Sie stellen zum ersten Mal Mitarbeiter ein – und plötzlich fragt Ihr Steuerberater oder Lohnbüro nach Daten, von denen Sie noch nie gehört haben: Betriebsnummer, Unternehmensnummer, Gefahrtarifstelle, U1-Umlage. Was bedeutet das alles? Und wo bekommen Sie diese Informationen her?
Dieser Leitfaden erklärt Ihnen alle Firmenstammdaten, die Sie für eine reibungslose Lohnabrechnung benötigen. Am Ende des Artikels können Sie unser kostenloses Firmenstammblatt als PDF herunterladen – damit haben Sie alle wichtigen Angaben auf einen Blick.
Grunddaten Ihres Unternehmens
Firmendaten und Ansprechpartner
Die Basis jeder Lohnabrechnung sind die korrekten Firmendaten: Name, Adresse und Rechtsform Ihres Unternehmens. Diese Angaben erscheinen auf jeder Lohnabrechnung Ihrer Mitarbeiter und in allen Meldungen an Behörden.
Diese Grunddaten werden benötigt:
Firmenname: Exakt wie im Handelsregister oder der Gewerbeanmeldung eingetragen
Adresse: Straße, Hausnummer, PLZ und Ort des Firmensitzes
Geschäftsführung: Name der vertretungsberechtigten Person(en)
Website: Falls vorhanden
Ansprechpartner für die Lohnabrechnung
Besonders wichtig für eine reibungslose Zusammenarbeit mit Ihrem Lohnbüro: Wer ist Ihr Ansprechpartner für Lohnfragen? Das muss nicht die Geschäftsführung sein – oft übernimmt diese Aufgabe jemand aus der Personalabteilung oder dem Sekretariat.
Geben Sie zusätzlich eine Vertretung an. Denn wenn Ihr Hauptansprechpartner im Urlaub oder krank ist, darf die Lohnabrechnung trotzdem nicht stillstehen. Gerade bei zeitkritischen Fragen – etwa zu Krankmeldungen oder kurzfristigen Einstellungen – braucht Ihr Lohnbüro einen erreichbaren Kontakt.
Kontaktdaten, die benötigt werden:
Telefon (Festnetz und/oder Mobil)
E-Mail-Adresse für Lohnfragen
Optional: Fax (wird in manchen Branchen noch genutzt)
Bankverbindung
Die Bankverbindung Ihres Unternehmens wird für verschiedene Zahlungsflüsse in der Lohnabrechnung benötigt:
Auszahlung der Gehälter an Ihre Mitarbeiter
Abführung von Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträgen
Erstattungen von Krankenkassen (z.B. bei Entgeltfortzahlung)
Benötigte Angaben:
Name des Kreditinstituts
IBAN (die 22-stellige internationale Kontonummer)
Optional: BIC (wird bei inländischen Überweisungen nicht mehr benötigt)
Finanzamt und Lohnsteuer
Steuernummer und zuständiges Finanzamt
Jeder Arbeitgeber benötigt eine Steuernummer für die Lohnsteueranmeldung. Diese wird vom zuständigen Finanzamt vergeben – in der Regel automatisch bei der Gewerbeanmeldung oder Gründung einer Kapitalgesellschaft.
Wo finde ich meine Steuernummer?
Auf dem Bescheid über die steuerliche Erfassung
Auf früheren Steuerbescheiden
Im ELSTER-Portal unter „Mein Benutzerkonto“
Wichtig: Die Steuernummer für die Lohnsteuer ist nicht identisch mit der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.). Für die Lohnabrechnung benötigen Sie die Steuernummer, nicht die USt-IdNr.
Lohnsteueranmeldezeitraum: Monatlich, vierteljährlich oder jährlich?
