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Informationen zu Lohn-, Umsatzsteuer- und SozialversicherungsrechtEine Haftung für den Inhalt kann trotz sorgfältiger Bearbeitung nicht übernommen werden. Einzelheiten erfragen Sie bitte über das Internet und/ oder bei Ihrem Steuerberater. Umwandlung von Gehalt in Direktversicherung Lohnsteuerpauschalisierung Streit um Vorsteuerabzug aus Reisekosten beigelegt Pensionszusage: Anforderungen gemildert Zuzahlung des Arbeitnehmers bei 1 v.H. -Regelung Neuerlicher Teil der Rentenreform Zu Unrecht ausgewiesene Umsatzsteuer ist korrigierbar Steuerlicher Hinweis für Unternehmer in Kurzform Angemessenheit eines Gesellschafter- Geschäftsführergehaltes Kürzung von Übernachtungskosten um Frühstück 25. Juli 2001 Gesetz zur Eindämmung illegaler Betätigung im Baugewerbe 18. Juli 2001 Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen (GDPdU) 26. Juni 2001 Grundsätze ordnungsmäßiger DV-gestützter Buchführungs- systeme (GoBS) News 2006 Steuerliche Änderungen ab 2001 Fahrtenbuch nicht für alle Fahrzeuge zu führen Ablauf von Aufbewahrungsfristen bei der Buchführung Jubiläumszuwendungen sozialversicherungsrechtlich beurteilt 16-Jährige als Kinder (Arbeitsrecht) Lohnsteuerrichtlinien 2001 Gesetzesänderungen Verlängerung der Abschreibungszeiten Vorsteuerabzug für Reisekosten weiterhin zulässig Weiterer Streit um Vorsteuerabzug Keine Vorsteuer mehr aus Rechnungen ohne Nettopreis Neue Reisekostenpauschalen fürs Ausland Weiterführende Literatur Die sogenannte "Schonfrist" wurde ab 1.1.04 abgeschafft. Ab diesem Zeitpunkt müssen die Lohnsteueranmeldungen bis zum 10. des Folgemonats (gegebenenfalls jetzt auch mit FAX) abgegeben werden. Bei Nichteinhaltung dieses Termins kann das Finanzamt Verzugszinsen bis zu 10% der ermittelten Steuer festsetzen. Es wurde außerdem beschlossen die Schonfrist (für Überweisungen ) von 5 Tagen auf drei Tage zu kürzen. In der Praxis bedeutet dieses, dass die Steueranmeldung bis zum 10. des Folgemonats, bei Zahlung mit Scheck auch dieser beim Finanzamt eingehen muss. Für Zahlungen per Überweisung oder a Konto gilt als Zahlungseingang der Tag an dem der Betrag dem Finanzamt gutgeschrieben wurde, dabei kann diese Gutschrift dann bis zum 13. des Folgemonats erfolgen. Für Überweisungen oder Zahlungsanweisungen gilt demnach als Tag der Zahlung der dritte Tag nach der Einreichung oder Absendung des Auftrages an Ihre Bank. Das bedeutet für unsere Mandanten zur Einhaltung dieser Termine grundsätzlich die vereinbarten Abarbeitungszeiten, entsprechend den Vereinbarungen im gemeinsamen Dienstleistungsvertrag zu beachten. Weitere Informationen u.a.: http://www.zoll-d.de/b0_zoll_und_steuern/a0_steuerrecht/a0_grundl_begriffe/g0_steuerl_nebenleistung/ Unsere Mandanten ohne SV- Vollbetreuung sollten zusätzlich noch die Versand-Laufzeiten der fertig gestellten Unterlagen zum Mandanten beachten. Es besteht die Möglichkeit auch kurzfristig auf das seit 2003 angebotene Kompaktpaket wechseln, dieses Abrechnungsmodell enthält u.a. die SV- Vollbetreuung. Unseren Mandanten mit SV- Vollbetreuung haben wir in den vergangenen Wochen ein Formular übergeben mit der Bitte, uns eine Vollmacht zur elektronischen Übertragung der Lohnsteuererklärung zu erteilen. Damit kann auch bei Fertigstellung der Unterlagen am 10. des Folgemonats die fristgemäße Zustellung der Lohnsteuer an die jeweilige Finanzbehörde sichergestellt werden. In diesem Zusammenhang möchten wir außerdem darauf hinweisen, dass wir als Zusatzleistung auch die fristgemäße