Selbstbestimmungsgesetz

Änderungen beim Geschlechtseintrag in Personalakten, Arbeitsverträgen und Zeugnissen: Ein Überblick über das Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) Seit November letzten Jahres ist das Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) in Kraft, ein bedeutender Fortschritt für die Rechte von nicht-binären und trans* Personen. Dieses Gesetz bringt wesentliche Veränderungen mit sich, die sowohl für betroffene Personen als auch für Arbeitgeber von großer Relevanz sind. In diesem Blogbeitrag möchten wir Ihnen die wichtigsten Aspekte des SBGG näherbringen und erläutern, welche konkreten Schritte nun erforderlich sind. Was bedeutet das Selbstbestimmungsgesetz konkret? Das SBGG erleichtert es nicht-binären und trans* Personen, ihren Geschlechtseintrag offiziell zu ändern. Diese Änderung hat weitreichende Auswirkungen auf verschiedene Dokumente, die im beruflichen Kontext von Bedeutung sind. Nach der amtlichen Änderung des Geschlechtseintrags haben betroffene Personen das Recht, ihre Personalakte, Arbeitsverträge, Zeugnisse sowie andere Leistungsnachweise anzupassen. Anpassung der Dokumente Im Rahmen dieser Regelung müssen alte Dokumente an den Arbeitgeber zurückgegeben werden. Dies betrifft insbesondere: · Personalakten: Die Personalakte muss aktualisiert werden, um den neuen Geschlechtseintrag widerzuspiegeln. · Arbeitsverträge: Auch Arbeitsverträge sollten entsprechend angepasst werden, um rechtliche Klarheit zu gewährleisten. · Zeugnisse: Alle relevanten Zeugnisse müssen ebenfalls aktualisiert werden, damit sie den aktuellen Geschlechtseintrag korrekt wiedergeben. Diese Maßnahmen sind wichtig, um Diskriminierung zu vermeiden und eine inklusive Arbeitsumgebung zu schaffen. Auswirkungen auf die Deutsche Rentenversicherung (DRV) Ein weiterer wichtiger Aspekt des SBGG betrifft die Sozialversicherungsnummer (SV-Nummer). Aktuell sind die letzten drei Ziffern der SV-Nummer geschlechtsspezifisch zugeordnet: Nummern von 000–499 stehen für Männer und 500–999 für Frauen. Bei einer Geschlechtsänderung haben betroffene Personen die Möglichkeit, eine neue SV-Nummer zu beantragen. Darüber hinaus wird im Rahmen des neuen Gesetzes angeregt, die Vergabe der SV-Nummern künftig geschlechtsneutral zu gestalten. Dies würde einen weiteren Schritt in Richtung Gleichstellung und Inklusion darstellen. Das Selbstbestimmungsgesetz ist ein bedeutender Fortschritt in Richtung Gleichstellung und Selbstbestimmung für nicht-binäre und trans* Personen. Es ist entscheidend, dass diese Veränderungen in unseren Unternehmen gut umgesetzt werden. Arbeitgeber sind gefordert, sich mit den neuen Regelungen vertraut zu machen und sicherzustellen, dass alle betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die Möglichkeit haben, ihre Dokumente entsprechend anzupassen.