Nicht jeder Arbeitgeber muss die Lohnsteuer monatlich anmelden. Der Lohnsteueranmeldezeitraum richtet sich nach der Höhe der im Vorjahr abgeführten Lohnsteuer:
Lohnsteuer im Vorjahr | Anmeldezeitraum | Abgabefrist |
Über 5.000 Euro | Monatlich | 10. des Folgemonats |
Über 1.080 bis 5.000 Euro | Vierteljährlich | 10. nach Quartalsende |
Bis 1.080 Euro | Jährlich | 10. Januar des Folgejahres |
Beispiel: Sie haben 2025 insgesamt 3.200 Euro Lohnsteuer abgeführt. Für 2026 gilt dann der vierteljährliche Anmeldezeitraum. Die erste Anmeldung für Januar bis März 2026 ist bis zum 10. April 2026 fällig.
Für Neugründungen: Im ersten Jahr gilt grundsätzlich der monatliche Anmeldezeitraum. Ab dem Folgejahr richtet sich der Zeitraum nach der tatsächlich abgeführten Lohnsteuer.
Zahlungsabwicklung: Abbuchung oder Überweisung?
Für die Zahlung der Lohnsteuer haben Sie zwei Möglichkeiten:
1. Lastschrifteinzug (Abbuchung)
Das Finanzamt bucht die Lohnsteuer automatisch ab
Vorteil: Sie verpassen keine Frist
Voraussetzung: SEPA-Lastschriftmandat beim Finanzamt erteilen
2. Überweisung
Sie überweisen die Lohnsteuer selbst
Achtung: Zahlungsfrist beachten (in der Regel der 10. des Monats)
Der 10. ist der Tag, an dem die Lohnsteueranmeldung vorliegen muss. Für die Begleichung gibt es die sogenannte dreitägige Zahlungsschonfrist.
Verpassen Sie keine Fristen mehr: Hier geht es zum Lohndialog Abgabekalendar.
Versetzte Lohnsteueranmeldung: In manchen Fällen wird die Lohnsteuer nicht für den laufenden, sondern für den Vormonat angemeldet. Das kann bei bestimmten Abrechnungssystemen sinnvoll sein. Sprechen Sie mit Ihrem Lohnbüro, ob das für Sie relevant ist.
Sozialversicherung und Betriebsnummer
Was ist die Betriebsnummer?
Die Betriebsnummer ist eine 8-stellige Kennziffer, die jeden Arbeitgeber in Deutschland eindeutig identifiziert. Sie wird von der Bundesagentur für Arbeit vergeben und ist für alle Meldungen zur Sozialversicherung erforderlich.
Die Betriebsnummer besteht aus:
3 Stellen: Kennzahl der zuständigen Arbeitsagentur
5 Stellen: Fortlaufende Nummer
Beispiel: 12345678
Wofür wird die Betriebsnummer verwendet?
Anmeldung von Mitarbeitern zur Sozialversicherung
Monatliche Beitragsnachweise an die Krankenkassen
Jahresmeldungen
UV-Jahresmeldung an die Berufsgenossenschaft
NEU seit 2024: Erst Unternehmensnummer, dann Betriebsnummer
Wichtige Änderung für Gründer: Seit dem 1. Januar 2024 benötigen Sie zuerst eine Unternehmensnummer, bevor Sie eine Betriebsnummer beantragen können.
Die Unternehmensnummer ist eine 15-stellige Kennziffer der gesetzlichen Unfallversicherung:
12 Stellen: Unternehmernummer (identifiziert Sie als Unternehmer)
3 Stellen: Kennzahl des Unternehmens
Wo beantrage ich die Unternehmensnummer?
Bei Ihrer zuständigen Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse. Diese teilt Ihnen die Nummer nach Ihrer Anmeldung zu – in der Regel automatisch.
Der neue Ablauf für Gründer:
Gewerbeanmeldung / Handelsregistereintrag
Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft – Unternehmensnummer erhalten
Betriebsnummer beantragen beim Betriebsnummern-Service der Arbeitsagentur
Erst dann: Mitarbeiter anmelden und Lohnabrechnung starten
Achtung bei Branchen mit Sofortmeldepflicht: In Branchen wie Bau, Gastronomie oder Gebäudereinigung müssen Sie neue Mitarbeiter am ersten Arbeitstag melden. Planen Sie daher ausreichend Vorlaufzeit ein!