Übermittlung der Arbeitgeber- und/oder der Arbeitnehmerzahlungen per Elektronic- Banking oder per Autorisierungsverfahren übernehmen können. Auch bieten wir Ihnen ab sofort ohne Aufpreis an, die Drucklisten zukünftig statt der bisherigen Papierform in einem verschlüsselten Druckformat oder als PDF-Datei per e-mail zu übersenden. Neben der Schonung der natürlichen Rohstoffe, reduzieren Sie Ihren Ablageaufwand und können durch entsprechende Suchfunktionen schneller auf bestimmte Daten zugreifen. Die Übergabe auf einem Datenträger ist gegen geringen Aufpreis möglich. Seit 2003 bieten wir neuen Kunden die Lohnabrechnung einen an, in dem zahlreiche Leistungen (z.B. Vormonatskorrekturen, Postversand) als Paket zum Festpreis enthalten sind. Sollten Sie Interesse haben auf diesen Kompakttarif umzusteigen, dann setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung. Angaben der Steuernummer in der Rechnung ab 01.07.02 Als Unternehmer müssen Sie für Umsatzsteuerzwecke neben der Rechnung und den bisherigen Angaben auch die Steuernummer angeben. Bauabzugssteuer: Umsatzsteuerliche Folgen Umsatzsteuerliche Folgen der Bauabzugssteuer. Bemessungsgrundlage der Umsatzsteuer ist daher, wie sonst auch, der umsatzsteuerliche Netto- betrag der Rechnung, vor Abzug der Bauabzugssteuer. Streit über Umsatzsteuerpflicht Nach neuer Rechtslage hat der Kunde keinen Vorsteuerabzug, wenn der leistend oder liefernde Unternehmer den Umsatz fälschlich als leistende umsatzsteuerpflichtig behandelt hat. Ein Unter- nehmer als Kunde muss daher prüfen, ob ihm die Umsatzsteuer zu Recht berechnet worden ist, auch hinsichtlich der Höhe. Verkauf eines verpachteten Betriebes mit Geschäftswert Wenn ein Unternehmer seinen Betrieb verpachtetet, braucht er die stillen Reserven des Betriebes vorerst noch nicht zu versteuern, wenn er den Betrieb als „ruhenden“ fortführt. Ansparrücklage auch ohne Absicht zu investieren Für die Bildung der Rücklage ist nach einem neuen Urteil des Bundesfinanzhofs nicht erforderlich, dass der Unternehmer die Investition ernsthaft beabsichtigt. Wenn er die Rücklage bilde, ohne die Investition vorzuhaben, müsse er bei Auflösung der Rücklage ohnehin den Gewinnzuschlag von 6 v. H. der Rücklage pro Wirtschaftsjahr versteuern. Damit sei der Gerechtigkeit Genüge getan. Entlassungsabfindung mit Nebenleistung Abfindungen anlässlich der Entlassung eines Arbeitnehmers sind in bestimmten Grenzen steuerfrei, der darüber hinausgehende Teil ist steuerbegünstigt. Neben der eigentlichen Abfindung aus sozialer Fürsorge zusätzliche Leistungen erbringt, z.B. wenn er für eine gewisse Übergangszeit dem Arbeit- nehmer mit Zuschüssen den Arbeitsplatz- oder Berufswechsel oder die Anpassung an die arbeits- losigkeit erleichtert. Vorraussetzung der Unschädlichkeit ist aber, dass diese Zusatzleistungen die Hauptleistung bei weitem nicht erreichen .Sind sie fast genauso hoch, schließen sie die Tarifer- mäßigung aus (Bundesfinanzhof). Kindergeld: Vier Monate zwischen zwei Ausbildungsabschnitten Kinder ab dem 18 und unter dem 27.Lebensjahr werden beim Kindergeld unter anderem dann berücksichtigt, wenn sie sich in einer Übergangszeit zwischen zwei Ausbildungsabschnitten von höchstens vier Monaten befinden. Wird diese Zeit überschritten, gibt es während Ihr kein Kindergeld. andererseits werden Einkünfte des Kindes während dieser Zeit nicht auf die Einkaufsgrenze für das Kindergeld (7.188€) angerechnet. nach oben Umwandlung von Gehalt in Direktversicherung Ab 2001 läßt die Finanzverwaltung nur noch die Umwandlung künftiger