In vielen Unternehmen wechseln Zuständigkeiten. Damit die neue Person Gehaltsdaten übermitteln und Auskünfte erhalten darf, brauchen wir eine schriftliche Vollmacht.

Warum ist eine schriftliche Vollmacht erforderlich?

Datenschutzrechtliche Grundlagen

Die DSGVO schreibt vor, dass personenbezogene Daten nur an befugte Personen weitergegeben werden dürfen. Lohndaten enthalten zahlreiche personenbezogene Informationen.

Was regelt die Bevollmächtigung?

Umfang der Berechtigung

  • Übermittlung von Daten

  • Empfang von Daten

  • Erteilung von Weisungen

  • Zugang zum Kundenportal

Wer kann bevollmächtigt werden?

  • Personalleiter oder HR-Manager

  • Lohnbuchhalter

  • Buchhalter mit Personalaufgaben

  • Assistenz der Geschäftsführung

  • Externe Steuerberater oder Buchhalter

Das Portal: Zugangsdaten und Sicherheit

Jeder Bevollmächtigte erhält eigene Zugangsdaten. Die Zugangsdaten sind persönlich und dürfen nicht weitergegeben werden.

So funktioniert die Übertragung Schritt für Schritt

  1. Formular herunterladen

  2. Angaben eintragen

  3. Unterschrift des Geschäftsführers

  4. Übermittlung per E-Mail, Fax oder Post

  5. Bestätigung und Zugangsdaten

PDF herunterladen

[Download: Änderung der Bevollmächtigung (PDF)]


Bei Rückfragen zur Berechtigung oder zum Kundenportal wenden Sie sich an Ihren Sachbearbeiter.