Ab dem 01.07.2026 können geringfügig Beschäftigte ihre Befreiung von der Rentenversicherungspflicht einmalig aufheben. Voraussetzung ist ein formgerechter Antrag, der beim Arbeitgeber eingereicht und in den Entgeltunterlagen abgelegt wird.

Mit diesem Download erhalten Sie die offizielle Vorlage der Minijob-Zentrale, bestehend aus zwei Dokumenten:

  • Antragsformular für den Beschäftigten (zum Ausfüllen und Unterschreiben)
  • Merkblatt der Minijob-Zentrale mit allen rechtlichen Hinweisen zur Aufhebung

Die PDF ist druckfertig vorbereitet und enthält die Felder für Arbeitnehmer- und Arbeitgeberdaten, Eingangsdatum und Wirkungsbeginn.

Jetzt herunterladen: Antrag auf Aufhebung der RV-Befreiung im Minijob (PDF, 2 Seiten, ca. 170 KB)

Was im Download enthalten ist

  • Antragsformular nach § 6 Abs. 6 SGB VI (1 Seite)
  • Merkblatt der Minijob-Zentrale (1 Seite)
  • Hinweise zum Aufbewahrungsort gemäß § 8 Abs. 2 Nr. 4b BVV
  • Eindeutige Felder für Eingangsdatum und Wirkungsbeginn der Aufhebung

Format: PDF, 2 Seiten, ca. 170 KB.

Für wen ist dieser Download

  • Arbeitgeber mit geringfügig Beschäftigten im gewerblichen Bereich
  • Privathaushalte, die eine Haushaltshilfe als Minijobberin oder Minijobber beschäftigen
  • HR- und Lohnbuchhaltungsverantwortliche, die Aufhebungsanträge bearbeiten
  • Steuerkanzleien und Lohnbüros mit Minijob-Mandaten

So nutzen Sie den Antrag richtig

  1. Der Beschäftigte füllt das Formular aus und reicht es bei Ihnen als Arbeitgeber ein, schriftlich oder elektronisch.
  2. Sie notieren das Eingangsdatum und berechnen den Wirkungsbeginn: erster Tag des Folgemonats nach Eingang.
  3. Der unterschriebene Antrag gehört in die Entgeltunterlagen nach § 8 Abs. 2 Nr. 4b BVV. Senden Sie das Original nicht an die Minijob-Zentrale.
  4. Melden Sie den Beitragsgruppenwechsel via DEÜV: Abmeldung mit Grund 32 zum letzten Tag des Antragsmonats, Anmeldung mit Grund 12 zum ersten Tag des Folgemonats.
  5. Passen Sie den Beitragsgruppenschlüssel in Ihrer Lohnsoftware an (von 6500 auf 6100) und informieren Sie den Beschäftigten über die geänderte Netto-Auszahlung.

Mehr zum Thema

Den ausführlichen Leitfaden mit Beitragsrechnungen, Sonderfällen und typischen Fehlern finden Sie in unserem Blog-Beitrag: Befreiung von der Rentenversicherungspflicht im Minijob: Aufhebung ab 01.07.2026 (Leitfaden für Arbeitgeber).

Unterstützung bei der Bearbeitung

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