Lohnansprüche in Beträge zu einer Direktversicherung zu. Zusatz: Diese Verordnung ist mit dem Monat Juli wieder aufgehoben. Lohnsteuerpauschalisierung Der Arbeitgeber kann die Lohnsteuer mit bestimmten Vom-Hundert-Sätzen abgelten unter anderem für folgende Leistungen: Verbilligte Mahlzeiten im Betrieb(also soweit der Preis unter dem Sachbezugswert liegt) mit 25 v.H. Sachbezüge anläßlich von veranstaltungen, wenn die Freigrenze von 200 DM im Einzelfall nicht in Anspruch genommen werden kann (25 v.H.) Erholungsbeihilfen bis 300 DM für den Arbeitnehmer, 200 DM für die Ehefrau, 100 DM pro Kind (25 v.H.) Verpflegungsmehraufwendungen auf Dienstreisen, soweit mehr als die steuerlichen Pauschalen, höchstens das Doppelte erstattet wird (25 v.H.). Unentgeltliche oder verbilligte Beförderung der Arbeitnehmer zwischen Wohnung und Arbeitsstätte und Zuschüsse für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, soweit diese Bezüge nicht den Betrag übersteigen, den der Arbeitnehmer als Werbungskosten geltend machen könnte. Der Pauschalsteuersatz beträgt 15 v.H. Dafür mindern sich beim Arbeitnehmer die absetzbaren Werbungskosten für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte (Entfernungspauschale). Die Pauschalisierung begünstigt Arbeitnehmer, bei denen sich der Werbungskostenabzug wegen des Arbeitnehmerpauschalbetrages von 2.000 DM nicht auswirkt. Direktversicherung (bestimmte Lebensversicherungen): Beiträge dazu bis 3.408 DM pro Jahr kann der Arbeitgeber pauschalversteuern mit 20 v.H. Die Pauschalierung ist auch zulässig, wenn Gehalt teilweise in Versicherungsbeiträge umgewandelt wird. Es könne auch mehrere Arbeitnehmer gemeinsam durch Direktversicherung oder Pensionskasse versichert werden. Der Höchstbetrag von 3.408 DM vervielfacht sich mit der Zahl der Jahre des bestehenden Arbeitsverhältnisses, wenn die Beiträge anläßlich der Beendigung des Arbeitsverhältnisses gezahlt werden. Der Betrag wird gekürzt um die in den letzten 7 Jahren gezahlten Beiträge des Arbeitgebers zu einer (bereits bestehenden) Direktversicherung des Arbeitnehmers. Aushilfen, Teilzeitkräfte, geringfügige Beschäftigte: Der Arbeitslohn ist unter bestimmten Voraussetzungen lohnsteuerfrei oder oder kann mit 25 v.H. (Aushilfen) oder 20 v.H.(Teilzeitkräfte) pauschal versteuert werden, in der Landwirtschaft mit 5 v.H. nach oben Streit um Vorsteuerabzug aus Reisekosten beigelegt Der Bundesfinanzminister hat sich dem Bundesfinanzhof angeschlossen, wonach der Vorsteuerabzug auf Reisekosten weiterhin zulässig ist, entgegen der ab dem 1.4.1999 geltenden gesetzlichen Regelung. Im einzelnen wird der Vorsteuerabzug in folgenden Fällen anerkannt: Kosten der Übernachtung anläßlich einer Geschäftsreise des Unternehmers, einer Dienstreise, Einsatzwechsel-, Fahrtätigkeit oder doppelten Haushaltsführung eines Arbeitnehmers. Der Unternehmer muß Empfänger der Übernachtungsleistungen sein. Verpflegung: Der Unternehmer hat für Kosten der eigenen Verpflegung anläßlich einer Geschäftsreise den Vorsteuerabzug, wenn sie durch Rechnungen belegt sind. Bei Verpflegungskosten der Arbeitnehmer anläßlich einer Auswertigkeit oder Dienstreise muß der Arbeitgeber Empfänger der Leistungen sein und er muß die Kosten in voller Höhe tragen. Voraussetzung ist in allen Fällen eine Rechnung auf den Namen des Unternehmers mit gesondertem Ausweis der Umsatzsteuer oder eine Kleinbetragsrechnung (Rechnung mit Gesamtbetrag bis 200 DM einschließlich Umsatzsteuer). In anderen F ällen wird weiterhin kein Vorsteuerabzug anerkannt. Dies gilt