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Baulohn bei LohnDialog

Setzen Sie auf uns als Profi in der Baulohnabrechnung.

Pünktlich.
Exakt.
Komplett.
Persönlich.

Die Baulohnabrechnung mit LohnDialog

Die Baubranche ist ein dynamisches Umfeld, das gerade im Bereich der Lohnabrechnung mit vielen Ecken und Kanten aufwartet. Sparen Sie sich den Stress, vermeiden Sie klassische Stolpersteine und setzen Sie auf einen professionellen Ansprechpartner in puncto Baulohn, der sich Ihrem Unternehmen komfortabel und effektiv anpasst – und Ihnen mit Rat und Tat zur Seite steht, wenn Sie Fragen haben.

Ob Bauhaupt- oder Baunebengewerbe – wir kennen die Besonderheiten in der Entgeltberechnung von Arbeitern auf dem Bau. Bei Baulohnabrechnungen gilt: Gewusst wie! Nicht umsonst gelten diese Abrechnungen selbst unter Steuerberatern zu den schwierigsten möglichen Lohnabrechnungen.

Zwei Mitarbeiterinnen von LohnDialog des Bereichs Baulohn im Büro.

Profitieren Sie von vielen Vorteilen der Baulohnabrechnung mit LohnDialog

Pünktlich und zuverlässig.

Ob fünf, 50, 500 oder 5.000 Mitarbeiter: Sie erhalten Ihre Unterlagen zur Baulohnabrechnung stets zum vereinbarten Termin, vollständig und korrekt.

Flexibel und aktuell.

Profitieren Sie von unserem Know-how: Wir sind über alle Gesetzesänderungen informiert und sind jederzeit perfekt vorbereitet.

Ohne Risiko.

Wir garantieren für unsere Arbeit: Prüfungen durch das Finanzamt sowie durch Sozialversicherungsträger können Sie gelassen entgegenblicken.

Ganz persönlich.

Im Rahmen unserer Zusammenarbeit für die Baulohnabrechnung haben Sie dauerhaft Ihren persönlichen Ansprechpartner. Wir mögen keine Callcenter.

Anträge & Abrechnungen – alles drin.

Was Sie von uns erwarten können

  • Abrechnungslisten / Mehraufwandswintergeld / Zuschuss Wintergeld
  • ZVK-Beitragslisten
  • Berufsgenossenschaftslisten
  • Arbeitszeitverwaltung
  • Verwaltung von Ausgleichsstunden | Poolstunden
  • SaisonKurzarbeitergeld für die Agentur für Arbeit
  • Lohnkostenermittlung je Kostenstelle / Baustelle

Abrechnungen

  • Urlaubsansprüche
  • Sozialkassenbeiträge

Anträge

  • Mehraufwands-Wintergeld
  • Saison-Kurzarbeitergeld
  • Urlaubsgeld & zusätzliches Urlaubsgeld

Diese Vorteile bieten wir Ihnen im Bereich Baulohn

Die Baulohnabrechnung hebt sich von anderen Branchen vor allem in Bezug auf ihre Lebhaftigkeit ab. Denn mit wechselnden Projekten, Kurz-, Saison- und Zeitarbeit sowie etwaigen Mehraufwendungen gibt es unglaublich viele Dinge zu beachten, damit die Gehaltsabrechnung hieb- und stichfest ist.
LohnDialog ist seit über 20 Jahren Experte im Bereich Baulohn. Mit uns als Partner profitieren Sie zum einen von einem persönlichen Ansprechpartner, der bei Fragen jederzeit für Sie da ist. Zum anderen haben Sie Gewissheit, dass alle Baulohnabrechnungen mit höchster Präzision durchgeführt wurden und dass alle anfallenden Besonderheiten Beachtung finden. Verlassen Sie sich auf LohnDialog, sehen Sie kommenden Prüfungen gelassen entgegen und gehen Sie mit ruhigem Gewissen Ihrer Arbeit nach, während wir uns um die Abrechnung des Baulohns kümmern.