Betriebsnummer vs. Unternehmensnummer: Der Unterschied
Merkmal | Betriebsnummer | Unternehmensnummer |
Stellen | 8-stellig | 15-stellig |
Vergeben von | Bundesagentur für Arbeit | Berufsgenossenschaft / Unfallkasse |
Verwendet für | Sozialversicherungsmeldungen | Unfallversicherung, UV-Jahresmeldung |
Pro Standort? | Ja, je Beschäftigungsbetrieb eine | Nein, eine pro Unternehmen |
Betriebsnummer online beantragen: Schritt-für-Schritt
Die Beantragung erfolgt ausschließlich online beim Betriebsnummern-Service der Bundesagentur für Arbeit.
Schritt 1: Online-Portal aufrufen
Gehen Sie auf www.arbeitsagentur.de/unternehmen/betriebsnummern-service und klicken Sie auf „Betriebsnummer beantragen“.
Schritt 2: Unternehmensnummer eingeben
Seit 2024 müssen Sie Ihre 15-stellige Unternehmensnummer der Berufsgenossenschaft angeben.
Schritt 3: Angaben zum Betrieb machen
Bezeichnung des Betriebs (Name laut Handelsregister oder Gewerbeanmeldung)
Beschäftigungsanschrift (wo arbeiten die Mitarbeiter tatsächlich?)
Unternehmensform (GmbH, UG, Einzelunternehmen, etc.)
Wirtschaftszweig und Branche
Kontaktdaten (E-Mail, Telefon)
NEU seit Juli 2025: Bei der Angabe des Wirtschaftszweigs unterstützt Sie jetzt eine KI. Sie beschreiben Ihre Tätigkeit in eigenen Worten, und das System schlägt die passenden Wirtschaftsklassen vor.
Schritt 4: Betriebsnummer erhalten
In den meisten Fällen erhalten Sie die Betriebsnummer sofort oder innerhalb weniger Minuten per E-Mail. Bei manueller Prüfung kann es 1-3 Werktage dauern.
Hotline bei Fragen: 0800 4 5555 20 (kostenlos, Mo-Fr)
Betriebsnummer für mehrere Standorte
Jeder Beschäftigungsbetrieb mit eigener Anschrift benötigt eine eigene Betriebsnummer. Hat Ihr Unternehmen mehrere Standorte in verschiedenen Gemeinden, brauchen Sie für jeden Standort eine separate Nummer.
Ausnahme: Außendienstmitarbeiter, die von einem zentralen Standort aus verschiedene Einsatzorte betreuen, werden über die Betriebsnummer des Stammbetriebs gemeldet.
Betriebsnummer herausfinden
Sie haben bereits eine Betriebsnummer, kennen sie aber nicht mehr? Hier finden Sie die Nummer:
Beitragsnachweise: Auf jedem Beitragsnachweis an die Krankenkasse
Lohnabrechnungen: Auf den Abrechnungen Ihrer Mitarbeiter
Sozialversicherungsmeldungen: Alle DEÜV-Meldungen enthalten die Betriebsnummer
Hotline: Der Betriebsnummern-Service kann die Nummer auf Anfrage mitteilen (0800 4 5555 20)
Berufsgenossenschaft und Unfallversicherung
Zuständige Berufsgenossenschaft
Jedes Unternehmen in Deutschland ist pflichtversichert bei einer Berufsgenossenschaft (BG) oder Unfallkasse. Diese übernimmt die Kosten bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten Ihrer Mitarbeiter.
Welche Berufsgenossenschaft ist zuständig?
