtenschreiber erfasst:

  • Lenkzeiten

  • Andere Arbeiten (Be-/Entladung)

  • Bereitschaft

  • Ruhezeit

Diese Daten können für die Lohnabrechnung herangezogen werden, um die Arbeitszeit zu ermitteln.

Minijobs in der Logistik

Auch in der Logistik werden Minijobber eingesetzt, besonders im Lagerbereich und bei Saisonspitzen.

Minijob-Grenze 2026

Die Minijob-Grenze beträgt 2026 603 EUR pro Monat. Bei einem Mindestlohn von 13,90 EUR ergibt sich eine maximale Arbeitszeit von etwa 43 Stunden pro Monat.

Einsatzbereiche für Minijobber

Typische Einsatzbereiche in der Logistik:

  • Kommissionierung in Spitzenzeiten

  • Verpackung und Versand

  • Bürotätigkeiten

  • Reinigung von Fahrzeugen und Lagerhallen

Achtung: Als LKW-Fahrer ist ein Minijob kaum möglich, da die Fahrten meist mehr als 43 Stunden pro Monat erfordern.

Kurzfristige Beschäftigung

Für saisonale Spitzen eignet sich die kurzfristige Beschäftigung:

  • Maximal 3 Monate oder 70 Arbeitstage pro Jahr

  • Keine Verdienstgrenze

  • Keine Sozialversicherungspflicht (außer Unfallversicherung)

In der Vorweihnachtszeit nutzen viele Logistikunternehmen dieses Modell.

Typische Fehler bei der Logistik-Lohnabrechnung

Aus unserer Erfahrung sind dies die häufigsten Fehlerquellen:

Fehler 1: Spesen ohne ausreichende Dokumentation

Spesen werden pauschal gezahlt, ohne die tatsächlichen Abwesenheitszeiten zu dokumentieren.

Lösung: Fahrtenberichte oder Telematikdaten für die Spesenabrechnung nutzen.

Fehler 2: Falsche Länderpauschalen

Bei Auslandsfahrten wird die falsche Pauschale angewendet (z.B. immer die deutsche Pauschale).

Lösung: Land um 24 Uhr ermitteln und entsprechende Pauschale anwenden.

Fehler 3: Wartezeiten nicht als Arbeitszeit erfasst

Be- und Entladezeiten oder Wartezeiten beim Kunden werden nicht vergütet.

Lösung: Alle Tätigkeiten außer echten Pausen als Arbeitszeit erfassen.

Fehler 4: Nachtzuschläge über 50 EUR Grundlohn

Nachtzuschläge werden auch gezahlt, wenn der Grundlohn über 50 EUR/Stunde liegt, und als steuerfrei behandelt.

Lösung: Bei hohen Stundenlöhnen die Steuerfreiheitsgrenze beachten.

Fehler 5: Dreimonatsfrist bei Stammkunden

Fahrer fahren regelmäßig dieselben Kunden an. Die Dreimonatsfrist für den Verpflegungsmehraufwand wird nicht beachtet.

Lösung: Bei regelmäßigen Anfahrten prüfen, ob eine erste Tätigkeitsstätte entsteht.

Betriebsprüfungen in der Logistik

Logistikunternehmen werden regelmäßig geprüft, auch im Hinblick auf die Lohnabrechnung.

Was Prüfer besonders beachten

Finanzamt: – Steuerfreie Spesen und deren Dokumentation – Korrekte Anwendung der Auslandspauschalen – Einhaltung der Dreimonatsfrist

Deutsche Rentenversicherung: – Korrekte Erfassung der Arbeitszeiten – Abgrenzung zu Scheinselbstständigkeit (Subunternehmer) – Sozialversicherungspflicht von Zulagen

Gewerbeaufsicht/BAG: – Einhaltung der Lenk- und Ruhezeiten – Dokumentation der Arbeitszeiten – Mindestlohn für entsandte Fahrer

Häufige Prüfungsfeststellungen

  • Nachversteuerung von Spesen wegen fehlender Dokumentation

  • Nachzahlung von Sozialversicherungsbeiträgen für nicht erfasste Arbeitszeiten

  • Bußgelder wegen Verstößen gegen Lenk- und Ruhezeiten

Was ändert sich 2026 in der Logistik?

Mindestlohn

Der allgemeine Mindestlohn beträgt seit 1. Januar 2026 13,90 EUR. Für LKW-Fahrer gilt damit mindestens dieser Satz.

Mautkosten und Fahrerlöhne

Die Mauterhöhungen der letzten Jahre haben den Kostendruck in der Branche erhöht. Viele Speditionen passen die Fahrerlöhne an, um im Wettbewerb um Fachkräfte zu bestehen.

CO2-Preis und Spritkosten

Steigende Kraftstoffpreise durch den CO2-Preis wirken sich auf die Branche aus. Für die Lohnabrechnung selbst hat dies keine direkten Auswirkungen, aber der Druck auf die Margen kann Auswirkungen auf Lohnerhöhungen haben.