insbesondere für Fahrtkosten mit arbeitnehmereigenen Fahrzeugen, Umzugskosten für Wohnungswechsel und Vorsteuern aus Reisekostenpauschalen. Dies gilt für alle noch offenen Veranlagungen. nach oben Pensionszusage: Anforderungen gemildert Zu den häufigsten Streitpunkten bei einer prüfung einer GmbH gehört die steuerliche Anerkennung von Pensionszusagen gegenüber Gesellschafter - Geschäftsführern. Die Finanzierbarkeit ist Voraussetzung, neben anderem. Der Bundesfinanzhof hat soeben die teilweise überzogenen Anforderungen an die Finanzierbarkeit zurückgewiesen, wie sie einige Finanzgerichte und die Finanzverwaltung aufgestellt haben: Ob eine Pensionszusage finanzierbar ist, richtet sich nach der wirtschaftlichen Lage der GmbH bei Erteilung der Zusage. Verschlechtert sie sich später, ist die GmbH zu einer Kürzung der zugesagten Versorgung nur dann verpflichtet, wenn sie auch gegenüber einem Geschäftsführer der nicht Gesellschafter ist, die Kürzung der Versorgung verlangen könnte. Die Finanzierbarkeit einer Altersversorgung (Pension), einer daneben zugesagten Witwenrente und einer Individualitätsversorgung ist jeweils für sich zu prüfen. Unterstellt man beispielsweise, daß der Gesellschaftsführer wegen eines Unfalles nach dem Bilanzstichtag Invalidenrente beanspruchen könnte, und wäre die GmbH nach Einbuchung der Rückstellung für die Invalidenrente überschuldet, ist allenfalls die Invaliditätszusage verdeckte Gewinnausschüttung. Die Zusage auf Altersrente bliebe unberührt, wäre also anzuerkennen, wenn deren Finanzierung als gesichert erscheint. Zuzahlung des Arbeitnehmers bei 1 v.H.-Regelung Wird der geldwerte Vorteil eines Dienstwagens eines Arbeitnehmers nach der 1 v.H.-Regelung ermittelt, kann der Arbeitnehmer daneben selbstgetragene Kosten (Garagenmiete) nicht als Werbungskosten absetzen, entschied das Finanzgericht München. Zuschüsse des Arbeitnehmers an den Arbeitgeber sind jedoch unter bestimmten Voraussetzungen absetzbar, sie mindern den als geldwerten Vorteil anzusehenden Wert. nach oben Steuerlicher Teil der Rentenreform Die Rentenreform besteht im Wesentlichen in steuerlichen Förderungen zum Aufbau einer zusätzlichen freiwilligen Altersversorgung. Die Regelungen treten am 1.1.2002 in Kraft. Gefördert werden in einer gesetzlichen Rentenversicherung Pflichtversicherte. Nicht einbezogen sind u.a. der öffentliche Dienst sowie die in einer berufsständischen Versorgungseinrichtung Pflichtversicherten. Zu den geförderten Anlageformen gehören die betriebliche Altersversorgung in Form von Direktversicherungen, Pensionskassen und Pensionsfonds, soweit bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind sowie private kapitalgedeckte Altersvorsorge in Form von Rentenversicherungen, Fonds und Banksparplänen. Altverträge werden gefördert, wenn sie die neuen Voraussetzungen erfüllen. Zu Unrecht ausgewiesene Umsatzsteuer ist korrigierbar Hat ein Unternehmen in einer Rechnung Umsatzsteuer ausgewiesen, obwohl er die berechnete Lieferung oder Leistung nicht erbracht hat, schuldet er die ausgewiesene Umsatzsteuer. In Betracht kam dies z.B. bei Schein- oder Gefälligkeitsrechnungen. Das Gesetz sieht keine Möglichkeit vor, sich durch Berichtigung der Rechnung von der Zahlungspflicht zu befreien. Die Umsatzsteuer ist auch zu zahlen, wenn sie der Rechnungsempfänger nicht als Vorsteuer abgezogen hat. Die Finanzverwaltung ließ eine Berichtigung der Rechnung und damit eine Befreiung von der Steuerschuld nur aus Billigkeitsgründen in bestimmten Fällen zu. Im Anschluß an den europäischen