Facettenreich – und mit dem passenden Lohnbüro sehr komfortabel

Im Gegensatz zu vielen anderen Branchen sieht sich das Baugewerbe mit vielerlei Herausforderungen konfrontiert. Mehr oder minder ausgeprägte Winter und wechselnde Wetterlagen bringen Dynamik in das tägliche Geschäft. Arbeitsverhältnisse und -zeiten müssen daran angepasst und entsprechend abgerechnet werden. Die Wahl des Lohnbüros im Bereich Baulohn ist hier von entscheidender Bedeutung. Zum einen, um Pünktlichkeit und Zuverlässigkeit zu garantieren. Und zum anderen, um bei Prüfungen durch Sozialversicherungsträger bestens gewappnet zu sein. LohnDialog bietet Ihnen diese Vorteile – und mehr. Denn neben der akuraten und professionellen Baulohnabrechnung bieten wir Ihnen individuelle Betreuung und einen persönlichen Ansprechpartner.

Warum ist Baulohn ein separates Gebiet der Gehaltsabrechnung?

Baustellen sind keine gewöhnlichen Arbeitsplätze. Witterung und Auftragslage bestimmen die geleisteten Stunden, so dass die tatsächlichen Arbeitsstunden pro Tag stark schwanken können. Hier hilft nur das Führen von Arbeitszeitkonten, um einen Ausgleich zu gewährleisten. Wird am Sonntag, an Feiertagen oder nachts gearbeitet, fallen in den meisten Fällen für diese Stunden Zuschläge an. Die Stundenzettel der Mitarbeiter müssen das einwandfrei dokumentieren. Diese Aufzeichnungen bestimmen die Lohnarten und sind die Grundlage einer korrekten Baulohnabrechnung.

Zulagen, Sofortmeldungen und mehr

Zulagen wie zum Beispiel Erschwerniszulagen kommen häufig vor – Baustellen an unterschiedlichen Orten machen Verpflegung und Unterkunft für die Arbeiter notwendig und auch die Kosten für den Weg zur Baustelle werden oft bezuschusst. Dafür gibt es Regeln für die korrekte Besteuerung oder Sozialversicherung – richtig gemacht ergibt sich Steuer- und Sozialversicherungsfreiheit bei diesen Sachleistungen. Daneben müssen die Vorschriften für Saisonkurzarbeitergeld und Kurzarbeit zusätzlich bei der Abrechnung beachtet werden. Hinzu kommen die Meldungen an die unterschiedlichen Sozialkassen des Baugewerbes und die Erstellung von Sofortmeldungen. Im verpflichtenden Sozialkassenverfahren fallen die Winterbeschäftigungsumlage in der Bauwirtschaft , Zusatzversorgungsbeitrag (Umlage ZVK) und Sozialkassenbeiträge an.

Die Stolpersteine in der Baulohnabrechnung

  • Berechnung und Beantragung des aus witterungsbedingten oder wirtschaftlichen Gründen oder bei unabwendbaren Ereignissen in der gesetzlichen Schlechtwetterzeit (1. Dezember bis 31. März) gewährten Saisonkurzarbeitergeldes.
  • Berechnung des Mehraufwandswintergeldes (MWG) – 1 Euro für jede in der Zeit vom 15. Dezember bis Ende Februar geleistete Arbeitsstunde – lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei.
  • Berechnung des Zuschusswintergeldes – 2,50 Euro für jede ausgefallene Stunde (lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei) in der gesetzlichen Schlechtwetterzeit, für deren Ausgleich Arbeitszeitguthaben aufgelöst werden. (Baunebengewerbe 1,03 Euro)

Welche Branchen zählen sich zum Baulohn?