Das hängt von Ihrer Branche ab. Es gibt neun gewerbliche Berufsgenossenschaften:
BG BAU (Bauwirtschaft)
BGN (Nahrungsmittel und Gastgewerbe)
BG ETEM (Energie, Textil, Elektro, Medien)
BGHM (Holz und Metall)
BGHW (Handel und Warenlogistik)
BGW (Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege)
BG RCI (Rohstoffe und chemische Industrie)
BG Verkehr (Transport und Verkehr)
VBG (Verwaltungs-Berufsgenossenschaft – für Banken, Versicherungen, freie Berufe, etc.)
SVLFG (Landwirtschaft, Forstwirtschaft und Gartenbau, die die landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft einschließt)
Unfallversicherung Bund und Bahn (Für Beschäftigte des Bundes und der Deutschen Bahn)
Unfallkassen und Gemeindeunfallversicherungsverbände (Für den öffentlichen Dienst)
Gefahrtarifstelle und Gefahrklasse
Die Gefahrtarifstelle bestimmt, wie hoch Ihr Beitrag zur Berufsgenossenschaft ausfällt. Je gefährlicher die Tätigkeit, desto höher die Gefahrklasse – und damit der Beitrag.
Wo finde ich meine Gefahrtarifstelle?
Im Zuständigkeitsbescheid Ihrer Berufsgenossenschaft
Im jährlichen Beitragsbescheid
Auf Anfrage bei Ihrer BG
PIN für Online-Meldungen: Für die elektronische UV-Jahresmeldung benötigen Sie eine PIN, die Sie von Ihrer Berufsgenossenschaft erhalten. Diese PIN wird im Firmenstammblatt vermerkt, damit Ihr Lohnbüro die Meldungen für Sie übermitteln kann.
Umlagepflicht U1 und U2
Neben den Sozialversicherungsbeiträgen zahlen Arbeitgeber auch Umlagen an die Krankenkassen:
U1-Umlage (Entgeltfortzahlung bei Krankheit)
Wer ist umlagepflichtig? Arbeitgeber mit durchschnittlich nicht mehr als 30 Arbeitnehmern im Vorjahr
Umlagesatz 2025: ca. 1,1% (je nach Krankenkasse und gewähltem Tarif)
Zweck: Bei Krankheit eines Mitarbeiters erhalten Sie einen Teil der Entgeltfortzahlung erstattet
U2-Umlage (Mutterschaftsaufwendungen)
Wer ist umlagepflichtig? Alle Arbeitgeber – unabhängig von der Mitarbeiterzahl
Umlagesatz 2025: ca. 0,22% bis 0,5% (je nach Krankenkasse)
Zweck: Erstattung des Arbeitgeberzuschusses zum Mutterschaftsgeld
Wie werden Teilzeitkräfte gezählt?
Wöchentliche Arbeitszeit | Zählt als |
Bis 10 Stunden | 0,25 Arbeitnehmer |
Bis 20 Stunden | 0,50 Arbeitnehmer |
Bis 30 Stunden | 0,75 Arbeitnehmer |
Über 30 Stunden | 1,0 Arbeitnehmer |
Wichtig: Auszubildende und schwerbehinderte Menschen werden bei der Berechnung der 30-Mitarbeiter-Grenze nicht mitgezählt.
Spezialfall Baubranche
SOKA-Betriebsnummer für Baufirmen
Unternehmen der Bauwirtschaft benötigen zusätzlich zur regulären Betriebsnummer eine SOKA-Betriebsnummer. SOKA steht für Sozialkassen des Baugewerbes.
Wer braucht eine SOKA-Betriebsnummer?
Betriebe, die überwiegend baugewerbliche Tätigkeiten ausüben
Das gilt auch für Subunternehmer und Handwerksbetriebe im Baubereich
Wo beantragen?
Bei der SOKA-BAU (Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft) unter www.soka-bau.de
Warum ist das wichtig?
Die SOKA-BAU verwaltet Urlaubsansprüche und Zusatzleistungen für Bauarbeiter. Als Arbeitgeber müssen Sie monatlich Beiträge entrichten – und dafür brauchen Sie die SOKA-Betriebsnummer.