Digitalisierung der Lohnabrechnung

Telematiksysteme und digitale Fahrtenschreiber ermöglichen eine automatisierte Erfassung von Arbeitszeiten und Spesen. Die Integration dieser Daten in die Lohnabrechnung wird zunehmend Standard.

Häufige Fragen zur Lohnabrechnung in der Logistik

Ist der Chef verpflichtet, Spesen zu zahlen?

Gesetzlich besteht keine Pflicht zur Zahlung von Spesen. Der Arbeitgeber muss jedoch die tatsächlichen Mehraufwendungen ersetzen, wenn der Arbeitnehmer im Auftrag des Arbeitgebers reist.

In der Praxis zahlen alle Speditionen Spesen, weil: – Tarifverträge dies vorsehen – Es zur Mitarbeitergewinnung nötig ist – Die Steuerfreiheit ein attraktiver Vorteil ist

Wie hoch sind die Spesensätze 2026?

Die steuerfreien Spesensätze für das Inland betragen 2026: – 14 EUR bei 8 bis 24 Stunden Abwesenheit – 28 EUR bei mehr als 24 Stunden Abwesenheit – 14 EUR am An- und Abreisetag

Für das Ausland gelten länderspezifische Pauschalen.

Was verdient man in einer Spedition?

Das Gehalt variiert je nach Position:

Position

Bruttogehalt (Monat)

LKW-Fahrer Nahverkehr

2.200 bis 2.800 EUR

LKW-Fahrer Fernverkehr

2.600 bis 3.500 EUR

Lagerfachkraft

2.200 bis 2.800 EUR

Disponent

2.800 bis 4.000 EUR

Speditionskaufmann/-frau

2.400 bis 3.200 EUR

Hinzu kommen steuerfreie Spesen, besonders bei Fahrern.

Wie muss die Lohnabrechnung aussehen?

Eine Lohnabrechnung in der Logistik muss enthalten:

  • Name, Anschrift, Steuer-ID des Arbeitnehmers

  • Abrechnungszeitraum

  • Arbeitsstunden (aufgeschlüsselt nach Lenkzeit, anderer Arbeit, Bereitschaft)

  • Grundlohn und Zuschläge (getrennt)

  • Steuerfreie Spesen (separat ausgewiesen)

  • Steuerfreie und steuerpflichtige Beträge

  • Sozialversicherungsbeiträge

  • Nettoauszahlung

Die Trennung von steuerfreien Spesen und steuerpflichtigem Lohn ist besonders wichtig.

Lohnabrechnung in der Logistik auslagern

Die Komplexität der Logistik-Lohnabrechnung, besonders bei Speditionen mit Fernverkehr, führt viele Unternehmen zur Auslagerung.

Vorteile eines spezialisierten Dienstleisters

  • Branchenexpertise: Kenntnis der Spesenregelungen und Tarifverträge

  • Aktualität: Automatische Umsetzung von Pauschalen-Änderungen

  • Integration: Anbindung an Telematiksysteme und Fahrtenschreiber

  • Prüfungssicherheit: Korrekte Dokumentation für Betriebsprüfungen

  • Zeitersparnis: Disponenten und Fuhrparkleiter können sich auf das Kerngeschäft konzentrieren

Wann lohnt sich die Auslagerung?

Ein spezialisierter Dienstleister lohnt sich besonders, wenn:

  • Sie Fernverkehr mit Auslandsfahrten betreiben

  • Sie mehr als 10 Fahrer beschäftigen

  • Die Spesenabrechnung regelmäßig Fehler produziert

  • Sie bei Prüfungen Nachforderungen hatten

  • Die Integration von Telematikdaten gewünscht ist

Fazit: Logistik-Lohnabrechnung erfordert Branchenkenntnis

Die Lohnabrechnung in der Logistik ist komplex. Spesen, Übernachtungspauschalen, länderspezifische Regelungen und die Integration von Fahrtenschreiberdaten erfordern spezielles Fachwissen.

Die wichtigsten Punkte:

  • Spesen korrekt nach Abwesenheitszeit und Land berechnen

  • Übernachtungspauschalen auch bei LKW-Übernachtung möglich

  • Zulagen korrekt versteuern (oder steuerfrei halten)

  • Arbeitszeiten vollständig erfassen (inkl. Wartezeiten)

  • Dreimonatsfrist bei regelmäßigen Fahrten beachten

Mit den richtigen Prozessen, einer guten Datenintegration und gegebenenfalls einem spezialisierten Dienstleister lassen sich die Herausforderungen meistern.


Über LohnDialog: Seit über 35 Jahren unterstützt LohnDialog Unternehmen bei der Lohn- und Gehaltsabrechnung, auch mit Branchenexpertise für die Logistik. Wir kennen die Besonderheiten von Spesen, Übernachtungspauschalen und Fahrerarbeitszeiten. Erfahren Sie mehr über unsere Leistungen oder fordern Sie ein unverbindliches Angebot an.

Bild von Isabel Kießling
Isabel Kießling

Fachautorin für Lohn- und Gehaltsthemen mit Fokus auf praxisnahe Informationen rund um die Entgeltabrechnung.