Gerichtshof hat der Bundesfinanzhof nun entschieden, dass der Unternehmer die zu unrecht ausgewiesene Steuer nicht zu zahlen braucht, wenn eine Gefährdung des Steueraufkommens beseitigt worden ist, z.B. durch Stornierung der Rechnung. Das Finanzamt ist gegebenenfalls zu einem Billigkeitserlaß verpflichtet, und das ohne Ermessensspielraum. Steuerlicher Hinweis für Unternehmer in Kurzform Die Bundesbahn bietet den Erwerb von Fahrscheinen über das Internet an. Diese werden per E-Mail zugesandt und vom Kunden am heimischen PC selbst ausgedruckt. Diese Fahrscheine berechtigen unter den üblichen Voraussetzungen zum Vorsteuerabzug wie die am Fahrkartenschalter gekauften. nach oben Angemessenheit eines Gesellschafter- Geschäftsführergehaltes Die wichtigsten Kriterien zur Anerkennung Gesellschafter - Geschäftsführergehältern bei einer GmbH hat die Oberfinanzdirektion Karlsruhe zusammengefaßt. Bei der Angemessenheit sind zu berücksichtigen neben dem Festgehalt, Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, Tantiemen, Gratifikationen u.ä., Pensionszusagen und Fahrzeugüberlassung, private Telefonnutzung und andere Sachbezüge. Sowohl die Gesamtausstattung wie die einzelnen Bestandteile müssen als solche angemessen sein. So soll z.B. eine zu hohe Tantiemen nicht mit einem niedrigen Festgehalt ausgeglichen werden können. Der GmbH muß eine angemessene Verzinsung ihres Eigenkapitals verbleiben. Selbst geschaffene immaterielle Wirtschaftsgüter (Firmenwert) rechnen nicht zum Eigenkapital. Wenn nahezu der gesamte Gewinn der GmbH durch das Geschäftsführergehalt abgesaugt wird, spricht dies für eine verdeckte Gewinnausschüttung. Andererseits soll eine angemessene Kapitalverzinsung eine verdeckte Gewinnausschüttung nicht ausschließen, wenn das Gehalt aus anderen Gründen überhöht ist, z.B. verglichen mit den in der Branche üblichen Gehältern. nach oben Kürzung von Übernachtungskosten um Frühstück Enthält der Preis für die Übernachtung in einem Hotel auch das Frühstück, ist bei Übernachtungen im Inland der Übernachtungspreis um 9 DM zu kürzen, wenn nicht feststellbar ist, welcher Preis auf das Frühstück entfällt. Ist in dem Preis der Übernachtung das Frühstück jedoch nicht enthalten, läßt es die Finanzverwaltung zu, wenn der Dienstreisende handschriftlich auf der Hotelrechnung vermerkt, der Übernachtungspreis enthalte nicht das Frühstück. Steuerliche Änderungen ab 2001 Grundfreibetrag bei der Einkommenssteuer für das Jahr 2001 14.093 DM (bei Einzelveranlagten), Eingangssteuersatz 19,9 v.H. für Einkommens(teile) von 14.094 DM bis 18.089 DM; Spitzensteuersatz 48,5 v.H. ab 107.568 DM zu versteuerndes Einkommen. Der Höchstsatz für den Abzug von Unterhalt, der an unterhaltsberechtigte Angehörige gezahlt wird, steigt ebenfalls von 13.500 DM auf 14.040 DM. Die Gewerbesteuer wird Einzelunternehmern oder Personengesellschaftern pauschal auf die Einkommenssteuer angerechnet statt der bisherigen Tarifermäßigung für gewerbliche Einkünfte (ab 2001, wenn das Wirtschaftsjahr das Kalenderjahr ist). Die Körperschaftssteuer (für GmbH, AG u.a.) beträgt für Gewinne ab 2001 oder ab Wirtschaftsjahr 2001/2002 einheitlich 25 v.H., gleichgültig ob sie einbehalten oder ausgeschüttet werden. ,Lohn, Fahrtenbuch nicht für alle Fahrzeuge zu führen Fährt ein Unternehmer ein betriebliches Fahrzeug auch privat, kann er den Wert der Privatfahrten pauschal nach 1 v.H.-Methode ermitteln oder durch Einzelnachweis der Kosten und Fahrtenbuch. Nutzt er mehrere fahrzeuge privat, kann er bei jedem zwischen Fahrtenbuch und 1 v.H.