Mehr zum Thema Baulohn finden Sie in unserem Artikel Baulohn: Alles, was Arbeitgeber wissen müssen.
Sofortmeldepflicht in der Baubranche
Die Baubranche gehört zu den Wirtschaftszweigen mit Sofortmeldepflicht. Das bedeutet: Sie müssen jeden neuen Mitarbeiter spätestens bei Arbeitsbeginn an die Rentenversicherung melden – nicht erst mit der regulären Anmeldung.
Branchen mit Sofortmeldepflicht (Stand 2025):
Baugewerbe
Gaststätten und Beherbergung
Personenbeförderung
Spedition, Transport und Logistik
Schaustellergewerbe
Forstwirtschaft
Gebäudereinigung
Auf- und Abbau von Messen und Ausstellungen
Fleischwirtschaft
Prostitution
Wach- und Sicherheitsgewerbe
Änderungen ab 2026: Forstwirtschaft und Fleischerhandwerk werden von der Sofortmeldepflicht befreit. Neu hinzu kommen das Friseur- und Kosmetikgewerbe sowie plattformbasierte Lieferdienste.
Bußgeld bei Verstößen: Bis zu 25.000 Euro bei fehlender Sofortmeldung. Mitarbeiter müssen außerdem ihre Ausweispapiere bei sich führen – bei Verstößen drohen weitere 5.000 Euro Bußgeld.
Arbeitszeit und Lohnformular
Betriebsübliche wöchentliche Arbeitszeit
Die betriebsübliche wöchentliche Arbeitszeit ist ein wichtiger Wert für die Lohnabrechnung. Sie dient als Referenz für:
Berechnung von Überstunden
Ermittlung des Stundenlohns aus dem Monatsgehalt
Beurteilung von Teilzeitbeschäftigungen
Berechnung von Urlaubsansprüchen
Typische Werte:
40 Stunden/Woche (Industrie, viele Dienstleistungsbranchen)
38,5 Stunden/Woche (Metall- und Elektroindustrie nach Tarifvertrag)
39 Stunden/Woche (Öffentlicher Dienst West)
35 Stunden/Woche (einige Tarifverträge)
Arbeitszeitverteilung auf die Wochentage
Für die korrekte Berechnung von Feiertagslohn und Krankheitstagen muss Ihr Lohnbüro wissen, wie sich die Arbeitszeit auf die Wochentage verteilt.
Beispiel 40-Stunden-Woche:
Mo | Di | Mi | Do | Fr | Sa | So |
8 Std. | 8 Std. | 8 Std. | 8 Std. | 8 Std. | 0 | 0 |
Zeitkonten: Führen Sie Zeitkonten (Gleitzeitkonten, Arbeitszeitkonten)? Dann muss das im Firmenstammblatt vermerkt werden, da dies Auswirkungen auf die Abrechnung hat.
Festbetragsaufteilung bei Teilmonaten
Wenn ein Mitarbeiter nicht den ganzen Monat arbeitet (z.B. Eintritt am 15.), muss das Gehalt anteilig berechnet werden. Dafür gibt es drei Methoden:
1. 30-Tage-Methode
Jeder Monat wird mit 30 Tagen gerechnet
Monatsgehalt / 30 x tatsächliche Arbeitstage
Vorteil: Einfach zu berechnen
2. Kalendertage-Methode
Tatsächliche Kalendertage des Monats werden verwendet
Monatsgehalt / Kalendertage x Anwesenheitstage
Vorteil: Genauer, aber unterschiedlich je nach Monat
3. Arbeitstage-Methode
Nur tatsächliche Arbeitstage werden gezählt
Monatsgehalt / Arbeitstage im Monat x gearbeitete Tage
Vorteil: Besonders fair bei unterschiedlicher Arbeitszeitverteilung
Welche Methode angewendet wird, sollte einheitlich festgelegt und im Arbeitsvertrag oder einer Betriebsvereinbarung geregelt sein.
