Lohn, Gehalt, Tantieme – welche Lohnarten gibt es?

Abzurechnende Vorgänge in der Lohn- und Gehaltsabrechnung werden als Lohnart bezeichnet. Lohnarten definieren abrechnungsrelevante Eigenschaften für Lohn- und Gehaltszahlungen, also Steuer-, Sozialversicherungs- und Auswertungsmerkmale. Wie Zahlungen an den Mitarbeiter abgerechnet werden und welche Beiträge für diese Zahlungen abzuführen sind, bestimmt die Zuordnung einer Lohnart.

Lohnarten werden unterteilt in:

  • Bruttolohnarten
    • Bruttobezug
      Alle steuer- und sozialversicherungspflichtigen Lohnarten sind als Bruttolohnart gekennzeichnet. Bruttobezüge sind Lohnarten, die den Bruttolohn bilden.
      z. B. Gehalt, Stundenlohn, Zuschläge, Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld
    • Bruttoabzug
      Lohnarten die vom Bruttolohn abgezogen werden (z. B. Kürzungen wie Gehaltsverzicht). Wenn sie als steuer- und sozialversicherungspflichtig gekennzeichnet sind, führen sie gleichzeitig zur Verringerung von Steuer- und Sozialversicherungsabgaben.
  • Nettolohnarten
    • Nettobezug
      Lohnarten die nicht sozialversichungs- und steuerpflichtig sind.
      Nettobezüge werden zum Nettolohn dazugerechnet.
      z. B.: Erstattung von Fahrtkosten bei beruflich veranlasster Auswärtstätigkeit oder Verpflegungsmehraufwendungen bei Auswärtstätigkeiten
    • Nettoabzug
      Lohnarten die vom Nettolohn abgezogen werden. Nettoabzüge vermindern die Berechnungsgrundlagen für die Steuer- und SV-Berechnung nicht.
      z. B.: Überweisungsbetrag für vermögenswirksame Leistungen
  • Statistiklohnarten

Diese Lohnarten gibt es

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