-Methode wählen. Ob es sinnvoll ist, für einzelne Fahrzeuge die Fahrtenbuchmethode, für andere die 1 v.H.-Methode anzuwenden, müsste im Einzelfall geprüft werden. Ablauf von Aufbewahrungsfristen bei der Buchführung Nach Ablauf des Jahres 2000 können Sie normalerweise folgende Unterlagen vernichten: - Alle bis einschließlich 1990 geführten Bücher (letzte Eintragung vor dem 1.1.1991), Bilanzen und Inventare, Jahresabschlüsse, Lageberichte, Rechnungen mit Buchfunktion, soweit sie vor dem 1.1.1991 erstellt oder entstanden sind. Die 10-jährige Frist gilt auch für Buchungsbelege, deren frühere 6-jährige Aufbewahrungsfrist am 23.12.1998 noch nicht abgelaufen war. Weiterhin aufzubewahren sind in der Regel nach dem 31.12.1991 entstandene Buchungsbelege. - Lohnkonto-Belege, die nicht Teil der Buchführung sind, für Lohnzahlungen vor dem 1.1.1995. -Alle bis einschließlich 1994 angefallenen anderen Geschäftspapiere, wie vor dem 1.1.1995 erhaltene oder abgegangene Geschäftsbriefe, Ein- und Ausgangsrechnungen (nicht aus Offene-Posten-Buchführung) und sonstige Unterlagen, die vor dem 1.1.1995 entstanden sind. Wichtig: Wenn die gewöhnlich 4-jährige Festsetzungsfrist für Steuern des betreffenden Jahres noch nicht abgelaufen ist, besteht die Aufbewahrungspflicht fort. Der Ablauf der Frist beginnt in der Regel mit Ende des Jahres, in dem die Steuererklärung abgegeben wurde. Noch anhängige Klagen, Einsprüche oder eine noch laufende prüfung können den Fristablauf verzögert haben. Jubiläumszuwendungen sozialversicherungsrechtlich beurteilt - Jubiläumszuwendungen sind grundsätzlich sozialversicherungspflichtig, nachdem die bisherige Steuerbefreiung seit 1999 weggefallen ist. Bei der Frage, ob die 630,- DM-Grenze für geringfügig Beschäftigte überschritten ist, zählen Jubiläumszuwendungen allerdings nicht, da ihre Zahlung nicht mindestens einmal im Jahr zu erwarten ist. Das Jubiläumsgeld erhöht jedoch gegebenenfalls den Pauschalbetrag an die Kranken- und Rentenversicherung. 16-Jährige als Kinder (Arbeitsrecht) Die Beschäftigung von Kindern ist in der Regel verboten. Als Kind gilt, wer noch nicht 15 Jahre alt ist, ebenso ein Jugendlicher unter 18 Jahren, wenn er noch der Vollzeitschulpflicht unterliegt. Da in einigen Bundesländern die allgemeine Schulpflicht 10 Jahre beträgt, können in manchen Fällen 16-Jährige noch als Kinder gelten, deren Beschäftigung unzulässig ist. Lohnsteuerrichtlinien 2001 - Zahlungen nach dem Altersteilzeitgesetz: Die Aufstockungsbeträge sind nur insoweit steuerfrei, als sie zusammen mit dem Nettolohn nicht höher sind als der Nettoarbeitslohn, den der Arbeitnehmer ohne Altersteilzeit erhalten hätte. - Reisekosten: Ein Wechsel zwischen pauschaler Erstattung durch der Arbeitgeber oder nach Einzelnachweis für Übernachtung während einer mehrtägigen Reise oder Fahrtätigkeit ist nicht mehr ausgeschlossen. - Eine unter bestimmten Voraussetzungen steuerfreie Jubilarfeier bei einem 40, 50, oder 60-jährigen Arbeitnehmerjubiläum wird auch anerkannt, wenn sie bis 5 Jahre vor dem Jubiläum stattfindet. Gesetzesänderungen - Entfernungspauschale: Entfernung bis 10 km des Arbeitsplatzes/Betriebes von der Wohnung können Arbeitnehmer und Unternehmer ab 1.1.2001 je Entfernungs-Km 0,70 DM absetzen, unabhängig von dem benutzten Verkehrsmittel. Für jeden weiteren vollen km sind 0,80 DM absetzbar. Verlängerung der Abschreibungszeiten Abschreibungszeiten für Wirtschaftsgüter, die nach dem 31.12.2000 angeschafft oder hergestellt werden (alte Zeiten in Klammern),z.B.: Pkw und Kombiwagen: 6 