Lohnformular-Optionen
Je nach Ihren Anforderungen kann die Lohnabrechnung verschiedene Zusatzinformationen enthalten:
Nullabrechnung: Lohnabrechnung auch in Monaten ohne Entgelt (z.B. bei unbezahltem Urlaub)
Kalendarium: Übersicht der Arbeitstage, Feiertage und Abwesenheiten
Änderungskontrolle: Dokumentation aller Änderungen gegenüber dem Vormonat
Statistik-Optionen:
Urlaubstage (genommen, Restanspruch)
Krankentage
Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigungsfristen (wichtig bei ausländischen Mitarbeitern)
Buchhaltung und Schnittstellen
FIBU-Kontenrahmen: SKR 03 oder SKR 04?
Für die Buchung der Lohn- und Gehaltskonten muss Ihr Lohnbüro wissen, welchen Kontenrahmen Ihre Buchhaltung verwendet:
SKR 03
Prozessgliederungsprinzip (nach Geschäftsprozessen geordnet)
Weit verbreitet bei kleineren Unternehmen
Lohnkonten im Bereich 4xxx
SKR 04
Abschlussgliederungsprinzip (nach Bilanzstruktur geordnet)
Orientiert sich am Handelsgesetzbuch
Lohnkonten im Bereich 6xxx
Individueller Kontenplan: Wenn Sie einen eigenen Kontenplan verwenden, benötigt Ihr Lohnbüro eine Kontierungsübersicht, um die Buchungen korrekt zuzuordnen.
FIBU mit Datei-Ausgabe
Nutzen Sie eine Buchhaltungssoftware? Dann kann die Lohnabrechnung so eingerichtet werden, dass die Buchungsdaten automatisch in Ihre FIBU übertragen werden. Gängige Formate sind DATEV, Lexware oder individuelle CSV-Exporte.
Kostenstellen- und Kostenträger-Rechnung
Für größere Unternehmen oder Unternehmen mit mehreren Abteilungen kann es sinnvoll sein, die Lohnkosten auf Kostenstellen oder Kostenträger aufzuteilen:
Kostenstellen: Wo entstehen die Kosten? (z.B. Abteilung, Filiale, Projekt)
Kostenträger: Wofür entstehen die Kosten? (z.B. Produkt, Auftrag)
Diese Zuordnung muss bei der Einrichtung der Lohnabrechnung festgelegt werden.
Tarifverträge
Tarifvertrag, TVöD und BAT in der Lohnabrechnung
Unterliegt Ihr Unternehmen einem Tarifvertrag? Dann muss Ihr Lohnbüro das wissen, denn Tarifverträge regeln:
Mindestlöhne und Gehaltstabellen
Zuschläge für Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit
Urlaubsansprüche
Sonderzahlungen (Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld)
Arbeitszeiten
Wichtig für den Öffentlichen Dienst:
Beschäftigen Sie Mitarbeiter nach TVöD (Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst) oder dem früheren BAT (Bundesangestelltentarifvertrag)? Dann gelten besondere Regelungen für Eingruppierung, Stufenaufstiege und Zulagen.
Mehr dazu erfahren Sie in unserem Artikel Personalabrechnung für den Öffentlichen Dienst.
Häufige Fragen zu Firmenstammdaten
Wie beantrage ich eine Betriebsnummer?
Die Betriebsnummer beantragen Sie online beim Betriebsnummern-Service der Bundesagentur für Arbeit unter arbeitsagentur.de. Seit 2024 benötigen Sie dafür zuerst eine Unternehmensnummer Ihrer Berufsgenossenschaft.
Was ist der Unterschied zwischen Betriebsnummer und Unternehmensnummer?
Die Betriebsnummer (8-stellig) ist für Sozialversicherungsmeldungen, die Unternehmensnummer (15-stellig) für die Unfallversicherung. Seit 2024 brauchen Sie die Unternehmensnummer, um eine Betriebsnummer zu beantragen.