Baulohn betrifft die ArbeitnehmerInnen, die eine Anstellung im Baugewerbe haben. Für sie gilt der Bundesrahmentarifvertrag für das Baugewerbe (BRTV). Es erfolgt traditionell weiterhin eine Unterscheidung in Bauhauptgewerbe und Baunebengewerbe (Ausbaugewerbe und Bauhilfsgewerbe).

Das Bauhauptgewerbe umfasst:

  • Hoch-, Tief- und Ingenieurbau,
  • Straßenbau, Eisenbahnoberbau und Sportanlagenbau,
  • Wasserbau,
  • Spezialbau,
  • sonstigen Tiefbau und Gebäudetrockung.

Eine spezielle Aufführung und Zuordnung von Tätigkeiten zum Baunebengewerbe erfolgt in der Klassifikation der Wirtschaftszweige des statistischen Bundesamtes nicht. Zu den Baunebengewerben zählen jedoch:

  • Bauinstallation und
  • sonstiger Ausbau mit den Gewerken
    • Anbringen von Stuckaturen, Gipserei und Verputzerei,
    • Bautischlerei und -schlosserei,
    • Fußboden-, Fliesen- und Plattenlegerei, Tapeziererei,
    • Malerei und Glaserei,
    • sonstige spezialisierte Bautätigkeiten wie Dachdeckerei, Zimmerei und Gerüstbau.
Die SOKA-Bau ist eine Einrichtung der drei Tarifvertragsparteien der Bauwirtschaft: Zentralverband des Deutschen Baugewerbes e. V. (ZDB), Hauptverband der Deutschen Bauindustrie e. V. (HDB) und Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU). Unter SOKA- Bau werden die Sozialkassen der Bauwirtschaft zusammengefasst. Im Tarifvertrag über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe (VTV) ist geregelt, welche Leistungen die Soka-Bau erbringt, für wen sie gelten und wer Beiträge leisten muss.Unter dem Oberbegriff SOKA verbergen sich die Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft (ULAK) und die Zusatzversorgungskasse des Baugewerbes (ZVK)

Zu den Leistungen der SOKA Bau gehören

  • im Urlaubsverfahren ein tariflich geregeltes System  zur Sicherung von Urlaubsansprüchen in der Baubranche – Sicherung des Urlaubsentgeltes für die BauarbeitnehmerInnen
  • Erstattung von Ausbildungs- und Sozialaufwendungen an Baubetriebe/Erstattung der Kosten für überbetriebliche Ausbildungsmaßnahmen
  • private Altersvorsorge über zusätzliche Altersversorgung in der Bauwirtschaft –   Leistungsbereich Zusatzversorgung (ZVK) und Leistungsbereich tarifliche Zusatzrente (TZR)
  • Absicherung von Arbeitszeitkonten – Arbeitszeit-Guthaben der BauarbeitnehmerInnen aus der Arbeitszeitflexibilisierung und Altersteilzeit können durch Hinterlegungen auf Sicherungskonten gegen Insolvenz abgesichert werden.

Diese Leistungen werden durch monatliche Beiträge  von den Bauuunternehmen (Umlagen) gewährleistet. Die Beitragssätze zur SOKA Bau unterliegen einer jährlichen Überprüfung.

Die verschiedenen Gewerke haben zum Teil eigene Institutionen, wie z.B. Sozialkasse für den Gartenbau (EWGaLa), Sozialkasse Steine, Erden und Betonindustrie, Sozialkasse für das Steinmetz und Steinbildhauerhandwerk, Sozialkasse für das Maler- und Lackiererhandwerk, Sozialkasse des Gerüstbaugewerbes (SOKA Gerüst), Sozialkasse des Dachdeckerhandwerks (SOKA Dach).

Ein Bauunternehmen ist dann berechtigt und verpflichtet, an den Sozialkassenverfahren der Bauwirtschaft teilzunehmen, wenn überwiegend oder ausschließlich bauliche Leistungen im Sinne der  Bau-Tarifverträge ausgeführt werden. Dies wird durch die Arbeitszeit bestimmt.