Jahre (5 Jahre) Lkw, Sattelschlepper, Kipper: 9 Jahre (7 Jahre) Faxgeräte: 6 Jahre (5 Jahre) Personalcomputer: 3 Jahre (4 Jahre) Drucker, Scanner u. ä.: 3 Jahre (4 Jahre) Laden- u. Gaststätteneinbauten: 10 Jahre (7 Jahre). Vorsteuerabzug für Reisekosten weiterhin zulässig Voraussetzung für den Vorsteuerabzug aus Rechnungen von Hotels, Gaststätten oder Geschäftsreisen ist, dass der Unternehmer zivilrechtlich Vertragspartner des Hotels und die Rechnung auf ihn ausgestellt ist. Weiterer Streit um Vorsteuerabzug Fachleute sind der Auffassung, dass aufgrund des Urteils wohl auch die folgenden Einschränkungen des Vorsteuerabzuges seit 1.4.1999 in Deutschland unwirksam sind: - Ausschluss des Vorsteuerabzugs für Reisekosten, s.o. - Ausschluss des Vorsteuerabzugs für Wohnungswechsel aus unternehmerischen Gründen, - Beschränkung des Vorsteuerabzugs für auch privat genutzte -Pkw auf 50 v.H. Soweit die Neuregelung für den Unternehmer ungünstig ist, bietet es sich an, den Vorsteuerabzug voll geltend zu machen, worauf das Finanzamt aber hingewiesen werden sollte. Voraussetzung des Vorsteuerabzuges sind Rechnungen, die auf den Unternehmer ausgestellt sind, der auch jeweils Vertragspartner sein muß. Ablehnende Entscheidungen des Finanzamtes sind anzufechten. Keine Vorsteuer mehr aus Rechnungen ohne Nettopreis Der Vorsteuerabzug aus einer Rechnung setzt unter anderem voraus, dass die Rechnung das Entgelt (Nettobetrag = Preis ohne MwSt.) sowie die darauf entfallende Umsatzsteuer enthält. Es genügt nicht, dass sich das Entgelt (Nettobetrag) aus den übrigen Angaben errechnen läßt. Falsch ist daher . folgende Rechnung: richtig wäre folgende Rechnung: Reinigungsarbeiten 700 DM Reinigungsarbeiten 603,45 DM Materialkosten 50 DM Materialkosten 43,10 DM Fahrkosten 100 DM Fahrkosten 86,21 DM Gesamtbetrag 850 DM Gesamtbetrag 732,76 DM Der Rechnungsbetrag enthält die gesetzlich zuzüglich MwSt. 16 vH 117,24 DM Mehrwertsteuer von 16 v.H. in Höhe von Gesamtbetrag 850,00 DM 117,24 DM. Neue Reisekostenpauschalen fürs Ausland Die Finanzverwaltung hat eine neue Tabelle der Verpflegungs- und Übernachtungspauschalen für die jeweiligen Länder veröffentlicht. Die neuen Pauschalen gelten für Dienst- und Geschäftsreisen sowie für doppelte Haushaltsführung im Ausland ab 1.1.2001. Weiterführende Literatur http://www.lexetius.com, http://www.ovs.de Wir möchten ausdrücklich betonen, daß wir keinerlei Einfluß auf die Gestaltung und die Inhalte der gelinkten Seiten haben. Deshalb distanzieren wir uns hiermit ausdrücklich von allen Inhalten aller gelinkten Seiten auf unserer dieser gesamten Website inkl. aller Unterseiten. Diese Erklärung gilt für alle auf unserer Homepage ausgebrachten Links und für alle Inhalte der Seiten, zu denen Links oder Banner führen. Dies gilt nicht für die Seiten und deren Inhalte, die wir selbst produziert haben. nach oben |
Aktuelles aus Finanz- und Steuerrecht ![]() Abschaffung der "Schonfrist" seit 01.01.04 Übersendung der Drucklisten zukünftig statt der bisherigen Papierform in einem verschlüsselten Druckformat oder als PDF-Datei per e-mail ohne Aufpreis Kompakttarif für die Lohnabrechnung bei neuen Kunden Angaben der Steuernummer in der Rechnung ab 01.07.02 Bauabzugssteuer: Umsatzsteuerliche Folgen Streit über Umsatzsteuerpflicht Verkauf eines verpachteten Betriebes mit Geschäftswert Ansparrücklage auch ohne Absicht zu investieren Entlassungsabfindung mit Nebenleistung Kindergeld: Vier Monate zwischen zwei Ausbildungsabschnitten |
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