Wie lange dauert die Vergabe einer Betriebsnummer?
In den meisten Fällen erhalten Sie die Betriebsnummer sofort oder innerhalb weniger Minuten per E-Mail. Bei manueller Prüfung kann es 1-3 Werktage dauern.
Was kostet eine Betriebsnummer?
Die Beantragung und Vergabe der Betriebsnummer ist kostenlos.
Brauche ich für jeden Standort eine eigene Betriebsnummer?
Ja, jeder Beschäftigungsbetrieb mit eigener Anschrift in einer anderen Gemeinde benötigt eine separate Betriebsnummer.
Was ist der Lohnsteueranmeldezeitraum?
Der Lohnsteueranmeldezeitraum bestimmt, wie oft Sie Lohnsteuer ans Finanzamt melden müssen: monatlich (über 5.000 Euro/Jahr), vierteljährlich (1.080-5.000 Euro/Jahr) oder jährlich (bis 1.080 Euro/Jahr).
Wann bin ich U1-umlagepflichtig?
Sie sind U1-umlagepflichtig, wenn Sie im Vorjahr durchschnittlich nicht mehr als 30 Arbeitnehmer beschäftigt haben. Teilzeitkräfte werden anteilig gezählt.
Was ist die Gefahrtarifstelle?
Die Gefahrtarifstelle bestimmt die Höhe Ihres Beitrags zur Berufsgenossenschaft. Sie richtet sich nach der Art Ihrer Tätigkeit und dem damit verbundenen Unfallrisiko.
Brauche ich als Baufirma eine SOKA-Betriebsnummer?
Ja, Unternehmen der Bauwirtschaft benötigen zusätzlich zur regulären Betriebsnummer eine SOKA-Betriebsnummer für die Sozialkassen des Baugewerbes.
Was ist die Sofortmeldepflicht?
In bestimmten Branchen (z.B. Bau, Gastronomie, Gebäudereinigung) müssen Sie neue Mitarbeiter spätestens bei Arbeitsbeginn an die Rentenversicherung melden. Bei Verstößen drohen Bußgelder bis 25.000 Euro.
Was bedeutet SKR 03 und SKR 04?
Das sind Standard-Kontenrahmen für die Buchhaltung. SKR 03 ist nach Geschäftsprozessen gegliedert, SKR 04 nach der Bilanzstruktur. Ihr Lohnbüro muss wissen, welchen Sie verwenden.
Welche Firmenstammdaten brauche ich für die Lohnabrechnung?
Die wichtigsten Firmenstammdaten sind: Betriebsnummer, Steuernummer, Bankverbindung, Berufsgenossenschaft mit Unternehmensnummer, Gefahrtarifstelle, Lohnsteueranmeldezeitraum, betriebsübliche Arbeitszeit und ggf. Tarifvertrag.
Firmenstammblatt: Alle Daten auf einen Blick
Mit unserem kostenlosen Firmenstammblatt erfassen Sie alle Daten, die Ihr Lohnbüro für eine reibungslose Lohnabrechnung benötigt. Einfach ausfüllen und an Ihren Lohnabrechnungsdienstleister senden.
Firmenstammblatt kostenlos herunterladen (PDF)
Inhalt: Firmendaten, Bankverbindung, Steuernummer, Betriebsnummer, Berufsgenossenschaft, Arbeitszeiten, FIBU-Einstellungen und mehr.
Sie haben Fragen? LohnDialog hilft.
Die Einrichtung der Lohnabrechnung kann komplex sein – besonders, wenn Sie zum ersten Mal Mitarbeiter einstellen. Als Full-Service Lohnbüro übernimmt LohnDialog nicht nur die monatliche Abrechnung, sondern unterstützt Sie auch bei allen Fragen rund um Firmenstammdaten, Meldungen und Compliance.
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